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Einschränkungen

Klage gegen Alkoholverbot in Regensburg

Eine Entscheidung der Stadtspitze über Vorschläge zur Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie in Regensburg steht immer noch aus. Unter anderem CSU und Brücke versprechen sich davon eine Entzerrung und ein besseres Einhegen des Alkoholkonsums in Regensburg. Derweil gibt es nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Verboten: Bier im öffentlichen Raum. Foto: Kirschenbauer

Das coronabedingte Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Regensburger Innenstadt wird zunehmend zum Streitpunkt. Während die Jusos dessen Aufhebung fordern – es sei „niemanden mehr zu erklären, warum der Konsum alkoholischer Getränke ohne Limit in der Regensburger Gastronomie möglich ist, während auf den Freiflächen nebenan ein Verbot herrscht“ – hat die Stadtratsfraktion der CSU dagegen eine Ausweitung des derzeit geltenden Verbots auch über Corona hinaus ins Spiel gebracht, sofern die Polizei dies für notwendig halte. Die Polizei selbst ist derweil damit beschäftigt, das Alkoholverbot an den Hotspots mit einem „kommunikativen Ansatz“ und hohem Personaleinsatz zumindest insoweit durchzusetzen, dass größere Konflikte vermieden werden. „Durch verstärkte Polizeipräsenz soll die Situation entsprechend geordnet bewältigt werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums gegenüber unserer Redaktion. Man habe „Verständnis für die mit den derzeitigen Einschränkungen einhergehenden Belastungen“.

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Eine flächendeckende Kontrolle oder gar Durchsetzung im gesamten Geltungsbereich des Verbots erscheint ohnehin unmöglich. Laut dem Plan, den die Stadt Regensburg flankierend zu der Allgemeinverfügung (komplett als PDF) veröffentlicht hat, erstreckt sich das Verbot in West-Ost-Richtung über den Bereich vom Wehr bis zum Lazarettspitz am Unteren Wöhrd, drei Kilometer Luftlinie, und in Süd-Nord-Richtung von den Arcaden bis zur Frankenstraße, zwei Kilometer Luftlinie

Klage: Verbotsfläche ist zu groß

Unter anderem damit, der Größe dieser Fläche, wird nun eine Klage gegen das Alkoholkonsumverbot begründet, die derzeit beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängig ist. Im Infektionsschutzgesetz des Bundes sei zwar vorgesehen, „ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“ zu verhängen, heißt es in der Klageschrift. Die Größe des in Regensburg festgelegten Gebiets sei aber rechtswidrig. Es sei „eindeutig ersichtlich, dass es sich hier nicht um bestimmte Plätze handelt“.

Bei dem „riesengroßen Bereich“, den die Stadt als Verbotszone ausgewiesen habe, sei nicht überall davon auszugehen sein, dass dort Alkohol konsumiert werde und es zu Massenansammlungen komme, die durch das Verbot verhindert werden sollen. „Insbesondere an der Donau flussaufwärts ab dem Eisernen Steg befinden sich kaum Sitzgelegenheiten, ebenso dürften auf der Kumpfmühler Brücke oder der Frankenstraße keine derartigen Massen zu erwarten sein oder in der Altstadt westlich hinter dem Arnulfsplatz oder am Europakanal“, schreiben die Kläger.

Der städtische Plan zum Alkoholkonsumverbot.

Wenn die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung selbst davon spreche, dass insbesondere in Stadtamhof, Neupfarrplatz, Bismarckplatz und Fischmarkt Probleme mit Togo-Verkauf und alkoholisierten Personen auftreten würden, dann sei es nicht zu erklären, „warum dann die ganze Stadt und nicht diese Plätze mit einem Alkoholverbot belegt werden“.

Verbot wird mit Verstößen gegen das Verbot begründet

Darüber hinaus monieren die Kläger mehrere Beurteilungsfehler in der städtischen Allgemeinverfügung. So begründe die Stadt das Alkoholverbot insbesondere damit, dass Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen unter dem Einfluss von Alkohol kaum noch eingehalten würden. Unter anderem heißt es in der Verfügung:

„Unter anderem am Mittwochabend (02.06.2021) versammelten sich wieder Menschenmassen in der Regensburger Altstadt. Besonderes die Steinerne Brücke und in Stadtamhof versammelten sich 500 –700 Personen unter erheblichen Alkoholeinfluss. Platzverweise, Maskengebot und Alkoholkonsumverbot wurden zum großen Teil missachtet.“

Die Crux dabei: Die Maskenpflicht im Freien wurde mit der aktuellen Allgemeinverfügung aufgehoben, die Kontaktbeschränkungen wurden stark gelockert. Aktuell dürfen sich zehn Personen, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit treffen. Im Übrigen, so die Kläger, ließe es „tief blicken, dass die Notwendigkeit eines Alkoholverbots mit der Missachtung des Alkoholverbots begründet wird“. Dies sei „ein klassischer Zirkelschluss“.

