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Ist Xavier Naidoo Antisemit?

Verfassungsgericht hebt Regensburger Urteil auf

Bereits 2018 kam es vor dem Landgericht Regensburg zum Verfahren zwischen dem Soulsänger Xavier Naidoo und einer Referentin der Amadeu Antonio Stiftung. Die hatte den Mannheimer während eines Vortrages als Antisemiten bezeichnet. Das Gericht gab Naidoo damals recht. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.

„Ich verfolge das Politische und mache mir dazu so meine Gedanken.“ Xavier Naidoo und seine Rechtsanwälte 2018 auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: Archiv/as

„Ich würde ihn zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“

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Mit diesen Worten hatte sich eine Fachreferentin der Amadeu Antonio Stiftung im Sommer 2017 zu Xavier Naidoo geäußert. In Straubing hielt sie damals einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“. Konkret auf Naidoo angesprochen, äußerte sie dabei auch die erwähnten Worte.

Dass der Mannheimer Sänger tatsächlich klagefreudig ist, das sollte sich bald darauf bestätigen. Naidoo verklagte sie und bekam im Juli 2018 vor dem Landgericht Regensburg recht (hier und hier unsere Berichte). Die Kammer unter Vorsitz von Gerhard Stockert untersagte der Referentin, entsprechende Behauptungen (wörtlich oder sinngemäß) aufzustellen oder zu verbreiten. 2019 bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz das Unterlassungsurteil. Die Beklagte legte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Senat: „Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt“

Wie das höchste deutsche Gericht heute mitteilte, hob bereits 11. November die 2. Kammer des Ersten Senats die Entscheidungen aus Regensburg und Nürnberg unanfechtbar auf und verwies sie zur erneuten Beurteilung an die Fachgerichte zurück.

Konkret heißt es in der diesen Mittwoch veröffentlichten Meldung:

„Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, weil die Fachgerichte insbesondere keine konkrete Sinndeutung der Äußerung der Beschwerdeführerin vorgenommen haben, um die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers des Ausgangsverfahrens klären zu können. Darüber hinaus verkennen sie im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf.“

Laut den Verfassungsrichtern hätten die vorhergehenden Instanzen wesentliche Punkte verkannt. Unmissverständlich habe die Referentin 2017 in Straubing Naidoo als den sogenannten Reichsbürgern nahestehend bezeichnet. Wie diese verfolge laut der damals Beklagten auch der 50-Jährige das Ziel, „die nach seiner Ansicht fehlende Souveränität Deutschlands (wieder)herzustellen“, heißt es in der Meldung. In diesem Kontext habe er laut der Referntin auch antisemitisches Gedankengut verbreitet.

OLG soll Aussagen fehlgedeutet haben

Das Nürnberger OLG hatte in seinem Urteil 2019 damit argumentiert, die Beklagte hätte Naidoo unterstellt, „die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob zu verletzen“. Diese Sinndeutung des oben zitierten Vortrages sei „fernliegend“, heißt es nun.

Durchaus interessant auch für künftige ähnlich gelagerte Verfahren dürfte ein weiterer Punkt sein. Laut dem Berufungsgericht in Nürnberg sei ein Sänger von der Interaktion mit dem Publikum abhängig und stehe „im besonderen Maße im Licht der Öffentlichkeit“. Der Vorwurf des Antisemitismus sei daher besonders schwerwiegend. Auch hier kommt das Verfassungsgericht zu einer Neubewertung des Sachverhalts. Die Nürnberger Richter hätten in ihrem Berufungsurteil „im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit“ verkannt.

Naidoo habe selbst den „öffentlichen Meinungskampf “ gesucht

Die Referentin hätte mit ihrem Beitrag „nicht lediglich eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen geführt“, sondern im Zusammenhang mit einer die „Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage erörtert“. Wer im „öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat“, der müsse eben auch mit einer „scharfen Reaktion“ rechnen und diese hinnehmen, so die Verfassungsrichter. Selbst wenn dadurch das persönliche Ansehen gemindert werde.

Laut dem höchsten Gericht habe sich Naidoo mit seinen „streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum“ begeben und selbst die Aufmerksamkeit gesucht. Die bereits in Regensburg angenommene „Prangerwirkung“ liege dadurch „völlig fern“.

