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„TweenFanIsland“

Kinderpornoplattform: Dreieinhalb Jahre Haft für Walter K.

Nach rund zwei Jahren Ermittlungs- und Verfahrensdauer wurden diesen Mittwoch am Landgericht Regensburg die Fallakten rund um die Kinderpornoplattform „TweenFanIsland“ geschlossen. Mit dreieinhalb Jahren Haft ist auch der letzte Angeklagte verurteilt worden.

Letzter Akt im Fall TweenFanIsland am Mittwochvor dem Landgericht Regensburg. Foto: Bothner

Rückwirkend könne man „naturgemäß nie feststellen, ob das Material bei anderen dann im Speicher gelandet ist“, erklärt Richter Thomas Zenger am Mittwoch das getroffene Urteil der 5. Strafkammer des Landgericht Regensburg. Der ursprünglich angeklagte Vorwurf gegen Walter K. (Name geändert) wegen der bandenmäßigen Verbreitung von kinder- und jugendpornographischer Schriften könne somit nicht aufrechterhalten werden. Denn niemand könne sicher sagen, ob es tatsächlich zu einer Verbreitung gekommen sei.

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131 Fälle verurteilt

Es ist am Ende eher eine juristische Feinheit, die am Strafmaß für den Rheinland-Pfälzer wenig ändert. Der 30-Jährige muss demnächst dreieinhalb Jahre Haft absitzen. Wegen des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens von kinder- und jugendpornographischem Material in 131 Fällen.

Nach Hinweisen des US-Geheimdienstes FBI hatte die deutsche Bundespolizei Mitte 2020 das Elternhaus des Angeklagten in der Nähe von Koblenz zunächst observiert und den Internetanschluss überwacht. Am 18. Juli dann stürmten Einsatzkräfte das Haus und nahmen den Mann fest, der wenige Augenblicke zuvor noch auf „TweenFanIsland“, kurz: TFI, eingeloggt war. Eine mittlerweile offline genommene Plattform der Pädophilen-Szene.

Wie vergangene Woche bereits berichtet, war Walter K. als sogenannter Super-Administrator auf der Seite aktiv eingebunden und stand in der Hierarchie wohl direkt unterhalb des Betreibers aus den USA. Seine Aufgabe war es unter anderem, einen Teil des Forums als Backup regelmäßig auf seinem Computer zu speichern. So sollte die Seite im Bedarfsfall schnell wiederhergestellt werden können. Laut Aussage des Angeklagten sei das durchaus häufiger notwendig gewesen.

Insgesamt 958 Bilder hochgeladen

Auf der Seite konnten registrierte Mitglieder Dateien unterschiedlichster Kategorien hochladen und per Links untereinander teilen. Ein Großteil der von den Ermittlern sichergestellten Daten wird der Kategorie 3 zugeschrieben. Darunter fallen Bilder und Videos, die sogenanntes „Posing“ beinhalten. Das Darstellen von Kindern in sexualisierter Weise oder deren primärer Geschlechtsteilen, ohne explizite sexuelle Handlung. Aber auch Material der Kategorien 1 und 2 wurde über die Seite verbreitet. Dabei geht es um Vergewaltigungshandlungen ohne, beziehungsweise mit Eindringen in den Körper.

Auch auf den privaten Datenträgern des Angeklagten konnten große Mengen verschiedener Kategorien sichergestellt werden. Tatsächlich über die Plattform zugänglich gemacht hatte er hingegen nur Posing-Bilder, in einer verglichen mit anderen Usern eher geringen Menge. Insgesamt 958 Bilder, aufgeteilt auf zehn Galerien soll er ab dem Frühjahr 2019 und bis zu seiner Verhaftung Mitte 2020 immer wieder neu hochgeladen haben.

„Rechte Hand des Betreibers“

Für die Bewertung des Gerichts ist das durchaus entscheidend. Vergangenen Herbst hatte die 5. Strafkammer bereits einen ehemaligen Regensburger Anwalt zu vier Jahren Haft verurteilt. Auch er hatte als „Good Uncle“ über das Forum Dateien ins Internet gestellt. Allerdings in einem weitaus größeren Umfang als Walter K., alias „mrgirllove“.

