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BayernLB: Fahrlässiger Schaidinger kann sich freuen

Hat fahrlässig gehandelt, seine Sorgfaltspflicht verletzt und trotzdem gut lachen: BayernLB-Verwaltungsrat Hans Schaidinger Foto: Staudinger

„Schnitt!“ Ganz Fernsehprofi will Hans Schaidinger sein, als er vor die Kameras von Frontal21 tritt. Wirklichen Gehorsam erweisen die TV-Journalisten dem Regensburger Oberbürgermeister jedoch nicht.

Das ZDF-Magazin berichtete am 8. Februar unter anderem über die Milliardenverluste der BayernLB und die komfortable Position der Verwaltungsräte. Zu ihnen gehört Hans Schaidinger.

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Er hat von allen Verwaltungsräten, die 2007 an dem Kauf der maroden und in kriminelle Machenschaften verwickelten Hypo Gruop Alpe Adria (HGAA) beteiligt waren, das meiste Sitzfleisch bewiesen. Mindestens 3,7 Milliarden Euro wurden durch den Kauf verschleudert.

Doch was soll’s.

Als letzter Mohikaner nimmt Schaidinger den – zumindest früher – mit Renommee und anderen nicht unbedingt geldwerten Vorteilen verbundenen Kontrollposten wahr. Aller Kritik und regelmäßigen Rücktrittsforderungen zum Trotz.

Ich habe gewusst, was ich entscheide und ich habe es verstanden.”
Hans Schaidinger zum Kauf der HGAA

Und nun scheint sich für Schaidinger alles zum Guten gewendet zu haben: Trotz nachweislicher Fehlleistungen beim Kauf ist er nun endgültig jeglicher Sorgen um eventuelle Schadenersatzansprüche ledig.

Das kommt leider vor.”
Hans Schaidinger zur Erkenntnis, dass die Kaufentscheidung falsch war

Aktuell bescheinigt der Untersuchungsbericht des Bayerischen Landtags den Verwaltungsräten zwar, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Auch wird ausdrücklich herausgestellt, dass die Verwaltungsräte fahrlässig gehandelt haben. Selbst der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer (CSU), bescheinigt Schaidinger Fahrlässigkeit.

Aber ach: Nur bei grober Fahrlässigkeit wären die als Kontrolleure gedachten Verwaltungsräte auch schadensersatzpflichtig.

Das klingt, als säßen da lauter Vollidioten, die nichts gelernt haben, außer ihrer politischen Rankünespiele.”
Hans Schaidinger zu Kritik an der Kompetenz des Verwaltungsrats

Gut für Hans Schaidinger, der nach wie vor in diesem Verwaltungsrat sitzt und sich zu keinem Zeitpunkt irgendeiner Schuld bewusst war. Er ist, wie man in der Vergangenheit von ihm hören konnte, auch nicht sonderlich „entschuldigungsgeil“.

Da ist die Frage des ZDF-Journalisten durchaus interessant.

„Waren Sie erleichtert, als Sie erfahren haben, dass niemand etwas von Ihnen will, schon gar nicht Geld?“, fragt er den Regensburger Oberbürgermeister.

„Über meine Befindlichkeit muss sich niemand Gedanken machen. (…) Meine Meinung tut nichts zur Sache. Jetzt lass ma’s dabei“, presst der OB heraus und entschwindet – nicht aus dem Verwaltungsrat, aber aus dem Blickfeld der Kamera. Schnitt!

Als Verwaltungsrat befasst man sich mehr mit Fakten als mit Journalistenmeinungen.“
Hans Schaidinger zu der Frage, ob man denn vor dem Kauf nicht wissen musste, dass die HGAA eine Skandalbank war

Nachtrag: Spätestens seit 2006 war öffentlich bekannt, dass die HGAA eine Skandalbank war. Es gab diverse Veröffentlichungen über kriminellen Machenschaften und mafiöse Strukturen in Zusammenhang mit der HGAA. Der kroatische Journalist Hrvoje Appelt, der in den letzten sechs Jahren die Verwicklungen der HGAA aufgedeckt hat, erhält immer wieder Morddrohungen. Ignorante Politiker erhalten einen Freifahrtschein.

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Kommentare (37)

  • Indianer

    |

    “Schnitt” Er sagt es selbst! Wann kommt der Tag, und wir sind ihn endlich los!
    Sch. und sein Bayern-LB-Debakel setzen allen anderen Negativschlagzeilen zu und über Regensburg (Eisenberg, buntes Haus, Schlingensief, Papstrede, Schneechaos, Schnacksel-Fürstin) die Krone auf. Er hat dem Ansehen der Stadt erheblich geschadet. “Schnitt!”

  • Veits M.

    |

    Mubarak tritt zurück – wann Schaidinger?

    Die “berlusconische” Haftungsprivilegierung der EX-CSU-Granden in eigener Sache – wohl im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kirch-Debakel der BayernLB von ihnen im Ergebnis selbst beschlossen – war und ist ein Akt von Sittenwidrigkeit und damit nichtig.

    Ich gehe davon aus, dass sich die Opposition im Landtag auf die Hinterfüße stellen wird und eine gerichtlche Klärung herbeiführt. Dabei dürften die vorstehend zitierten Schaidinger-Sprüche doch ein Indiz dafür sein, dass er wissenden und erkennenden Geistes seine Zustimmung zum Milliardendeal erklärte. Derartiges weisst immer auf ein Wissen und Wollen hin – also auf Vorsatz. Aber darüber sollte am Ende des Instanzenwegs der BGH als außerbayerisches (!) Gericht entscheiden.

    Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hatte von vornherein in rechtlicher Hinsicht für niemanden irgendeine Bedeutung. Sein Ergebnis gibt allen Recht, die in der Vergangenheit – und doch wohl jetzt wieder – Hans Schaidinger aufforderten, für sein pflichtwidriges Tun, das er in der Vergangenheit so vehement in Abrede stellte, die politische Verantwortung zu übernehmen und sein Amt bei der BayernLB – mindestens – niederzulegen. Aber dafür fehlt ihm wohl das Gespür für rechten politischen Anstand.

  • Wick

    |

    Man weiß gar nicht, weswegen man zuerst kotzen soll, wegen der selbstzufriedenen Arroganz von Schaidinger oder wegen des Gedankens, dass solche schmerzfreien Zausel wie S. bei der Verschiebung von Milliarden ihre Finger im Spiel haben (bzw. nicht)…

  • Helmut Matias

    |

    Mensch(en) ärgert euch nicht und bleibt auf dem Teppich!
    Den Infos nach soll Bgm. Schaidinger > 30T€/a für diesen Nebenjob erhalten. Ich vermute die übliche Verfahrensweise von Edmond: Macht mal schön und kauft in A und in Kärnten Bank(en) und Fussballverein(e), das habe ich mit dem Haider ausgemacht und das kriegen wir schon hin.
    Was soll dann denn Schaidinger-vermutlich von Edmunds Gnaden- als Verwaltungsrat bestimmt denn anders machen? Augen zu und durch!!
    Prima Sache: Unsere CSU hat dem Edmond sicherlich geraten sich bedeckt zu halten und nicht mehr in der Öffentlichkeit aufzutreten, einfach clever.
    Ärgert euch nicht, überlegt euch aber, können wir die CSU noch wählen?
    MfG

    PS: Mancher Arbeitslose und auch die Rentner würde sich über dieses Zusatzeinkommen sehr gefreut haben und sein Maul halten.

  • Helmut Matias

    |

    Na sowas, das ist wirklich neu: bei der MZ (09:52):

    Das Ergebnis des Landtags-Untersuchungsausschusses zur Bayerischen Landesbank ist eine Farce. 3,7 Milliarden Euro wurden in den Sand gesetzt, aber die hoch bezahlten Kontrolleure im Verwaltungsrat sollen ungeschoren bleiben. Trotz möglicher grober Fahrlässigkeit riet Ausschuss-Vorsitzender Thomas Kreuzer gestern von Klagen gegen seine CSU-Parteispezln ab. CSU-Chef Horst Seehofer freute sich über die “Aufklärungsarbeit” Kreuzers. Die Dummen sind wieder einmal die Steuerzahler, die für die Fehler von Faltlhauser, Huber, Schmid oder Schaidinger einstehen müssen. Denn diese haben den Kauf der Hypo Group Alpe Adria im Umlaufverfahren abgenickt, ohne sich sorgfältig über die möglichen Risiken zu informieren. Wenn es um Schadenersatzforderungen geht, machen die Juristen einen feinen Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. In der Öffentlichkeit bleibt aber ein fader Beigeschmack: Wofür streichen die Verwaltungsräte eigentlich ihr Salär ein, wenn sie am Ende doch aus dem Schneider sind? Der Freistaat als Haupteigentümer der BayernLB ist jetzt in der Pflicht, für eine rechtliche Klärung zu sorgen. Denn Gerichte müssen entscheiden, ob bei Verwaltungsräten Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob Schadenersatzansprüche gestellt werden können. Sonst zahlen die Kleinen – die Großen lässt man laufen.

  • Veits M.

    |

    Ein trefflich erscheinendes Zitat:

    “Seine Ära geht zu Ende, auch wenn er sich noch so sehr an die Macht klammert. Zu beobachten ist ein entrückter Mann umgeben von mutlosen Schranzen.”

    Stefan Kornelius, SZ
    über Mubarak

  • Helmut Matias

    |

    @VeitsM.
    Mubarack = Schaidinger? Das verstehe ich wirklich nicht!
    MfG

  • Lothgaßler

    |

    Ist das zum Lachen, oder doch zum Weinen?
    Schaidinger sollte als fachlich einschlägig Hochgebildeter mit Uni-Abschluss eigentlich mehr wissen und können (wollen) als ein Durchschnitts-Bürger.
    Hier stuft sich der OB freiwillig auf Durchschnittsgröße runter, um mit einfacher Fahrlässigkeit davonzukommen.

    Wenn man ihn jetzt davonkommen lässt, dann muss man ihn auch als Verwaltungsrat abberufen. Fahrlässig handelnde Verwaltungsräte kann kein Unternehmen gebrauchen, die LB auch nicht!
    Eine “goldene Brücke” für den Abgang muss dem OB nicht mehr angeboten werden.

    Ich schlage meine Oma als Ersatz für Schaidinger vor!
    So wie es aussieht kann auch meine Oma den Job einer Verwaltungsrätin bei einer Landesbank ausüben. Grob fahrlässig hätte meine Oma nie und nimmer gehandelt. Sie hätte auch nicht den Anschein erweckt, dass ihre Aufgabe von besonderer Bedeutung wäre. Wenn sie etwas nicht verstanden hätte, dann hätte sie sich auch nicht zu fragen getraut. Meine Oma hätte den Kaffee getrunken, ein paar Kekse geknabbert und die Sitzungsgelder in diverse Reisen investiert.

