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Ostumgehung: Vertrauen contra Fakten

hartl„Es wird ja leider nicht mehr bestraft, wenn man Unsinn redet.” Die Schlacht um die Mehrheitsmeinung ist in vollem Gange. Noch zwei Tage bis zum Bürgerentscheid zur Einhausung der Ostumgehung. Der Ton wird rauher. Auch bei der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am gestrigen Donnerstag bestimmte das bevorstehende Bürgervotum kurzzeitig die Debatte. Dabei war es vor allem SPD-Fraktionschef Norbert Hartl (Foto), der sich über einige Kollegen im Stadtrat richtig ereifern konnte. Manche legten „keinerlei Seriosität” an den Tag. Da würden falsche Argumente verwendet. Da werde sich öffentlich für die Einhausung ausgesprochen. Dabei hätten alle Parteien – mit Ausnahme von Linken und Grünen – der Stellungnahme der Stadt zugestimmt, in der zu einem „Nein” beim Bürgerentscheid aufgerufen wird. „Dass Stadträte wider besseren Wissens Unsinn verzapfen, das hätte es früher nicht gegeben”, so Hartl. Der Wutausbruch des Fraktionschefs am Rande der Haushaltsberatungen dürfte einerseits auf sein persönliche Engagement zurückzuführen sein. Auch hat Hartl den Bürgerentscheid zu einer Abstimmung über die Prioritätensetzung der Koalition erklärt. Seine Tirade spiegelt aber auch die Nervosität im Vorfeld der Abstimmung wider. Wie sich die Bürger am Sonntag entscheiden werden, ist schwer vorherzusagen. Und im Ringen um die Mehrheit ackern beide Seiten – mit unterschiedlichen Mitteln. Die Bürgerinitiative um Christian Janele (Foto unten) hat massiv plakatiert. Binnen zwei Wochen hat die BI sich außerdem vier Seiten „Sonderveröffentlichung” im Regensburger Wochenblatt geleistet, um ihre Position unters Volk zu bringen, die da lautet: Eine Einhausung muss her („Ja”). Stadtratsmehrheit, Stadtspitze und weite Teilen der Regensburger Wirtschaft rufen dagegegen zum „Nein” am Sonntag auf. Diese Postion wird im Wesentlichen auch durch die Mittelbayerische Zeitung vertreten. Wahlempfehlungen der Stadtratsfraktionen kamen diese Woche von CSB und Freien Wählern. Die Freien Wähler lehnen die Einhausung ab, fordern die Regensburger auf mit „Nein” zu stimmen und führen dabei insbesondere die Kosten ins Feld. 18 Millionen Euro soll die Einhausung nach Schätzungen, die von Oberbürgermeister Schaidinger vorgestellt wurden, kosten. In einem Vortrag am vergangenen Wochenende bezifferte SPD-Fraktionschef Norbert Hartl die erwarteten Mehrkosten (auch Zuschüsse würden höchstwahrscheinlich wegfallen) mit „mindestens 25 Millionen Euro”. Die Bausumme von 18 Millionen bezweifelt wiederum die BI. „Wir haben am 12. Dezember nachgefragt, wie sich diese 18 Millionen zusammensetzen”, erklärt BI-Sprecher Christian Janele. „Erst vier Wochen später, am 14. Januar, haben wir eine Antwort erhalten: Wir sollen unsere Anfrage konkretisieren, heißt es jetzt.” Generell habe die Stadt auf Anfragen „bisweilen eher unwirsch” reagiert. Die CSU-Abspaltung CSB unterstützt diese Position via Presseerklärung. Die Angaben zu den Kosten einer Einhausung seien „mindestens fragwürdig, auf jeden Fall nicht aufrichtig”, heißt es darin unter anderem. janele1Indessen gerät Janele mit einer anderen Aussagen selbst unter Druck. „Es gibt Fördermittel. Sie müssen nur beantragt werden”, hatte die Bürgerinitiative in einer Stellungnahme – bereits im November – erklärt. Zwei Monate später – am Mittwoch – hat die städtische Pressestelle nun eine Erklärung an die Medien verschickt. Janele solle erklären, wo es diese Fördergelder gebe. Fristsetzung bis zum Donnerstag. „Für eine Einhausung können noch gar keine Fördergelder beantragt worden sein, weil sie bislang nicht geplant wurde”, sagt Janele dazu. Auch gebe es ein Lärmschutzpaket, das die Landtags-CSU vergangenen Dezember auf den Weg gebracht hat. Zudem trete 2012 eine neue EU-Lärmschutzrichtlinie in Kraft. Darüber hinaus habe er über einen Landtagsabgeordneten von der Obersten Baubehörde die schriftliche Auskunft, dass Lärmschutzmaßnahmen – Einhausungen sind darunter eine Möglichkeit – beim Neubau von Straßen und entsprechenden Lärmüberschreitungen erforderlich seien. Ein ähnliches Schreiben hat MdB Horst Meierhofer im November im Stadtrat vorgelegt. Darin heißt es unter anderem auch: „… eine Einhausung (ist) nur dann förderfähig, wenn dazu eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde bei der Erfüllung von Lärmschutzanforderungen (…) besteht.” Just das ist – laut den momentanen Verkehrsprognosen der Stadt Regensburg – nicht der Fall. Janele wiederum zweifelt im Gegenzug die Prognosen an. „Es gab schon oft Verkehrsprognosen. Bei der Westumgehung, bei der Straße von Wenzenbach nach Nittenau – im Nachhinein war der Verkehr immer um ein Vielfaches höher.” Folgt man diesem Argumentationsstrang, wird die Entscheidung am Sonntag zunehmend zu einer Glaubens- und Vertrauensfrage. Die Gegner der Einhausung können – insbesondere vor diesem Hintergrund – nur hoffen, dass sich die Abstimmung nicht zu einem Votum für oder gegen Hans Schaidinger und die von ihm vertretene Politik auswächst.
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Kommentare (20)

