Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Tag 28 im Wolbergs-Prozess

“…wenn der Ober den Unter sticht.”

Die konkreten Vorwürfe gegen die Angeklagten spielen am 28. Tag im Korruptionsprozess allenfalls eine untergeordnete Rolle. Die Vernehmung eines Bereichsleiters der Regierung der Oberpfalz mündet in eine Abrechnung der Verteidigung mit dem Vorgehen der Behörden gegen Joachim Wolbergs und Spekulationen über parteipolitische Motive. Und tatsächlich wirft die Zeugenaussage einige Fragen zur Rolle des Regierungspräsidenten auf.

“Das hat er so geschrieben und aus.” Ein Bereichsleiter bei der Regierung über Axel Bartelt. Foto: Archiv/ Liese

Wolfgang S. lehnt sich lässig auf den Richtertisch. Fast so als stünde er am Tresen und warte auf das nächste Bier. Zum dritten Mal hat Richterin Elke Escher den Bereichsleiter bei der Regierung der Oberpfalz nach vorne gebeten, um ihn mit einigen Dokumenten zu konfrontieren, die der Kammer lediglich aufgrund eines glücklichen Zufalls vorliegen. Der Spitzenbeamte versucht zwar, die lockere Souveränität zu wahren, die er zuvor noch an den Tag gelegt hat, kommt nun aber zunehmend ins Schwimmen. Und auch wenn S. bei verschiedensten Fragen gebetsmühlenartig von einem „ganz normalen Vorgang“ spricht, steht am Ende der Verdacht im Raum, dass Regierungspräsident Axel Bartelt und dessen Vize Walter Jonas (der im Januar zunächst nach München ins Innenministerium befördert wurde und seit Juni Regierungsvizepräsident in Oberbayern ist) drei Wochen lang über einer Stellungnahme gegenüber der Kripo brüteten, um das Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs negativ für diesen zu beeinflussen.

WERBUNG

Bereichsleiter, Präsident und Vize contra Sachbearbeiter

Eigentlich hatten die Verteidiger tags zuvor noch damit geliebäugelt, den Zeugen gar nicht zu vernehmen. Ohnehin geht es eher um einen Nebenaspekt des Korruptionsverfahrens, der mit den konkreten Vorwürfen gegen die vier Angeklagten nur am Rande zu tun hat, und nach der Zeugenaussage des zuständigen Sachbearbeiters am gestrigen Montag schienen alle offenen Fragen geklärt zu sein. Thema ist eine Stellungnahme der Regierung gegenüber der Kripo vom März 2017 zur Vergabe des Nibelungenareals an Volker Tretzel.

Als zuständige Behörde hatte die Regierung eine Rechtsaufsichtsbeschwerde der CSU gegen die Vergabe 2014 noch mit klaren Worten zurückgewiesen. „An der Beschwerde war im Wesentlichen nichts dran“, sagt auch Bereichsleiter S. am Dienstag und stimmt damit den tags zuvor gemachten Ausführungen des ihm unterstellten Sachbearbeiters zu – es bleibt eine der wenigen Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeugenaussagen, die nach der dreistündigen Vernehmung von S. übrig bleiben.

“Das Haus” wünschte eine ausführliche Stellungnahme

Anfang März 2017 konfrontierte die Kripo die Regierung mit einigen Ergebnissen ihrer Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, verbunden mit der Frage, ob der Rechtsaufsicht diese Aspekte bei ihrer Entscheidung über die CSU-Beschwerde 2014 bekannt gewesen seien. Wesentlichster Punkt der Ermittlungsunterlagen: Jene E-Mail des früheren SPD-Fraktionschefs Norbert Hartl, in der er Volker Tretzel und dessen damaligem Geschäftsführer Franz W. im Vorfeld der Neuausschreibung des Nibelungenareals einen Vorentwurf zukommen ließ, verbunden mit der Bitte, ihre Änderungswünsche “in rot” einzutragen. Die Mail ging auch an Joachim Wolbergs.

