Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Verwaltungsgericht Regensburg

Flächendeckendes Alkoholverbot rechtswidrig

UPDATE Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Eilantrag zweier Kläger Recht gegeben und das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der Regensbureger Innenstadt als rechtswidrig beurteilt. Die Stadt Regensburg hat bereits reagiert. Es soll eine neue Allgemeinverfügung mit der Festlegung konkreter Örtlichkeiten geben. Kommunaler Ordnungsservice (KOS) und Polizei werden bis dahin „so vorgehen, als sei das Alkoholverbot für jedermann ausgesetzt“.

Bier im öffentlichen Raum. Foto: Kirschenbauer

Das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der gesamten Innenstadt ist von keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg heute entschieden und damit dem Eilantrag zweier Regensburger (unser Bericht) gegen das von der Stadt angeordnete Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben (hier geht es zum Beschluss).

WERBUNG

Die Stadt Regensburg hatte durch eine Allgemeinverfügung vom 8. Juni ein umfassendes Alkoholkonsumverbot an allen öffentlichen Orten für einen Bereich festgelegt, der sich auf rund drei Kilometer in Ost-West- und zwei Kilometer in Nord-Süd-Richtung erstreckt. Allein die Größe dieses Gebiets sei rechtswidrig, hatten die Kläger argumentiert. Es sei „eindeutig ersichtlich, dass es sich hier nicht um bestimmte Plätze handelt“. Dieser Auffassung folgt auch die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg.

Stadt muss konkrete Örtlichkeiten festlegen

Zwar könne nach dem Infektionsschutzrecht der Konsum von Alkohol an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt werden. Dabei müsse die Behörde nach ihrer Ortskenntnis, den Erfahrungen und gegebenenfalls weiteren Recherchen ermitteln, an welchen konkreten Örtlichkeiten mit infektionsschutzrechtlich gefährlichen Ansammlungen größerer Menschenmengen zum Zweck des Alkoholkonsums zu rechnen sei, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werde. „Einer Kreisverwaltungsbehörde ist es nicht gestattet, den gesamten Bereich der Innenstadt mit einem Alkoholkonsumverbot zu belegen. Vielmehr ist jeweils konkret zu überprüfen, wo sich die problematischen Örtlichkeiten befinden.“

Dies ergebe sich klar aus dem Wortlaut der zugrunde liegenden Vorschriften (Bundesinfektionsschutzgesetz und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern). Aus diesen werde deutlich, dass ein auf den gesamten Innenstadtbereich ausgedehntes Alkoholkonsumverbot nach den bestehenden Ermächtigungsgrundlage nicht erlassen werden kann.

Zeitliche Lockerungen ändern an der Entscheidung nichts

Erst vor wenigen Tagen hatte die Stadt Regensburg das bislang ganztägige Alkoholkonsumverbot entschärft und auf die Zeit zwischen 23 Uhr (bzw. Mitternacht an Wochenenden) und sechs Uhr morgens begrenzt (unser Bericht). Dies ändere allerdings nichts an der Zulässigkeit der Klage und dem Rechtsschutzbedürfnis der Kläger, so das Gericht. Den rechtswidrigen örtlichen Umgriff der Verbotszone hatte man nämlich bis dato beibehalten.

Entscheidung gilt zunächst nur für die Kläger

Der Beschluss befreit zunächst nur die beiden Kläger von dem Alkoholverbot, allerdings hatte unter anderem Bürgermeister Ludwig Artinger angekündigt, nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Eilantrag, die städtischen Regelungen entsprechend anzupassen. Folgt man dem, dürfte eine örtliche Konkretisierung des Verbots nun nur eine Frage der Zeit sein.

Es handelt sich derzeit lediglich um eine Eilentscheidung, allerdings hat das Verwaltungsgericht bereits in Aussicht gestellt, dass die Klage auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich sein dürfte.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zulässig.

UPDATE: Stadt reagiert – Alkoholkonsumverbot faktisch ausgesetzt

Die Stadt Regensburg hat am Nachmittag auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert. Mann nehme die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg zum Anlass, „zeitnah eine neue Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu erlassen“, heißt es in einer Stellungnahme. Und weiter:

„Insbesondere wird das Alkoholverbot auf konkrete Örtlichkeiten mit infektionsschutzrechtlich gefährlichen Ansammlungen größerer Menschenmengen zum Zwecke des Alkoholkonsums beschränkt werden.

Kommunaler Ordnungsservice (KOS) und Polizei werden bis zur Wirksamkeit einer neuen Allgemeinverfügung so vorgehen, als sei das Alkoholverbot für jedermann ausgesetzt.

