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Archiv für 17. April 2019

Die Anklage gegen Joachim Wolbergs, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch den Boss des “Immobilien Zentrum Regensburg”, wird nun doch zugelassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die erstistanzliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben.

Rückschlag für Wolbergs: Das Oberlandesgericht Nürnbergs hat die zweite Anklage gegen ihn zugelassen und bejaht einen hinreichenden Tatverdacht.

Joachim Wolbergs muss sich nun doch in einem zweiten Prozess wegen Korruptionsvorwürfen – Bestechlichkeit und Vorteilsannahme – verantworten. Das OLG Nürnberg sieht einen hinreichenden Tatverdacht wegen der Vorwürfe in Zusammenhang mit Spenden des Eigentümers des “Immobilien Zentrum Regensburg”. Es folgt die Pressemitteilung des OLG Nürnberg.

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