Am Montag erklärte der zuständige Sachbearbeiter noch, dass er die Frage der Kripo lediglich knapp mit einem Nein – man habe von dieser Mail nichts gewusst – und einigen erläuternden Sätzen beantwortet hätte. Allerdings habe sich „das Präsidium“ etwas anderes gewünscht. Der Bereichsleiter, Vizepräsident Jonas und Regierungspräsident Bartelt hätten sich eingeschaltet und mehrere Ergänzungen an seinem Entwurf vorgenommen. Binnen drei Wochen entstand so am Ende ein vierseitiges Schreiben an die Kripo und die Stadt Regensburg, in dem die Vergabe komplett neu bewertet und gerügt wurde. „Wenn das Haus das wünscht, dann wird es so gemacht“, so der gestrige Zeuge.

Seltsame Datenschutzgründe

Entgegen der üblichen Gepflogenheiten seien die Änderungen an seinem ersten Entwurf für die Stellungnahme und der Austausch mit der Regierungsspitze aber nicht in die elektronische Akte aufgenommen worden. Ihm gegenüber sei dies mit dem Argument Datenschutz begründet worden, das er so nicht gesehen habe. Er habe aber den kompletten Vorgang noch auf seinem Schreibtisch, so der Sachbearbeiter eher beiläufig bei seiner Aussage. Richterin Escher forderte die Unterlagen noch am Montag an und durch diesen Zufallsfund kann die Verteidigung am Dienstag Bereichsleiter Wolfgang S. mit dem einen oder anderem Detail zur Genese des Dokuments konfrontieren.

Zunächst allerdings wirkt es so, als würde der 53jährige, dem bei der Regierung über 200 Beschäftigte unterstellt sind, die Aussage seines Sachbearbeiters, die erste Verdachtsmomente über Einflussnahme durch die CSU auf die Ermittlungen gegen Wolbergs nahelegte, weitgehend entschärfen. Es sei ein „völlig normaler Vorgang“, dass er, Bartelt und Jonas sich mit dem Sachbearbeiter zusammengesetzt hätten, um das Thema zu besprechen. Das mache man immer, wenn es „kompliziert“ werde. Das sei „absolut üblich, nichts Besonderes“.

Bereichsleiter rügt Verstoß gegen das Informationsrecht des Stadtrats

Das Problem an der Hartl-Mail sei gewesen, dass dieser Tretzel damit vorab Informationen zur späteren Ausschreibung zukommen ließ, so S. Der Text habe ja in weiten Teilen übereingestimmt. Damit sei eine Gleichbehandlung aller Bewerber nicht mehr garantiert gewesen und die spätere Vergabe rechtlich angreifbar geworden. Der Stadtrat, der als eigentlicher Souverän die Entscheidung über die neue Ausschreibung für das Nibelungenareal traf, hätte über diese Gefahr informiert werden müssen, so Wolfgang S. Weil dies nicht geschehen sei, liege ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung, konkret gegen das Informationsrecht des Stadtrats vor. Ein kommunalrechtlicher Verstoß, der aber – das betont Wolfgang S. später – zunächst nichts mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Wolbergs zu tun habe.

Walter Jonas (li.) bei seiner Verabschiedung gen Innenministerium. Foto: Roth/ Regierung der Oberpfalz

Ob Wolbergs die Hartl-Mail zur Kenntnis genommen habe oder nicht (wie er bereits mehrfach beteuert hat), spiele dabei keine Rolle. Nachdem die Mail an seine offizielle E-Mail-Adresse als Oberbürgermeister ging, sei diese „Teil des normalen Geschäftsgangs“ bei der Stadt Regensburg geworden, so S. Und da spiele es keine Rolle, ob Wolbergs diese nun gelesen habe oder nicht. Er trage als Oberbürgermeister die Verantwortung dafür, dass seine Mails ordnungsgemäß gesichtet und weiter bearbeitet würden. Auch das ergebe sich aus der Gemeindeordnung. „Mit ‘Ich habe das nicht gelesen’ kann so etwas nicht geheilt werden.“