  • heinz müller

    |

    Ich denke, die Fakten und Argumente sind nun hinlänglich bekannt.
    Jeder soll einfach nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, und vor allem ohne Sympathie oder Antipathie für die handelnden Personen.

  • Engagierte Bürgerin

    |

    Norbert Hartl hat nicht nur ein fundiertes
    Wissen, er versteht es auch, die Bürger mit
    A r g u m e n t e n zu überzeugen und nicht
    nur mit Wischi-Waschi-Aussagen.
    Und – es haben ja auch Stadträte, die in den
    “Problemzonen” beheimatet sind, dazu aufgeru-
    fen, mit NEIN zu stimmen.
    Ein großes Lob an Norbert Hartl, mit dem ich
    ansonsten nicht immer einer Meinung bin.

  • sundown

    |

    Herr Hartl und die Stadtverwaltung können ihre Aussagen mit den entsprechenden Schriftstücken der Regierung der Oberpfalz, der obersten Baubehörde oder der Bahn belegen.

    Herr Janele kann zu seinen Behauptungen nichts vorlegen oder läßt die wesentlichen Passagen weg, vgl. MZ von heute.

    Jetzt kann sich jeder Wähler selbst die Frage beantworten wer seriös argumentiert und handelt.

  • Riepl Günther

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    Planfeststellung ist Fakt
    Dort wurde festgestellt(durch Lärmgutachten), dass die Grenzwerte nicht erreicht werden, die erforderlich wären um für eine Lärmeinhausung Fördermittel (Zuschüsse) vom Staat zu bekommen.
    Nach der Fertigstellung der Straße können die gerechneten Werte vor Ort mit Messungen überprüft werden.
    Sollten die planfestgestellten Lärmzahlen mit dann gemessenen Zahlen nicht übereinstimmen (weil sie z.B. höher sind), ist eine Korrektur und eine nachträgliche Lärmeinhausung Fakt und zuwendungsfähig.
    Höhere Kosten bei einer Nachrüstung einer Einhausung sind aufgrund der Bauart nicht abzuleiten, weil sie mit dem Straßenbaukörper baulich nicht zusammenhängt.

  • Huber

    |

    „… eine Einhausung (ist) nur dann förderfähig, wenn dazu eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde bei der Erfüllung von Lärmschutzanforderungen (…) besteht.”
    Gäbe es veröffentlichte Förderrichtlinien, so könnte das Ministerium die Förderung nicht mal und mal so handhaben. Da das Schreiben keine nennt, gibt es die Richtlinien auch nicht. Die Bindung an eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde kann also ein Gefälligkeitsschreiben an die Stadt sein, um das Bürgerbegehren zu beeinflussen. Nach dem Bürgerbegehren kann man sich im Ministerium auch zu anderen Fördervoraussetzungen entscheiden etwa aufgrund des Lärmschutzpakets, das die Landtags-CSU vergangenen Dezember auf den Weg gebracht hat.

