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In eigener Sache

Wir machen Sommerpause

Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Redaktion verabschiedet sich voraussichtlich bis Ende August in die Sommerpause. Während dieser Zeit erscheinen keine Beiträge und auch das Forum wird ab kommender Woche nicht mehr moderiert. Ein paar kleine Ergänzungen zu Recherchen, die gerade aktuell sind, wollen wir aber weiter unten doch noch erwähnen. Wir werden uns nach unserer Pause so weit wie möglich weiter mit diesen Themen beschäftigen.

Bis dahin wünschen wir einen schönen Sommer. Wir lesen uns spätestens Anfang September und empfehlen bis dahin unseren Förderverein, der unsere Arbeit nach wie vor zu zwei Drittel finanziert. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns unterstützen.

Gilt als Vorzeigeobjekt: die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Foto: as
In eigener Sache

Rechtsstreit um Fechter-Recherche: OLG Nürnberg hält Berufung für aussichtslos

In einem richterlichen Hinweis bescheint das Oberlandesgericht Nürnberg der Forderung einer Gegendarstellung zu unserer Veröffentlichung über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, das Familienunternehmen der Fechters und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau keine Erfolgsaussichten. Der Senat rät dem Unternehmen einstimmig, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückzunehmen.

In eigener Sache

Ein Kalender für alle: Der Regensburg Kalender

Unter dem Dach von regensburg-digital gibt es seit kurzem einen unabhängigen, nicht-kommerziellen Kalender für soziale, ökologische und kulturelle Initiativen und Veranstalter. Während der Monate des Corona-Lockdowns hat ein Team von engagierten Spezialisten aus IT, Kultur und Sozialem umgesetzt, was viele Vereine und Veranstalter in Regensburg schon lange herbeigesehnt haben, was aber allzu oft an kommerziellen Interessen scheiterte: Das hat Regensburg noch gefehlt – hier ist der Kalender!

Unser Rechtstreit mit Bauteam Tretzel

Urteil: Berichterstattung „im Interesse der Öffentlichkeit“

Die BTT Bauteam Tretzel GmbH ist mit ihrer Klage gegen regensburg-digital vor dem Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten gescheitert. Von 13 Unterlassungsforderungen, bei denen sich elf sowohl gegen Herausgeber Stefan Aigner als auch unseren Autor Robert Werner gerichtet hatten, erkannte das Gericht lediglich vier als berechtigt an. Drei Forderungen auf Richtigstellung wurden ebenfalls abgewiesen. Der Grundtenor unserer Berichterstattung wurde nicht beanstandet. Tretzel muss knapp 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

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