Zeuge bestreitet politische Einflussnahme

Natürlich hätte man die ausführliche Stellungnahme „auch lassen können“, sagt S. Nachdem aber sowohl die Vergabe als auch die Regierung als zuständige Aufsichtsbehörde im öffentlichen Fokus gestanden seien, habe man sich schließlich für eine längere Antwort entschieden, auch um der Stadt einige rechtliche Hinweise für die Zukunft zu geben. Die Idee dafür sein Vizepräsident Jonas gekommen. „Wir können ein von uns als gravierend erkanntes Problem nicht einfach so stehen lassen“, sagt S. dazu etwas später.

Der Regensburger CSU-Chef Franz Rieger oder gar das Innenministerium seien dabei – im Gegensatz zur Rechtsaufsichtsbeschwerde 2014 („ein ganz normaler Vorgang“) – nicht involviert gewesen. „Wir brauchen keinen Abgeordneten, der uns darauf hinweist, was wir machen sollen.“

Nach diesen schlüssig klingende Ausführungen beginnt das Nachfragen. Wer wann welche Änderungen vorgenommen habe, wollen Richterbank und Verteidiger wissen. Das wisse er nicht mehr so genau. Eine Art „Brainstorming“ sei das gewesen, zusammengesetzt habe man sich – Regierungspräsident, Vize und Bereichsleiter – und über Formulierungen diskutiert. „Nix Besonderes“ sei das, ein „völlig normaler Vorgang“. Dass nur ein Sachbearbeiter mit so etwas befasst sei und entscheide, „das ist nicht die Realität bei uns“. Und politische Einflussnahme habe es dabei in keinster Weise gegeben.

„Tatsächlich blöd, aber völlig harmlos“

Wolbergs Strafverteidiger Peter Witting, der die Aussage mit immer grimmiger werdenden Blicken verfolgt hat, konfrontiert den Bereichsleiter schließlich mit einer E-Mail, die dieser im Zuge der dreiwöchigen Abstimmung der Stellungnahme am 15. März 2017 verfasst hat – die Empfänger: Regierungspräsident Bartelt und dessen Vize Jonas. Darin heißt es:

„Sehr geehrte Herren,

ich habe mich gestern ins Vergaberecht eingelesen und schlage aufgrund der zwischenzeitlich veröffentlichten Strategie der Verteidigung beigefügte Antwort vor.“

Im Anhang findet sich eine aktualisierte Version der Stellungnahme an die Kripo.

Wolfgang S. stutzt. An diese Mail habe er sich gar nicht mehr erinnern können. Das lese sich „tatsächlich blöd“, aber der Anlass sei sicher „völlig harmlos“ gewesen, er habe sich da „vielleicht irgendwelche Gedanken gemacht“, aber welche, das wisse er nicht mehr. „Ich habe kein Interesse, Herrn Wolbergs reinzureiten. Er kennt mich lange genug. Das müsste er wissen.“ Nein, man habe sich sicher nicht an der Strategie der Verteidigung orientieren wollen, bekräftigt S. immer wieder. Als Tretzel-Verteidiger Florian Ufer den Bereichsleiter damit konfrontiert, dass dessen E-Mail zeitlich zusammenfällt mit einer Presseerklärung der Verteidigung und fragt, ob da nicht doch ein kausaler Zusammenhang bestehen könnte, beruft Wolfgang S. sich schließlich auf Erinnerungslücken.