„Ihm mit Hinweis auf sein Bestreben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums den vom Berufungsgericht beschriebenen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen.“

Die Meinungsfreiheit der Beklagten sei in diesem Fall höher zu bewerten. Die bisherigen Entscheidungen verletzten somit die Frau in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Richter zitieren Songtexte als Beleg

Exemplarisch führen die Richter in der Pressemeldung mehrere Liedzeilen und Aussagen Naidoos an, auf die auch regensburg-digital in früheren Texten bereits verwiesen hat. So sang der 50-Jährige schon 2009 in dem Lied „Raus aus dem Reichstag“:

„Wie die Jungs von der Keinherzbank, die mit unserer Kohle zocken / Ihr wart sehr, sehr böse, steht bepisst in euren Socken / Baron Totschild gibt den Ton an und er scheißt auf euch Gockel / Der Schmock ist’n Fuchs und ihr seid nur Trottel“.

Mit „Baron Totschild“ spielte Naidoo damals auf die jüdische Bankiersfamilie Rothschild an. Diese ist seit dem Mittelalter immer wieder Gegenstand antisemitischer Verschwörungserzählungen. Auch im Zuge der Corona-Proteste kam es bundesweit (auch in Regensburg) immer wieder zu Aussagen einzelner Teilnehmer, die „die Rotschilds“ hinter den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen als treibende Kraft vermuten.

2017 sang Naidoo dann „Marionetten“ ein. Darin spielte der Sänger auf die Erzählung vermeintlicher, geheimer Strippenzieher an, die die Geschicke der Welt lenken und die Menschen wie Marionetten kontrollieren würden. Auch auf eine Rede Naidoos bei einer Versammlung von Reichsbürgern 2014 vor dem Reichstag gehen die Verfassungsrichter in ihrer Neubeurteilung ein. Ebenso auf ein Interview von 2015. Hierin äußerte er sich ebenfalls in Reichsbürgermanier und fragte, ob es berechtigt sei, Deutschland für besetzt zu halten.

„Die Juden sind an allem schuld.”

Im Zuge der Corona-Pandemie driftete Naidoo zuletzt immer weiter ab. Über Telegram ließ er sich wiederholt in antisemitischer Manier aus. „Lügen, Hochverrat, Bestechung und Erpressung” lägen in der “Art und Lebensweise der Juden”. Den “Zentralrat der Juden” beschimpft er als “Zentralrat der Lügen”. Den „sogenannten Juden“ könne er „nichts mehr glauben” schließlich seien “ziemlich viele Juden in diesen Kinderschänder-Dreck verwickelt”. Es sind nur einige wenige Sätze, die seit Monaten in seinen Chatgruppen verbreitet werden.

„Du darfst nicht vergessen, dass die Deutschen und das Land schon seit Jahren unter Massenhypnose stehen.” Xavier Naidoo ist ein nachdenklicher Typ. Foto: Archiv/as

Vor wenigen Tagen meldete sich Naidoo per Sprachnachricht auf Telegram mit seiner neuesten Erzählung zum Hintergrund der Corona-Pandemie zu Wort. Er habe nie Zombie-Filme gesehen, aber die aktuelle Situation erinnere ihn an dieses Genre. Er habe deshalb die letzten Monate zahlreiche solcher Filme analysiert und schließlich etwas erkannt. Es könne kein Zufall sein, dass Hollywood so viele Zombiefilme produziere.

Kommt die Zombieapokalypse?

Wieder einmal geht der Mannheimer davon aus, dass eine von ihm nicht näher benannte „Elite“ schon länger einen finsteren Plan verfolge. Die Menschen wolle man tatsächlich in Zombies verwandeln. Ein erster Versuch sei 2012 allerdings fehl gelaufen. Naidoo nimmt hier – für Verschwörungserzählungen nicht unüblich – Bezug auf ein reales Ereignis. In den USA kam es zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts zu Fällen, bei denen Menschen andere Personen aggressiv angefallen und zum Teil verstümmelt haben. Grund dafür war die „Zombie-“ oder „Kannibalendroge“ Cloud Nine, auch als Badesalz bekannt.

Naidoo geht davon aus, dass es sich tatsächlich um ein fehlgeschlagenes Experiment gehandelt habe. Die Coronapandemie sei nun der nächste Versuch der „Mächtigen“. Mit der Covid-Impfung, so glaubt der 50-Jährige, würde „Menschen etwas injiziert, das sie in etwas verwandelt, das ähnlich daherkommt“ wie in den Filmen. Die Zombie-Apokalypse sei von langer Hand geplant.