    Regensburg muss über eine “fürsorgliche Begleitung” des OB nachdenken!
    Der OB hat bescheinigt bekommen, dass er fahrlässig handelt. So einfach kann das Wort des Chefs der Verwaltung jetzt nicht mehr Gesetz sein. Man muss nun schon genauer hinschauen, ob gerade wieder Fahrlässigkeit im Spiel sein könnte. Einen politischen Vormund muss man nun nicht gleich bestellen, aber unter verstärkte Aufsicht (das ist ohnehin die Aufgabe des Stadtrates) gehört der OB jetzt sicherlich.

  • Jochen Schweizer

    |

    Der Bericht in Fakt21 am Dienstag im ZDF war für jeden Regensburger Bürger sehr aufschlußreich. Da werden 3.700.000.000 EUR in den Sand gesetzt für eine Österreichische Skandalbank und keiner der Verwaltungsratsmitglieder hat hiervon etwas gewustt, und legen nun ein Verhalten an den Tag wie die
    3 bekannten Affenstatuen in Tempeln in Südost-Asien,

    nicht shören, nichts sehen, nichts sagen!

    Originaltext von H. OB Schaidinger im ZDF Interview:

    „Waren Sie erleichtert, als Sie erfahren haben, dass niemand etwas von Ihnen will, schon gar nicht Geld?“, fragt er den Regensburger Oberbürgermeister.

    „Über meine Befindlichkeit muss sich niemand Gedanken machen. (…) Meine Meinung tut nichts zur Sache. Jetzt lass ma’s dabei“, presst der OB heraus und entschwindet – nicht aus dem Verwaltungsrat (leider) aber aus dem Blickfeld der ZDF Kamera.

    Solche arroganten Politiker und Oberbürgermeister benötigt Deutschland nicht!

    Der Steuerzahler in Bayern ist der Dumme!

  • CSU-Insider

    |

    Die neue Offenheit der CSU beruht auf dem Druck der FDP, aber auch auf die eigene Einsicht: Zu offensichtlich war das Versagen der CSU-Politiker im Verwaltungsrat der LB Bayern, zu deutlich die Sucht dieser Damen und Herren, bei den Großen mitzuspielen zu wollen, koste es, was es wolle.
    Es kostete sehr viel fpür den bayerischen Steuerzahler.
    Wäre dies zugedeckt worden wie in der Vergangenheit, hätte die CSU jede Glaubwürdigkeit verloren.
    Die betroffenen Damen udn Herren der CSU sollten künftiger kleinerer Brötchen backen und aus der Partei austreten, denn Schaden habe Sie genug angerichtet.

  • Matthias Beth

    |

    Die Damen und Herren im Verwaltungsrat der LB Bayern, einschließlich OB Schaidinger, haben Monopoly gespielt und zwar im wahrsten Sinne des Wortes RISKOLOS, denn das Risiko tragen nun die Steuerzahler, nicht die Mitglieder in Vorstand und Verwaltungsrat!

    So eine Tätigkeit ist für jeden Bürger erstrebenswert, Geld bekommen für ein risikoloses Monopolyspielen,

  • Nordmann

    |

    @ helmuth mathias
    Wenn es um Schadenersatzforderungen geht, machen die Juristen einen feinen Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.

    Ja bei den Juristen wird so ein Unterschied genaustens geprüft und im Vorfeld wird von den Politikern schon eine Empfehlung gegeben, keine Schadenersatzforderung.
    All das nur weil es gegen Politiker geht, bei Promis ist das vergleichbar, der Normalbürger würde vom gleichen Pack ratz fatz fertig gemacht.

    @lothgaßler
    Schaidinger sollte als fachlich einschlägig Hochgebildeter mit Uni-Abschluss eigentlich mehr wissen

    Ein Abitur oder ein Uni-Abschluss ist ein Nachweis für eine längere Ausbildungszeit, nicht zwingend für eine bessere Ausbildung oder Bildung.
    Oups, da gibt es ja noch einen Wolbergs, da war doch mal was mit seiner Bildung.

  • Rudolf Schmitzer

    |

    Sehr geeherter Herr Aigner,

    Gratulation zu diesem köstlichen Artikel, den ich leider erst heute lesen konnte. Zu erwähnen ist, das mit dem Kauf der Hypo Group Alpe Adria, die LB Bayern auch 2007 deren Tochter die Hyp Alpe Adria Privatbank AG im beschaulichen Ort Schaan in Lichtenstein erwarb.

    Diese Tochter der Hypo Group Alpe Adria Bank in Lichtenstein arbeitete mit dubiosen Geschäftemachern zusammen. In Kanada durfte diese Bank deshalb nicht mehr mit Aktien handeln, denn die Finanzaufsicht in der Provinz British Columbia hat diese Bank wegen zwielichtiger Aktiengeschäfte vom Wertpapier- und Devisengeschäft ausgeschlossen.

    Die Generalversammlung der Alpe Adria Privatbank m it Sitz in Lichtenstein hat daraufhin in ihrer Sitzung am 28.04.2009 beschlossen, die Geschäftsaktivitäten der Alpe Adria Privatbank einzustellen.

