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Betroffene von Obdachlosigkeit bedroht

Landgericht verurteilt Machtmissbrauch eines Betreuungsrichters – der reagiert mit Untätigkeit

In einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landgericht Regensburg die Tätigkeit eines Betreuungsrichter am Amtsgericht unter die Lupe genommen und exemplarisch aufgezeigt, wie Betreuungsrecht auf keinen Fall sein darf. Die betroffene Rentnerin ist derweil von Obdachlosigkeit bedroht.

Das Betreuungsrecht soll Menschen, die teilweise oder gänzlich nicht mehr für sich selber sorgen können, in den „Aufgabenkreisen“, in denen sie Hilfe benötigen, unterstützen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Keinesfalls sollen Betreuungsrichter und Betreuer den Willen hilfsbedürftiger Menschen ohne zwingenden Grund ignorieren und ihnen Schaden zufügen. Das aber ist nach den Feststellungen in einem Beschluss des Landgerichts Regensburg vom Mai und im weiteren Verlauf einer betreuten Rentnerin passiert.

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Betreuerin steckt Kerstin L. ins Altenheim

Nach einem langen Krankenhausaufenthalt mit einer schweren Operation war klar, dass die schwerbehinderte Rentnerin Kerstin L. Hilfe braucht. Ein Schlag folgte auf den nächsten. Da sie die Miete bisher immer bar bezahlt hatte, nahm der Vermieter die wegen des Krankenhausaufenthalts ausstehenden Mietzahlungen zum Anlass, das Mietverhältnis zu kündigen. Mit ihrem Einverständnis bekam sie vom Betreuungsgericht eine Betreuerin beigeordnet.

Aber: Nachdem Kerstin L. aus dem Regensburger Krankenhaus entlassen wurde, verlegte die Betreuerin sie in ein Altenheim im Landkreis – weit weg von ihrem bisherigen Lebensmittelpunkt. Dort muss Kerstin L. gegen ihren Willen bleiben. Ihre klare Bitte, möglichst bald wieder in eigene Wohnung zu ziehen, wird ignoriert. Die Chemie zwischen Betreuter und Betreuerin stimmt von Anfang an nicht. Bereits kurz nach Betreuungsbeginn beantragt Kerstin L. Anfang September 2017 beim zuständigen Betreuungsrichter einen Betreuerwechsel.

„Das Recht auf einen neuen Betreuer ist ein Grundrecht im Betreuungsrecht“, sagt Rechtsanwalt Otmar Spirk dazu. „Da ein Betreuer schlimmstenfalls für das ganze Leben eines Menschen zuständig werden kann, muss im Normalfall das Verhältnis zwischen Betreuer und betreutem Menschen passen.“ Um den Wunsch nach einem Betreuerwechsel abzulehnen, brauche es daher „gewichtige Gründe“.

Richter entmündigt Kerstin L.

Der Betreuungsrichter aber ignoriert nicht nur den Wunsch von Kerstin L.. Zusätzlich gibt er der nicht gewollten Betreuerin im Februar 2018 die alleinige Macht über das Vermögen der Rentnerin. Er entmündigt Kerstin L. vermögensrechtlich mit der sogenannten Anordnung eines „Einwilligungsvorbehalts“ zugunsten der Betreuerin, weil – so seine Begründung – die Rentnerin ihre finanziellen Angelegenheiten nicht im Griff habe. Ein ungewöhnliches Vorgehen des Richters. „Normalfall ist heutzutage, dass ein Betreuter nicht entmündigt wird – im Streitfall entscheidet der Betreuungsrichter, was im Interesse eines Betreuten ist. Für eine Entmündigung in einem Aufgabenkreis braucht es sehr gewichtige Gründe.“

Nun reicht es Kerstin L.: Sie erhebt – anwaltlich vertreten – Beschwerde gegen diesen Betreuungsbeschluss nebst Betreuerin beim Landgericht Regensburg. Anfang April wendet sie sich zusätzlich an den Berufsbetreuer Rechtsanwalt Otmar Spirk mit der Bitte, ihre Betreuung zu übernehmen.