„Das hat der Präsident so geschrieben und aus.“

Auch warum es keine elektronische Akte zur Stellungnahme an die Kripo gibt, kann S. nicht erklären. Er kenne die Regelungen zur Aktenführung nicht. „Das ist nicht meine Aufgabe. Ich habe die Geschäftsordnung nicht im Kopf.“ Und der Sachbearbeiter habe doch alle Unterlagen noch gehabt und sie dem Gericht zur Verfügung gestellt. „Ich sehe das Problem nicht.“ Außerdem sei es doch völlig unerheblich, wie viele Versionen der Stellungnahme es gegeben und wer was hinzugefügt habe. „Am Ende war es ein gemeinsames Produkt.“

Wie es denn zu folgender Formulierung in der Stellungnahme gekommen sei, will ein zunehmend erboster Witting wissen:

„Auch ist nach den vorgelegten Ermittlungsunterlagen wohl davon auszugehen, dass der Oberbürgermeister über das Vorgehen (von Norbert Hartl, Anm. d. Red.) informiert sein musste.“

Wolfgang S. weicht aus, sagt nach mehrfachem Nachhaken aber schließlich: „Das hat der Präsident so geschrieben und aus.“ Im Übrigen bedeute die Formulierung ja nicht, dass Wolbergs von der E-Mail wissen musste, sondern „hätte informiert sein müssen“. Das sei vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber es sei doch klar, dass niemand Wolbergs unterstellt habe, von der E-Mail zu wissen.

„Drei Juristen, vier Meinungen.“

Als Witting dem widerspricht und immer wieder nachhakt, meint S. schließlich: „Es ist Ihr gutes Recht das anders zu sehen. Drei Juristen, vier Meinungen.“ Na ja, das Schreiben lege schon etwas anderes nahe, als er, Wolfgang S., meine, merkt Richterin Escher schließlich an. „Die Formulierung stammt von Präsidenten“, wiederholt S. daraufhin. Und als Witting fragt, welcher Partei Bartelt und Jonas angehören, erklärt der Bereichsleiter, das wisse er nicht.

Vor allem Witting und Ufer spielen sich bei der Befragung immer wieder die Bälle zu. Ob man mit der Stellungnahme Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen wollte, will der Tretzel-Verteidiger wissen, während er den Zeugen auf seine Wahrheitspflicht hinweist. Auf keinen Fall, betont S.. Gerade bei Wolbergs, mit dem die Regierung so gut bei der Unterbringung von Flüchtlingen zusammengearbeitet habe, sei es „absurd“, anzunehmen, dass man diesem schaden wollte. „Und ich schon gar nicht.“

„Mir ist das wurscht.“

Wieso alle Änderungen bei der Antwort auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde 2014 detailliert dokumentiert und in der elektronischen Akte abgelegt wurden und bei der Stellungnahme gegenüber der Kripo 2017 nicht, fragt Ufer. „Ich kann es mir nicht erklären“, erwidert der Zeuge. Aber der Sachbearbeiter habe doch alles behalten. „Wo soll das Problem sein?“

Irgendwann, als die bohrenden Fragen nicht nachlassen, retourniert Wolfgang S. schließlich mit einem „Mir ist das wurscht.“ Es sei alles ein „völlig normaler Vorgang“, er sehe da keine Probleme und am Ende dürfe die Verteidigung ruhig anderer Auffassung sei als er. „Drei Juristen, vier Meinungen“, sagt S. erneut, so wie er viele seiner Floskeln immer wieder wiederholt.

„Behörden tun alles, damit ich nicht mehr auf die Füße komme.“

Mit einem süffisanten „Bei Ihnen ist alles immer völlig normal, gell. Das ist schön“, schließt Peter Witting schließlich seine Befragung. Nachdem der Zeuge entlassen ist spricht der Strafverteidiger mit Blick auf dessen Aussage von einer „Zumutung“. Es sei bemerkenswert, „dass man sich traut, so eine Aussage zu machen“, ergänzt Tretzel-Verteidiger Ufer.