    Die Kosten für die Abwicklung und den Sozialplan für die Mitarbeiter hat der bayerische Steuerzahler, wer sonst?, zu tragen.

  • Helmut Matias

    |

    Betrug ist halt Betrug, für mich als Steuerzahler. Leider ist diese Einschätzung für die CSU-ler vermutlich nicht akzeptabel. Denn für die politisch Handelnden ist deren Unwissen ist (leider) kein Betrug am Steuerzahler. Für welche (positive) Leistung was bekommen die Verwaltungsräte (z.B. Schaid) >30TDM/a plus Spesen?

    Ich bin kein SPD-ler, kein Grüner, nur ein steuerzahlender Regensburger. MfG

  • Lothgaßler

    |

    @Nordmann

    Wie liest es sich so schön in Schaidingers Vita http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=0,82:
    “Er studierte in Regensburg Volkswirtschaftslehre und legte 1977 sein Examen mit Prädikat ab.”

    Ausserdem besitzt er reichhaltige “Erfahrungen” in Aufsichts- und Verwaltungsratsgremien:
    • Stadtbau-GmbH Regensburg
    • Regensburger Energie- und Wasserversorgung
    • Stadtwerke Regensburg GmbH
    • Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH
    • Regensburger Badebetriebe GmbH
    • Regensburger kommunaler Fahrzeugpark GmbH
    • LSR Lagerhaus- und Schifffahrtsgesellschaft mbH Regensburg
    • REBUS GmbH
    • Regensburg Business Development GmbH
    • BioPark Regensburg GmbH
    • GVZ Güterverkehrszentrum Regensburg GmbH
    • IT Inkubator Ostbayern GmbH
    • Theater Regensburg, Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Aufsichtsratsvorsitzender Kommunale Energie Allianz Bayern GmbH
    • Verbandsvorsitzender Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
    • Aufsichtsratsmitglied E.ON Bayern AG, Regensburg
    • Vorsitzender Zweckverband Sparkasse, Regensburg
    • Vorsitzender im Verwaltungsrat der Sparkasse Regensburg
    • Vorsitzender Regensburger Verkehrsverbund GmbH

    Bei dem Prädikats-Abschluss und der reichhaltigen einschlägigen Erfahrung muss die Frage schon gestattet sein, ob der Grad seiner Fahrlässigkeit nicht daran gemessen werden muss.

    Ansonsten kann noch einiges auf die oben aufgelisteten Unternehmen bzw. Verbände zukommen, wenn sich noch ein paar seiner Aktivitäten als fahrlässig erweisen, und er keine Konsequenzen fürchten muss.

  • Nordmann

    |

    @lothgaßler

    Das mag schon sein das der OB auch noch einen Abschluß mit Prädikat hat.
    Es ist doch nichts neues das ein Großteil der vermittelten Bildung mit dem wirlkichen Leben nichtszu tun hat.
    Was muss man nicht alles während seine Bildungszeit lernen und was braucht man wirklich ?
    Das Unnütze ist nur für die Prüfung.
    Bei der Bildung lernt man für eine Prüfung, mehr nicht, nur weil man eine Prüfung besonders gut ablegt ist man noch lange nicht gebildet, einige sind dann eingebildet und glauben über den Dingen zu stehen.
    Macht den OB nicht schlauer als er ist, nachweislich ist er eine Niete, trotz Prädikat oder mit Prädikat.
    Wenn einer wirklich was drauf hat in seinem Beruf geht der nicht in die Politik, der bleibt brav in der freien Wirtschaft, verdient ein vielfaches und macht sich die Politnieten zu seinen Lakaien.

    Da sind aber einige Unternehmen dabei die regelmäßig rote Zahlen schreiben, andere wiederum missbrauchen aus ihrer Monopolstellung den Bürger als Melkkuh, tolle Vita.
    Der sitzt da nur rum wie 10 Meter Feldweg, kassiert aber ab wie bei Autobahnmaut.

  • Mark

    |

    Sehr geehrte Damen und Herren von regensburg-digital.de,

    Sie schrieben:
    “Als letzter Mohikaner nimmt Schaidinger den mit jährlich 30.000 Euro alimentierten und – zumindest früher – auch mit Renommee und anderen nicht unbedingt geldwerten Vorteilen verbundenen Kontrollposten wahr.”

    User “Helmut Matias” schrieb daraufhin:
    “…Für welche (positive) Leistung was bekommen die Verwaltungsräte (z.B. Schaid) >30TDM/a plus Spesen?
    Ich bin kein SPD-ler, kein Grüner, nur ein steuerzahlender Regensburger. MfG”

    Als hilfreichen Link empfehle ich Ihnen das Landesbeamtengesetz und die Landesnebentätigkeitsverordnung. Auszüge finden Sie unter ” http://www.personalrat-online.de/media/pdf/landesvorschriften_nt_bayern.pdf.pdf “. M.E. gibt es in Bayern Oberbürgermeister, die in den städtischen Haushalt durch Ihre Nebentätigkeit mehr Geld “abliefern”, als sie letztendlich in Form ihres gesamten Bruttogehalts beziehen.

    Zur Förderung der Informationsvielfalt wäre es wissenswert, wenn regensburg-digital folgende Sachverhalte erläutert:
    – Wie ist die Rechtslage bezüglich Nebentätigkeiten bayerischer Beamter?
    – Wohin fließen letztendlich die Bezüge aus solchen Nebentätigkeiten? Auf das Bankkonto der bayerischen Beamten oder in den städtischen Haushalt?
    – Gibt es bezüglich des Ablieferungsfreibetrags auch Außnahmen?
    – Ist die Bayern LB eine Anstalt des öffentlichen Rechts? Was folgt daraus für den Ablieferungsfreibetrag?