Akteneinsicht wird verschleppt

Spirk sagt zu, und zeigt sich gegenüber dem Betreuungsrichter als im Betreuungsverfahren überhaupt bevollmächtigt an. Zugleich beantragt er Einsicht in die Akte des Betreuungsgerichts. Diese Akteneinsicht hat er – weit über zwei Monate später und trotz Mahnung – bis heute nicht bekommen. Hat der Richter etwas zu verbergen? Anwalt Spirk: „Akteneinsicht ist ein zentrales Recht in jedem Gerichtsverfahren.“

Landgericht zerlegt Betreuungsbeschluss

Am 8. Mai hebt eine Kammer des Landgerichts – unter Vorsitz des Präsidenten Horst Böhm – den Betreuungsbeschluss des Richters auf. Das Verhalten des Betreuungsrichters verurteilt das Gericht als rundherum rechtswidrig. Die Kammer konstatiert, dass sich das Betreuungsverfahren seit August 2017 hinziehe, „ohne dass es zu konkreten Ermittlungen gekommen“ sei. Was im Gutachten über die Betreute für das Betreuungsgericht zu lesen sei, beruhe unter anderem „auf reinen Spekulationen“, es fehlten die konkreten Darlegungen. Der Richter hätte daher ein solches Gutachten nicht ohne weitere Überprüfung seiner Entscheidung zu Grunde legen dürfen, schreibt das Landgericht.

Im Punkt Heimunterbringung gegen den Willen der Betreuten wendet sich das Landgericht dagegen, „dass Betreute ohne weiteres in einem Heim landen, ohne dass Alternativen ernsthaft geprüft werden“. Es sei zwar durchaus bekannt, dass die Organisation einer ambulanten Pflege Schwierigkeiten mache und einen erheblichen Mehrbedarf an Betreuungstätigkeit mit sich bringe. Das sei aber keine Rechtfertigung dafür, dass Richter und Betreuer Menschen in ein Altenheim stecken.

Das Landgericht echauffiert sich über die festgehaltene Aussage des Betreuungsrichters bei der Anhörung von Kerstin L., die Betreute solle doch froh sein, dass sie überhaupt eine Unterkunft in einem Heim gefunden habe. An die Dankbarkeit der Betreuten zu appellieren, die gerade eine schwere körperliche Krankheit hinter sich habe und sich dann in einem Heim wiederfinde, sei freundlich ausgedrückt, nicht gerade hilfreich, schreibt das Landgericht dazu.

Richter soll gemäß der tatsächlichen Bedürfnisse von Kerstin L. handeln

Auch die Auswahl der Betreuerin nimmt das Landgericht unter die Lupe: Es stellt fest, dass die Betreuungsperson nicht nach den Bedürfnissen von Kerstin L. ausgewählt wurde. Vielmehr sei eine Betreuerin ausgewählt worden, die weit weg vom ursprünglichen Lebensmittelpunkt der Betreuten ihren Sitz hat, und die dann die Betreute in ein Altenheim nahe bei sich, aber weit weg von deren altem Wohnsitz bringen ließ. Den Wunsch von Kerstin L. nach einem Betreuerwechsel habe der Betreuungsrichter seit September 2017 „ignoriert“.

Fazit des Landgerichts: Der Beschluss des Betreuungsrichters wird aufgehoben. Der Richter solle nun endlich die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen ermitteln.

Der Richter bleibt untätig

Angesichts eines so deutlichen Beschlusses sollte man meinen, dass der Richter schleunigst nachholt, was er – von höherer Instanz gerichtlich festgestellt – versäumt hat. Tatsächlich aber lässt er die Betroffene mit ihrem Bedarf auf Unterstützung nun gänzlich im Regen stehen. Seit der Aufhebung seines rechtswidrigen Betreuungsbeschlusses ist nun über ein Monat verstrichen, ohne dass der Richter eine neue Betreuung angeordnet hätte.

Anfang Juni erfolgte nun der nächste Tiefschlag für die Rentnerin: Das Altenheim hat ihr berechtigterweise den Heimplatz zum Monatsende gekündigt. Die ehemalige Betreuerin hatte nämlich mit dem Heim keine Vereinbarung über die anfänglich aufgelaufenen Mietschulden getroffen. Kerstin L. steht also nun gänzlich allein da – und knapp vor der Obdachlosigkeit. Entsprechend voller Angst um ihre Zukunft ist die Frau.

Sie wendet sich an die Presse – die Rundschau Regensburg schlagzeilte auf ihrer Titelseite vergangene Woche „ Hilflos gegen Amtsgewalt/ Landgericht rügt Richter“. Sie erhebt beim Direktor des Amtsgerichts Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Betreuungsrichter und beantragt beim Landgericht seine Ablösung wegen der „Besorgnis der Befangenheit“.

Richter ignorierte schon häufiger Wünsche von Betreuten

Tatsächlich hat der Betreuungsrichter bis heute – bald zehn Monate nach dem Antrag der Betroffenen auf Betreuung und Betreuerwechsel – keine Betreungsanordnung getroffen, die den Bedürfnissen der Frau entspricht. Rechtsanwalt Spirk versucht nun erst einmal pro bono für die Rentnerin zu retten, was noch zu retten ist.