  • sundown

    |

    @ huber

    glauben sie auch an den Osterhasen. Wenn da steht, dass Fördervoraussetzung eine Grenzwertüberschreitung ist, wie sollte es auch anders sein, dann gilt das heute und morgen und am kommenden Montag.

    Würde der Freistaat – je nach Lust und Laune oder nach der Nase der jeweiligen Bürgermeisters entscheiden – davon in einem Fall abweichen hätte er einen Präzendenzfall geschaffen der Klagegrundlage für alle anderen Antragsteller wäre.

    Die Riepl-Aussage hat doch etwas für sich, jetzt wie geplant bauen, mit Lärmschutz an der Bahn, anschließend, wenn Janele recht haben sollte, die dann förderfähige Einhausung nachrüsten, dann bekommt man – bei vorliegen entsprechender Lärmwerte – beides Bahnlärmschutz und Einhausung.

    Das allein ist schon ein Grund für NEIN

  • Huber

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    Man kann mit „Nein“ stimmen. Aber möglichst nicht aus Unwissen:

    Ich verstehe das Rechtsempfinden von Herrn Riepl. Das Gesetz stellt leider hohe Hürden auf, wenn das Bauwerk fertiggestellt ist: Nur „nicht voraussehbare“ und „erhebliche“ Lärmsteigerung zählt (§75 Abs2 Satz 2 VwVfG). Nicht voraussehbar wäre sicher ein Spritpreis von 1 ct/liter.

    Nach Gefälligkeitsauskunft für unseren OB sieht eine leider nicht verlinkte weitere Novemberauskunft aus, nach der die Einhausung zwangsläufig ein neues Planfeststellungsverfahren nach sich zöge. Die Auskunft hätte eine sorgfältige Prüfung des §76 Abs.2 VwVfG darstellen müssen. Die Einhausung ist ja nur eine verbesserte „Schutzauflage“ und tangiert nicht die verkehrlichen Ziele der Straße. Im Sinne des§76 Abs.2 VwVfG haben Schutzauflagen „regelmäßig nur unwesentliche Bedeutung“ (Urteil vom 20.10.1989 Bundesverwaltungsgericht). Nach Prüfung weiterer Aspekte – darunter auch dem Interesse auf Erhalt des 75%-Zuschusses – kann die Planfeststellungsbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen oder es sehr schnell durchführen.
    Der Gesetzestext:
    § 76 Planänderungen VOR Fertigstellung des Vorhabens
    (1) …
    (2) Bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung kann die Planfeststellungsbehörde VON EINEM NEUEN PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN ABSEHEN, wenn die Belange anderer nicht berührt werden oder wenn die Betroffenen der Änderung zugestimmt haben.
    (3) Führt die Planfeststellungsbehörde in den Fällen des Absatzes 2 oder in anderen Fällen einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung ein Planfeststellungsverfahren durch, so bedarf es keines Anhörungsverfahrens und keiner öffentlichen Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses.

    Zur oben verlinkten Novemberauskunft: Vielleicht hat das Ministerium ja gar kein Problem damit, doch zu fördern, falls jemand herausgefunden hat, wo schon ohne die gesetzliche Verpflichtung gefördert wurde. Nämlich dann, wenn das Schreiben am 24.11.2009 nur die Gefälligkeit eines Mitarbeiters der OBB an unseren OB war. Zweifellos hat das Ministerium ohnehin das Recht, seine Förderpolitik am Montag generell zu ändern.

    Dass ausgerechnet im November 3 Auskünfte ohne technische und rechtliche Belege von Bahn, OBB und Bezirksregierung eintrafen, die zentrale Argumente gegen das Bürgerbegehren wurden, wird den nicht wundern, der unserem OB keine Ränkespiele zutraut. Natürlich DARF man vertrauen!

  • Baneesha Mt. Batrial

    |

    So vulgäres Zeug, wie es Herrn Hartl oft auszeichnet, hätte man früher selbst bei der SPD nicht von sich gegeben.

  • anton s.