2. Juni nach Schankschluss auf der Steinernen Brücke.

Die Stadt Regensburg argumentiert in ihrer Allgemeinverfügung damit, dass „die Einschränkung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum (…) zur Bekämpfung der Ausbreitung von Virusmutationen mit erhöhter Übertragbarkeit erforderlich“ sei, „um nicht die vorsichtigen Öffnungsschritte im Wirtschaftsleben und die Anstrengungen in der Gastronomie mit weitreichenden Hygienekonzepten zu gefährden“. Diese Argumentation verkehre die Idee des Gesetzgebers ins Gegenteil, halten die Kläger entgegen.

„Privilegierter Alkoholkonsum für besser Betuchte“

In der Begründung zum Infektionsschutzgesetz sei davon die Rede davon, dass vor allem geschlossene Gastronomiebetriebe zum Feiern auf öffentlichen Plätzen einladen würden. Die Betriebe seien aber mittlerweile offen. Und Zweck des Alkoholverbots, das auf diesem Gesetz fußt, könne es deshalb nicht sein, „einen privilegierten Alkoholkonsum für besser Betuchte“ in der Gastronomie zu erreichen und ein Verbot für andere Personen im gleichen räumlichen Bereich. „Das schließt zwar nicht aus, dass an einzelnen Plätzen, wie dem Bismarckplatz, eine Alkoholverbotszone bestimmt wird neben Gastronomiebetrieben, weil dort ansonsten große Ansammlungen von alkoholisierte Personen zu erwarten sind. Es schließt aber aus, bei geöffneter Gastronomie die ganze Innenstadt mit einem Verbot zu belegen, um jeglichen Alkoholkonsum zu unterbinden, wenn dieser an anderer Stelle aus kommerziellem Interesse von Gastronomen und sogar auf neuen Flächen durch die Stadt gefördert wird.“

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Eingang der Klage gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Die Stadt Regensburg habe nun bis Anfang kommender Woche Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann werde man „zeitnah“ entscheiden.

Längere Öffnung für Außengastro gefordert

„Zeitnah“ entscheiden will auch die Stadtspitze über mehrere Vorschläge, um den Alkoholkonsum besser einzuhegen. Bereits Ende Mai hatte die CSU-Fraktion angeregt, die Sperrzeit für Außengastronomie generell um eine Stunde zu verkürzen. Während der Woche sollten Freisitze demnach erst um 23 statt um 22 Uhr schließen müssen, und am Wochenende erst um 24 Uhr. Bislang geht dies nur im Einzelfall – und nach Antragstellung. Noch einen Schritt weiter ging die Brücke-Fraktion. Sie hat beantragt, das Gastronomen bis Ende 2022 ihre Freisitze generell bis Mitternacht geöffnet lassen können.

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Kommentare (20)

  • Mr. T.

    |

    Regensburg halt wieder. Während überall alle Städte gleich den Mitternachts-Blankoscheck der Regierung nutzen, wird hier weiter gebremst und ein absurdes Alkoholverbot durchgezogen, dass den Ärger erst schafft, den es verhindern soll. Dir Argumentation der Kläger ist ja sehr durchgängig. Ich bin gespannt …

  • Verwundert

    |

    Saufen im Laufen braucht kein normaler Mensch.
    Dabei fehlt jegliche Achtsamkeit und Wertschätzung.

  • Skyrider

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    Das Verwaltungsgericht wird sich wieder sehr, sehr viel Zeit lassen mit der Entscheidung.
    Da wird von “anderer” Seite, sicher genügend Druck ausgeübt, um eine “Zeitnahe” Entscheidung hinauszuzögern………

  • R.G.

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    Die Fräulein Rottenmeier Einheitspartei Regensburg hat entschieden, die Regensburger gehören erzogen!

  • M.N

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    „Und Zweck des Alkoholverbots, das auf diesem Gesetz fußt, könne es deshalb nicht sein, „einen privilegierten Alkoholkonsum für besser Betuchte“ in der Gastronomie zu erreichen und ein Verbot für andere Personen im gleichen räumlichen Bereich.“

    Das ist in meinen Augen die entscheidende Passage im Artikel und für mich auch der triftigste Grund dieses Verbot endlich zu kippen. Es ergibt einfach keinen Sinn den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum von der finanziellen Situation abhängig zu machen.

