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Neue Regelung

Wie wackelig ist das neue Alkoholverbot?

Nachdem das pauschale Alkoholkonsumverbot für den gesamten Innenstadtbereich gerichtlich gekippt wurde, reagiert die Stadt Regensburg mit einer neuen Allgemeinverfügung und legt einzelne Plätze fest. Das Verkaufsverbot hingegen bleibt pauschal – und sorgt auch verwaltungsintern für Verwirrung.

Der aktuelle Lageplan für das To-go-Verkaufsverbot. Die verwirrende Farbgebung sorgt für Rechtsunsicherheit. Denn eigentlich gilt das Verbot auch in Stadtamhof und Steinweg.

Nachdem am Wochenende das Alkoholkonsumverbot in der Regensburger Innenstadt aufgrund einer erfolgreichen Klage vor dem Verwaltungsgericht faktisch außer Kraft gesetzt war, hat die Stadt am Dienstag die Regeln in einer neuen Allgemeinverfügung konkretisiert.

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Ab sofort ist der Alkoholkonsum ab 23 Uhr (Wochenende 24 Uhr) auf zwölf Straßen und Plätzen untersagt, die dezidiert aufgelistet werden:

  • Bismarckplatz
  • Neupfarrplatz
  • Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
  • Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)
  • Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)
  • Stadtamhof
  • Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)
  • Weinlände (mit Am Weinmarkt)
  • Keplerstraße
  • Goldene-Bären-Straße
  • Weiße-Lamm-Gasse
  • Fischmarkt

Gericht hatte Verbot gekippt

Die Konkretisierung war notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt hatte, dass das zuvor verhängte pauschale Konsumverbot für die Innenstadt auf einer Fläche von rund drei Kilometer in Ost-West- und zwei Kilometer in Nord-Süd-Richtung von keiner Rechtsgrundlage gedeckt, also rechtswidrig ist (unser Bericht).

Sowohl aus dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetz des Bundes, in dem die Möglichkeit eines Alkoholverkaufs- und -konsumverbots geregelt werden, als auch der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei „ersichtlich, dass ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot nach den bestehenden Ermächtigungsgrundlagen nicht erlassen werden kann“, heißt es in der Entscheidung (hier als PDF). Im Infektionsschutzgesetz des Bundes sei nämlich ausdrücklich von „bestimmten öffentlichen Plätzen“ und „bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“ die Rede, für die ein Konsum- oder Verkaufsverbot verhängt werden könne. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde habe sich also „daran zu orientieren, an welchen Orten sich regelmäßig größere Menschenmengen zum Zweck des Alkoholkonsums ansammeln und dort dann den gebotenen Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten.“

Konkretes Konsumverbot, pauschales Verkaufsverbot

Obwohl die Entscheidung zunächst nur für die beiden Kläger galt, setzte die Stadt das Alkoholkonsumverbot in Absprache mit der Polizei noch am selben Tag außer Vollzug und reagiert nun auch mit der neuen Verfügung und den örtlichen Festlegungen auf die Einwände des Verwaltungsgerichts.

Anders ist das mit dem To-go-Verkaufsverbot. Das gilt ebenfalls ab 23 beziehungsweise 24 Uhr, allerdings weiterhin pauschal für dieselbe Fläche wie das frühere, vom Gericht gekippte Konsumverbot – in West-Ost-Richtung über den Bereich vom Wehr bis zum Lazarettspitz am Unteren Wöhrd und in Süd-Nord-Richtung von den Arcaden bis zur Frankenstraße. So ist es laut Auskunft einer Stadtsprecherin zumindest gedacht.

Variationen von Blau

Im Gegensatz zum aktuellen (und auch dem früheren) Konsumverbot verzichtet die Stadt dabei nun gänzlich auf eine genaue Erläuterung der betroffenen Flächen im Text der Allgemeinverfügung. Dort wird lediglich auf einen beiliegenden Lageplan verwiesen – und der sorgt bislang für Verwirrung. Denn Stadtamhof und Teile von Steinweg, in denen das Verkaufsverbot eigentlich gelten soll, sind – gemäß diesem Plan – nicht von der Verbotsverfügung erfasst. Anstelle der hellblauen Einfärbung, die den Geltungsbereich markiert, dominiert hier – die Darstellung variiert je nach Browser und Programm – ein dunkles Violett. Mangels einer textlichen Konkretisierung in der Allgemeinverfügung gilt das Abgabeverbot in diesem Bereich demnach nicht.

Das ist laut Pressestelle zwischenzeitlich auch bei der Stadt Regensburg aufgefallen. Die Farben sollen nun so schnell wie möglich „harmonisiert“ werden, heißt es (hier geht es zu den städtischen Verfügungen und Plänen).

