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Archiv für 4. Februar 2011

Die Regensburger Jusos haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder einen Brief geschrieben. „In der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus sind Misstrauen und Bespitzelungsaufforderungen gegenüber denjenigen, die demokratische Werte und Prinzipien vor Ort verteidigen demokratieschädigend und kontraproduktiv“, heißt es darin. Es geht um die so genannte „Demokratieerklärung“. Nicht nur die Regensburger Jusos protestieren gegen dieses Neuregelung bei der Förderung von Demokratieprojekten. Zahllose Initiativen laufen dagegen Sturm. Das Bundesland Berlin hat sich dezidiert dagegen ausgesprochen. Ebenso der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD). Nur einige Beispiele.

Ein weiteres Glanzstück von Frau Schröder

Emanzenbashing, Sozialkürzungen oder Extremismuserklärung. Kristina Schröder ist eine Frau für alle Fälle. Foto: pm
Die Selbstverpflichtung für entsprechende Initiativen und Organisationen ist ein weiteres Glanzstück in der Leistungsbilanz von Familienministerin Schröder (CDU). Mit Emanzenbashing, von Ahnungslosigkeit geprägten Thesen zur Gleichberechtigung („Frauen sind selbst schuld“) oder nicht belegbaren Theorien zur „deutschfeindlichen Gewalt“ tingelt sie seit ihrem Amtsantritt durch die Medien. Oder macht mit Kürzung von Vätermonaten, Streichung von Elterngeld für Hartz IV-Empfänger und medienträchtiger Vermarktung ihrer Schwangerschaft von sich reden („Wir werden vor den gleichen Herausforderungen stehen wie viele andere Paare in Deutschland, bei denen beide beruflich sehr gefordert sind.“). Nun also die Demokratie- oder wie sie auch genannt wird „Extremismuserklärung“.

Devise: Keine Unterschrift, kein Geld.

Projektträger, Vereine und Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus engagieren, sollen ab sofort eine Selbstverpflichtung unterschreiben, um (wie bisher) Fördergelder aus den Programmen des Familienministeriums zu erhalten. Keine Unterschrift, kein Geld, lautet die neue Devise. „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst“, sagt die Ministerin zur taz und scheint vordergründig recht zu haben. Wird doch in dieser Selbstverpflichtung nur ein Bekenntnis zum Grundgesetz gefordert. So weit so gut. Darüber hinaus wird von den geförderten Initiativen verlangt, dafür zu sorgen, dass sich auch „Partner“ – Organisationen und Einzelpersonen – zu den Zielen des Grundgesetzes bekennen. Es dürfe nicht der „Anschein“ entstehen, dass „extremistischen Strukturen“ Vorschub geleistet werde.

Mal rechts, mal links, mal islamistisch

Eine äußerst schwammige Formulierung ist das, zumal der Begriff „Extremismus“ in der politischen Debatte allzu gern verwendet wird, um links und rechts in einen Topf zu werfen. Insbesondere von der Familienministerin. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung wendet sich entschieden gegen rechtsextremistische, linksextremistische und islamistische Bestrebungen“, schreibt Kristina Schröder etwa auf ihrer Homepage.  Die neuen Förderprogramme, die Schröder zu diesem Behufe auf den Weg gebracht hat, sind äußerst umstritten. Was mit Fördergeldern geschehen kann, die das Haus Schröder im Kampf gegen Linksextremismus verteilt, konnte zuletzt bei der JU Köln beobachtet werden, die sich eine Sauftour nach Kreuzberg aus dem Fördertopf finanzieren ließ. Zurück zur Demokratieerklärung und den dort erwähnten „extremistischen Strukturen“.

Gutachten: “Verstoß gegen das Grundgesetz”

Der Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis sieht die entsprechenden Passagen als verfassungswidrig an. In einem Gutachten vom November 2010 bezeichnet er sie als einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Wie sollen die Projektträger dafür Sorge tragen, dass die „Partner“ keinen „extremistischen Strukturen“ angehören? Was sind „Partner“? Was sind „extremistische Strukturen“? Das sind einige Fragen, die Batteis in seinem Gutachten diskutiert, ohne eine befriedigende Antwort zu finden. Alles Auslegungssache offenbar. Man könnte es auch Willkür nennen. Der stellvertretende Regensburger Juso-Vorsitzende Markus Zaglmann kritisiert die schwammige Begriffswahl als „Gleichstellung von Faschismus und Antifaschismus“. „Während die Bundesregierung von der Bevölkerung Zivilcourage fordert, werden Misstrauen und Bespitzelungsaufforderungen finanziell gefördert.“

Der Verfassungsschutz als neutrale Auskunftei?

Tatsächlich gibt das Ministerium „Hinweise“ dazu, wie „Extremisten“ zielsicher ausgemacht und im Bedarfsfall denunziert werden können. Die Berichte des Verfassungsschutzes seien dazu am Besten geeignet. Im Zweifelsfall sollten sich die Initiativen an Land oder Bund wenden. „Auf jeden Fall sollten die Träger ihre diesbezüglichen Abwägungsprozesse so dokumentieren, dass sie bei Bedarf nachvollziehbar und nachprüfbar sind.“ Vielleicht kann diese Aufzeichnungen ja irgendwann mal jemand gebrauchen. Der Verfassungsschutz zum Beispiel. Dass dessen Berichte nicht unbedingt hilfreich und keinesfalls neutral sind zeigt ein Fall aus Bayern: das mehrfach preisgekrönte aida-Archiv in München. 2008 wurde die „Antifaschistische Archiv- und Dokumentationsstelle“ auf Geheiß von Innenminister Joachim Herrmann kurzerhand unter der Rubrik „Sonstige Linksextremisten” im Verfassungsschutzbericht aufgeführt – ohne konkrete Vorwürfe und ohne jede Begründung. Aida klagte und erhielt zwei Jahre später, in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof recht. Der Bericht enthalte „ein auch nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Erfolg. Die offenbar vom Innenministerium erwünschten Konsequenzen waren aber da schon eingetreten: aida wurde aus dem Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus ausgeschlossen. Der Archivstelle wurde die Gemeinnützigkeit entzogen.

Klagen gegen Demokratieerklärung

aida ist ein Beispiel, das zeigt: Der vom Ministerium als Maßstab herangezogene Verfassungsschutz ist keine neutrale Auskunftei. Und ein Beispiel dafür, dass die schwammige Bezeichnung „extremistisch“ politisch gerne dazu missbraucht wird, unbequeme und missliebige Organisationen auszubremsen und zu diffamieren. Diese Gefahr besteht auch bei der Neuregelung von Fördergeldern mittels Selbstverpflichtung. Mehrere Initiativen haben bereits Klagen gegen die “Demokratieerklärung” angedroht. In Regensburg wird bei verschiedenen Organisationen darüber diskutiert, ob man nun die Unterschrift verweigert oder nicht. Welche Folgen die Schröder-Regelung letztlich zeitigt, ist wohl erst in einigen Monaten absehbar. Die Jusos befürchten etwa, das auch die Initiative “Kein Platz für Neonazis” betroffen sein könnte. Tatsächlich ist die Mischung der Mitglieder bunt und nicht jeder wurde auf “extremistische Bestrebungen” geprüft.
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