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    @ huber

    es wird selbst von der BI nicht bestritten, dass der von der Stadt finanzierte Bahnlärmschutz bei einer Einhausung wegfallen würde. Da frage ich mich schon, wie sie zu der Behauptung – und mehr ist es nicht – kommen, dass kein neue Planfeststellungsverfahren notwendig wäre.
    Die Straße würde meines Wissen als Gesamtkonzept inkl. gesetzlich vorgeschriebenem Lärmschutz planfestgestellt. Wenn jetzt der Lärmschutz plötzlich vollkommen anders aussehen soll fällt die Grundlage für die Gesamtmassnahme in der planfestgestellten Form weg. Folglich beginnt alles bei 0, d.h. neues Verfahren.
    Der Wegfall des Bahnlärmschutzes würde übrigens ebenso die Belange anderer (Anlieger Posenerstraße) berühren, wie der Grundstücksmehrbedarf die Belange anderer (Grundstückseigentümer berühren würde, d.h. Ihre Argumentation hebelt sich selber aus.
    Können sie sich die berechtigte Entrüstung der Anlieger in der Konradsiedlung vorstellen, wenn die Planfeststellungbehörde von dem, von Ihnen zitierten Absatz 3, keine Anhörung und keine öffentliche Bekanntnachung des neune Planfeststellungsbeschlusses bei einem Verzicht auf den Bahnlärmschutz Gebrauch machen würde.

    Zum zeitlichen Entstehen der Stellungnahmen vom November (DB, OBB, Regierung) darf man daran erinnern, dass die BI die Unterschriften im Oktober vorgelegt hat und wohl anzunehmen ist, dass die Auslöser für die Anfragen der Stadt bei den genannten Stellen war. D.h., dass diese Stellungnahmen angefordert wurden um hinsichtlich der Argumente der BI die Stadtratsentscheidungen sachgerecht vorzubereiten.
    Und jetzt mal ehrlich – glauben Sie, dass dieser OB bei den CSU dominierten bayerischen Staatsbehörden oder bei der DB (noch) wohlwollende Gefälligkeitsstellungnahmen bekommt?

    Übrigens, ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen BI´s, ganz im Gegenteil bei Steinerne Brücke, Domplatzsperrung hab ich auch unterschrieben. Aber wenn man so dreist belogen wird, wie es einer der Unterschriftensammler bei mir im Stadtwesten versucht hat (Straße geht durch ein Naturschutzgebiet! u.ä.) dann geht mir der Hut hoch.

    Die BI hat für keine Ihrer Behauptungen auch nur die geringsten Belege vorlegen können. Alles was Herr Janele erzählt über Zuschussfragen, Verkehrszahlen, Staubbelastungen, Lärmbelastungen sind seine Behauptungen, die er durch nichts nachweisen kann.
    Sein Rückzieher in der Zuschussfrage in der heutigen MZ und dass er dafür einen Rechtsanwalt bemüht hat zeigt doch schon, dass selbst Herr Janele jetzt eingesteht, auf welch dünnem Eis er mit seinen Aussagen läuft. Ja man könnte fast sagen er hat bisher vorgegeben über Wasser laufen zu können und gibt jetzt langsam zu, dass er nicht Jesus ist und es ihm mit seinen Behauptungen langsam nass reingeht. Er fängt an sich rauszureden und ins Unverbindliche abzugleiten er will nachher nicht für seine Aussagen moralisch haftbar gemacht werden.

  • Huber

    |

    Ich glaube, dass die Lügen der Rundschau am Sonntag „Recht bekommen“ werden. Vgl. Huber am 21. Jan 2010, 09:17 Uhr http://www.regensburg-digital.de/?p=6241&cpage=1#comment-8802

    Das obskure Verhalten der DB-Regio nährt die These, dass die Bahn seit sehr langer Zeit zur Sanierung verpflichtet ist.
    Der OB lässt ja feststellen, der Bahnlärm wirke mit 62 dB(A) auf betroffene Wohnhäuser ein und die schutzberechtigten Anwohner müssten mehr als 36 Jahre auf ihr Recht warten. Rechtlich relevant sind die 36 Jahre nicht.
    Bestehen auf den Bahnlärmschutz gute Aussichten? „JA“

    Vgl. Huber am 20. Jan 2010, 18:18 Uhr http://www.regensburg-digital.de/?p=5643 und
    http://www.regensburg-digital.de/?p=6209 am 16. Jan 2010, 12:41 Uhr

    Parallel zur Klage Betroffener gegen und Verhandlung der Stadt mit der Bahn können sicherheitshalber im vereinfachten Verfahren die bekannten Betroffenen angehört werden unter Beteiligung der betroffenen Behörden. Hatte der OB nicht die Pflicht, alle Bürger auch zu informieren über die gesetzlichen Fristen einer vereinfachten Planfeststellung?
    Ohne nachprüfbar andere Termine gilt: Bestehen auf die hohen Zuschüsse gute Aussichten? „JA“.

