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Rechtsstreit mit Buchautor: Bischof Müller legt nach

Auf Kreuzzug gegen Religionskritiker: Gerhard Ludwig Müller. Foto: Archiv
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die ursprüngliche Überschrift des Artikels (Bischof erklärt Kampf „bis zum natürlichen Tod“) abgeändert, da sie den Inhalt von Bischof Müllers Aussagen sinnentstellt wiedergibt. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler. Im Rechtsstreit mit dem Buchautor Michael Schmidt-Salomon gibt Gerhard Ludwig Müller nicht klein bei. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung ließ der Regensburger Bischof ankündigen, Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu beantragen. Er werde „auch weiterhin alle Angriffe auf die Religionsfreiheit und auf das Lebensrecht des Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gemäß dem Grundgesetz und den Geboten Gottes öffentlich verteidigen“, lässt der Bischof erklären. Im Rahmen einer Predigt im Mai 2008 in Tirschenreuth hatte Müller Aussagen von Schmidt-Salomon ins glatte Genteil verkehrt. Damit habe er seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“, schrieb ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ins Stammbuch. Seine Aussagen seien „durch die religiöse Äußerungsfreiheit nicht gedeckt“. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Bistum fordert Vorfahrt für Äußerungsfreiheit

Ungeachtet dessen will das Bistum nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts setze „der im Artikel 4 GG garantierten religiösen Äußerungsfreiheit (…) unzulässige Grenzen“, heißt es in der Stellungnahme des Bistums. „Nur wenn diese grundrechtlich garantierte Äußerungsfreiheit auch in der allgemeinen Rechtssprechung geschützt wird, kann ein Predigt anlassbezogen, in freier Rede und als persönliches Glaubenszeugnis vorgetragen werden.“ Das Grundgesetz „muss“, so das Bistum, der religiösen Äußerungsfreiheit „eine eindeutige Vorrangigkeit zubilligen“.

Nachtrag: „Was ist Wahrheit? (Joh 18,38)“

Hier das strittige Zitat aus Müllers Predigt vom Mai 2008:
„Michael Schmidt-Salomon, ein weiterer Autor und Mitglied der Giordano-Bruno-Gesellschaft hat ein Buch geschrieben mit dem Titel „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“. Darin lässt er ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt – als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. (…) Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?“
Am Rande: Tatsächlich besucht das kleine Ferkel einen Rabbi, einen Bischof und einen Imam.Doch das ist nicht Gegenstand des Rechtsstreits. Zu den Aussagen des Bischofs zur Kindstötung: Tatsächlich beschäftigt sich Schmidt-Salomon seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ mit der (von ihm verneinten) Frage, ob aus „natürlichem“ Verhalten auf dessen Legitimität geschlossen werden könne. Unter anderem führt er das Beispiel der Berggorillas an, bei denen mehr als ein Drittel des Nachwuchses „Kindstötungen“ (Infantizid) zum Opfer fällt. Schmidt-Salomon bezeichnet dieses Verhalten als „zutiefst unethisch“ und führt weiter aus: „So ‘natürlich’ Infantizid also ist (…), kein vernünftiger Mensch käme deshalb auf die Idee, ihn ethisch zu legitimieren.“ Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was Bischof Müller predigte und geraume Zeit im Internet verbreiten ließ. Das Bistum spricht von „in freier Rede vorgetragenen Interpretationen“.
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Kommentare (28)

  • peter sturm

    |

    “In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung ließ der Regensburger Bischof ankündigen, Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu beantragen”

    wo kann der bischof revision beantragen, wenn vom verwaltungsgerichtshof keine revision zugelassen wurde?
    beim allmächtigen??

  • Heribert

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    Geheimnis des Glaubens, Herr Sturm…

  • Bernadette

    |

    Das hört sich nach totalem Glaubenskrieg an…

  • Student

    |

    Die Überschrift dieses Artikels – Rechtsstreit mit Buchautor: Bischof erklärt Kampf „bis zum natürlichen Tod“ – nutzt selbst ein Zitat des Bischofs in völlig sinnverzerrtem Zusammenhang. Der tatsächliche Zusammenhang ergibt sich dann erst aus dem Artikel selbst. Gibt zwar eine reißerische Schlagzeile ab, entspricht aber eigentlich eher der Bild-Zeitung und nicht dem Niveau, das ich hier auf regensburg-digital gewohnt bin. Hoffe sehr, das wird nicht zur Gewohnheit. Zumal dann nicht, wenn man es zurecht auch dem Bischof nicht durchgehen lassen will, die Aussagen anderer sinnentstellt öffentlich wiederzugeben.

  • student

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    Ist zumindest ein Argument ;)

  • Mathilde Vietze

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    Endlich hat Müller wieder ein Haar in der Suppe gefunden, um sich in Szene zu setzen.

