29 Mai201816:21
Mietwucher in Flüchtlingsheimen
Richterliche Vollwatsche für Staatsregierung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelungen zu den Kosten für Unterkunft ,Verpflegung und Haushaltsenergie in der Asyl-Durchfühungsverordnung (AsylDV) des Freistaats für ungültig erklärt. In einer selten heftigen Abrechnung wirft der VGH in seinem Beschluss vom 16. Mai 2018 der Staatsregierung eine Missachtung der Grundsätze des öffentlichen Gebührenrechts sowie des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vor.