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Gründe unklar

Auch nach Rauswurf von REWAG-Chef: „Für Bestandskunden bleiben die Preise unverändert.“

Falsche Einkaufspolitik, hohe Erlöseinbrüche – so lauten die Spekulationen zu den Gründen für den Rauswurf von REWAG-Chef Torsten Briegel. Doch weder auf Strom- und Gaspreise, noch auf die Subventionen im Querverbund, noch auf den städtischen Haushalt sollen diese (angeblichen) Fehler Folgen haben, sagen REWAG und Oberbürgermeisterin.

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Torsten Briegel und sein Vorstandskollege Bernhard Büllmann bei einem Richtfest kurz nach Briegels Amtsantritt als REWAG-Vorstandschef. Foto: Stefan Effenhauser/Stadt Regensburg

Drei dürre Sätze. So kurz ist die Pressemitteilung, mit der die Stadt Regensburg am Montag auf eine entsprechende Anfrage von regensburg-digital zum Rauswurf von REWAG-Chef Torsten Briegel reagiert hat.

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„Der Aufsichtsrat der REWAG hat in einer außerordentlichen Sitzung am Montag, 7. März 2022, beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Dr. Torsten Briegel zu beenden und ihn mit sofortiger Wirkung als REWAG-Vorstand abzuberufen. Die Position wird zeitnah ausgeschrieben. Die Geschäfte des Vorstands werden einstweilen durch Vorstandsmitglied Bernhard Büllmann weitergeführt.“

Viel Spekulation, doch nichts Handfestes

Mittlerweile haben zahlreiche Medien darüber berichtet, doch zu den konkreten Gründen, deretwegen es zu dieser Entscheidung kam, schweigen sowohl die Mitglieder des Aufsichtsrats wie auch dessen Vorsitzende, Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, eisern. Die Art und Weise aber, wie das Aus für Briegel kommuniziert wurde, lässt – abgesehen von der eher abwegigen Annahme, dass Stadt und REWAG von der Anfrage unvorbereitet getroffen wurden – nur den Schluss zu, dass es sich um schwerwiegende Verfehlungen gehandelt haben muss.

Kolportiert wurde zum einen, dass es zu neuerlichen starken Erlöseinbrüchen bei dem regionalen Energieversorger gekommen sei. Die Mittelbayerische Zeitung berichtete zudem, dass „aus Kreisen des Aufsichtsrates“ zu erfahren gewesen sei, dass man Briegel vorgeworfen habe, „die Rewag nicht ausreichend mit Strom eingedeckt zu haben, als das noch möglich gewesen wäre“. Doch wären solche Gründe überhaupt schwerwiegend genug, um einen solchen Rauswurf zu rechtfertigen? Und treffen diese durchweg unbestätigten Behauptungen, die schwerwiegende Folgen für die Regensburgerinnen und Regensburger haben könnten, überhaupt zu?

REWAG: Nur der Grundversorgungstarif steigt

Laut Aussage von REWAG-Sprecher Martin Gottschalk wird es für die Bestandskunden der REWAG fürs erste jedenfalls keine Preiserhöhungen bei Strom und Erdgas geben. Diese seien zwar angesichts der grundsätzlichen Steigerung der Beschaffungspreise „perspektivisch nicht zu vermeiden“. Verbraucher in der sogenannten „Grundversorgung“, also solche, die notgedrungen in diesen extrem teuren Tarif der REWAG wechseln mussten, weil ihre bisherigen, günstigeren Versorger entweder pleite gegangen sind oder die Lieferungen eingestellt haben, werden solche Erhöhungen ab dem 1. Mai zu spüren bekommen – weil für diese kurzfristig Strom und Erdgas zu tagesaktuellen, hohen Preisen beschafft werden musste. Für die Bestandskunden der REWAG – 120.000 beim Strom, 25.000 beim Erdgas – aber ändere sich vorerst nichts, so Gottschalk.

Ohnehin sei die Aussage, derzufolge die REWAG zu wenig Strom eingekauft habe „in ihrer Pauschalität nicht korrekt“. „Die Beschaffungspolitik eines Energieversorgers (Strom und Erdgas) ist weitaus komplexer, als dass sie auf einen solchen Satz reduziert werden könnte. Nicht zuletzt die Heterogenität der Kundensegmente (Privat- und Gewerbekunden im Vergleich zu Großkunden), bei denen komplett unterschiedliche Planbarkeiten hinsichtlich der Verbräuche (in Strom und Erdgas) vorliegen, machen die Komplexität in der Energiebeschaffung sichtbar“, so Gottschalk weiter.

Tatsächlich habe die REWAG es geschafft, trotz der bereits im vergangenen Jahr massiv gestiegenen Beschaffungskosten, die Preise für Strom und Gas bei ihren Bestandskunden zu halten – „eben wegen einer grundsätzlich längerfristig angelegten Beschaffungsstrategie“. Und für diese Strategie war – zumindest die letzten zweieinhalb Jahre – der nun geschasste Vorstandschef Briegel verantwortlich. Allerdings war bereits bei der Vorstellung des Geschäftsberichts der REWAG für 2020 die Rede davon, dass bei der Sparte Strom im Vergleich zu 2019 einen „Ergebnisrückgang um 30,3 Prozent“ zu verzeichnen war.

OB: Keine Auswirkungen auf Querverbund und Haushalt

Völlig unklar ist bislang noch, ob es – wie kolportiert – im vergangenen Jahr tatsächlich erhebliche Erlöseinbrüche bei der REWAG gegeben hat und wie hoch diese gegebenenfalls ausfallen. Diese Zahlen sind spätestens mit dem jährlichen Geschäftsbericht öffentlich zugänglich und sie dürften dem Aufsichtsrat bereits jetzt vorliegen. Doch trotz der Debatte um den Briegel-Rauswurf und trotz des damit verbundenen öffentlichen Interesses an diesen Zahlen, bittet Gottschalk „um Verständnis, dass keine Vorab-Kommunikation bestimmter Zahlen erfolgen wird“.