Aus Sicht der Kammer rangieren beide Männer auf einer ähnlichen strafrechtlichen Ebene. Der Angeklagte habe zwar weniger Material geteilt, sei aber ein „Mann der ersten Stunde“ gewesen und in der Plattformhierarchie deutlich über dem Regensburger gestanden, so Zenger in der Urteilsbegründung.

Bereits wenige Tage nach Start der Seite war K. vom Betreiber in den USA angeschrieben worden, ob er denn bei TFI mitwirken wolle. Schnell wurde er Super-Administrator und gewissermaßen die „rechte Hand des Betreibers“, wie es Oberstaatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg ausdrückt.

Mitinsassen verletzten Walter K. während der U-Haft

Mit seinen regelmäßigen Backups trug er zum reibungslosen Fortbestehen der Seite bei. Allerdings, so das Gericht, dürfe genau diese Funktion auch nicht überbewertet werden. Die Sicherungen hätten nur einen kleinen Teil der Seite betroffen und diese hätte damit zum Beispiel nicht komplett neu aufgezogen werden können. „Was wäre kaputt gewesen, wenn er die Backups nicht gemacht hätte“, fragt Zenger deshalb. „Die Mitglieder hätten sich halt neu registrieren müssen.“

Zugunsten des Angeklagten bewertet das Gericht auch, dass Walter K. der Polizei schon bald nach der Verhaftung die Passwörter zu seinen Festplatten herausgab und sich insgesamt geständig und kooperativ zeigte. Ebenso lässt die Kammer die während der U-Haft erlittenen körperlichen Verletzungen durch mehrere Mitinsassen in das Urteil mit einfließen.

Auch die zugrundeliegende sexuelle Neigung des Mannes verkennt das Gericht nicht. Zwar reiche die diagnostizierte Paraphilie (eine von der Norm abweichende sexuelle Neigung) nicht aus, um eine Schuldunfähigkeit anzunehmen. Dagegen spreche schon allein das sehr professionelle Vorgehen der Täter. Der Angeklagte habe sich zudem auf eine mögliche Polizeidurchsuchung vorbereitet, also selbst sehr bewusst gehandelt.

Bewährungsstrafe bleibt Wunschdenken

Für die Veranlagung könne Walter K. aber erst einmal nichts. Die sei ihm „grundsätzlich in die Wiege gelegt“ worden, so Zenger. „Damit muss man sich aber auseinandersetzen und daran arbeiten.“ Schließlich stecke „hinter jedem Bild auch immer ein einzelnes Schicksal“. Selbst die vermeintlich harmloseren Posing-Dateien, die der Angeklagte hochgeladen hatte, stellten jedes Mal „die Fortsetzung eines stattgefundenen Missbrauchs“ dar.

Die Auswirkungen seines Handelns wurden dem Mann aber erst im Zuge einer freiwilligen Therapie klar. Er habe dadurch „eingesehen, dass ich schlimme Dinge getan habe“. Ein erster Schritt, den ihm das Gericht zu gute hält.

Verzicht auf Revision

Dennoch bleibt die vom Verteidiger ursprünglich einmal anvisierte Bewährungsstrafe Wunschdenken. Der 30-Jährige, der nach seiner vorübergehenden Entlassung aus der U-Haft wieder bei seinen Eltern lebte, wird demnächst seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten müssen – bestenfalls begleitet von weiteren therapeutischen Maßnahmen.

Auf eine Revision und den damit verbundenen Gang vor den Bundesgerichtshof verzichtet Walter K. Er wolle das Ganze endlich zu einem Abschluss bringen. Zwei Jahre, nachdem die US-Behörden das Forum abgeschaltet haben, ist der Fall „TweenFanIsland“ damit zumindest für ihn und das Regensburger Landgericht endgültig beendet.

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Kommentare (4)

  • Mr. B.

    |

    ANWALT: BEWÄHRUNGSSTRAFE?
    An Lächerlichkeit nicht zu überbieten!!!

  • Mathilde Vietze

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    Keine Bewährungsstrafe – die Saubären gehören in den Knast.

  • Semmeldieb

    |

    @ b: das ist sein Job.

  • Mr. B.

    |

    @ S: Trotzdem lächerlich!

Kommentare sind deaktiviert

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