    Ich freue mich über eine unabhängige und richtige Darstellung von Ihrer Seite zur Unterstützung einer unabhängigen und unvoreingenommmen Informationsvielfalt.

  • Nordmann

    |

    @Mark
    M.E. gibt es in Bayern Oberbürgermeister, die in den städtischen Haushalt durch Ihre Nebentätigkeit mehr Geld “abliefern”, als sie letztendlich in Form ihres gesamten Bruttogehalts beziehen.

    Das sieht nur so aus, da wird bei den Personen schon kräftig was hängen bleiben, der Bürger darf o. soll das nur nicht wissen.
    Für diese Fälle hat man schon genügend Schlopflöcher eingebaut, so das man das wenn was rauskommt dem Bürger als legal verkaufen kann.

    Einer (OB) hat einen sehr gut bezahlten Vollzeitjob, da ist es absolut nicht glaubhaft das diese Person weitere Tätigkeiten übernimmt, die wiederum auch sehr gut bezahlt sind und dann die Einkünfte bei seinem Arbeitgeber (Gemeinde) abliefert.
    Das glaubt nicht mal der dümmste Bürger.

  • Lothgaßler

    |

    @ Nordmann:
    Der Punkt ist, dass sich ein Mensch, der sich ansonsten gerne mit seinem Abschluss und seiner reichen Erfahrung schmückt, als Opfer der Geschäftsführung präsentiert.

    Er selber verfügt über einschlägige Bildung und Erfahrung, hat diese aber offenkundig dem Gremium vorenthalten.
    Er selber sagt, dass er verstanden hat, was er mitentschieden hat. Dann hat er seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechend die Vorlagen auch geprüft. Von ihm darf man dann erwarten, dass er das mit größerer Kenntnis getan hat als andere. Er muss gewusst haben, dass die Sache brandgefährlich war.

    Ab wann beginnt die “grobe” Fahrlässigkeit?
    Ist es grob fahrlässig, wenn ich als Fachmann mit Erfahrung nicht entsprechen meiner Kenntnis und Erfahrung handle?

    Ich würde gerne nachlesen, welche Aktivitäten Herr Schaidiger als Verwaltungsrat entwickelt hat. Welche Fragen hat er gestellt?

  • Veits M.

    |

    Es bleibt ureigene Aufgabe der Mitglieder des Landtags, die Frage der zivilen Haftung durch die Gerichte überprüfen zu lassen; anderweitig können wir den “Laden” Demokratie gänzlich dicht machen

    Ob sich die “einfachen” Verwaltungsräte (einen solchen Begriff kennt das Gesetz nicht) wie OB Schaidinger schon “freuen” können, darf bezweifelt werden.

    Man bedenke: In “berlusconischer” Art (der italienische MP erlässt gern Gesetze, die ihn vor Strafverfolgung etc. schützen sollen) wurde in Bayern wohl 2002 (im Zusammenhang mit dem Kirch gewährten Milliarden-Darlehen) diese sog. HAFTTUNGSPRIVILEGIERUNG ( also: Haftung nur bei groooober Fahrlässigkeit) beschlossen – im Ergebnis durch die CSU-Granden selbst.

    Nachdem seit über 100 Jahren die Mitglieder der Aufsichtsgremien in D verschärft haften – bereits bei einfacher Fahrlässigkeit mit Beweislastumkehr: d.h. sie haben selbst darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass sie ihren Aufsichtspflichten entsprochen haben – erscheint dieser “berlusconische” Akt der Selbst-Privilegierung als ein Akt der SITTENWIDRIGKEIT, was die Nichtigkeit dieser Besserstellung nach sich zöge. Ich empfehle insoweit nochmals genau den bereits auf dieser Website verlinkten Frontal 21 – Bericht anzuschauen. Ein Qualitätsjournalismus sollte nach meiner Überzeugung hier nachrecherieren und sich in etwa an folgenden Fragen orientieren:

    1. Wann wurde diese Haftungsprivilegierung beschlossen?
    2. Durch wen?
    3. Unter welchen Umständen, insbesondere im Hinblick auf das Kirch gewährte Milliarden-Darlehen und dem damit heraufziehenden Haftungspotential für den Verwaltungsrat?

    Dazu empfehle ich:

    Zum Nachhören – BR Podcast B5

    Landesbank-Affäre – 13.02.2011, 11 Uhr
    Bilanz der Landesbank-Affäre – bleibt das Versagen der Kontrolleure ohne Konsequenzen? Zu Gast bei Max Stocker ist Klaus Rimpel, Leiter der Politikredaktion bei der Münchner tz.
    http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-sonntags-um-11.shtml

  • Veits M.

    |

    Nachtrag:

    Beim Podcast die 2. Hälfte ansteuern!

  • Baneesha Mt. Batrial

    |

    Diesen Bauernlümmeln von Provinzpolitikern eine Bank zur verfügung zu stellen, die damit den Staat ruinieren können, ist der blanke Wahnsinn.

    Ein Verwaltungsrat aus Dorfdödeln ist nun mal kein Aufsichtsorgan, sondern eine tickende Zeitbombe. Das kann nicht, das muss schiefgehen.

