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Verurteilung wegen Volksverhetzung

Vom Alkohol und den „Türkenjägern“

Zwei Männer ziehen von der Maidult zur Albertstraße, grölen dabei Nazi-Parolen und rechtsradikale Liedtexte. Vor dem Amtsgericht hält der Alkohol als Erklärung her.

Zwei Männer mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten. Foto: Archiv.

Zwei Männer mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten. Foto: Archiv.

„Das war der totale Hirnschuss“, sagt Rechtsanwalt Mathias Trepesch zum Alkoholkonsum von Gerhard M. (Name geändert). Sein Mandant habe „im Hirn überhaupt nicht mehr funktioniert“, als er am 18. Mai von der Dult gekommen sei.

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Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Toni C. (Name geändert) muss sich M. am Donnerstag wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, an jenem 18. Mai auf dem Weg zwischen Kepler- und Albertstraße „mindestens 10 Mal“ Nazi-Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gegrölt zu haben. Außerdem hätten sie mehrfach den Song „Da sprach der Negerhäuptling von Uganda“ von der Neonazi-Band „Zillertaler Türkenjäger“ gesungen, in dem unter anderem die Textzeile „Wir wollen keine fremden Parasiten, weiß bleibt die Heimat, raus mit diesem Pack“ vorkommt.

Beschuldigte haben sich „übelst zulaufen lassen“

Sowohl Gerhard M. als auch Toni C. geben das sofort zu. Sprechen lassen sie Rechtsanwalt Trepesch und einen Kollegen, der C. vertritt. Beide habe kurz vor der Tat das gleiche Schicksal ereilt: Die Trennung von ihren Ehefrauen. Deshalb hätten sie sich auf der Dult „übelst zulaufen lassen“, so Trepesch. Messungen hatten 3 Promille bei M. und 2,5 Promille bei C. ergeben.

Da seien die beiden eben in alte Verhaltensmuster zurückgefallen. Zumindest Gerhard M. sei „früher rechtsorientiert“ gewesen, jetzt aber nicht mehr. Unter den neun Eintragungen im Bundeszentralregister finden sich neben Körperverletzungen bei M. auch einige einschlägige Vorstrafen wie das Zeigen von verfassungswidrigen Symbolen, Volksverhetzung. Sein Kompagnon Toni C. ist hingegen „nur“ wegen Trunkenheit im Verkehr, fahrlässigen Vollrausches und Beleidigung vorbestraft.

Kein „kurzer Ausrutscher”

Staatsanwalt Markus Herbst fordert in seinem Plädoyer sieben Monate Freiheitsstrafe für Gerhard M. und 150 Tagessätze für Toni C. Das „Gewicht der Tat“ zeige sich schon durch die lange Wegstrecke, die die beiden hetzend und grölend zurückgelegt hätten. Von einem „kurzen Ausrutscher“ könne man da nicht reden.

Matthias Trepesch sieht das ganz anders. „Wenn ich durch die Stadt gehe und immer die gleiche Leier abspule“, dann beweise das doch, dass es da um „keine kriminelle Energie, sondern Alkohol“ gegangen sei.

Rassistische Parolen und der Alkohol

Doch Richterin Tamara Dekorsy schließt sich eher dem Staatsanwalt an als den beiden Verteidigern. Gerhard M. wird zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, für Toni C. gibt es eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dekorsy betont das Gewicht der Tat. Schließlich sei man „mitten durch die Stadt“ gelaufen und habe nicht nur eine, sondern mehrere Parolen immer wieder gegrölt.

So kann der Alkohol am Ende dieses Verfahrens also doch nicht gänzlich als Entschuldigung für rassistische Hetze herhalten. Im Mai sagte ein Polizeisprecher in Verbindung mit dem Vorfall zu uns, es könne auf der Dult freilich vorkommen, dass rassistische oder ausländerfeindliche Parolen gegrölt werden. Dennoch habe es in den letzten Jahren keine Straftaten mit fremdenfeindlichen Hintergrund auf der Regensburger Dult gegeben.

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Kommentare (2)

  • erik

    |

    Aprops Volksverhetzung, hier ein weiteres Beispiel, wie Millionen Deutscher als “Wohlstandsmüll” (Unwort der Jahres 1997) betitelt werden. Lesen sie hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohlstandsm%C3%BCll
    Das besonders perfide und pikante daran, im Jahr 1997 wurde der Person die diesen Satz von sich gegeben hat einer der höchsten Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland zu Teil “Großes Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland – September 1997”. Ob dieser Person z.B. in der Schweiz, in Frankreich, den USA oder Rußland auch der höchste Orden verliehen worden wäre, wenn Millionen Bürger dort als Wohlstandsmüll bezeichnet worden wären, würde ich stark bezweifeln!

  • Mr. T

    |

    Alleine die Tatsache, dass diese Knallköpfe solche Lieder und Parolen auch mit so einem Rausch noch gröhlen können, zeigt doch, dass das Hirn vorher auch schon lange nicht mehr funktioniert haben muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einem bei ausreichend Alkoholkonsum auf einmal Texte von Liedern einfallen, die man noch nie gehört hat.

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drin