Corona-Fall in Gaststätte: Gesundheitsamt scheint völlig überfordert

Das Schreiben ist ausführlich und nicht schwer zu verstehen. „Sie wurden uns als Kontaktperson einer nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person gemeldet“, heißt es darin. „Nach den uns vorliegenden Informationen hatten Sie den letzten Kontakt mit der erkrankten Person am 02.09.2020.“ Und deshalb, so schreibt es das Staatliche Gesundheitsamt Regensburg, „sollte“ die betroffene Person „unbedingt“ mehrere „Empfehlungen“ beachten: Kontakte zu anderen Personen minimieren, den Arbeitgeber informieren und mit ihm über die Möglichkeit einer Freistellung sprechen sowie eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Mitgliedern des eigenen Haushalts einhalten.