    Es ist schon okay, wenn ein oder zwei Müllermeister oder Lehrer drin sitzen – aber nicht die Mehrheit und schon gar nicht alle !

    Das weiss jeder, der sich auch nur mal ganz oberflächlich mit corporate governance oder dem Bankenwesen beschäftigt hat.

    Also entweder strikte Professionalisierung der Landesbanken oder deren Abschaffung.

  • Martin

    |

    @ Nordmann

    könnten Sie ihre Meinung entsprechend belegen, nachweisen, differenzieren oder in sonstiger Weise mit entsprechenden Referenzierungen erläutern.

    Blanke Vermutungen, Spekulationen, unbelegte Äußerungen und an den rechtlichen Vorschriften vorbei überlegte Gedanken werden hier leider regelmäßig geäußert. Dazu ist dieses Forum allerdings nicht gedacht. User Mark hat seine Überlegungen entsprechend referenziert. Können Sie das nicht?

    regensburg-digital sollte dieses Forum tatsächlich moderieren. Bei mittlerweile ca. 25 Kommentaren ist es müßig den wesentlichen Teil aufgrund mangelnder Qualifizierung überlesen zu müssen.

  • Barbara Junghans

    |

    @ an alle

    Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Kommentare des Herrn Sch. aufmerksam zu lesen. Darin entlarvt er sich selbst – besser als ein Staatsanwalt es könnte. Was ich sonst zu diesem Thema denke:

    Das liebe ich so an meiner Muttersprache: sie macht problemlos den Wandel mit zum Fachchinesisch.
    Nehmen Sie nur mal den juristischen Begriff “fahrlässig” . Der bezeichnet ja nun wirklich nicht gerade eine nachahmenswerte Einstellun g zu einer übernommenen Aufgabe, zieht aber trotzdem keine juristischen Folgen nach sich. Denn da gibt es noch die Steigerung – und die lautet “grob fahrlässig”. Falls jemandem eine solche Handlungsweise nachgewiesen werden kann, dann allerdings ist die K… am dampfen! (Falls!)

    Ich bin nur eine schlichte Bürgerin ohne politisches Mandat, aber es wäre mir schrecklich peinlich, wenn man meinen Namen in Zusammenhang bringen könnte mit 3,7 verdummten Milliarden. Immerhin ist das kein Pappenstiel.
    Doch auch das “einfache” fahrlässig bedeutet ja, dass unser Stadtoberhaupt sich den Deubel darum geschert hat – und das vermutlich auch weiterhin tun wird – ob eine Sache wie der Kauf der HGAA vielleicht auch in die Hose gehen könnte (nomen est omen). Allerdings habe ich auf meine alten Tage lernen müssen, dass Worte wie “das ist mir so peinlich, dass ich von meinen Ämtern zurücktrete” nicht zum Wortschatz und Denkvorgang eines Politikers gehören. Und das Mubarak-Syndrom (bis zum bitteren Ende am Sessel kleben) ist in dieser Kaste ja sowieso weit verbreitet.

  • Norbert Steiner

    |

    Liebe Frau Junghans, ich wollte in Sachen des Gröobmei (= größter Oberbürgermeister) nicht mehr schreiben. Dennoch erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der einzige Unterschied zwischen Herrn Mubarak und dem Herrn Schaidinger folgender ist: Mubarak wurden die Konten gesperrt.

  • Pragmatiker

    |

    Lieber Martin,
    die “Referenz” von Mark ist uralt. Aber dazu weiter unten.

    Zur weiteren Versachlichung und zum Thema “Nebentätigkeit und daraus folgende Einkünfte eines OBs”:

    Ich hab auf die Schnelle die Angaben fürs Land Bayern nicht gefunden, aber in Sachsen-Anhalt ist ein Oberbürgermeister einer Stadt zw. 100.000 und 250.000 Einwohnern in die Besoldungsgruppe B8 (oder B7?) eingeordnet (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_B).

    Im von Mark angegebenen Link steht unter “§ 9 Vergütung für Nebentätigkeiten im bayerischen öffentlichen Dienst” (leider eine mindestens 9 Jahre alte Quelle, da DM-Beträge angeführt!):

    “Vergütungen nach Absatz 1 dürfen für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Nebentätigkeiten folgende Beträge nicht übersteigen:
    Bei Beamten der Besoldungsgruppen B 6 und höher […] 12 000 DM.”

    Vor neun Jahren durfte der Regensburger OB also nicht mehr als ca. 6000 Euro “nebenher” verdienen. Wieviel es heute (2011) ist, dazu schweigt die Pressestelle leider (warum eigentlich?).

    PS: Ich würde ja gerne Konkreteres anführen. Allerdings gibt die Pressestelle der Stadt Regensburg dazu auf Anfrage wirklich keine Auskunft – probiert es aus! (obwohl das ja alles eigentlich öffentlich zugängliche Daten sein sollten!). Aber warum soll man es dem interessierten Bürger auch einfach und man selber als “Diener des Bürgers” auf Transparenz machen?

  • Barbara Junghans

    |

    @ Norbert Steiner

    Sind Sie da wirklich ganz sicher??? Das wäre doch höchst bemerkenswert.