Rechtsstreit zurückverwiesen

Es ist die derzeit vielleicht absurdeste Erzählung rund um die Impfstoffe und die Pandemie. Allerdings findet auch sie Anklang bei Verschwörungsgläubigen auf Telegram. So heißt es etwa: „Diese Impfung verhindert den Zugang zu unserer Spiritualität” oder „Ich habe das Gefühl, dass sie ihre Empathie verlieren“. Man könne auch beobachten, dass jetzt mehr Unfälle auf den Straßen passieren als früher, ist sich ein anderer im Chat sicher. Einige sind vorbereitet und halten laut eigener Telegramnachricht die Axt bereits parat.

Das nun an die Gerichte zurückverwiesene Verfahren ist nicht der erste Rechtsstreit, den Naidoo mit der Amadeu Antonio Stiftung führte. Schon 2015 wehrte er sich juristisch dagegen, als Antisemit bezeichnet zu werden. Das Verfahren endete im August 2015 mit einem Vergleich: Naidoo sei zwar kein Antisemit, manche seiner Textzeilen dürfen jedoch weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden, hieß es damals. Die nun bevorstehende Neuauflage könnte der Annahme, dass Naidoo ein Antisemit ist, eine abschließende Wendung verpassen.

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Kommentare (15)

  • Mr. T.

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    Endlich wurden diese Skandalurteile aufgehoben. Die waren auch zum damaligen Zeitpunkt nicht im Ansatz nachvollziehbar. Mittlerweile sollte niemand mehr an XNs abartigem Weltbild zweifeln – wenn man es nicht auch teilt.

  • joey

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    warum will mich irgendwer in Zombies verwandeln? Was hätten die Strippenzieher davon… hat sich der Analyst hierzu auch geäußert? Zuerst braucht jedes Verbrechen ein Motiv.

    Daß Deutschland “besetzt” ist, hat Merkel ja bestätigt, als sie Snowden nicht aufnehmen durfte. Da gibt es Motive, die aber mit Rothschild nichts zu tun haben, sondern mit durchsichtiger US Geopolitik und Wirtschaftsspionage. Das geht aber schon länger so und Deutschlands Lebensstandard war dabei so hoch wie nie zuvor. Ich lasse mich da gerne besetzen.

  • xy

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    Stockert ist inzwischen Richter des Amtsgerichts und operiert auch da manchmal recht anfechtbar.

  • Daniela Camin-Heckl

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    Kunst als Provokation? Der Grad ist schmal…,

    Aber muss man als Künstler gleich klagen, wenn die eigene Kunst missverstanden wurde? Wenn man sich defacto, in diesem Beispiel, mit Liedtexten selbst ins falsche Licht gerückt sieht?

    Wäre es nicht ausreichend gewesen, die eigenen Texte klarstellend öffentlichen zu erläutern in diesem Fall?

    Doch hätte dies nicht bedeutet, jegliche gewollte oder ungewollte Interpretation der Hörer im Keim zu ersticken?

    Ansonsten habe ich in diesem Fall nichts anderes vom Verfassungsgericht erwartet.

  • Roland Hornung

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    D a n k e an des Verfassungsgericht, dass die Skandalurteile von Regensburg aufgehoben wurden!

    D a n k e vor allem an die Antonio Amadeu Stiftung (AAS), die großartige Arbeit leistet!
    Ich hatte auch schon die Freude, für die AAS arbeiten zu dürfen.

  • Luck

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    @ joey,

    ob Deutschland jetzt besetzt ist oder nicht, ob irgendwelche alliierten Vorbehatsrechte noch gelten oder nicht: Deutschland bzw. Merkel hätte Snowden aufnehmen können ohne größere Unannehmlichkeiten, wenn man der Kraft des Faktischen vertraut hätte und genügend Kompetenz in petto hätte. Es sind ich die Umstände von außen, welche vermeintlich zu bestimmten Verhaltensmaßnahmen zwingen, sondern das sehr mäßige Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten und Werte.
    Nicht umsonst werden die Europäer und insbesondere Deutschland wegen doppelter Standards als Wertekasperl verachtet.
    Man muss als Jurist schon ziemlich verkommen sein und mit der Gerechtigkeit erheblich auf Kriegsfuß stehen, wenn man wie bei Snowden gesehen Anstandsverhalten als Spionage brandmarkt. Chelsea Manning hat sich zu ihren Werten und ihrer Überzeugung mit ganzem Herzen bar aller Konsequenzen bekannt.
    Sie ist eine Blutzeugin der Europäischen Aufklärung und ich kann in Worten niemals meinen Respekt und meine Hochachtung aus ringen, welche sie dafür verdient.
    Ich verneige mich vor ihr, wie ich mich tiefer vor keinem Gott verneige kann.

