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Bewährungsstrafe für Kaufhausdieb

DEZ-Detektive zum Narren gehalten

Wegen mehr als einem Dutzend Hausfriedensbrüche und einigen Diebstählen musste sich am Donnerstag ein 20-jähriger Regensburger vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verantworten. Trotz Hausverbot ging er im vergangenen Jahr immer wieder ins Donaueinkaufszentrum zum Klauen. Er zeigte sich umfassend geständig und wurde zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Justizgebäude Regensburg. Foto: om

„Wieso gehen Sie ins DEZ?“, fragt Richter Christian Ehrl den Angeklagten Dennis W. Immerhin würden ihn dort doch alle kennen. „Wieso gehen Sie dorthin?“ Das Unverständnis über das Verhalten des 20-Jährigen steht dem Amtsrichter ins Gesicht geschrieben. Auch der Angeklagte wirkt dabei etwas ratlos. Es sei sein Zustand. Der Alkohol, die Drogen. „Ich denke da nicht darüber nach,“ so W.

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Sonnenbrillen und Videospiele in DEZ und Galeria Kaufhof geklaut

Die Affinität des notorischen Straftäters für das Donaueinkaufszentrum scheint niemand der Verfahrensbeteiligten zu verstehen. Für 18 Hausfriedensbrüche im DEZ ist Dennis W. am Donnerstag angeklagt. Daneben auch ein Hausfriedensbruch in der Galeria Kaufhof sowie einige Diebstähle. Sonnenbrillen und Videospiele waren dabei die bevorzugte Beute. Der Angeklagte zeigt sich vollumfänglich geständig und entschuldigt sich für die Taten. Er habe geklaut, um seine Drogensucht zu finanzieren, so der Vater eines 3-jährigen Sohnes. Auch zur Zeit konsumiere er Drogen. Amphetamine und Alkohol.

Die nun angeklagte Deliktserie begann im Sommer 2019 und zieht sich fast nahtlos bis heute fort. Doch auch vorher war der Täter auffällig. Auf neun Einträge bringt es der 20-Jährige im Bundeszentralregister. Dabei geht es um Betäubungsmittelverstöße und Diebstähle, vor allem aber Hausfriedensbrüche. Bisher wurden seine Taten nach dem Jugendstrafrecht meist mit richterlichen Weisungen geahndet, im Sommer 2019 gab es auch vier Tage Jugendarrest. Nach der Entlassung am 23. August in Landau ging es für W. jedoch gleich direkt wieder ins DEZ, um ein Nintendo-Switch-Spiel im Wert von 60 Euro mitgehen zu lassen. Am gleichen Tag.

Rein, raus, rein – Detektive zum Narren gehalten

Was das DEZ angeht, so hat W. die Kaufhausdetektive regelrecht zum Narren gehalten. Wie ein DEZ-Mitarbeiter als einziger Zeuge in der Verhandlung berichtet, komme W., hole sich eine Anzeige ab, werde durch eine Tür rausgeschickt und komme durch eine andere wieder hinein. Randalierend oder dergleichen sei er nicht. Er komme und gehe, komme und gehe.

Ehrl kenne den Angeklagten nun schon seit drei Jahren und es gehe mit ihm „dauernd bergab“. Wie man das durchbrechen könne, fragt der Richter ratlos. Mit „Betreuung“ entgegnet W. Eine Betreuung gab es allerdings zuvor auch, den Kontakt zur Betreuerin habe W. aber abgebrochen, wie der Richter mitteilt.

Schwierige Lebensumstände

Bis März hatte der Angeklagte seit ein paar Monaten wieder einen Job bei einer Druckgussfirma und hatte laut eigener Auskunft Aussicht auf eine Festanstellung. Dann kam Corona und die Leiharbeiter wurden ausgestellt. Im April kam noch die Trennung von seiner Freundin, seitdem habe er auch keinen festen Wohnsitz und komme bei Kumpels oder seiner Mutter unter. Die Mutter seines Kindes hat das alleinige Sorgerecht, der Kontakt ist sporadisch, da sie 300 Kilometer entfernt wohnen. Problematische Lebensumstände.