Die Einnahmen der REWAG sind wichtiger Stützpfeiler im Querverbund der Regensburger Stadtwerke – generell defizitäre Bereiche wie ÖPNV, Arenen und Bäderbetriebe werden so subventioniert. Bereits im vergangenen Jahr hatten die rund 21 Millionen Euro Erlös (im Vergleich zum Vorjahr ein Minus 2,7 Millionen) aber nicht mehr ausgereicht, um den Fehlbetrag in Gänze zu decken. Die Stadt musste zuschießen.

Obwohl die Erlöszahlen für 2021 bislang nicht kommuniziert werden, erklärt die Oberbürgermeisterin aber bereits jetzt, dass es weder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt noch auf die Ausgleichszahlungen im Querverbund geben werde. Dabei formuliert Maltz-Schwarzfischer betont vorsichtig und vermeidet jedwede Andeutung dazu, ob es 2021 denn überhaupt Erlöseinbrüche bei der REWAG gegeben hat: „Es sind keine Auswirkungen zu erwarten, da die Projekte langfristig geplant sind und nicht von (möglicherweise) kurzfristigen Mindereinnahmen abhängig sind.“

Genaue Zahlen gibt es erst Mitte des Jahres

Konkret zu erfahren sein wird dies wohl erst bei der Vorstellung des Abschlussberichts, der meist im Mai oder Juni dem Stadtrat vorgelegt wird. Dann lässt sich vielleicht auch ersehen, ob Briegels Rauswurf mit Abfindungszahlungen und/oder Kosten für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung verbunden ist. Laut dem städtischen Beteiligungsbericht lagen Briegels Bezüge 2020 bei 251.000 Euro, monatlich knapp 21.000 Euro und damit eine Steigerung um fast neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Verträge für solche Vorstandsposten sind in der Regel auf fünf bis sechs Jahre angelegt. Sollte Briegel also erfolgreich gegen seine Abberufung vorgehen, könnte eine mindestens hohe sechsstellige Forderung ins Haus stehen – sofern es keine Verfehlungen gab, die den Rauswurf rechtfertigen. Was bislang kolportiert wurde, scheint dafür jedenfalls nicht zu reichen.

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Kommentare (4)

  • Meier mit „ei“

    |

    Ich verstehe das ganze nicht. Man könnte meinen, man laste ihm an, dass er Corona und die politischen Geschehnisse vorhersehen hätte können! Sowas erwarte man von einem Vorstand!

  • KW

    |

    @Meier, der Artikel sagt doch gerade, dass man ihm pandemische und geopolitsche Entwicklungen und deren Auswirkungen eben, zu Recht, NICHT vorwirft.

  • Bürgerin

    |

    @Gscheidhaferl: Mir ist bewusst, dass ein Auflösungsvertrag eine vertragliche Einigung und keine Kündigung ist. Ein Auflösungsvertrag wird geschlossen, wenn die Beteiligten nicht wollen, dass die Umstände einer außerordentlichen Kündigung vor Gericht zur Sprache kommen oder wenn sich der Arbeitgeber unsicher ist, ob er mit einer Kündigung durchkommt. Anstellungsverträge von Vorständen sind Zeitverträge mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren, die nur außerordentlich gekündigt werden können. Wir wissen es nicht, aber vermutlich hat Herr Briegel den Vertrag nur unterzeichnet, wenn er für die Restlaufzeit von der REWAG erfüllt wird, d.h. sein Gehalt und die Nebenleistungen wie Dienstwagen und Pensionszuage erfüllt werden. Vor einigen Jahren hat es meiner Erinnerung zufolge einen vergleichbaren Fall gegeben. Teure Fehlentscheidungen des Aufsichtsrats unter dem Vorsitz der OB.
    Sollten kaufmännische Fehlleistungen des Vorstands ausschlaggebend für den “Rauswurf” gewesen sein, so muss sich der Aufsichtsrat auch das vorhalten lassen, weil er sich durch eine regelmäßige Information, z.B. Quartalsberichterstattung, wie sie bei Wirtschaftsunternehmen üblich ist, auf dem Laufenden halten lassen können. Wären gravierende Entscheidungen des Vorstands unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt und das missachtet worden, wäre das ein Grund für außerordentliche Kündigung gewesen und die Gehaltsfortzahlung wäre hinfällig gewesen. Was wirklich hinter den Kulissen geschah, werden wir nicht erfahren.
    Für die Nachfolge wünsche ich mir eine(n) erfahrene(n) und kompetente(n) Führungspersönlichkeit aus der Wirtschaft, weil die Problemlösungskompetenz eine andere ist, als die einer in der Stadtverwaltung sozialisierten Person. Die SWR wird bereits von so jemanden geführt.

  • Hannelore

    |

    Noch einer. Bereits vorher gab es aus unterschiedlichen Gründen schnelle Wechsel. Was ist los bei der Rewag? Auch beide abgebildete Herren mit gelber Jacke sind mittlerweile Geschichte.
    https://www.regensburg-digital.de/rewag-investiert-in-trinkwasserversorgung/05102015/

    https://www.regensburger-nachrichten.de/news/82358-rewag-aufloesungsvertrag-fuer-technischen-vorstand

    https://www.tvaktuell.com/rewag-und-das-stadtwerk-regensburg-olaf-hermes-verabschiedet-302057/

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drin