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Rechtsstreit um Befristung

Die Leiharbeiter der Hochschullehre

Fünf Jahre lang war Rainer Barbey als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Regensburg beschäftigt. Weil seine Stelle befristet war, soll er jetzt gehen. Der Fall erinnert an die rechtsfehlerhafte Beschäftigung von Studiengangskoordinatoren, bei der kürzlich das Wissenschaftsministerium eingegriffen hat. Die Uni hat offenbar einen ganz eigenen Wissenschaftsbegriff.

UniWas ist Wissenschaft? Auf diese interessante Frage lässt sich die Auseinandersetzung um die Beschäftigungspraxis an der Universität Regensburg zusammenfassen. Wie kürzlich berichtet, müssen 14 Studiengangskoordinatorinnen von der Universität festangestellt werden. Die Befristung von deren Stellen sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen, schrieb Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spänle der Universitätsleitung Anfang Januar ins Stammbuch. Hätte man das bereits im Vorfeld ahnen können? Keinesfalls, ließ die Unileitung verlauten. Die Rechtslage sei schließlich kompliziert. Blauäugig oder gar absichtlich habe man hier keinesfalls gehandelt.

Eine komplizierte Rechtslage?

Das „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ (WissZeitVG), auf dessen Basis die Befristungen erfolgt sind, liest sich allerdings recht eindeutig. Nur wissenschaftliches oder künstlerisches Personal darf auf Basis dieses Gesetzes befristet angestellt werden. Und was darunter zu verstehen ist, wurde bereits Mitte 2011 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert:

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„Wissenschaftliche Tätigkeit ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern.“

Ein Studiengangskoordinator an der Universität Regensburg hingegen ist laut Arbeitsvertrag zuständig für: „Entwicklung von Studiengängen, Lehrveranstaltungsplanung, Dokumentation von Evaluationsergebnissen, Information und Beratung von Studierenden“.

Wissenschaftliche Tätigkeit? Die Aufgaben eines Studiengangskoordinators sind per Arbeitsvertrag klar festgelegt.

Wissenschaftliche Tätigkeit? Die Aufgaben eines Studiengangskoordinators sind per Arbeitsvertrag klar festgelegt.

Ein Aufgabenbereich also, der mit der gesetzlich festgelegten und vom Bundesarbeitsgericht konkretisierten Definition von Wissenschaft nichts zu tun hat. Ließ es die Universitätsleitung einfach darauf ankommen – nach dem Motto: So lange sich niemand aufregt, probieren wir es einfach?

„Lehrkräfte für besondere Aufgaben“: Die Leiharbeiter der Hochschullehre

Der Verdacht scheint nicht unbegründet, wenn man einen anderen Bereich betrachtet: Es geht um „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“. Ein aktueller Fall wird derzeit vor dem Arbeitsgericht Regensburg verhandelt. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Betroffenen.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben arbeiten bei Lehre und Prüfungen mit, übernehmen gegebenenfalls noch Verwaltungsaufgaben. Einführungskurse, Übungen oder Vertiefungsseminare sind die klassischen Lehrveranstaltungen.

Vor allem mit Einführung der Studiengebühren wurden solche Stellen „zur Verbesserung der Studienbedingungen“ an den Universitäten geschaffen. Meist zeitlich kurz befristet nach dem WissZeitVG und mit einer Entlohnung, die weit unter der eines festangestellten Lehrbeauftragten liegt. Flapsig ausgedrückt könnte man von den Leiharbeitern der Hochschullehre sprechen.

Befristung nur innerhalb von sehr engen Grenzen

Im Juni 2011 entschied das Bundesarbeitsgericht in dem bereits erwähnten Urteil, dass solche Befristungen für Lehrende nur innerhalb sehr enger Grenzen möglich sind. Eben nur dann, wenn besagte Lehrkräfte wissenschaftlich arbeiten. Und dies sei nur gegeben, wenn „dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion“ bleibe – etwa im Rahmen einer Qualifikationsstelle zur Promotion oder Habilitation, für die das WissZeitVG ursprünglich gedacht war.

All das ist bei Dr. Rainer Barbey nicht gegeben. Barbey war nach seiner Promotion fünf Jahre lang als Lehrkraft für besondere Aufgaben im Bereich Neuere Deutsche Literaturwissenschaft beschäftigt. Er gab Einführungskurse und Übungen, übernahm den Beisitz bei Prüfungen und die Betreuung von Studierenden. Nichts also, was – nach Definition des Bundesarbeitsgerichts – etwas mit Wissenschaft zu tun hat.