  • Gscheidhaferl

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    @Redaktion:
    Täuscht der Eindruck, oder werden Regensburger Urteile schon besonders gern von höheren Instanzen kassiert? Gibt es ein Qualitätsproblem in der Regensburger Rechtssprechung? Gibt’s Vergleichszahlen darüber, wie’s an anderen Gerichten aussieht? Sticht Regensburg da irgendwie hervor? Fände ich jedenfalls interessant.

  • Hthik

    |

    @Günther Herzig 23. Dezember 2021 um 16:37

    “Die Regensburger Richter sind voll auf der Höhe.”

    Im Sinne Ihrer eigene Definition möglicherweise, generously provided by OSta Wolfhard Meindl: “Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben. Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.”

    “Immerhin hat auch das OLG Nürnberg das Urteil gehalten.”

    Das zeigt jetzt was genau?

  • wahon

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    @Günther Herzig
    Fragen sind kein Unsinn.
    Auch als Pressesprecher der Regensburger Justiz wären Sie nicht gut beraten, Fragende pauschal abzuqualifizieren.
    Dass Sie einen Richter “sehr schätzen”, weil Sie “besser beurteilen (können), worauf es ankommt”, ist ein ziemlich irrationales Argument.

  • Gscheidhaferl

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    @Gunther Herzig
    Na, welche Laus ist Ihnen denn über die Leber gelaufen? Vermutlich fehlen Ihnen wirklich die Auseinandersetzungen mit Piedro…

    Wie dem auch sei, in diesem von uns beiden geschätzten Medium sind zuletzt mehrere Artikel erschienen, in denen höhere Gerichte in Regensburg getroffene Urteile kassierten. Das hat mich tatsächlich auf die ernst gemeinte Frage gebracht, ob Regensburg da im Vergleich zu anderen Orten in besonderer Weise hervorsticht. Ich wollte eben nichts unterstellen und habe deshalb nachgefragt. Ich hab auch keine Einzelpersonen in Frage gestellt.

    Zu beantworten wäre meine Frage wohl am besten mit einer simplen Statistik (und – bei allem Respekt – nicht mit Ihrer persönlichen Wetschätzung für den einen oder anderen Richter). Aber ob so eine Statistik überhaupt geführt wird? Ich fürchte nicht, hielte das aber grundsätzlich für sinnvoll.

    Und zu Ihrer Einschätzung, meine Fragen wären ‘weiter (…) Unsinn’: Wir haben hier auch schon oft genug gemeinsam für ähnliche Dinge Partei ergriffen.

    In diesem Sinne Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch. Wir werden hier ja wahrscheinlich auch im nächsten Jahr ab und an voneinander lesen ;-)

  • Daniela Camin-Heckl

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    “Ihm mit Hinweis auf sein Bestreben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums den vom Berufungsgericht beschriebenen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen.“

    Das ist doch, das worum es geht. Das Recht auf ‘unwidersprochene Meinung’ darf es nicht geben.

    Öffentlich agierende Personen, die öffentlichkeitswirksam politisch brisante Aussagen tätigen, müssen sich auch einen Widerspruch und ggf. die Wertung anderer genauso öffentlich gefallen lassen.

    Insofern müssen sich Richter/Richterinnen der jeweiligen Instanzen in ihren Urteilen ‘ im Namen des Volkes’, auch einer öffentlichen Bewertung stellen müssen, oder?

    @ Günther Herzig, demzufolge wäre es auch durchaus möglich, die Entscheidung einzelner Richter, kritisch oder vorbehaltslos akzeptiert, zu diskutieren, oder?

    Zu unterstellen, dass kritische Fragen an eben Urteilen einzelner Richter, “Unsinn” sind, ist dann bitte was?

    Ich kann Ihrer Argumentation hier nicht folgen. Das mag aber durchaus an meinem laienhaften juristischen Verständnis liegen.

