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Archiv für 15. Juni 2018

In einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landgericht Regensburg die Tätigkeit eines Betreuungsrichter am Amtsgericht unter die Lupe genommen und exemplarisch aufgezeigt, wie Betreuungsrecht auf keinen Fall sein darf. Die betroffene Rentnerin ist derweil von Obdachlosigkeit bedroht.

Das Betreuungsrecht soll Menschen, die teilweise oder gänzlich nicht mehr für sich selber sorgen können, in den „Aufgabenkreisen“, in denen sie Hilfe benötigen, unterstützen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Keinesfalls sollen Betreuungsrichter und Betreuer den Willen hilfsbedürftiger Menschen ohne zwingenden Grund ignorieren und ihnen Schaden zufügen. Das aber ist nach den Feststellungen in einem Beschluss des Landgerichts Regensburg vom Mai und im weiteren Verlauf einer betreuten Rentnerin passiert.

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