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Archiv für 13. Juni 2019

Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe für Norbert Hartl. Sein Rechtsanwalt beantragt Freispruch. Foto: om

„In einem Land, in dem einem immer nur das Schlechteste unterstellt wird, in dem man nicht mehr nach seinen Überzeugungen handeln kann, in so einem Land möchte ich nicht mehr leben.“ Mit diesem Schlusspunkt, ein sinngemäßes Zitat von Joachim Wolbergs aus der Telefonüberwachung, beendet Rechtsanwalt Tim Fischer das knapp einstündige Plädoyer für seinen Mandanten und fordert einen Freispruch. Während seiner über 40 Jahre im Stadtrat habe Norbert Hartl stets „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“. So auch bei der Ausschreibung für die Wohnbauflächen auf der ehemaligen Nibelungenkaserne.

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