    Die beliebtesten Förderzusagen waren stets „Eigentlich dürften wir gar nicht fördern, aber wenn Ihr versprecht, das nicht an die große Glocke zu hängen, ….“ Weil’s wahr is. Solange es keine veröffentlichten Förderrichtlinien gibt, sind Fördervoraussagen wie das Lesen im Kaffeesatz: Alles ist möglich – auch für die Einhausung? „JA“

  • anton s.

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    Huber träumen sie weiter oder besser gesagt versuchen sie weiter den Betroffenen Sand in die Augen zu streuen.

    Glauben sie der Freistaat hat nach der 3,7 Milliarden-HGAA-Geschichte Geld zu verschenken?
    Niemand fördert Massnahmen, für die es keine Verpflichtung gibt. Oder zahlen Sie im Supermarkt 30 % mehr als auf dem Kassenbon steht?

    NEIN – na also und warum glauben sie sollte der Freistaat 30 % mehr zahlen als nach der Planfeststellung notwendig ist.

    NEIN macht er nicht, deshalb werden alle ihre JA zu einem ganz dicken NEIN werden.

    Und Huber, vergessen Sie nicht sich von Janele an seinem Planungsgewinn am Brandlberg beteiligen zu lassen wenn´s klappt. Den nur darum geht´s dem lieben Herrn Janele, um seinen Geldbeutel.

    Dadurch dass sie diese unbeweisbaren Behauptungen ständig wiederholen werden die auch nicht wahr.

  • Omnibusfahrer

    |

    Von der Redaktion gelöscht

  • Huber

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    Kassenbon?- Zumal ohne Förderrichtlinien ist ein Ministerium zu KEINER Förderung gezwungen, aber die Landtags-CSU WILL NACH ihrem Landesbank-Debakel mehr Förderung für Lärmschutz.

    Wie immer mit Beleg: http://www.csu-landtag.de/www/presse_462_32303039313932.asp „…von allen Fraktionen des Landtags mitgetragen. „Lärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit“, erläutert Dr. Otto Hünnerkopf, der Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Gesundheit der CSU-Landtagsfraktion.“

  • peter Petry

    |

    Hallo anton s was regen Sie sich so auf,Herr Janele schaut was vor seiner Haustür passiert und das ist sein gutes Recht.Sie glauben halt die Verkehrszahlen von unsérem OB -ist ja OK.
    Ich hab mal ne andre Frage der Verkehr wird ja mehr nicht weniger -was kostet dieser Deckel in 5,10 oder 20 Jahren -stimmt da ist unser OB nimmer in Amt und Würden,da gehts Ihm ja nix mehr an,aber der Steuerzahler sind ja noch genug da.
    Wenn alle Bürger für diesen Deckel wären und das auch der Stadt klar machen würden,würde es auch Zuschuß geben.Unser OB spielt einen Stadtteil gegen den anderen aus ,so sehe ich das.Die haben 3,7 Millarden verballert und jetzt geht es um ” 18″ Mio .Ich stimm für JA basta !!!!

  • anton s.

    |

    @ peter Petry

    1. Wenn die Sache Herrn Janele so wichtig ist, warum hat er dann nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt? Das wäre sein gutes Recht gewesen, auf das er freiwillig verzichtet hat.

    2. Es sind nicht die Verkehrszahlen des Oberbürgermeisters sondern die Zahlen aus einem Verkehrsgutachten, die im Stadtrat von keiner einzigen Partei je angezweifelt wurden.

    3. Wenn die Zuschussgewährung die den Freistaat Bayern vom Willen einer Stadt oder von der gesamten Bevölkerung (ohnehin eine Ilisorische annahme,. das sich eine Bevölkerrung je einig wäre) und nicht mehr von rechtlichen Rahmenbedingugnen (hier: Lärmgrenzwerten) abhängig wäre wären wir endgültig in einer Bananenrepublik angekommen.

