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Schlechte Karten für Martin Daut und Kritik am Aufsichtsrat

Klagt gegen seinen Rauswurf: Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtbau GmbH, Martin Daut. Foto: ArchivFast auf den Tag genau ein halbes Jahr ist es her, seit Martin M. Daut am 8. Januar einen Auflösungsvertrag mit der Stadtbau GmbH unterzeichnete. Er verlor mit sofortiger Wirkung seinen Posten als Geschäftsführer, behielt aber sämtliche Pensionsansprüche und sein Gehalt für weitere zwei Monate. Wenige Tage später hat Daut diesen Vertrag angefochten. Er sei zur Unterschrift genötigt worden. Mitarbeiter der Stadtverwaltung hätten ihn vor die Alternative Auflösungsvertrag oder fristlose Kündigung gestellt und ihm – mit Blick auf eine mögliche öffentliche Schlammschlacht – davon abgeraten, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Dieser Anfechtung Dauts folgten im Gegenzug zwei fristlose Kündigungen, im Januar und März 2008, durch die Stadtbau GmbH. Am Mittwoch traf man sich vor der II. Kammer für Handelssachen am Landgericht Regensburg – zum Gütetermin. Der ehemalige Geschäftsführer klagt auf Erfüllung seines Vertrages bis zum 31. August 2009 oder eine Abstandszahlung in Höhe von rund 180.000 Euro. Die Affäre, die Daut seinen Posten kosten sollte, während des zurückliegenden Kommunalwahlkampfes lange Zeit beherrschendes Thema war und die der Vorsitzende Richter Dr. Hans Rauch als „Konglomerat von persönlichen, kommunalpolitischen und rechtlichen Aspekten“ bezeichnet, nahm vor zweieinhalb Jahren ihren Anfang. Im Dezember 2005 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg die Räume der Stadtbau GmbH. Eine Mitarbeiterin stand unter Korruptionsverdacht. Der sollte sich bewahrheiten. In mindestens 50 Fällen hatte Monika Z. Wohnungen gegen Bargeld vergeben. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem drei Fälle, bei denen zwischen 460 und 800 Euro Bestechungsgeld flossen, detailliert eingeräumt wurden und Monika Z. 5.000 Euro Geldauflage bezahlt hatte. Von Martin Daut erhielt sie eine Abmahnung und eine geringfügige Gehaltskürzung in Höhe von 77 Euro. Wann der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtbau GmbH, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, über alle Details informiert wurde – darüber gehen die Schilderungen bis heute auseinander. „Lückenhaft, nicht zeitnah und falsch“ seien die Informationen gewesen, die Martin Daut weitergegeben habe, so die Argumentation der Stadt. Fest steht, dass mit Hausdurchsuchung 2005 ein Schriftwechsel zwischen Daut und Schaidinger begann. Schaidinger verlangte von Daut Aufklärung über das interne System der Stadtbau zur Korruptionsvermeidung. Zwei Jahre sollte der schriftliche Austausch zwischen Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzendem andauern, ohne eine letztendliche Klärung zu bringen. Zum Teil monatelange Pausen kennzeichnen den Schriftwechsel. Ein Umstand, den Dr. Rauch mit der Bemerkung kommentierte: „Wenn es heißt, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, dann hatte man hier den Eindruck, die Mühlen der Stadtverwaltung würden stillstehen.“ Hans Schaidinger bei der Stadtratssitzung Ende Januar zur Aufklärung der Stadtbau-Affäre. Foto: ArchivErst nach einem Bericht über die Affäre im Regensburger Wochenblatt am 20. Dezember 2007 ging es plötzlich sehr schnell. Noch tags zuvor war Dauts Vertrag als Stadtbau-Geschäftsführer vom Aufsichtsrat verlängert worden. Über die Recherchen des Wochenblatts hatte Daut den Aufsichtsrat nicht informiert. Mit ein Grund für Oberbürgermeister Hans Schaidinger am 7. Januar kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats zu laden und Dauts Entlassung anzustreben. In Abwesenheit des Aufsichtsrats Lothar Strehl (SPD), der es wegen der kurzfristig erfolgten Einladung nicht zur Sitzung schaffte (mehr dazu), beschloss man einstimmig, sich von Daut zu trennen. Am 8. Januar wurde der nun strittige Auflösungsvertrag schließlich unterzeichnet. An der ersten Einschätzung der rechtlichen Dinge – „und nur die sind von Interesse“ – durch die Kammer ließ Richter Rauch am Mittwoch keinen Zweifel: „Der Auflösungsvertrag ist wirksam.“ Daut habe in seinen elf Jahren als Geschäftsführer der Stadtbau große Erfahrung im Geschäfts- und Wirtschaftsleben. Auch habe Daut noch eine Nacht darüber geschlafen, ehe er den Vertrag unterzeichnete. „Selbst einem 18jährigen Stadtbau-Mitarbeiter am Beginn seiner Karriere würde man sagen: ,Du musst wissen worauf Du Dich einlässt, wenn Du diesen Vertrag unterschreibst.’“ Eine nötigende Situation bei der Unterzeichnung des Auflösungsvertrages könne das Gericht „nur schwerlich erkennen“, so Rauch. Auch der Auffassung Dauts, die Einladung zur Aufsichtsratssitzung sei zu kurzfristig erfolgt und der Beschluss, der seine Entlassung zur Folge hatte, damit unwirksam, mochte das Gericht in seiner ersten Einschätzung nicht folgen. Ob die beiden fristlosen Kündigungen gegen Daut gerechtfertigt, spielte dementsprechend eine untergeordnete Rolle. Mit Blick auf das Argument, Daut habe den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden Hans Schaidinger nur unzureichend und nicht früh genug informiert, meinte Dr. Rauch aber: „Die Dinge sind von beiden Seiten zögerlich behandelt worden.“ Aufsichtsrat und Vorsitzender seien „nicht dazu verdammt zu warten, bis sie informiert werden.“ Ihre Aufwandsentschädigung erhielten die Betreffenden nicht dafür, „dass sie Augen und Ohren zumachen, sondern damit sie Aufsicht ausüben“. Den Vergleichsvorschlag, den Auflösungsvertrag vom 8. Januar anzuerkennen, wogegen die fristlosen Kündigungen hinfällig wären, haben Dauts Anwälte bislang nicht angenommen und sich Bedenkzeit ausgebeten. Die Verhandlung wird am 27. August fortgesetzt.
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