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Untätigkeit im Rathaus

Tariftreue-Versprechen im Koalitionsvertrag: Nur eine hohle Phrase

Es ist eine wohlklingende Passage zur Tariftreue, die den Vertrag der Regensburger Regierungskoalition ziert. Doch zwei Jahre später entpuppt sich dieser Passus als leere Floskel.

„Wir wollen, dass die Stadt Regensburg und die städtischen Töchter Tariftreue beachten. Aufträge sollen deshalb in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die tariftreu sind. Auf Landesebene werden wir uns über den Bayerischen Städtetag für eine landesgesetzlich verankerte Tariftreueregelung einsetzen.“

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So steht es im Koalitionsvertrag, den SPD, CSU, FDP, Freie Wähler und CSB-Stadtrat Christian Janele im Mai 2020 unterschrieben haben.

Daneben sollen sämtliche Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband werden – und: Als Arbeitgeberin und bei Auftragsvergaben werde die Stadt ihre Marktstellung nutzen und „alle vergaberechtlich zulässigen Spielräume für faire Arbeitsbedingungen sowie den größtmöglichen Umweltschutz bei Auftragsvergaben an Unternehmen und deren Subunternehmen ausschöpfen“.

Doch mit dem bekundeten „Wollen“ scheint es so eine Sache zu sein. Denn betrachtet man genauer, was in den letzten beiden Jahren tatsächlich passiert ist, dann scheint dieser Passus im Koalitionsvertrag in wesentlichen Bereichen eine leere Floskel ohne Wert geblieben zu sein.

Tariftreue: Ein Thema mit weitreichenden Auswirkungen

Das Thema Tariftreue kommt nicht von ungefähr. Seit längerem fordert beispielsweise der DGB entsprechende Regelungen bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand.

Wesentlicher Hintergrund: Bund, Länder und Kommunen geben jährlich zwischen 400 und 450 Milliarden zur Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern aus. Ein erhebliches Volumen, das gemäß einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums von 2018 zu fast 60 Prozent von den Kommunen vergeben wird, und das etwa 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes entspricht.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass entsprechende Vergaberegelungen einigen Einfluss auf die Tarifbindung von Betrieben haben könnten, die bei öffentlichen Aufträgen zum Zug kommen wollen. Mit entsprechenden Auswirkungen für die dort Beschäftigten.

Tarif oder nicht: zwischen 540 und 1.000 Euro weniger im Monat

Laut einer Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber dem saarländischen Landtag vom vergangenen Jahr arbeitete in Bayern 2019 etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Unternehmen mit Tarifbindung. Damit liegt man bundesweit etwa im Mittelfeld zwischen Hessen (58 Prozent) und Sachsen (43).

Auf das Saarland bezogen kommt das WSI zu dem Ergebnis, dass Vollzeitbeschäftigte im (…) pro Monat in Betrieben mit Tarifvertrag im mittleren Einkommen zwischen 540 und 1.000 Euro mehr verdienen als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag. Das Tarif-Gap liegt demnach zwischen 15 und 27 Prozent“.

Es würde also aus Sicht von Bund, Ländern und Kommunen durchaus Sinn ergeben, auf Tariftreue zu pochen – im Sinne der Beschäftigten, aber auch im Hinblick auf höhere Steuereinnahmen. Auf Initiative der SPD kam also der entsprechende Passus auch auf den Wunschzettel der aktuell regierenden Koalition im Regensburger Rathaus.

Anfrage zum Koalitionsversprechen: Fraktionen antworten nicht

Doch zwei Jahre nach Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ist es im Kern beim Wünschen geblieben. Und folgt man den Antworten, die von der städtischen Pressestelle auf entsprechende Fragen unserer Redaktion gegeben wurden, dann scheint bei der Koalition bislang auch keinerlei Interesse zu bestehen, den Tariftreue-Passus aus ihrer gemeinsamen Vereinbarung tatsächlich umzusetzen.