Joachim Wolbergs spricht derweil in einer persönlichen Erklärung recht unverhohlen davon, dass es hier eine Zusammenarbeit von Behörden gegeben habe, die den Weisungen des Freistaats unterliegen. „Die tun alles, damit ich nicht mehr auf die Füße komme“. Den Bereichsleiter kenne und möge er. „Wir sind sogar per Du.“ Aber er wisse schon, wie das sei, wenn in einer Behörde „der Ober den Unter sticht“.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurde behauptet, Axel Bartelt sei Mitglied der CSU. Diese Behauptung ist falsch. Wir bitten für den Fehler um Entschuldigung.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (10)

  • Stefan

    |

    Vielleicht kann jemand die Frage beantworten: wieso gibt die Staatsanwaltschaft/Kripo die aktuellen Ermittlungsergebnisse von 2017 an die Regierung? Das Rechtsaufsichtsverfahren 2014 war doch abgeschlossen. Müsste dann nicht erst ein neues Verfahren eröffnet werden?

  • Niederbayerischer Freigeist

    |

    Die Herren von der Oberpfalzregierung sind doch Beamte. Wieso gibt es für solche Zeugenaussagen und Verhalten keine Dienstaufsichtsbeschwerden, die hoffentlich Disziplinarverfahren nach sich ziehen?
    In welcher Bananenrepublik leben wir im CSU-Staat Bayern?

  • Renate Über

    |

    -Peter Witting(?)..spricht der Strafverteidiger mit Blick auf dessen Aussage von einer „Zumutung“. Es sei bemerkenswert, „dass man sich traut, so eine Aussage zu machen“, ergänzt Tretzel-Verteidiger Ufer.-
    Kann man das ggf. noch konkretisieren oder passt die Aussage einfach nur nicht ins Konzept?

  • mkv

    |

    BAYERN – (K)EIN RECHTSSTAAT
    Politisch motivierte Intervention der Regierung, um einem SPD-OB in die Parade zu fahren? Als weiteres NoGo zu verfassungswidrigen Eingriffen der Ermittler in die Rechte der Betroffenen?

    Der vernommene Zeuge weiß in seiner Eigenschaft als Chef der Kommunalaufsicht bei der Reg.d.Oberpf. nicht, welcher Partei seine Dienstvorgesetzten angehören? Nicht nur diese Bemerkung macht seine Aussage wenig glaubwürdig.

    Die Spitzenbeamten, brave Parteisoldaten unisono, nahmen gemeinsam über drei Wochen die schlichte Anfrage der Polizei, was bereits Fragen zur Zulässigkeit derselben aufwirft (christlich-soziales Selbstverständnis oder unzulässige Kollusion?) zum Anlass, sich mit einem als “fürsorglich” getarnten rechtlichen Hinweis u.a. an die Stadt Regensburg zu wenden, um sich mit einer Kopie an die Kripo parallel in das Strafverfahren mittelbar einzumischen.

    So schafft man normative Kraft des Faktischen begleitet von entsprechenden Presseberichten, die nicht nach-recherchiert sind und ein entsprechendes Bild der Angeklagten in der Öffentlichkeit zeichnen (sollen).

    Dabei arbeiteten die Regierungsbeamten mit flotten Unterstellungen zum Nachteil von Wolbergs. Das hat die Einvernahme ergeben. Und mit fragwürdigen juristischen Ansichten.

    OLG CELLE

    Wenn schon im Vergabeverfahren die Einschaltung von späteren Mitbewerbern im Vorfeld (!) des eigentlichen Verfahrens nicht ohne weiteres schadet,

    dann kann im hier einschlägigen Verkaufsverfahren, das der Stadt größeres Ermessen einräumt, im Wege der teleologischen Auslegung der allgemeinen Grundsätze (u.a. Gleichbehandlung) nichts anderes gelten.

    In einer Entscheidung des OLG Celle wurde das gut verständlich herausgearbeitet. OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2016 – 13 Verg 11/15:
    Das OLG bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach § 16 VgV die Mitwirkung von Bietern bei der Vorbereitung der Vergabe nicht erfasst. Gem. § 6 EG Abs. 7 VOB/A hat, wenn ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt hat, der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.

