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Archiv für 12. Juni 2019

Das dritte Plädoyer, die dritte Forderung nach einem Freispruch: Die Verteidiger von Franz W. geißeln Fehler der Staatsanwaltschaft und räumen insbesondere den Belastungen für ihren Mandanten breiten Raum ein. Die einschlägige BGH-Rechtsprechung sei auf diesen Fall nicht anwendbar.

Markus Birkenmaier: “Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses.” Foto: om

„Ich stelle das mal so in den Raum.“ „Ich lasse das mal jetzt so stehen.“ „Das mag jeder beurteilen wie er will.“ Sätze wie diese fallen am Mittwoch öfter. Gleich zu Anfang ihres Plädoyers stellen die Strafverteidiger Markus Birkenmaier und Gunther Haberl zwar klar, dass sie Freispruch für ihren Mandanten fordern. „Damit es hier keine Missverständnisse gibt.“ Doch nicht immer hört sich das dritte und damit vorletzte Plädoyer im Korruptionsprozess so an. Oft sind es andere mögliche oder zumindest vorstellbare Szenarien, mit denen vor allem Haberl nachzuzeichnen versucht, dass Franz W. „kein Protagonist oder Co-Protagonist“ in der ganzen Affäre gewesen sei und schon gar nicht, wie medial kolportiert, „Architekt des Spendensystems“ zwischen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und dem Unternehmer Volker Tretzel.

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