Die Jugendgerichtshilfe berichtet von einem schwierigen Kontakt zu den Eltern, 4.500 Euro Schulden, die mittlerweile höher sein dürften, Gelegenheitsjobs und einem „Milieu, bei dem es schwierig ist, wieder rauszukommen“. Den Quali habe W. aber geschafft, was schon eine Leistung sei, „dass er da am Ball blieb“. Sie plädiere für die Anwendung des Jugendstrafrechts, glaube aber, dass nun „ein härteres Signal“ kommen müsse, weil dem Angeklagten schon „vieles angeboten“ worden sei.

Tag vor Verhandlung: Wieder im DEZ

Ja, „Jugendstrafe schaut natürlich bisschen zum Fenster rein“, meint Richter Ehrl. Sie wird auch verhängt. Der Angeklagte bekommt ein Jahr und drei Monate, wobei die Strafe gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Daneben gibt es drei Wochen Dauerarrest sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Als Bewährungsauflagen werden ihm Suchtberatung und Gespräche mit der Kompetenzagentur zur Jobfindung mitgegeben. Beide, Staatsanwaltschaft und Verteidiger Martin Hutzler – der erst am Tag der Verhandlung Kontakt zum Angeklagten hatte – hatten geringfügig abweichende Anträge gestellt.

Ehrl versucht in der Urteilsbegründung Dennis W. ein letztes Mal ins Gewissen zu reden. Man habe sich schon viel zu oft vor Gericht gesehen und er habe immer gut mit dem 20-Jährigen gemeint. Es gebe jeden Tag „einen Haufen Probleme“, das mache ihm der Richter auch nicht zum Vorwurf. Wenn sich W. aber nicht helfen lassen könne oder wolle, dann werde die Bewährung „sofort“ widerrufen. Es sei „keine Schande sich helfen zu lassen“, ein Bewährungshelfer sei auch kein „Folterknecht des Gerichts“. Angesichts der Vielzahl und der Häufigkeit der Straftaten, sei „das Ende der Fahnenstange“ jedoch endgültig erreicht. Bei „jedem popeligen Diebstahl sperre ich Sie ein“, wird der Richter zum Schluss unmissverständlich deutlich.

Ein erneutes Wiedersehen vor Gericht ist allerdings nicht unwahrscheinlich. Nur einen Tag vor der Verhandlung hat sich Dennis W. schon wieder eine Anzeige eingefangen. Er war wieder im DEZ.

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Kommentare (7)

  • dorith

    |

    Und der Richter glaubt jetzt daß er ab sofort nicht mehr ins DEZ geht? Ohne Drogenentziehungskur dabei spielt es keine rolle ob er eine Arbeit bekommt wird er es immer wieder tun.

  • highwayfloh

    |

    @dorith:

    Ich denke, dass der Richter sehr wohl die Vergangenheit des jetzt Verurteilten einbezogen hat, als auch dessen Zukunftsperspektive. Dies hat der Richter ja auch im Urteil und in der Begründung dargelegt.

    Woran es aber – was wir alle wohl so empfinden – hapert, ist, dass wir in unserem Lande was das konsequente Umsetzen von Recht und Ordnung anbelangt, mittlerweile sehr lasch geworden sind. Nein, wir brauchen in unserem Land keine “Knüppeljustiz” und wir haben genug Gesetze, welche der Ordnung und öffentlichen Sicherheit gerecht werden. Es fehlt nur am Willen der Politik und der Justitzminister, dass die bestehenden Gesetze konsequent mit allen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Denn dann würde manche Statistik so mancher Bundesländer, was Kriminalität anbelangt, anders aussehen (gerade von deutschen Staatsangehörigen begangene Straftaten) und das ist offenbar nicht gewünscht. Hierzu bedarf es allerdings auch die nötige Personalstärke bei den Exekutiv-Organen etc.