Geht es um Infektionsschutz oder um Ruhe?

Ob das To-go-Verkaufsverbot in dieser Form dann Bestand haben wird, wird unter Umständen erneut ein Gericht klären müssen. Denn ebenso wie beim Konsumverbot dient auch beim Abgabeverbot das Infektionsschutzgesetz des Bundes als Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Regensburg. Und dieses Gesetz sieht ein „Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“ vor.

Ohnehin bleibt die Frage, wie lange der Infektionsschutz angesichts sinkender Inzidenzwerte noch als Begründung für diese Verbote herhalten kann. Folgt man den politischen Verlautbarungen steht hinter der Beschränkung von Alkoholkonsum und -verkauf in erster Linie das Ansinnen, für Ruhe im Innenstadtbereich zu sorgen – zumindest langfristig braucht es dafür aber eine andere Grundlage und wohl auch andere Lösungen als Verbote.

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Kommentare (10)

  • Mr. T.

    |

    Vielleicht wäre es besser, die Stadt Regensburg mit einem allgemeinem Verfügungsverbot zu belegen. Dann braucht man nicht jede rechtswidrige Verfügung wieder einzeln aufheben zu lassen.

  • R.G.

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    “Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)”

    Vorbei die Chance für die Pfarrer,
    spätnachts eine Messe vorm Dom zu feiern.
    Weil mit Softdrinks wird das nichts.

  • R.G.

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    Staftamhof kann man unmöglich mit der gleichen Farbe markieren wie die echte Innenstadt.
    Vielleicht ein Snobblau und ein Volksblau wählen.

  • Piedro

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    Ich bin beeindruckt, dass diese Modifizierung mit der ach so dünnen Personaldecke in so kurzer Zeit möglich war.

    Kann auch das nur bis zum 4.7. gelten, oder hat die Stadt jetzt den Darfschein des Jahrtausends?

    Gegen dieses nicht konkretisierte Verkaufsverbot müssten natürlich Gewerbetreibende klagen. Und das ginge sich, falls die Gültigkeit begrenzt ist, auch mit einem Eilantrag nicht bis zum 4.7. aus. Welch gefinkeltes Konzept! Wirklich, beeindruckend! Es muss geil sein von solchen Könnern regiert zu werden.

  • Julian86

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    Spätestens, wenn die aktuelle Hitze-Welle in Canada Europa erreicht hat, wird sich das mit dem Alkohol(verbot) von alleine erledigen. Und die Stadt wird sich Gedanken machen (müssen, endlich), wie sie Resilienz gegen die aufziehende Klima-Katastrophe einzieht.

    The sweltering heat is being caused by a “heat dome” according to meteorologists, as temperatures climbed to 49.5C in Lytton, British Columbia, on Tuesday.

    Dazu noch Greta Thunberg: heatwave ‘is just getting started’
    https://www.independent.co.uk/climate-change/news/us-heatwave-greta-thunberg-climate-change-b1874792.html

  • R.G.

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    “Spätestens, wenn die aktuelle Hitze-Welle in Canada Europa erreicht hat, wird sich das mit dem Alkohol(verbot) von alleine erledigen”
    Ehrlich gesagt, bei über vierzig Grad in der Sonne, verdächtigte ich mich, ein Iltis zu werden.
    Die Stadt könnte das vorsorglich berücksichtigen, bei großer Hitze Ausgeh- und Fensteröffnungsverbot.

  • da_Moartl

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    Ein derart dämliches Verbot kann wahrhaftig auch nur die Stadtverwaltung in Regensburg ausbrüten. Glaubt irgendjemand dieser Beamten ernsthaft daran, dass sich die Leute dann brav von dannen trollen und “heim zu Mami” oder zurück in die Studentenbude gehen? Sie werden stattdessen eben in die nächste Seitengasse ausweichen. Statt sinnloser Verbote sollte man vielleicht doch einmal etwas mehr Hirnschmalz darauf verwenden, einen wirklich konstruktiven Dialog zwischen jungen Leuten, Anwohnern, Gastronomie und städtischen Amtsträgern aufs Gleis zu setzen. Aber dazu müsste man natürlich seinen Schreibtischstuhl mal verlassen und sich der Realität stellen – einschließlich einer “Nachtschicht” vor Ort.

  • Charlotte

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    @ da_Moartl
    Da sind sie nicht richtig informiert: Den Dialog mit allen Beteiligten gab es bereits und zwar jahrelang. Es wurden unzählige Veranstaltungen und Aktionen bereits durchgeführt. Natürlich vor März 2020 aufgrund Corona.