Das mag man allein schon daran ablesen, dass die einzelnen Fraktionen es trotz entsprechender Anfrage vorgezogen haben, die Pressestelle antworten zu lassen – und selbst keine Rückmeldung geben.

(KORREKTUR am 25.8.22: Nach einem Hinweis von SPD-Fraktionschef Thomas Burger haben wir festgestellt, dass er unsere Anfrage wegen eines Verschreibers bei der E-Mail-Adresse nicht erhalten hat. Wir werden dazu noch nachberichten und bitten für diesen Fehler um Entschuldigung. Im Übrigen bleiben wir bei unserer Darstellung.)

Eigenwillige Rechtsauffassung bei der Stadt Regensburg

Ein zentraler Punkt, mit dem die Stadt Regensburg ihr weitgehende Untätigkeit bei diesem Punkt begründet, ist das Fehlen eines Tariftreuegesetzes in Bayern. Ein solches gebe es nicht, „da bisher nahezu alle Ländertariftreuegesetze als verfassungswidrig erklärt worden sind“, heißt es in der Antwort auf unsere Anfrage.

Doch diese Rechtsauffassung scheint, vorsichtig ausgedrückt, eine recht exklusive zu sein, um nicht zu sagen: Sie ist falsch.

Tatsächlich haben – abgesehen von Bayern und Sachsen – sämtliche Bundesländer entsprechende Tariftreuegesetze von unterschiedlicher Güte verabschiedet. Mehrere Bundesländer haben zudem Regelungen für vergabespezifische Mindestlöhne erlassen, die über den bundesweit geregelten gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen.

Tariftreue bei Vergaben: Mit Grundgesetz und EU-Recht vereinbar

Verschiedene juristische Gutachten, die von einzelnen Bundesländern in Auftrag gegeben wurden, bestätigen, dass Tariftreueregelungen sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit EU-Recht vereinbar sind.

Das 2019 erschienene Standardwerk „Weiterentwicklung des Tariftreuerechts“ kommt zu dem Schluss, dass für die Anordnung einer entsprechenden Tarifbindung „die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen“. Und: „Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.“

Damit hat die Stadt Regensburg zwar zunächst einmal recht, wenn sie anführt, dass es bislang kein Tariftreuegesetz in Bayern gibt. Es weckt allerdings Zweifel am Willen, eine solche Tariftreueregelung überhaupt auf den Weg zu bringen und sich dafür ernsthaft einzusetzen, wenn man gleichzeitig eine juristisch falsche Begründung dafür anführt, warum ein solches Gesetz in Bayern bislang nicht verabschiedet wurde.

OB verweist auf die Landesebene

Zwar führt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer an, dass ihre Partei – die SPD – im Landtag mehrfach ein Tariftreue- und Vergabegesetz gefordert habe. Ob sie aber – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – den Regensburger Einfluss im Bayerischen Städtetag geltend gemacht und für eine landesgesetzliche Regelung eingetreten ist, lässt das Stadtoberhaupt offen.

Und es stellt sich die Frage, warum man einerseits im Koalitionsvertrag festlegt, dass städtische Aufträge „in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die tariftreu sind“, wenn sich doch – wie die OB nun in ihrer aktuellen Stellungnahme anführt – „zuerst auf Landesebene“ etwas tun müsse.

Man verlangt die Einhaltung geltender Gesetze…

Aktuell könne man die Einhaltung von Tarifverträgen nur verlangen, wenn diese vom Bundes- oder Landesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden seien, heißt es weiter in den Antworten der städtischen Pressestelle. Anders ausgedrückt: Man verlangt die Einhaltung geltender Gesetze.

Für die tatsächliche Kontrolle, ob Tarife oder der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden, sei aber ohnehin das Hauptzollamt zuständig. „Die Vergabestellen müssen die Angaben der Bieter im Vergabeverfahren glauben.“

Auch hier verspricht der Koalitionsvertrag also etwas, das offenbar von vorneherein nicht einzuhalten war.