  • Madame

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    Das ist eigentlich immer das gleiche. Saufen saufen saufen. Ein gläschen in fröhlicher runde. Da sagt niemand was. Was die leute vergessen, dass Alkohol eine droge ist. Alkohol ink massen getrunken kann man noch akzeptieren. Die ganzen schnapsleichen kosten auch den steuerzahler geld. Zu regensburg . Gerade die csu will den regensburgern verbote und sonstigen schnickschnack vorschreiben. Lustg?

  • Piedro

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

  • Michaal

    |

    Alkohol ist eine Droge? Ja Madame, und niemand zwingt dich zu trinken. Es geht Leute wie dich aber auch nichts an, ob andere Menschen trinken. Genauso wenig wäre ein Rauchverbot im Freien ok. Dieses Alkoholverbot muss schleunigst weg, und im Übrigen sind va Leute betroffen, die gerne gemütlich abends draußen ein Bier trinken wollen, die wenigstens schießen sich ins Koma ab

  • Tom

    |

    Mir ist weiterhin unverständlich woher die Unterscheidung um guten und schlechten Alkohol kommt. Der sogenannte Verantwortungsvolle Gastronom hat die Lizenz uneingeschränkt Alkohol an seine Gäste auszuschenken. Dieser gute Alkohol führt auch nach Schließung der Gastronomie anscheinend zu keinerlei Fehlverhalten. Wer nachts grölend und randalierend durch die Straßen zieht hat eindeutig schlechten Alkohol konsumiert. Der schlechte Alkohol wurde auf öffentlichen Plätzen konsumiert, von zu Hause mitgebracht oder vom nicht Gastronomen gekauft (to go). Der schlechte Alkohol verleitet zu 100 zu Fehlverhalten, wie grölend durch die Straßen zu ziehen. Soviel zu Theorie. In der Praxis wird aber gerade in der Gastronomie der sogenannte harte Alkohol ausgeschenkt, der to go Verkauf beschränkt sich fast ausschließlich auf sog. leichten Alkohol. Des weitern habe ich den verantwortungsvollen Gastronom in meiner gesamten Karriere als konsumfreudiger Gast bisher nur in einer Form kennengelernt. Er war verantwortlich seinen Umsatz in die Höhe zu treiben mit aktiven Verkauf weiterer Getränke -„darfs noch ein Cocktail sein“. Ein weitere Punkt für den to go Verkauf – hier wird der Kunde ebenfalls nicht dazu gedrängt weitere Getränke zu konsumieren…. In Summe eine etwas seltsame und verlogene Debatte. Alkohol bleibt Alkohol, egal wer in wie wo konsumiert.

  • Mathilde Vietze

    |

    Da muß ich “MADAME” recht geben. Es würde wohl niemanden einfallen, ein
    Alkoholverbot auszusprechen, wenn die Betroffenen wirklich nur f r ö h l i c h
    feiern wollten. Was hier aber stattfindet, ist ein hirnloses Saufen bis zum Um-
    fallen, um die innere Leere “auszufüllen.” Und das soll auch noch Spaß machen?

  • R.G.

    |

    Da sich die Leute hauptsächlich im Freien treffen müssen, sollte die Stadt vorsorglich zusätzliche Müllbehälter, auch für Dosen und Flaschen, aufgestellt haben. Kommt sie ihrer Pflicht nach?

    @Frau Vietze
    @Madame
    Bei welcher Gruppe waren Sie nächtens dabei, die saufen, saufen, saufen tat? Sollten Sie sich nicht doch lieber bei den ganz normalen Menschen aufhalten, wo man nicht bis zur Bewusstlosigkeit trinkt?

  • Dugout

    |

    @ Mathilde Vietze:

    Ich helfe ihnen gerne, wenn sie den Artikel nicht mehr lesen wollen.
    Erster Satz nach der Einleitung:

    “Das coronabedingte Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Regensburger Innenstadt …….”

    CORONABEDINGT ist ein “fröhliches Feiern” nicht möglich.
    Und das ist auch nachvollziehbar, zumindest für mich.
    Wenn CORONABEDINGT vorbei ist(!), und an diesem Punkt sind wir schon jetzt oder in sehr kurzer Zeit, darüber sollen sich die Experten streiten, dann muss dieses Verbot selbstverständlich wieder vom Tisch.
    Jegliche durch die Pandemie bedingte Einschränkung der persönlichen Freiheit, muss mit Ende der Pandemie selbstverständlich wieder aufgehoben werden.
    Ich dachte so etwas muss man gar nicht erwähnen

  • Piedro

    |

    Kommentar gelöscht. Das Forum moderieren wir und nicht Sie.