    Dieser Grundsatz hat auch im hier einschlägigen Verkaufsverfahren zu gelten: Nach der Aussage des zweiten Regierungs-Zeugen (“Ober”) konnte die Regierung eine Wettbewerbsverzerrung durch die Einbindung des BTT im Vorfeld aber nicht (!) feststellen (und müsste ggf. vom Gericht festgestellt werden), woran man die Fragwürdigkeit der gesamten überschießenden Intervention der weisungsgebundenen Regierung erkennen kann, die politisch motiviert erscheint. Insoweit ist Wolbergs gestrige Ansage an Deutlichkeit nicht zu toppen.

    PRAXIS
    Die Einbeziehung eines potentiellen Bieters in die Vorbereitung der Vergabe erfolgt nicht selten, etwa u.a. aufgrund besonderer Fachkenntnisse.

    Der Zeuge sagte wiederholt: Es sei alles “ganz normal” verlaufen. Aber was ist “ganz normal” im seit unvordenklichen Zeiten von der CSU regierten Freistaat Bayern?

    “Bayern ist kein Rechtsstaat, sobald es um Sachverhalte mit politischem Bezug geht”, so Dr. jur. Wilhelm Schlötterer vor ein paar Jahren in der ZEIT.

    Im Artikel heißt es auch:
    “In der CSU gehören politische Intrigen, Machtmissbrauch und Korruption zur Tagesordnung, weiß Schlötterer und legt neue Fakten und Beweise für seine Vorwürfe vor.”

    Quelle:

    https://www.zeit.de/angebote/buchtipp/schloetterer/index/komplettansicht

    —-

    Zur Urteilsbesprechung OLG CELLE mit Wortlaut geht es unter
    https://ax-rechtsanwaelte.de/olg-celle-beschluss-vom-14-04-2016-13-verg-1115-projektant-ist-nicht-ohne-weiteres-auszuschliessen

  • tangocorrupti

    |

    Schön, dass Witting ein Gesprür für das Normale hat. Bei Wolle ist ja laut Witting auch “alles normal”gewesen , von wegen Parteispendenstückelung, Darlehensaufnahmen, dass der vielgeplagte Herr Oberbürgermeister Emails gar nicht lesen kann, Spezltum mit dem Herrn Großbauunternehmer, ….

    Dass die Antwort(entstehung) auf die Kripo-Anfrage nicht so supergenau per elektronischer Akte dokumentiert wurde (aber die Dokumente dennoch vorhanden waren und ja problemlos gefunden werden), ist eigentlich verständlich: es ging um eine bloße Anfrage und nicht um einen eigentlichen Verwaltungsvorgang wie bei der Rechtsaufsichtsbeschwerde aus 2014, der für den Beschwerdeführer ggf. gerichtlich angreifbar ist. Das leuchtet eigentlich jedem ein, der auch nur mal eine Baugenehmigung beantragt hat.

  • Lothgaßler

    |

    Ober sticht Unter:
    Stimmt so schon beim Schafkopfen nicht immer, und im Ämterleben können Aktenvermerke der Unter unangenehm für die Ober werden.
    Der Sachverhalt lohnt der Aufklärung, denn es geht nicht an, dass die Aufsichtsbehörden nach Gusto und Parteibuch mal so und mal so entscheiden.

    @mkv:
    Zum von Ihnen angeführten Urteil des O:G Celle führen einschlägig befasste Juristen u.a. aus (https://www.roedl.de/themen/vergabe-kompass/olg-celle-projektanten):
    >
    “…Hat ein Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber beraten oder war sonst an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt, muss der öffentliche Auftraggeber angemessene Maßnahmen ergreifen, damit der Vergabewettbewerb durch die Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird.