Das mit Allgemeinverfügung vom 22.6.2021 verhängte Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe von alkoholischen Getränken zur Mitnahme (To-Go-Verkaufsverbot) bleibt von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg unberührt.“

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (15)

  • Mr. T.

    |

    Eher glaube ich an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz als an die Rechtssicherheit der Regensburger Stadtverwaltung!

  • Giovanni Bavarese

    |

    Es gibt einige Geschichten von heftigen Bußgeldern. Die sind jetzt also zum Glück hinfällig.

    Tut mir Leid für die Polizei, die diese Arbeit machen musste und die Bürger drangsalieren und überwachen. Die ganze Arbeit war also im Nachhinein sinnlos.

    Danke, graue Koalition, hast du gut gemacht!
    Gut, der Satz ist jetzt sehr zynisch, die arme Stadtspitze, sie hat das ja sicherlich nicht wegen böser Absicht falsch gemacht. Das war doch einfache entschuldbare Inkompetenz (Satz von Hanlon).

  • Andreas

    |

    Das Gericht hat das sehr gut formuliert. Das Verbot war mit Corona begründet. Wenn man aber Freudenstein zuhört, dann wird aber klar, dass es darum ging, dass die jungen Leute gefälligst daheim zu bleiben haben und jeden Abend vor dem Fernseher verbringen. So zwingt man sie zum Lebensentwurf den die CSU Wähler zum einzig richtigen aus­er­ko­ren haben. Und das nur damit in der Stadt am Abend Ruhe ist wie in einem Einfamilienhaussiedlung in der Vorstadt.

  • Markus Panzer

    |

    Wie viele Fehler darf sich der Rechtsreferent der Stadt Regensburg eigentlich noch leisten, bevor man merkt, dass ein Richter doch nicht die richtige Wahl war?

  • Michaal

    |

    Richtige Entscheidung. Peinlich für die Stadt.

  • R.G.

    |

    Die meisten Polizisten haben sich ihren Beruf als ein Mittelding zwischen freundlichen Umgang mit Menschen und harten Einsätzen, mitunter verbunden mit körperlichem Risiko, vorgestellt.
    Ich sehe den Umgang der Politik, wenn sie in reiner Striktheit wie im Biedermeier ins Haus verbannen möchte – außer man war damals gutsituiert und konnte sich die Sommerfrische leisten – nicht nur der Bevölkerung gegenüber unmöglich, sondern auch zu der Polizei hoch unfair. Sie soll wegen des Fehlens von Jugendzentren, Sozialeinrichtungen und niedrigschwelligen Angeboten, wenn den Leuten nicht anderes mehr bleibt, als irgendwo geballt rumzustehen mit einem Getränk in der Hand, das auch noch verbieten, diese Menschen verjagen und sie bestrafen.

    Das ist nicht das Berufsbild, wofür man sich als Ordnungsbeamter ursprünglich entschied, , man trat nicht an, durchsetzen zu sollen, dass ganz normales Verhalten von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft zu einem Vergehen gemacht wird.

  • Mr. T.

    |

    Markus Panzer, das kommt ganz drauf an, welche Maßstäbe man anlegt. Sind sie so hart wie bei einem Bundesminister, kann er wohl noch ganz Regensburg anstecken (im Sinne Neros natürlich, nicht in dem eines Ischgl-Ballermanntouristen).

  • Robert Fischer ÖDP

    |

    Die Verbotsparteien mal wieder :)

    Welche Plätze hat Frau Bürgermeisterin denn jetzt gefunden, auf denen sich die Jugendlichen austoben dürfen?

  • Piedro

    |

    So viel zum “Sieg der Vernunft” der Oberbürgermeisternden. Schon beim letzten Artikel bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es für diese Verfügung keine belastbare Rechtsgrundlage gibt. Wieso konnte das ein studierter Referent nicht? Oder wollte er nicht? Oder sollte er nicht? Oder wollte er nicht sollen dürfen?

    “Folgen hat der Beschluss allerdings zunächst nur für die beiden Antragssteller.”
    Na, dann mal hurtig zum Gericht und Eilantrag stellen! Dauert keine zehn Minuten. Wenn die Verordnung gekippt ist fällt der Klagegrund weg, zur Verhandlung kommt es bis dahin sowieso nicht.

    @Giovanni Bavarese
    “Es gibt einige Geschichten von heftigen Bußgeldern. Die sind jetzt also zum Glück hinfällig.”
    Nein, sind sie nicht. Betroffene können Widerspruch einlegen, dann muss ein Gericht entscheiden. Geht auch nur, wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist.