  • Jan

    |

    dieser Stadtregierung fehlt es grundsätzlich an jedem Fingerspitzengefühl – der Vorschlaghammer scheint das einzig bekannte Instrument zu sein. Vor allem, wenn es um soziale Interaktion (natürlich innerhalb der Kontaktbeschränkungen, die will ich gar nicht kritisieren) und Lebensqualität geht. Der Bürger/die Bürgerin wird zunehmend grundsätzlich als Störer:in gesehen.
    Natürlich hat ein befristetes Alkoholkonsumverbot an bestimmten Plätzen, wie Bismarckplatz, Sinn ergeben um größere Ansammlungen (die ohnehin verboten waren) zu verhindern. Aber Regensburg braucht natürlich die große “Lösung” von Pfaffenstein bis zu den Arkaden. Dass das gar nicht vom Ordnungsdienst kontrollierbar ist… die Stadt war ja vorher schon nicht in der Lage bestehende Lautstärkeregelungen z.B. auf der Jahninsel und am Grieser Spitz durchzusetzen. Was folgte: generelles Betretungsverbot. Eigentlich eine Bankrotterklärung für die Stadt.
    Wer die Freizeit draußen verbringen möchte steht unter Generalverdacht. Und dann liegen ein paar Flaschen neben dem Fußballplatz, die Folgerung ist klar: Radlerverbot für immer auf der gesamten Anlage. Und natürlich müssen auch alle Lautsprecher von Grünflächen verschwinden. Die Allgemeinheit profitiert deutlich davon, wenn auf der Schillerwiese oder den Winzerer Höhen niemand mehr Radio hört. Es muss ein grundlegendes Umdenken in der Stadtführung einsetzen, wie mit den Menschen in dieser Stadt umzugehen ist.

  • xy

    |

    Oben heißt es: “Da sich die Leute hauptsächlich im Freien treffen müssen, sollte die Stadt vorsorglich zusätzliche Müllbehälter, auch für Dosen und Flaschen, aufgestellt haben. Kommt sie ihrer Pflicht nach?”

    Dosen und Flaschen, die man mitgebracht hat, kann man ebenso gut, sogar besser, weil sie leer sind, nach dem Gebrauch wieder mitnehmen. Das nenne ich “Pflicht”, der man “nachkommen” sollte!

  • Mr. T.

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    Jan, vollste Zustimmung!

    xy, soll man dann die bereits vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten auch abbauen oder diese nur für Müll erlauben, der nicht aus Gründen der Verlustierung entstanden ist? Soll man Hundekackbeutel, Babywindeln, Zigarettenkippen, Papiertaschentücher und verwendete Kondome auch wieder mit heim nehmen? Wo endet die Pflicht der Stadt, Entsorgungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit vorzuhalten?

  • Madame

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    Vielleicht hat Mathilde vietz eine grosse Lebenserfahrung mit den schreiben der digital regensburg. Jeder hat eine andere Meinung. Aber diese Meinung eines anderen zu akzeptieren , ist in Deutschland eine schöne Sache. JEDER HAT EIN ERFAHRUNG HORIZONT

  • Konsequent

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    Wenn Alkoholverbot auf Freiflächen, dann aber bitte konsequent, d.h. kein Alkoholausschank auf der Dult. Oder geht’s am Ende doch um den Kommerz stadtratsnaher Unternehmer? Ach Regensburg, Du trüber Sumpf…

  • Mr. T.

    |

    Ja, die Dult. Dort hatte man die im Moment immer wieder mal auftretenden Eskalationen konzentriert. Aber niemand kam auf die Idee, dafür menr Polizei, Durchgreifen oder irgendwelche Verbote zu fordern. Die Dult an sich wurde nie auch nur im Ansatz in Frage gestellt. Im Gegenteil wurde sie eher wie das wichtigste Ereignis in Regensburg gefeiert. Das Bedauern über die Absagen der Dult war lauter als das über Schulschließungen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “R.G.” – Wegen der “Normalen” würde sich kein Ernstzunehmender aufregen.
    Auch wenn Sie das vielleicht nicht wahrhaben wollen, aber die Randale entstehen
    nicht vom fröhlichen Feiern mit Wein oder Bier, sondern vom sinnlosen “Sich-
    zusaufen,” um die innere Leere zu übertünchen.

Kommentare sind deaktiviert

drin