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Protest gegen rassistisches Sondergesetz

Trotz jahrelangem Protest gegen die Asylgesetze: In Deutschland ist die Menschenwürde teilbar. Foto: Archiv
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat als Menschenrecht universale Geltung. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Es gilt für alle Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Das sagt die Bundesregierung. Die Praxis in Deutschland sieht allerdings anders aus. Flüchtlinge werden in Deutschland als Menschen zweiter Klasse behandelt. Grund ist das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz. 120.000 Menschen in Deutschland sind davon betroffen. Demnach erhält ein alleinstehender erwachsener Flüchtling (inklusive Wohnung) 225 Euro monatlich – den Großteil als sogenannte „Sachleistungen“. Allenfalls 40,90 Euro als „Taschengeld“ gibt es in bar. Kinder erhalten weniger als die Hälfte des Hartz IV-Regelsatzes. Seit 1993 sind diese Leistungen unverändert geblieben.

Gericht: Gesetz ist verfassungswidrig

Im Juli 2010 hat nun das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen das Asylbewerberleistungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt und es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich, neben der undurchsichtigen Berechnung insbesondere daraus, dass es sich um „evident zu niedrige Leistungen“ handle, so das Gericht. Seit Februar laufen deshalb – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – parlamentarische Beratungen im Bundestag. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt.

Regensburger Erklärung

„Die Behauptung, dass Flüchtlinge weniger Bedürfnisse hätten als andere Menschen ist rassistisch“, sagt Stefan Dietl. Dietl gehört in seiner Eigenschaft als Oberpfalz-Vorsitzender der verdi-Jugend zu den Mitunterzeichnern der „Regensburger Erklärung“ (als PDF), in der die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert wird. Knapp 30 Organisationen haben sich der von der BI Asyl initiierten Erklärung angeschlossen, die das Gesetz als menschenverachtend und diskriminierend kritisiert. In Regensburg unterstützen von den Parteien Linke, Grüne und SPD die Erklärung.

Schikanen dienen der Abschreckung

Am kommenden Dienstag sind in 25 Städten in Deutschland Protestaktionen angekündigt – auch in Regensburg. Hier leben rund 190 Menschen im „Flüchtlingslager“ an der Plattlinger Straße. Für sie gilt, ebenfalls entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz Lagerzwang, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und eingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung – lediglich die Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ ist gesetzlich vorgesehen. Die mittlerweile der weiten Bevölkerung bekannten „Ein-Euro-Jobs“ gibt es für Asylbewerber bereits seit 1993. Ansonsten gilt weitgehendes Arbeitsverbot. An Wohnraum stehen jedem Asylbewerber sieben Quadratmeter zu. In Bayern formuliert man in der entsprechenden Durchführungsverordnung recht offen, worum es bei all diesen Schikanen geht: Es gelte, die „Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland (zu) fördern“. Am Dienstag gibt es ab 15 Uhr Infostände in der Fußgängerzone. Um 20 Uhr wird in der Gaststätte Brandlbräu der Film „Hier zerstörten sie unsere Hoffnungen“ gezeigt.
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Kommentare (1)

  • Marion Puhle

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    Das Asylbewerberleistungsgesetz muss weg, aber auch das Recht auf Asyl muss auf den Prüfstand.
    Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist in Deutschland mit Änderung des Art 16a im Jahre 1993 durch den Asylkompromiss erheblich eingeschränkt worden. So können sich Ausländer, die über einen Staat der Europäischen Gemeinschaft oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, nicht auf das Asylrecht berufen. Die Annerkennungsquote ist daher sehr gering.

    Das Recht auf Asyl oder einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen vor Gericht zu erstreiten, scheitert oftmals an den widersprüchlichen Angaben aufgrund sprachlicher Barrieren oder der zu hohen Kosten, die ein Asylverfahren mit sich bringt. Das Recht auf Asyl muss überarbeitet und neu bewertet werden, denn seit 1993 haben sich die Fluchtgründe verändert. Heute sind die Fluchtursachen anders, als vor 1993. Kriege, Folter, Misshandlungen, Hunger, Naturkatastrophen und andere Abscheulichkeiten, sind die häufigsten Fluchtgründe.
    Man nimmt zwar Flüchtlinge in Deutschland auf und räumt großzügig das Recht auf Asyl ein, gleichzeitig wird die Meßlatte aber so hoch gehängt, dass eine Anerkennung kaum möglich ist.

    Da die Asylpolitik ein gesamteuropäisches Problem ist und von Europa aus gesteuert wird, muss der Widerstand gegen das diskriminierende Asylsystem auch auf europäischer Ebene geführt werden.

    Marion Puhle

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