    Übrigens vergaß ich zu erwähnen: Ich war noch nie auf einer Demo, aber sollte mal einer eine veranstalten im Zusammenhang mit dem unserem städtischen Vorturner und seinem Mubarak-Syndrom, dann würde ich ausnahmsweise mitgehen mit 2 Extrapaaren Schuhe in den Händen, diese in die Höhe recken und mich dabei auf die Zehenspitzen stellen, damit man es auch sieht.

  • Martin

    |

    @ Pragmatiker

    Zur Information: DM Beträge in Gesetzen lassen keine Rückschlüsse auf ihre Aktualität/Nicht-Aktualität zu.

    Darüber hinaus muss man genau lesen. Eine Eigenschaft, welche vielen Usern dieses Forums fremd erscheinen mag. Eine Meinung raushauen ist offensichtlich leichter und natürlich schneller als die Fakten zu recherchieren, lesen und zu verstehen.

    Deshalb nochmal die Wiederholung aus dem Kommentar von User Mark:
    “Gibt es bezüglich des Ablieferungsfreibetrags auch Außnahmen?”
    Dieser Freibetrag entfällt nämlich bei gewissen Kontrollpositionen. U.a. aus der Position im Verwaltungsrat einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Welche Rechtsform die Bayern LB hat müssen Sie jetzt selber rausfinden. Eben deshalb ist Ihre Frage, ob mittlerweile mehr als 12.000 DM nebenher verdient werden können, einfach nur unsachlich und für diese Internetseite reine Platzverschwendung.
    Sie sehen: Man kann Konkreteres liefern. Nur Sie können es nicht.
    Warum die Pressestelle der Stadt Regensburg schweigt: Weil sie nicht für rechtliche Auskünfte zuständig ist, die Sie sich auch von einem Anwalt holen können; oder eben selbst erarbeiten könnten. Die Steuergelder der Bürger sollten schließlich nicht für Ihr Privatvergnügen verschwendet werden.

    Posten Sie Ihre Adresse! Ich lasse Ihnen eine Rechnung zukommen.

    @ Barbara Junghans:
    Definieren Sie doch einmal die juristischen Fachbegriffe “fahrlässig” und “grob fahrlässig”. Gibt es dafür überhaupt eine Legaldefinition. Wenn Sie schon mit diesen Begriffen hausieren gehen, muss Ihnen doch klar sein worin die Unterschiede liegen und warum diese im Strafrecht von so entscheidender Bedeutung sind. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    @ regensburg-digital:
    Beantworten Sie noch die Fragen von User Mark oder haben Sie an den Tatsachen vorbei recherchiert und falsch veröffentlicht?

  • Stefan Aigner

    |

    @Martin
    @Mark

    Sie haben recht: Die 26.000 Euro Aufwandsentschädigung fließen in den städtischen Haushalt.

    Nach Paragraf 9 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung steht Hans Schaidinger ein jährlicher Freibetrag in Höhe von etwa 15.000 Euro zu.

    Dieser Freibetrag ist bereits durch seine Tätigkeiten im Aufsichtsrat insbesondere von städtischen Tochtergesellschaften ausgeschöpft.

    Tatsächlich haben wir das bereits veröffentlicht:

    http://www.regensburg-digital.de/schaidinger-zur-bayernlb-aufwandsentschadigung-fliest-in-stadtischen-haushalt/18122009/

    Insofern ist der Fehler umso peinlicher. Sorry. Er ist korrigiert. Ansonsten bleibe ich bei der oben getroffenen Darstellung.

  • Pragmatiker

    |

    Lieber Martin,
    Sie meinen in leicht agressivem Ton, man sollte sich informieren, ehe man hier postet. Daran sollten auch Sie sich bitte halten. Denn wenn Sie behaupten…

    “Warum die Pressestelle der Stadt Regensburg schweigt: Weil sie nicht für rechtliche Auskünfte zuständig ist, die Sie sich auch von einem Anwalt holen können; oder eben selbst erarbeiten könnten. Die Steuergelder der Bürger sollten schließlich nicht für Ihr Privatvergnügen verschwendet werden.”

    …so ist dies natürlich schlicht falsch. Gucken Sie bitte mal hier:
    http://88.198.44.111/index.php?option=com_content&task=view&id=55&Itemid=34

    Ich fasse mal das unter diesem Link stehende für Sie zusammen, lieber Martin:

    Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München bereits aus dem Jahr 2004 (!) stärkt das journalistische Informationsrecht gegenüber Gemeinden. Sie macht deutlich, daß eine Verschleierung von Gemeinderatsbeschlüssen unter dem Mäntelchen der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung nicht möglich ist.

    Und weiter:

    Nach Ansicht des VGH München darf eine Auskunft [von Pressestellen] nach Art. 4 Abs. 2 Part 2 BayPresseG nur verweigert werden, soweit aufgrund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht. Darüber hinaus ist ein Auskunftsverweigerungsrecht im bayerischen Pressegesetz nicht vorgesehen.

    Im Falle Regensburg / Goethe-Gymnasium:
    Auch bei den Anfragen diverser Journalisten in den letzten Tagen ging es natürlich auch um in nicht-öffentlichen Gemeindsratssitzungen diskutierte Dinge rund um die Goethe-Gymnasiums-Turnhalle. Diesbezüglich Auskünfte zu verweigern, ist rechtlich nicht zulässig.

    Ferner haben Behörden, mein lieber Martin, – natürlich – auch eine nicht gesetzlich fixierte, rein moralische Auskunftpflicht nicht nur gegenüber Journalisten, sonden auch gegenüber dem Bürger. Denken Sie nicht, dass eine solche gegenüber den betroffenen Schülern und deren Eltern(!) gegeben sein könnte?

