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Archiv für 2. November 2021

Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.

Verbotsirrtum bei illegalen Spenden, das generelle Absehen von Strafe und Straffreiheit für Spenden vor seinem Amtsantritt – all diese Ansichten der sechsten Strafkammer ließen Joachim Wolbergs nach seiner Verurteilung am 3. Juni 2019 von einem „faktischen Freispruch“ reden. Den überprüft jetzt der Bundesgerichtshof. Foto: Archiv/om

Am kommenden Donnerstag ist es nun endlich so weit: Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig beschäftigt sich in einer öffentlichen Verhandlung mit dem „Fall Wolbergs“, genauer gesagt mit den Urteilen im ersten Korruptionsprozess. Die Revisionsentscheidung hat Bedeutung über Regensburg hinaus. Geht es doch auch um grundsätzliche Fragen in Sachen Parteispenden.

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