    Solche Maßnahmen sind vor allem (1.) die Zurverfügungstellung der aus der Vorbefassung resultierenden Informationen zugunsten der übrigen Wettbewerbsteilnehmer, und (2.) die Festlegung angemessener Fristen für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote. Der öffentliche Auftraggeber muss die ergriffenen Maßnahmen im Vergabevermerk dokumentieren…”
    somit liegen nachprüfbare Kriterien vor: Wussten die Mitbewerber von der Vorbefassung bzw. was wussten die Mitbewerber? Was steht im Vergabevermerk?
    => Findet sich nix, dann wars dokumentiert unfair!

  • Burgweintinger

    |

    Lieber Lothgaßler,

    du liegst falsch. Beim Schafkopfen gibt es keinen Ober oder Unter, da gibt es Geier (oder Dame) und Wenz…
    Nur wenn Solo gespielt wird, spricht man von Ober oder Unter, ja und da sticht der Ober den Unter… ;)

  • mkv

    |

    @ Lothgaßler, vergessen Sie nicht, dass wir hier im sog. Verkaufsverfahren sind, so dass ich m.E. meine, dass “angemessene Fristen für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten” ausreichen sollten.

    Nach der heutigen Antragstellung der Vert. auf Einstellung des Verfahrens und den das Prozess-Jahr abschließenden guten Weihnachtswünschen des OB susp. Wolbergs, der gewiss erst mal durchschnaufen kann, der Hinweis auf:

    Karl Valentin:
    “Wenn die stille Zeit vorbei ist, wird es auch wieder ruhiger.”

    Ob das in vorsichtiger Analogie auch in der einen oder anderen Weise für die Regensburger StA mit ihren Erfüllungsgehilfen gilt?

    Wie sagte die Vorsitzende heute?
    “Das Recht gelte und müsse eingehalten werden.”
    Von jedermann. Mag frau hinzudenken.

  • Lothgaßler

    |

    @Burgweintinger:
    Ich glaub Sie spielen Maumau ;-)) und mit dem “falschen” Blatt. In meinem Blatt gibts koa Dame und koan Bubn.
    Beim Wenz (ein Solo) ist nur der Unter Trumpf (damit sticht jeder Unter die Nicht-Trümpfe Ober). Beim Geier (ein Solo) sind nur die Ober Trumpf. Und bei jedem Sauspiel und jedem Farbsolo gibts natürlich auch die Trümpfe Ober und Unter.

    @mkv:
    Vergessen Sie nicht, dass die Vorbefassung durch BTT ein Bild erbrachte welche Bündel an Kriterien von BTT angeboten werden und welche Kriterien ggf. wie hoch zu gewichten sind (aus Sicht BTT). Natürlich hatte BTT damit einen Vorteil. Nur wenn die Wettbewerber davon Kenntnis haben, dass BTT bei der Zusammenstellung der Kriterien mitgearbeitet hat, dann können die Wettbewerber korrekt einschätzen welche Angebote erfolgreich sein können und welche nicht. Angebote werden aus einem Stand der Unsicherheit heraus erarbeitet. Jene Partei mit einem Vorsprung an Sicherheit durch Vorklärung hat einen Vorteil.
    Und ich mag nicht glauben, dass in dieser Vorbefassung nicht auch Telefonate zwischen Hartl und Tretzel bzw. dessen Mitarbeitern geführt wurden. Schon alleine die Vielzahl der Treffen zwischen Wolbergs und Tretzel hat viele Möglichkeiten zum undokumentierten Gedankenaustausch geboten. Darüber spekulieren bringt leider nichts, deshalb sollten wir die fassbaren Dinge ernster nehmen: Was ist zur Vergabe dokumentiert? Was wusste der Stadtrat bzw. der Vergabeausschuss und was wussten die Wettbewerber zu dieser Vorbefassung? Findet sich hier keine Dokumentation, dann wurde diese Vorbefassung allen weiteren Beteiligten verschwiegen. Wenn das ok ist, dann gut, wenn nicht, dann wars kein faierer Wettbewerb.

Kommentare sind deaktiviert

drin