  • Kurzer Einspruch

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    Ich verstehe den Bischoff nicht: auf der einen Seite verklagt er Spiegel und RD weil die eine Meinung vertreten, auf der anderen Seite gibt er keine Ruhe weil er selbst das gleiche gemacht hat wie der Spiegel und RD. Komisches Bild eines Bischoffs was der da abgibt. Und das sage ich als Katholik. Wobei ich mich in der letzten Zeit schon frage, was Gott mit diesen seinen Repräsentanten macht, wenn es mal so weit ist. Ich könnte nicht von mir behaupten dass ich besonders gläubig bin oder ständig in die Kirche renne. Aber ich wurde so erzogen und im Hinterkopf hat man immer den Gottglauben (auch weil es tatsächlich tröstend ist, wenn man einen Menschen verliert). Die Kirchenfirma geht mir aber schon seit geraumer Zeit gegen den Strich, weil Sie das was man eigentlich von Ihr erwarten könnte, nicht mal mehr im Ansatz tut: vergeben, verzeihen, helfen, nächstenliebe, dialog. Kein Wunder dass sich immer mehr davon abwenden. Wenn es so weitergeht, werde ich bald dazu gehören. Es hat nichts mehr mit den Werten zu tun, die man sich von einer Kirche erwartet. Ich schäme mich für meinen Bischoff!

  • Helmut Matias

    |

    Bischoffff Müllller, der grössten Versager des Jahrhunderts, natürlich neben KT Guttenberg. MfG.

  • Mathilde Vietze

    |

    Gerhard Ludwig macht schon wieder mal Getöse,
    diesmal, weil der Buchschreiber so böse.
    Doch hat dabei er nicht bedacht,
    daß er damit für das Buch Reklame macht.
    Es ist das Anliegen des Oberfrommen,
    endlich mal wieder in die Presse zu kommen.
    Er will’s wieder einmal allen zeigen
    und den Gottlosen die Meinung geigen.
    Vielleicht lohnt Rom ihm seinen Heldenmut
    und schenkt endlich ihm den Purpurhut.
    Am Ziel seiner Wünsche wäre er dann
    und die Gläubigen treten eine Dankwahlfahrt an. .

  • Helmut Matias

    |

    Ich korrigiere mich: Bischofff Mülller ist doch (noch) besser als KT vz Gutttenberg. MfG

  • FM

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    Lieber Peter,

    Dass der VGH die Revision nicht zugelassen hat, bedeutet nicht, dass man keine einlegen kann. Vielmehr kann die Nichtzulassung durch Beschwerde gem. § 133 VwGO angefochten werden.

    Allerdings wird die Nichtzulassungsbeschwerde nur Erfolg haben, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das Urteil des VGH von bundesrichterlicher Rechtsprechung abweicht oder ein relevanter Verfahrensmangel vorliegt (§ 132 Abs. 2 VwGO).

    Mit der Nichtzulassung der Revision hat der VGH (nur) zum Ausdruck gebracht, dass er keinen dieser drei Zulassungsgründe für gegeben hält. Freilich kann das BVerwG das anders sehen.

    Gruß
    Fabian

  • peter sturm

    |

    lieber fabian,

    endlich hab ich dich mal wieder zu einem kommentar verführen können.
    natürlich ist mir das mittel der nichtzulassungbeschwerde bekannt.
    hab, noch zu barbara stamms zeiten, erfahren dürfen, dass so etwas klappen kann(ändert aber oft am vgh-urteil nix).
    wollt’ nur ein wen’g polemisch sein.

  • Sebastian Wild

    |

    Da fällt mir wieder mal ein passender Songtext ein:

    “Die Kirche stellt sich vor ungeborenes Leben
    der Zölibat fördert regen Kindersegen
    denn was wär denn so ein Priesterseminar
    ohne Kinderpornos unter dem Talar

    Sie bet`ein Vaterunser
    und sagt:”es ist ein Skandal –
    unserm Hergott sein Bodenpersonal!!”

    (aus Erste Allgemeine Verunsicherung – s’Muaterl)

    gruss
    wastl

  • Fabian Michl

    |

    Ja, Peter. Hoffentlich änderts auch dieses mal nichts ;-). Bin schon gespannt auf das Urteil im Volltext …

  • Alexander Gruber

    |

    Ich bin auf Seiten des Bischofs!

  • Lothgaßler

    |

    So lasset uns dafür beten, dass dem Bischof ein Licht aufgehen möge.
    So darf er predigen was und wie er will, aber nicht hetzen, lügen und falsch zitieren!
    Halleluja und Sakradi!

    Der Bischof will die Religionsfreiheit verteidigen. Von Religionsfreiheit steht doch gar nichts in der Bibel. Fällt der Bischof vom Glauben ab?