    4. Warum hat den niemand im Stadtrat den Antrag gestellt, dem Bürgerbegehren zu entsprechen, dann hätte man die Haltung in namentlicher Abstimmung festhalten können, dann hätten aber auch die JA Sager offen die Verantwortung für die freiwillige Leisutng Zusatzlärmschutz übernehmen müssen. Dazu fehlte der Mut, oder war der Grund, das man dann den Oberbürgermeister, was durchaus zu recht geschieht, nicht mehr für eine überzogene Ausgabenpolitik verantwortlich machen können, wenn man selbst das Geld mit vollen Händen ausgibt.
    Deshalb haben die Herrschaften von CSB, ÖDP, Linken und Grünen es vorgezogen sich unter der Verwaltungsvorlage zu verstecken und quasi als außerparlamentarische Opposition in den Medien aufzutreten.

    5. Sie wollen wissen, warum ich mich aufrege, das kann ich Ihnen sagen. Ich bin noch von keinem Unterschriftensammler bei einem Bürgerbegehren so angelogen worden wie bei dieser BI.

    Sie wollen Beispiele? Bitte –

    Aussage 1: Die Straße durchschneidet ein Naturschutzgebiet.
    – Aussage 1 ist nachweislich falsch

    Aussage 2: Niemand in der Konradsiedlung mit ausnahme eines einzigen, namentlich genannt wurde mir Rudolf Eberwein, aus der Konradsiedlung wolle einen Larmschutz an der Bahn.
    – Aussage 2 ist nachweislich falsch, wie die Wortmeldungen von Konradasiedlern u.a. auf eine Veranstalugne der SPD am letzten Samtags gezeigt haben.

    Aussage 3: Die Einhausung wird in jedem Fall von Freistaat bezuschusst. Entsprechende Auskunft haben man erhalten.
    – Aussage 3 wurde von der BI niemals belegt, Es wurden von der Stadt schriftliche Aussagen der Regierung der Oberpfalz vorgelegt, die das Gegenteil feststellen, keine Zuschussfähigkeit.

    Können sie jetzt verstehen warum ich mich aufrege.
    Wer Argumente hat braucht nicht auf solche, nachweislich unrichtige und nicht belegbare Aussagen zurückzugreifen.
    Er braucht auch nicht Äpfel (2 spurige Straße) mit Birnen (6-spurige Autobahn) gleichzusetzen, wie dies mit dem Vergleich Osttangente und Westungehung und mit dem Bild auf dem Plakat der BI getan wurde.

    Solche BI´s schaden den wirklichen Anliegen von Bürgern mehr als ein beratungsresistenter OB.

    Deshalb gibt es morgen nur eine Antwort NEIN

  • domiNO

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    Na wenn das Ergebnis nicht doch der Beweis ist, dass die BürgerInnen sich nicht vom Denken abhalten lassen!
    Obwohl Schaidinger gegen das Bürgerbegehren war, war es nicht erfolgreich und hat – wenn ich die vorläufigen Ergebnisse anschae – nicht mal so viele Unterstützer wie bei der Unterschriftensammlung!
    Kaum einer ließ sich ne Straße mit einer Fahrbahn je Richtung gern als 4-spurige Autobahn verkaufen.
    Janeles Einhausungsbeispiel aus dem Wochenblatt – in Abbach für 3000 KFZ: Der Berg war schon vor der Straße da, einen Tnnel Einhausung zu nennen ist nicht mal unter Maklern üblich.

  • peter Petry

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    Ich gratuliere den Gewinnern des Bürgerbegehrens.
    Ich bin immer noch davon überzeugt das nach der Fertigstellung (Mautflüchlinge )viele sich einen Deckel für die Osttangente wünschen.
    Ich hoffe das diese Leute dann auch so für einen Deckel kämpfen wie Sie Ihn bekämpft haben.

  • anton s.

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    Vorsicht Satire:
    Danke Herr Janele, dass sie 300.000 Euro Steuermittel sinnlos verbrannt haben.

    Warum kann man BI´s die so grandios scheitern eigentlich nicht angemessen zu den Kosten des Bürgerentscheid heranziehen?

  • Bert

    |

    @anton s.

    ihr einwand ist schwachsinn.
    wo sind denn die politiker, die für ihre blödsinn-entscheidungen haftbar gemacht werden?
    da denk ich nur an unseren milliarden-bauern aus freilassing

  • Arbeiterstimme

    |

    @anton s.:
    So ein Blödsinn! Wer hat nach zwei verlorenen Stadthallenabstimmungen den Herrn Schaidinger zur Kasse gebeten?

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