  • Joachim Datko

    |

    Den Zugriff auf Suchtmittel erschweren!

    Man sollte immer versuchen, ein Übel an der Quelle zu bekämpfen, da ist es am wirkungsvollsten.

    Nehmen wir das Alkoholproblem des Angeklagten, hier sollten wir schon lange den schwedischen Weg gehen, alkoholische Getränke zu verteuern und den Verkauf einzuschränken.

    Bei der Bekämpfung des Drogenproblems würde ich wie damals der ehemalige Richter und Innensenator von Hamburg, Ronald Schill, auf polizeiliche Maßnahmen setzen. In die Sozialarbeit habe ich bei der Suchtbekämpfung kein Vertrauen.

  • Mr. T.

    |

    Der Kerl, um den es hier geht, ist kein Fall für Polizei und Justiz. Er braucht dringend medizinische Hilfe. In erster Linie ist der Mensch krank und nicht kriminell.
    Ganz grundsätzlich sollten Suchtkranke weniger von der Polizei heimgesucht werden. Die sollten sich eher um die Straftäter an der anderen Seite der Kette kümmern und nicht um die Konsumenten. Wenn man die Ursachen bekämpfen würde, müsste man nicht an den Symptomen herumdoktern.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Joachim Datko: Ronald Schill war ein “Law-and-Order-Mann” der übelsten Sorte.
    Und so eine wollen Sie auf Drogenkranke loshetzen. Eine gezielte Sozialarbeit, zu der
    Sie “kein Vertrauen” haben, würde so manchen Süchtigen zur Einsicht bringen, sich
    einer Therapie zu unterziehen und künftig drogenfrei zu werden.

  • Joachim Datko

    |

    Zu Mathilde Vietze 14:30

    Herr Schill hat als Richter einen tiefen Einblick in die für den Einzelnen und die Gesellschaft von Suchtmitteln ausgehenden Gefahren gehabt.

    Schweden zeigt mit einem relativ niedrigen Alkoholkonsum, wie man durch Einschränkung des Zugangs den durchschnittlichen Konsum senken kann. Die folgenden Zahlen sind aus dem Jahr 2016. In Deutschland wurden pro Person (nach der Kindheit) ungefähr 11,4 Liter reiner Alkohol im Jahr konsumiert, in Schweden nur 8,8 Liter 23 % weniger.

    Würde durch massiven Fahndungsdruck die Verfügbarkeit von Rauschgift gesenkt und der Preis erhöht, wäre der Konsum niedriger. Die Anzahl der Süchtigen würde gesenkt. Insbesondere würde auch die Zahl der “Einsteiger” durch einen hohen Preis geringer. In der Suchtbekämpfung sollte die Verhinderung vorrangig sein. Sozialarbeit bei dann weniger Betroffenen wäre weniger notwendig. Sie wäre zudem effektiver, da wegen des höheren Preises der Drogen vom Einzelnen weniger konsumiert würde.

    “Law-and-Order”, Gesetz und Ordnung waren historisch gesehen ein Fortschritt in der gesellschaftlichen Entwicklung. Das nur im Gegensatz zur stereotypen Verwendung von politischen Kampfbegriffen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Joachim Datko: Egal, wie teuer die Drogen sind, der Süchtige wird alles tun, um
    an den “Stoff” zu kommen, auch wenn es ihn das Leben kostet oder in die Ab-
    hängigkeit vom “Lieferanten” gerät. Polizeigewalt ist der verkehrte Weg, um diese
    Leute zur Einsicht und Umkehr zu bringen. Und- die Sozialarbeiter sind keine So-
    zialromantiker oder Gutmenschen; die reden mit den Betroffenen schobn Klar-
    text, denn allein mit Mitgefühl und guten Worten kommt man dem Problem
    nicht bei.

Kommentare sind deaktiviert

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