Versprochener Einsatz im Städtetag nicht wahrzunehmen

Die Stadt verweist darauf, dass man die Spielräume des Vergaberechts nutze, um ökologische und soziale Kriterien in die entsprechenden Verfahren aufzunehmen. Dies sei beispielsweise bei der Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung und der Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen geschehen.

Gleichzeitig führt man an, dass der Bayerische Städtetag sich sowohl gegen dieses Praxis, als auch – ganz grundsätzlich – gegen ein Vergabe- und Tariftreuegesetz in Bayern ausspricht. Jenes Gremium also, in dem sich die Stadt Regensburg gemäß ihres wohlklingenden Versprechens im Koalitionsvertrag genau für ein solches Gesetz einsetzen wollte.

Nichts Neues bei den städtischen Unternehmen

Nichts Neues getan hat sich trotz des anderslautenden Versprechens denn auch bei den städtischen Töchtern und Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung. Es gibt Unternehmen wie den RVV, die REWAG, die Stadtbau GmbH, das städtische Theater oder die Sparkasse, die schon vor der Regierungsübernahme 2020 Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband waren und auch schon länger gewisse Vorgaben zur Tariftreue oder Entlohnung umsetzen.

Bei anderen, wie der Regensburg Tourismus GmbH, der R-KOM oder der Regensburg Business Developement GmbH, liefert die Stellungnahme ausführliche Erklärungen, warum dies nicht der Fall sei, warum zum Teil kein Tarifvertrag gilt oder warum man sich nur daran „orientiert“. Und es klingt auch nicht danach, als wolle die Regierungskoalition trotz ihres bekundeten Willens in der 2020 unterzeichneten Vereinbarung etwas daran ändern.

Es bleibt bei einem wohlklingenden Versprechen, das entweder in dem Wissen gegeben wurde, dass es sich gut anhört, aber nicht zu erfüllen ist oder dessen Erfüllung man schlicht auf die lange Bank geschoben hat – in der Hoffnung, dass es ohnehin vergessen werden wird.

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Kommentare (6)

  • joey

    |

    in meinem Sichtkreis kriegt man für Tariflohn keine Arbeitskräfte mehr. Es wird also längst mehr bezahlt. Was davon offiziell gemacht wird, weiß ich natürlich nicht.

  • Julian86

    |

    Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte. Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht. Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste. Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen. Das ist das Wichtigste von allem.
    Konfuzius

    Die Herstellung von Transparenz aldelt die Redaktion.

    Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen, welches die Bürgerschaft Politik und Verwaltung – auch als Vorschuss – entgegenbringt.

    Vertrauen entsteht, wenn dem Gesagten, hier: der Koalitionsvereinbarung, das vereinbarte Tun folgt.

    Nur wenn dem Gesagten das beabsichtigte Tun folgt, entsteht Glaubwürdigkeit.

    Entsteht keine Glaubwürdigkeit, gebricht es an der Legitimation.

    Ist wie hier die Kette “Transparenz-Vertrauen-Glaubwürdigkeit- Legitimation” unterbrochen, so nimmt die Demokratie Schaden.

  • Gscheidhaferl

    |

    Ist doch klar, wie es dazu kam: Zuerst wurde der gute Vorsatz in das Koalitionspapier geschrieben. Dann ist die OB damit wahrscheinlich zur Verwaltung und hat gefragt, ob das geht. Dort wurde vorsichtshalber mal ‘Nein’ gesagt. Und dann hat die OB eben mal wieder mit den Schultern gezuckt, der Verwaltung für die hervorragende Zuarbeit gedankt und die Koalitionspartner wissen lassen, dass da leider nix zu machen ist. Aus die Maus.

  • Julian86

    |

    Government Procurement Agreement (GPA) = WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    Sokrates und die Bayerisches Verfassung: Was beide den Stadträten zu sagen haben

    Das Tariftreue-Versprechen der Koalition

    und

    1.

    der Leitfaden der EU-Kommission für die Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 18.6.2021, Kapitel 1 und 2, wo es heißt:

    “Sowohl in kleineren als auch größeren Gemeinschaften kann die SRPP [socially responsible public procurement] dazu beitragen, messbare Fortschritte im Hinblick auf soziale Ziele wie den Schutz der Menschenrechte, die Förderung der Gleichstellung und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Inklusion zu erzielen. Grundsätzlich sollte die Sicherung von Unterstützung auf höchster Ebene für die Umsetzung dementsprechend einfach sein.”