Der betroffene Betreuungsrichter hat übrigens nicht zum ersten Mal den berechtigten Wunsch von Betreuten nach einem Betreuerwechsel ignoriert, und musste nicht zum ersten Mal von anderen Richtern deswegen zurecht gewiesen werden.

regensburg-digital wird weiter darüber berichten.

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Kommentare (7)

  • mkv

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    Das Ablehnungsrecht läuft in den unteren Instanzen wegen falsch verstandener “Kameraderie” regelmäßig ins Leere. Es bedarf fast immer der “Obergerichte”, um das Recht des jeweils Betroffenen auf seinen “gesetzlichen Richter” durchzusetzen.

    Ich erachte es daher als wichtig, allein schon das Verfahren über die Ablehnung des Richters weiter zu verfolgen. Vom “Hauptsacheverfahren” ganz zu schweigen.

    “Wenn in Behörden und Justiz soziale Kompetenz fehlt” – so lautet heute, 15. Juni 2018, die Überschrift zu einem Leserbrief (Seite 13, SZ) von S.B. aus Baden-Baden. Dort heißt es u.a.:
    “Wenn die Rechtsprechung autokratisch stattfindet, verliert der Rechtsstaat bei seinen Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz. Langfristig wird der demokratische Rechtsstaat nachhaltig geschädigt und wird keinen Bestand haben. Wir steuern in diese Justiz.”

  • Lothgaßler

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    Warum darf so ein Richter einfach weiter machen? Offenkundig geht es hier nicht um unterschiedliche Rechtsauffassungen, sondern um wiederholten Rechtsbruch im Namen des Volkes. Zumindest die Zuständigkeiten müssten verlagert werden. Wirklich Ahnung von der von ihnen verhandelten Materie müssen die Richter ohnehin nicht haben, dafür gibts Gutachter. Konsequenzen aus seinem Vorgehen muss der Richter scheinbar keine befürchten, eine Lücke im Recht.
    Bei der Berufsbetreuung scheint es ebenfalls schwer zu sein unlauter arbeitenden “Betreuern” das Handwerk zu legen und den von ihnen verantworteten Schaden (Vermögen wie Schmerz, Stress) wieder auszugleichen. Dahinter steckt schließlich ein Richter, den sich (fast) keiner anzufassen (im Sinne von zur Rechenschaft ziehen) traut.
    Ein perfektes Duo der staatlich legitimierten Entrechtung und Ausplünderung.

  • erich

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    @Lothgaßler

    hier einige Zitate, die ihnen weiterhelfen können:

    “In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten ‘Zeitgeistes’. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerisch tarnenden Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.”
    Zitat: Wolfgang Zeidler

    “Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift.”
    Zitat: Georg Büchner

    “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor ‘meinesgleichen’.”
    Zitat: Frank Fahsel

  • Norbert Steiner

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    Ich wundere mich nicht über die Vorgänge, die tw. in der Justiz vorkamen/vorkommen. Weshalb konnte der ehem. OB Schaidiger so lange sein Handwerk betreiben? Hatte die Justitia doch beide Augen verbunden.

  • Ernst Seler

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  • Piedro

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    Mich persönlich wundert bei der Rechtsprechung und Zuständigkeiten in sämtlichen sozialen Bereichen gar nichts mehr.

    In Berlin sind vor einigen Jahren Sozialrichter an die Öffentlichkeit getreten und haben mitgeteilt, dass die JC, so wörtlich, Prozesse provozieren und verschleppen. Jeder Richter, der so etwas feststellt, kann ein Bußgeld wegen Rechtsmissbrauch verhängen. Festgestellt wird dergleichen ständig, Bußgelder gibt es selten. Diese wären, im Gegensatz zu den Verfahrenskosten, von der entsprechenden Dienststelle zu zahlen, nicht von der Allgemeinheit.

    In den Sozialgerichten sind zunehmend Richter auf Probe tätig. Das SGB ist die undurchsichtigste Rechtsgrundlage der Republik und auch für echte Kenner eine harte Nuss, da sich vieles nicht aus dem Gesetzestext, sondern durch die Rechtsprechung ergibt. Und die ist derart unterschiedlich, dass es einem Juristen grausen müsste. Erst wenn das BSG geurteilt hat ist eine einheitliche Rechtsgrundlage vorhanden, und die wird gern von den Behörden außer acht gelassen. Erstaunlicherweise auch von einigen erstinstanzlichen Gerichten.

    Die Richter auf Probe werden mit Akten zugesch… üttet, dabei haben sie klare Vorgaben zu erfüllen. 4-5 Stunden pro Klage. Die wird leicht überschritten, wenn die Behörde Sachverhalte permanent entstellt oder beschreitet, was zur üblichen Praxis gehört. Schafft der Proberichter seine Fälle nicht in dieser Zeit hat er sich nicht bewährt und bekommt keine unbefristete Einstellung. Das will keiner, darum werden die Verfahren durchgedrückt, außergerichtliche Einigungen zum Nachteil der Leistungsberechtigten forciert und das Grundrecht auf Existenzsicherung auch im Bereich der Justiz ad absurdum geführt.