  • Piedro

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    @Charlotte
    Das finde ich sehr interessant. Wer sind denn all diese Beteiligten? Die Personen, die vor 2020 irgendwo saßen und tranken, oder auch nicht tranken, oder all die Personen, die 2021 verbotsbelegt wurden? Sind diese Personen, mit denen vor 2020 auf “zahllosen” Veranstaltungen Dialoge geführt wurden, die gleichen, die 2021 “feiern” möchten? Waren diese “zahllosen” Veranstaltungen überhaupt Dialoge? Können Sie da vielleicht Beispiele nennen, was damit gemeint ist?

    Was mich ganz besonders wundert: in 2021 werden auf der Rechtsgrundlage des Infektionsschutzes Verbote erlassen, auch das Betretungsverbot wird damit begründet. Wie kann es denn sein, dass bereits vor 2020 Veranstaltungen stattfanden, an denen dazu kommuniziert wurde?

    Ihr Stellungnahme, die ich als Auswärtiger zunächst nur als eine pauschale, aber unglaubwürdige Behauptung einstufen kann, lässt eher darauf schließen, dass die Stadt das Infektionsschutzgesetz nutzt, um allgemeinere Probleme vorübergehend durch Restriktion auszusetzen. Das Entspricht genau der Argumentation der Petition, zu der Sie sich in anderen Themen entsprechend geäußert haben. Inzwischen haben Sie anscheinend den Überblick völlig verloren.
    In diesem Thema geht es darum, ob die aktuellen Konsum- und Verkaufsverbote überhaupt Bestand haben können, nicht, welcher Probleme sich die Stadt in angeblich “zahllosen Veranstaltungen” im Dialog mit den aktuell “beteiligten” Personen geführt haben. Zu diesen Personen gehören auch die Händler, ob mit Ladentheke oder per Automat, deren Gewerbe von der Stadt aus Infektionsschutzgründen eingeschränkt wird.
    Nicht, oder zumindest unzureichend informiert sind Sie selbst, gnä’ Frau. Zumindest lässt Ihr eifriges Engagement für die Restriktionen recht wenig Verständnis der Thematik erkennen. Sie haben offenbar nur eins im Blick: Sie wollen Ihre Ruhe (und die aller anderen Leidenden), sie wollen alles schön sauber, sie wollen die weg haben, die nicht ruhig genug sind oder deren Aufenthalt Sie pauschal missbilligen. Das steht Ihnen natürlich zu, ist aber eine recht fragile Diskussionsgrundlage.

    Bitte entschuldigen Sie die vielen Worte, Sie können Ihren Standpunkt natürlich viel kürzer formulieren. Vielleicht hätte ich auch nur sagen sollen sie wären nicht richtig informiert und irgendwas von unzähligen, zumindest zahlreichen Irgendwassen der letzten Jahre fabulieren, die gar nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben können. Aber das liegt mir nicht. Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld und verzichte gerne auf eine Erklärung, warum Sie meinen Beitrag lieber ignorieren. Ein schönes, beschauliches Wochenende, fernab aller, die sich zu laut oder anders, als Sie es gutheißen können, vergnügen möchten.

  • R.G.

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    Charlotte sagt, ” Den Dialog mit allen Beteiligten gab es bereits und zwar jahrelang. Es wurden unzählige Veranstaltungen und Aktionen bereits durchgeführt. ”

    Seither gab es Wortbeiträge und Aktionen.
    Aktionen wären zum Beispiel, wenn nicht nur von der Jugendgeneration vor zwanzig Jahren, sondern auch von der jetzigen, ständig wieder wo hingekotzt und rumgegrölt worden wäre oder die Stadtverwaltung, die Vereine und Kirchen, immer weniger Jugendarbeit und kostenfreie Angebote bereitgestellt hätten, wenn man die Straßen-Sozialarbeit verringerte, und damit eine Situation der gewollten sozialen Spaltung erzeugte.

    Man hat demnach hinter den Kulissen, während man so tat, als ob einem die Sorgen der Leute am Herzen lägen, verschlimmernde Bedingungen geschaffen, und zusätzlich die Polizei entmachtet, indem man OrdnungsdienstlerInnencrews kreierte, die genau keine wirkliche Kompetenz haben, außer sich selbst schutzlos zu exponieren. Was sie dann aus Selbsterhaltungstrieb nicht tun.

    Die Suppe, die jetzt überkocht, ist von den (Nicht-) Entscheidungen der Politik mehrerer Perioden mit verantwortet worden.
    Sehen Sie doch nur als Beispiel die jetzt für Soziales zuständige Politikerin an. Was hat sie für die Jugendlichen, Alleinerzieherinnen oder Alten u.v.a.m. bisher an Gestaltendem und Aufmunterndem eingebracht?

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drin