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Archiv für 23. April 2019

Der demokratische Rechtsstaat ist ein komplexes Gebilde. Wenn Personen des öffentlichen Lebens seine Regeln falsch darstellen, dann ist das öffentliche Interesse groß, den Darstellungen wird vielfach geglaubt und das Ansehen des Rechtsstaats kann Schaden nehmen. Unter anderem zwei Vorwürfe, die Joachim Wolbergs anlässlich des derzeit laufenden Prozesses erhoben hat, haben unsere Leser hier im Forum, aber auch auf anderen Plattformen beschäftigt. Mit Unterstützung von Juristen, bei denen wir nachgefragt haben, hat regensburg-digital einen näheren Blick darauf geworfen.

Joachim Wolbergs mit seinen beiden Verteidigern Jutta Niggemeyer-Müller und Peter Witting. Foto: Archiv/as

Bei der Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse vor Gericht hat Joachim Wolbergs erneut die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft thematisiert. Seine Kritik an den Haftgründen und die Erwiderungen der Staatsanwaltschaft dazu haben wir bereits mehrfach dargestellt. Hier soll es um einen anderen Aspekt gehen. Bei der Verhandlung am 4. April hatte Wolbergs erklärt, dass es nicht richtig sein könne, wenn derselbe Richter, der den Haftbefehl ausstelle, zwei Wochen später auch über die Haftprüfung entscheide. Wolbergs wörtlich: „Das ist in der Türkei auch so.“

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