    Ich habe gerade über drei Jahre (!) das Verfahren eines ehemaligen Mitarbeiters verfolgt. Es ging um Meldeversäumnisse. Die Geschichte ist zum speien. Der MA bat um einen anderen Termin und benannte den Zeitraum, der nicht mit seiner Arbeitszeit kollidierte. Sein Nichterscheinen wurde akzeptiert, aber in Folge wurden drei Termine so gelegt, dass er sie nicht wahrnehmen konnte, was er drei mal mitteilte, drei mal bat er um einen konkreten Termin, was ignoriert wurde. Es kam zu drei Anhörungsverfahren und drei abgelehnten Widersprüchen. Statt seinem Terminwunsch nachzugeben (nach dem SGB ist der geringste Aufwand gefordert) wurden drei Sanktionsgründe konstruiert. 3x -10% x 3 Monate. Klage beim zuständigen SG wurde abgewiesen. Der RA hat die Klage in der Nachbarstadt eingereicht, da wurde sie angenommen und an das zuständige Gericht geleitet, dann ging es. Der AG wurde aufgefordert die Arbeitszeiten zu benennen, die entsprechende Mitteilung wurde in der Stellungnahme des JC absurd entstellt . Statt das Verfahren zu beenden ging es weiter. Drei Jahre später hat der Kammerpräsident die Sache in die Hand genommen, da es “keine tatsächlichen oder juristischen Gründe für eine anderslautende Entscheidung” gab wurde das Verfahren ohne weitere Verhandlung zu Gunsten des Klägers entschieden. Zum Drüberstreuen: der Jurist der Rechtsabteilung hat wahrheitswidrig behauptet, für Teilzeitbeschäftigte gäbe es keine Möglichkeit von Nachmittagsterminen. Schlicht und einfach gelogen, was sich durch einfache Nachfrage bei der GF belegen ließ. Erkannte der Richter hier eine nichteidliche Falschaussage? Natürlich nicht. Erkannte er einen Rechtsmissbrauch? Selbstverständlich nicht. Wird die Behörde weiter so agieren? Jede Wette.

    Gewöhnlich gibt es keine Konsequenzen, weder für Richter, die am Gesetz vorbei urteilen, noch für Behördenvertreter, die rechtswidrig agieren. Es sind ja nur die Armen, die Hilfsbedürftigen, die, die vom Gesetz geschützt werden müssen. Die interessieren erst, wenn die Presse einsteigt. Und dann auch nicht wirklich, sonst gäbe es Konsequenzen, für Sesselwärmer in Behörden ebenso wie für Richter.

    Nun, in diesem Fall könnte es noch Konsequenzen geben. Die Strafanzeige nach §153 StGB ist in Arbeit. Strafmaß: 3 Monate bis 5 Jahre, in Ausnahmefällen Geldstrafe, nicht unter 70 Tagessätzen. (Möglich ist noch, dass das Verfahren wegen “fehlendem öffentlichen Interesse” eingestellt wird.) Schlecht für einen Juristen in einer Behörde. Noch schlechter für einen Menschen, dem das Existenzminimum für 3×3 Monate rechtswidrig um 10% geschmälert wird, oder, in diesem Fall, bis zu 30% in den Überschneidungsmonaten. Weil er gearbeitet hat statt mit einem Sesselwärmer überflüssigerweise über “seine berufliche Situation” zu parlieren.

    Jeder Bürger, der gegen geltendes Recht verstößt, hat mit Konsequenzen zu rechnen, es sei denn er tut es als Richter oder im Auftrag einer Sozialbehörde im Amt.

    Der Kollege hatte inzwischen einen Schlaganfall. Seither bekommt er eng getaktet “Einladungen”, trotz festgestellter Arbeitsunfähigkeit. Nur sein Neurologe konnte ihm weiteren Ärger ersparen. Die Sanktionsgeilheit der Sachbearbeiter wird trotzdem nicht eingebremst. Die nächste “Einladung” ging vor zwei Wochen ein, natürlich sanktionsbewehrt.

    Mich wundert es nicht, dass mit Menschen, die sich gar nicht mehr selbst gegen solchen Irrsinn wehren können, noch mieser umgegangen wird. Es hat ja nicht jede/r einen Betreuer wie Herrn Spirk. Und nein, es wundert mich auch nicht, wenn sich ein Richter dazu herab lässt. Ich wünschte es wäre anders.

  • Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #372

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