    Oder denken Sie, dass die betroffenen Schüler und Eltern kein Recht haben, den jeweils aktuellen Stand der Dinge mitsamt aller Hintergrundfakten (Messprotokolle etc.) zu erfahren?

    Anscheinend denken Sie dies tatsächlich.

  • Pragmatiker

    |

    Und ehe Sie jetzt wieder monieren, was denn die Goethe-Halle-Affäre (ja, ich weiß, anderer Thread!) mit Schaidingers BayernLB-Verstrickungen zu tun hat:

    Es ist piepschnurzegal, ob man bei der Pressestelle der Stadt Regensburg Informationen zu Ersterem oder zu Zweiterem erfragt, oder ob man wissen willen, was Stadtrat XY oder Bürgermeister Z neulich zum Thema “Nasenpopel unter der Rathauskloschüssel” beantragt hat. Alles was im Stadtrat zur Sprache kommt, ist von Belang auch für den “gemeinen” Bürger.

    Und dieser Bürger hat als Souverän dieses Landes schlicht das Recht zu erfahren, was in den von ihm gewählten Gremien beraten wird. Punkt.

  • Nordmann

    |

    @ Martin

    ich werde versuchen meine Meinung zu belegen, wenn die CSU ihre damalige braune Hetzkampanie belegt.
    Nur alles unbewiesene Behauptungen, das gleiche Recht steht mir erst mal auch zu.

    In der BRD gilt die freie Meinungsäußerung, ich beleidige keinen, bringe nur ein paar unbequeme Gedanken in die Öffentlichkeit, das werde ich weiterhin, ob es ihnen paßt oder nicht.

  • Martin

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    @ Stefan Aigner:
    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich finde es sehr gut, dass Sie sich noch einmal dazu geäußert haben.

    @ Pragmatiker:
    Geht doch. Meine Gedanken zur Turnhalle des Goethe-Gymnasiums sind nicht jene, die Sie mir unterstellen. Dieses Thema bringt uns aber in diesem Thread nicht weiter.

    Das von Ihnen zitierte Urteil hinsichtlich des Informationsrechts bei Gemeinderatsbeschlüssen geht hier ins Leere. Schließlich wird in keiner Sitzung des Stadtrats Regensburgs oder einer seiner Ausschüsse darüber entschieden wieviel ein Mandatsträger “abzuliefern” hat. Das ergibt sich immer noch aus dem Gesetz.

    Entschieden wurde hingegen ob die Nebentätigkeit genehmigt wurde oder nicht. Darüber besteht insofern Auskunftspflicht seitens der Pressestelle und dieser wurde offensichtlich entsprochen. Ich kann mich doch auch nicht an die Pressestelle der Stadt Regensburg wenden, um zu erfahren wieviel ich für einen Hund an Hundesteuer berappen muss. Da muss ich mich schon direkt an das zuständige Amt wenden, oder es eben selbst in Erfahrung bringen.

    “Souverän” empfinde ich diese Anspruchshaltung nicht. Die Pressestelle kann nicht alles leisten.
    Auskunft über Vorgänge im Stadtrat etc. sind selbstverständlich im Verantwortungsbereich der Pressestelle enthalten. Darin teile ich Ihre Meinung. Darüber habe ich aber nicht diskutiert.

  • Pragmatiker

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    Lieber Martin,
    es gibt nur 2 Möglichkeiten:

    1. Sie haben sich noch nie bzgl. einer berechtigten, jedoch für die Stadtverwaltung unangenehmen Auskunft (nein, ich meine nicht die Höhe der Hundesteuer…) an die städtische Pressestelle gewendet.

    2. “Martin” ist ein Pseudonym. In Wahrheit sind Sie ein Mitarbeiter der Pressestelle.

    Falls 1.) zutrifft: Versuchen Sie es doch einfach mal. Damit Sie wissen, worüber Sie reden.

  • Matthias Beth

    |

    In diesen in diesen Aufsichts- und Verwaltungsratsgremien kann der OB von Regensburg seine Erfahrungen als Mitgleid des Verwaltungsrates der LB bayern zum Vor- oder Nachteil des Bürgers einbringen:

    • Stadtbau-GmbH Regensburg
    • Regensburger Energie- und Wasserversorgung
    • Stadtwerke Regensburg GmbH
    • Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH
    • Regensburger Badebetriebe GmbH
    • Regensburger kommunaler Fahrzeugpark GmbH
    • LSR Lagerhaus- und Schifffahrtsgesellschaft mbH Regensburg
    • REBUS GmbH
    • Regensburg Business Development GmbH
    • BioPark Regensburg GmbH
    • GVZ Güterverkehrszentrum Regensburg GmbH
    • IT Inkubator Ostbayern GmbH
    • Theater Regensburg, Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Aufsichtsratsvorsitzender Kommunale Energie Allianz Bayern GmbH
    • Verbandsvorsitzender Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
    • Aufsichtsratsmitglied E.ON Bayern AG, Regensburg
    • Vorsitzender Zweckverband Sparkasse, Regensburg
    • Vorsitzender im Verwaltungsrat der Sparkasse Regensburg
    • Vorsitzender Regensburger Verkehrsverbund GmbH

    Wenns Schief geht, zahlt es der Steuerzahler….

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drin