    @Markus Panzer
    “Wie viele Fehler darf sich der Rechtsreferent der Stadt Regensburg eigentlich noch leisten, bevor man merkt, dass ein Richter doch nicht die richtige Wahl war?”
    Wie lange bis zur Rente? Dann kann man das hochrechnen.

    Die Maßnahme wurde eh nur mit dem Infektionsschutz begründet, weil sich das als Werkzeug für die Restriktion angeboten hat. Es geht da nicht mal im Ansatz um Corona, das hat die “Begründung” der Stadt doch gezeigt. Im Freien beinander stehen geht nicht, aber ein paar Tausend Fußballjecken, die sich gegenseitig die Aerosole in den Nacken brüllen, ehe sich sich torbedingt in die Arme fallen sind kein Problem. Im Freien an ner Pulle Bier nuckeln ist infektionsgefährlich, aber zu viert am Tisch beim Wirt ist nichts zu befürchten.

    An dieser Stelle möchte ich den Bundeshorst bemühen: “Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit sind die wichtigsten Eigenschaften eines Politikers.”
    Glaubwürdig? Nö. Verlässlich? Absolut, man kann sich darauf verlassen, dass “Fehler passieren”.

  • R.G.

    |

    @
    “Welche Plätze hat Frau Bürgermeisterin denn jetzt gefunden, auf denen sich die Jugendlichen austoben dürfen?”

    ; ) Jetzt tun’s nicht unwissend, sie hat es doch vorgemacht, was man darf.
    Sich mitten im Lockdown extra draußen kamerafein neben einer neuen Parkbank fotograbildeln lassen, das darf man, Yeah!

  • Skyrider

    |

    Eine Schallende Ohrfeige für die “Verbotsparteien” der Grauen Koalition und erst Recht für die “Oberverbotspartei” CSU, die solche und ähnliche gelagerte Maßnahmen ja noch immer mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern begründet.
    Eine gute Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Regensburg.

  • Charlotte

    |

    Das kann doch wirklich nicht so schwer sein: einfach mal andere bayerische Städte und Bürgermeister fragen, die machen es gerade vor, wie es geht.

  • Piedro

    |

    @Charlotte
    Wie es geht? Man liest sich die Rechtsgrundlage durch, auf die man sich beziehen mag, und hält sich dran. Dazu sollte man allerdings einen Rechtsreferenten beschäftigen, der andere nicht erst fragen muss um zu erkennen was rechtskonform ist.
    Auch die Intention ist wichtig. Das Infektionsschutzgesetz ist nicht dazu da Ruhestörung, Urinieren und Sachbeschädigung zu regulieren, auch, wenn zB Sie darin die Vorteile des Verbotes erkannt haben und die bürgermeisternde Freudenstein meint: „Entscheidend ist das Ergebnis.“ Die Koalitionäre haben das Verbot unter dem Label „Friedliches Feiern in der Altstadt“ verkündet und wollten einen einen „Gleichklang“ zwischen Alkoholkonsum auf gastronomischen und auf öffentlichen Flächen, wie Herr Artinger verkündete, der auch meinte, man wollte abwarten und sich dann an die Entscheidung des Gerichts halten. Wenigstens ihm war wohl klar, dass dieser “Sieg der Vernunft” rechtlich fragwürdig war. Aber auch der hatte nicht auf dem Schirm, dass dies nicht im Aufgabenbereich der missbrauchten Verordnung liegt.

    Wäre das Urteil anders ausgefallen und das Verbot gestern in Kraft getreten, hätte es immerhin zehn Tage Bestand haben können. Länger ließe sich das Infektionsschutzgesetz sowieso nicht für die Befriedung der Altstadt und das “Gleichgewicht” zwischen Gastro-Konsumenten und To go-Schnabulierern missbrauchen. Letzteres ist eh nicht Aufgabe eines Stadtrates.

    Sie meinen, man müsse andere Bürgermeister erst fragen um zu erfahren, dass man Rechtsgrundlagen verstehen und respektieren muss, und nicht für lokalpolitischen Populismus missbrauchen soll? Dann bin ich ganz bei ihnen, mögen sich die Bürgermeisternden mal erkundigen. Aber auch ohne den Rat anderer Amtsträger möge man sich gewahr werden, dass Probleme zu lösen eine konstruktive Aufgabe ist, der man sich stellen muss. Das funktioniert halt nicht durch willkürliche Verbote von Problemen und generellem Vertreiben von Bürgern, die vielleicht Probleme bereiten könnten. Mir erscheint der Lösungsansatz recht einfach: in der Vergangenheit wurde offenbar alles falsch gemacht, also könnte ganz anders richtig sein. Und immer wenn Charlotten jubeln hinterfragt man eine Absicht aufgrund dessen.

Kommentare sind deaktiviert

drin