Abzockprozess: Landgericht weist Urmann-Berufung zurück
Niederlage für Abmahnanwalt Thomas Urmann. Im „Musterprozess“ um massenhafte Impressums-Abmahnungen wies das Landgericht die Berufung ab.
Jetzt bleibt Thomas Urmann nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde. Im Verfahren um massenhafte Abmahnungen von Onlineshop-Betreibern hat das Landgericht Regensburg die Berufung von Urmann und Frank Drescher am Dienstag zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.