Ein Blick in die Vorlesungsverzeichnisse zeigt zudem: Mit 16 Semesterwochenstunden hatte Barbey – das ergaben Nachfragen unserer Redaktion bei anderen Universitäten – ein ungewöhnlich hohes Lehrdeputat. Zumal dann, wenn noch, wie es das Bundesarbeitsgericht vorschreibt, genügend Zeit „zur eigenständigen Forschung und Reflexion“ bleiben sollen. Aber dafür, als Qualifikationsstelle, etwa zur Habilitation, war Barbeys Stelle ohnehin nie angelegt.

Harte Linie gegen Entfristung

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hatte Barbey mehrfach die Entfristung seines Arbeitsvertrags bei der Universitätsleitung beantragt. Erfolglos. Im Oktober 2013 lief sein befristeter Arbeitsvertrag aus und wurde nicht mehr verlängert. Nun wird sein Fall vor dem Regensburger Arbeitsgericht verhandelt. Ein erster Verhandlungstermin blieb ohne Ergebnis, nun trifft man sich Ende März erneut.

Barbey selbst will sich zu der Angelegenheit nicht im Detail äußern. Er sagt nur: „Ich stehe mit dem Rücken zur Wand. Vor Gericht zu gehen, ist die letzte Möglichkeit, die mir bleibt.“

Dass es neben dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Entscheidungen mehrerer Landesarbeitsgerichte gibt, die sich zum Teil wie eine Blaupause von Barbeys Fall lesen, scheint die Universitätsleitung in Regensburg nicht zu interessieren. Offenbar hat man dort einen sehr eigenen Wissenschaftsbegriff. Aber das ist ja, wenn man das Beispiel Studiengangskoordinatoren betrachtet, nicht wirklich etwas Neues.

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Kommentare (18)

  • Fabian Herbert

    |

    Die Leitung der Uni-Verwaltung der Uni Regensburg zeigt ein offenkundiges Innovationspotential in Sachen Befristung und neuen Einsatzfeldern von Uni-Mitarbeitern. Die Frage ist nur, ist das alles legal und sollte dieses Innovationspotential nicht durch Befristung gewahrt werden ?

  • hf

    |

    die definition des gerichts, wenn auch objektiv gültig, ist
    so lächerlich, dass es der rede an sich nicht wert ist, AAABER:
    dass die lehre, also die betreuung von studenten, das planen von
    lehrveranstaltungen auf der grundlage eigener forschung und das
    abprüfen – mithin das behutsame heranführen an den wahrheitsbegriff
    selbst – keine wissenschaftliche tätigkeit sein soll, das stellt
    mir die nackenhaare auf. allein über den begriff der wahrheit
    könnte (und müsste) man mehrere vorlesungen besuchen, um sich
    halbwegs bedarft dazu äußern zu können. was ist korrespondenz? was
    sind konservative und inflationäre theorien? gibt es objektivität?
    sind die qualia wahr, wirklich oder bloßer konsens? da kommt dann
    auf einmal ein gericht daher, und erweckt den eindruck, man könnte
    wahrheit herstellen, wie man brezeln bäckt. und ein an sich guter
    journalist legt diese rechtsprechung zum begriff wissenschaft wie
    ein dogma aus, das eine klare trennung von forschung und lehre
    erlaubt. lehre erzeugt keine wahrheit oder was? dabei ist die
    verbindung von forschung und lehre (siehe bonner oder königsberger
    seminare anfang des 19. jhdt.) gerade die ursuppe, in der sich die
    ausdifferenzierung der einzelnen fachgebiete abspielte und
    abspielt.

  • Fabian Herbert

    |

    Sicherlich lässt sich über den Begriff Wissenschaft streiten. Jedoch geht es hier eher darum, ob man das wissenschaftliche Proletariat nicht auch menschenwürdig beschäftigen kann.

  • Sonja L.

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    “mit einer Entlohnung, die weit unter der eines festangestellten Lehrbeauftragten” Nur mal als Randnote: Eine LFBA hat deutlich mehr Gehalt als ein Lehrbeauftragter!
    Die einzige Möglichkeit für Dr. Barbey wäre ein akademischer Rat auf Lebenszeit. Die LFBA ist eine Luxusstelle aufgrund von befristeten Mitteln = Studiengebühren, eine Entfristung macht somit keinen Sinn. Auch die Argumentationslinie, dass man sich als LFBA nicht weiterqualifizieren kann, sehe ich als unsinnig. Man hält normalerweise 4 Seminare = 10 SWS und ist dafür 40 Stunden eingestellt. Die restlichen 30 Stunden kann man sich an lehrstuhlinterner Forschung betätigen, dazu Artikel schreiben und so eine Dissertation erstellen. Ich bin generell dafür, dass man die LFBA-Stellen kürzt und mehr akademische Ratsstellen schafft; die Studenten erhalten somit mehr Lehre und die Mitarbeiter sichere Stellen.