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC%3A2021%3A237%3AFULL

    und

    2.

    die Bayerische Verfassung, Artikel 131 Abs. 2, worin als oberste Bildungsziele u.a. genannt sind: die Würde des Menschen, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit (u.a. der Stadträte in R.) Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-131

    und

    3.

    Die Erkenntnisse und Weisheit Sokrates; auf ihn geht „Die Trias des Wahren, Schönen und Guten” , worauf die BV abhebt, zurück; sie gilt fort, hinein in unsere heutige durch multiple Krisen gezeichnete “Wendezeit” (BK Scholz), in der die Umsetzung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit täglich an Bedeutung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen gewinnt. Von daher verbietet sich jegliches Zögern und Zaudern, gar bleibende Untätigkeit der Koalitionäre. Glaubwürdigkeit erzielen sie, indem sie tun, was sie sich und der Bürgerschaft versprochen haben. Nur dadurch gewinnen sie das Vertrauen der Bürgerschaft zurück.

    https://cultura-lista.de/die-trias-des-wahren-schonen-und-guten-aus-der-zeit-und-aus-dem-sinn/

    und

    4.

    Hintergründe und Ziele für das öffentliche Beschaffungswesen aus berufenem Munde, u.a. von Marc Steiner, Richter am schweizerischen Bundesverwaltungsgericht,

    a.
    https://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/160225_Artikel_Steiner.html

    b.
    https://www.dtvp.de/wissen/vergabelexikon/t
    Tariftreue, Tariftreuegesetz

    c.
    https://www.boeckler.de/pdf_fof/91384.pdf

    Rechtswissenschaftliche Studie, mit der Zusammenfassung auf Seiten 40 ff, wo es (Seite 41) heißt:

    “Die konkrete Prüfung zahlreicher allgemeiner und konkreter Anforderungen an Unternehmen, die sich an öffentlichen Aufträgen im Bausektor beteiligen, ergibt, dass diese überwiegend mit dem GPA in Einklang zu bringen sind. Dies gilt insbesondere auch für Mindestlöhne und Tariftreueerklärungen, da diese grundsätzlich keine diskriminierende Wirkung gegenüber Bietern aus anderen Ländern entfalten.”

  • Friedhelm

    |

    z. B. Regensburger Tourismus GmbH, warum muß man diesen hoch defizitären Verein noch mehr unterstützen? Sollen doch die Nutznießer den Rest zahlen oder alles einfach selbst abwickeln.

  • Hthik

    |

    “Aktuell könne man die Einhaltung von Tarifverträgen nur verlangen, wenn diese vom Bundes- oder Landesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden seien, heißt es weiter in den Antworten der städtischen Pressestelle.”

    Wird da auch ausgeführt, warum es bei der Ausschreibung verboten sein soll, aufzunehmen, dass tariftreue Betriebe bevorzugt werden gegenüber solchen, die hierzu nichts darlegen?

    Julian86 25. August 2022 um 12:17

    “Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.”

    Am Wortlaut endet sogar die sonst recht weit gefasste richterliche Freiheit. “Der Richter darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht durch “verfassungskonforme” Auslegung einen entgegengesetzten Sinn geben.” 1 BvL 149/52 vom 11.07.1958

    “Die Herstellung von Transparenz aldelt die Redaktion.”

    Es müssen gar nicht unbedingt die großen journalistischen Scoops und die scharfsinnigen Edelfederformulierungen sein, schon das simple gründliche Nachfragen von Sir Aigner produziert Hochinteressantes.

    “Euer Ja sei ein Ja und euer Nein ein Nein! Alles, was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen.” Matthäus 5:37-40 Neu Bibel Heute

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