    Wäre es nicht an der Zeit dem Bischof die Bezüge zu kürzen?

  • Stefan Aigner

    |

    Das Urteil ist im ersten Artikel verlinkt….

  • Veronika

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    Man darf es schreiben, und deshalb schreibe ich es auch einmal klar und deutlich: Dieser Bischof, der sich erst im Sommer letzten Jahres als “Opus Dei”-Sympathisant “geoutet” hat, kämpft für Opus Dei und dessen Machtstellung. Dies sollten alle beachten!

  • Veronika

    |

    Man darf es schreiben, und deshalb schreibe ich es auch einmal klar und deutlich: Dieser Bischof, der sich erst im Sommer letzten Jahres durch eine Einladung an Frau Gabriele Kuby als Referentin im Regensburger Priesterseminar als “Opus Dei”-Sympathisant “geoutet” hat, kämpft für Opus Dei und dessen Machtstellung. Dies sollten alle beachten!

  • Alexander Gruber

    |

    Der Schutz des § 187 StGB findet seine Grenze in § 193 StGB. Ausserdem muss sich Herr Schmidt-Salomon, falls man ihn als Person des Zeitgeschehens betrachtet, mehr gefallen lassen.

  • Keyser Söze

    |

    Die religiöse Äüßerungsfreiheit soll also die vorsätzliche Verbreitung von Lügen decken – auch dann, wenn damit die Persönlichkeit einer einzelnen Person gezielt verletzt wird? Sehr interessant! Das gilt wohl auch ähnlich, wenn die Hassprediger der anderen Fraktion zur Verfolgung eines dänischen Karrikaturisten aufrufen, der ihnen auch nicht recht ins Bild passt. Wie weit ist man denn im vorliegeneden Fall davon noch entfernt? Was ist, wenn sich auf Müllers “Hasspredigt” hin ein fundamentalistischer Christ bemüssigt fühlt, Herrn Schmidt-Salomon entsprechend zuzusetzen? Zum Glück sind wir noch nicht ganz so weit, aber es geht in dieselbe Richtung.

    Ich hoffe nur, die weiteren Instanzen setzen der religiösen Äußerungsfreiheit da die Grenzen, wo sie auch für alle anderen Äußerungen gesetzt sind. Wenn nicht, würde mich interessieren, ob ich mich auch in irgendeiner Art religiös äußern kann, um Herrn Müller meine persönliche Meinung über ihn mitzuteilen, ohne dass er mich durch Sonne und Mond klagt – oder ans Ende der Erdscheibe jagt, um mich dort runter zu schubsen.

    Was mich aber jetzt auch noch interessieren würde: Gibt es eigentlich auch christliche Werte, Regeln, Gesetze oder Gebote, welche die vorsätzliche Verbreitung von Lügen decken oder verbieten? Wann und wie würden die dann greifen oder auch nicht?

  • Karl Murxi

    |

    Der selbsernannte Kämpfer für Demokratie und Freiheit -Herr Aigner – kann selber ihm unangenehme Meinungen nicht tolerieren, weshalb hier desöfteren meine Postings gelöscht werden. Wo bleibt den mein Recht auf meine Meinungsfreiheit? Scheinheilig ist das scho!

  • Stefan Aigner

    |

    Aha! Wo und wann denn bitte schön?
    War das ein anderes Pseudonym?
    Hier wird abgesehen von all zu heftigen Trolls und strafrechtlich relevanten Behauptungen so ziemlich alles frei geschaltet. Manchmal zu meinem Leidwesen…

  • domiNO

    |

    Bleibt jedem unbenommen, es ist aber naiv zu glauben, dadurch Vorteile im Jenseits zu erhalten.
    Nur weil gewisse Politiker anderen das Wort im Mund umdrehen, sollte das eine moralische Instanz wie ein geistlicher Würdenträger nicht in selbem Umfang machen. Das hat auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn man anderen gegen besseres Wissen eine andere Meinung unterstellt.

  • domiNO

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    Haben Sie ein Glück, dass Sie nicht zu dieser Gruppe gehören!

  • Veronika

    |

    Einfach mal so, aber das muss jetzt sein!

    “bis zum natürlichen Tod” [Bischof GLM], und “bis zur letzten Patrone” [MB Seehofer in Passau]. Da soll uns doch echt noch jemand sagen, dass sich hier nur Muslime radikalisieren würden!
    Der Bischof hat im Gegensatz zum MB aber besser aufgepasst (Zit.: Im Anfang war das Wort, …), während der MB jetzt eine Strafanzeige wg. Volksverhetzung an der Backe hat. Aber als “radikal” sind wohl beide Äusserungen zu bezeichnen. Gott ist das Licht, nicht die Schwärze, die hier Einige vor Augen haben!

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drin