    Nun ist aber, von mir mutmaßlich angenommen, die Mehrheit der Bevölkerung juristischer Laie. Wie wollen Sie nun erklären, oder antworten, wenn mehrere juristische Laien, Zweifel an Urteilen einzelner Richter/Richterinnen hegen? Wollen Sie dann immer nur antworten: “Und den Richter Stockert schätze ich sehr, weil ich eben etwas besser beurteilen kann, worauf es ankommt, als Sie.”

    Was hat Ihre persönlich wertschätzende Meinung zu Herrn Richter Stockert, welche Ihnen ja unbenommen bleibt, mit meinem laienhaften juristischen Bauchkrummeln, zu tun, wenn ich mich nicht mit der Urteilsbegründung in Regensburg identifizieren kann?

    Man möge doch bitte auch dem laienhaften juristischen Verständnis Rechnung tragen, wenn es Urteilen in Regensburg nicht unwidersprochen folgt. Und Fragen dazu nicht allgemein als “Unsinn” abtun.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  • Hthik

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    @Günther Herzig

    Nunja, die direkte Antwort auf Gscheidhaferls Fragen, die er
    @Redaktion adressiert hat

    “Gibt es ein Qualitätsproblem in der Regensburger Rechtssprechung? Gibt’s Vergleichszahlen darüber, wie’s an anderen Gerichten aussieht?”

    ist leider: Das nennt sich Rechtstatsachenforschung und das interessiert kein Schwein. Den Begriff kann man googeln und dann weinen. Sed quis custodiet ipsos custodes?

    Die Frage ist auch richtig adressiert. Genauer wäre noch @alle @Redaktion aber da hier ja Kreti, Pleti und Hthik schreiben dürfen sind sowieso auch immer alle angesprochen.

    Ja, die Öffentlichkeit soll in der Theorie die Justiz kontrollieren und das wäre eben auch die Aufgabe der Presse. Ich schätze mit einem halben Dutzend dedizierter Gerichtsreporter, die alle als Minijobs bezahlt werden, aber natürlich Vollzeit dafür arbeiten, könnte RD das auch hinkriegen.

    Frohe Weihnachten allen Selbstausgebeuteten.

  • Hthik

    |

    @joey 22. Dezember 2021 um 19:39

    “warum will mich irgendwer in Zombies verwandeln?”

    Drei-Punkte-Plan

    1. mache Zombies
    2, ???
    3. Profit

    “Daß Deutschland “besetzt” ist, hat Merkel ja bestätigt, als sie Snowden nicht aufnehmen durfte.”

    Im Wesentlichen, was Luck schrieb. Ob jemand aufgenommen wird, also Asyl erhält, entscheiden hierzulande die Behörden und Gericht, nicht die Bundeskanzlerin. Es ging darum, ob man in ausliefern müsste, wenn er nach Deutschland käme, um vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen. Hierzu Wolfgang Nešković in der SZ

    “Wenn die Regierung Snowden also nicht in Deutschland haben will, kann sie das auch so entscheiden.

    Ja, aber sie erweckt zu Unrecht den Eindruck, als könnte sie aus Rechtsgründen gar nicht anders. … Die Regierung setzt darauf, dass die Autoritätswirkung, die von solchen juristischen Schlagworten ausgeht, ausreicht, um die Öffentlichkeit ruhigzustellen.

    Wenn ich daran denke, wie Thomas Oppermann und Sigmar Gabriel im Wahlkampf 2013 gegen die damalige schwarz-gelbe Regierung gewettert, wie sie Snowden gelobt und welche Maßnahmen sie gefordert haben, dann offenbart ihre jetzige Leisetreterei jenen Politikopportunismus, der von vielen Menschen nur noch als abstoßend empfunden wird.”

  • joey

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    @Hthik

    Zombies zahlen keine Steuern und kaufen nix, brauchen nicht mal mehr Energie. Woher soll also der Profit kommen?
    Ja, es gibt eine Zombieökonomie, aber das ist ja was anderes.

  • Hthik

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    @joey 25. Dezember 2021 um 14:13

    Was ist gegen Sklaven, die man nichtmal füttern muss, einzuwenden? Die Integration der Zombies in die Wirtschaft ist in der Endszene von Shaun of the Dead zu sehen.

Kommentare sind deaktiviert

drin