  • Fabian Herbert

    |

    Es drängt sich auch die Frage auf, ob beim wissenschaftlichen Proletariat über die Jahre die festen Stellen systematisch durch Lehraufträge ersetzt wurden und welche Folgen das für die Qualität der Lehre hat ?

  • hf

    |

    @fabian herbert: gute frage! akademische bildung vs.
    gehobene berufsausbildung ist ein heikles thema. eine
    wissenschaftliche tätigkeit, die den eigenen sozialen status
    sicherstellen soll ist zumindest nicht frei im humboldschen sinn.
    je mehr leute von bildung leben wollen, umso dünner wird die luft,
    ist ja logo. und auch in anderen berufen ganz normal.

  • Stefan Aigner

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    @hf

    Auf einer philosophischen Ebenen gebe ich Ihnen – was Begriffe wie Wissenschaft und Wahrheit anbelangt – natürlich recht. Eine dogmatische Trennung zwischen Forschung und Lehre ist da wohl nur schwer möglich. Mir ging es um die juristische Defintion und die Konsequenz daraus, also wann jemand nach WissZeitVG befristet werden darf und wann nicht. Und die wurde vom BAG eben recht eindeutig gegeben. Klarer wäre es wohl, zu entscheiden: WissZeitVG nur für Doktoranden und Habilitanten (sagt man das so?).

  • Fabian Herbert

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    Ist eine Befristungsquote von 86 % an der Uni Regensburg
    wirklich mit der durchschnittlichen Befristungsquote von
    Arbeitnehmern vergleichbar (ca. 10 %) und ist demnach wirklich
    alles so logo ? Selbst für den Wissenschaftsbereich liegt sie um
    einiges über dem Durchschnitt anderer Erhebungen im Bundesgebiet:
    http://fairspektive.de/?p=1663 Es scheint als würde die Lehre an
    der Uni Regensburg heutzutage fast nur noch von Hilfskräften
    durchgeführt. Zu meiner Zeit waren es noch Professoren ! Es drängt
    sich folglich die Frage auf, ob sich diese Form der Lehre wirklich
    vom Brezeln backen nach Rezept unterscheidet ?

  • hf

    |

    sehr geehrter herr aigner, herr herbert,

    tatsächlich wären klare transparente regeln und die einhaltung derselben immer wünschenswert. soundso viele stellen, um die sich soundso viele wissenschaftler bewerben können. klare ansagen, keiner kann sich beschweren.
    aber das wird dem wissenschaftlicheen betrieb nicht mehr gerecht. es wollen immer mehr junge menschen einen hochschulabschluss haben, ohne eigentlich an wissenschaft (z.b. im sinne eines thomas s. kuhn) interessiert zu sein. sie wollen als anwälte, lehrer, diplomkaufleute, ärzte, pädagogen, naturwissenschaftler oder ingenieure anwendungsbezogen für den arbeitsmarkt fit gemacht werden.
    darauf haben sie ein recht, und die universitäten müssen ihnen die ausbildung irgendwie ermöglichen. der campus war nie für die bald 30000 studenten ausgelegt und dennoch funktioniert es irgendwie. vor allem weil die universität zugegeben kreativ die gesetzlichen spielräume nutzt, um zugleich möglichst vielen fähigen leuten (wie herrn barbey?) einen weg in akademische laufbahnen zu ebnen. der kann sich natürlich nicht nur in regensburg fortsetzen, denn: die kostenfrage spielt immer eine entscheidende rolle, auch die demographische entwicklung und beides lässt erwarten, dass der campus demnächst eher schrumpft und sich verstärkt als dienstleister für berufsbegleitende studien verdingen muss, wenn man seinen mitarbeiterbestand bezahlen können möchte.
    jeder muss selbst wissen, ob er sich auf den völlig natürlichen verdrängungswettbewerb einzelner lehrstühle und fakultäten, die aufreibende einwerbung von drittmitteln, die immer weitere zerfaserung in halbe, viertel und achtel stellen, und die logischer weise immer geringere mögliche forschungstiefe einlässt, oder nicht. wer sich wissenschaftlich mit wissenschaft befasst, der weiß, dass noch nie so viel wissen (in form von digitalen papieren) produziert wurde wie in der gegenwart, wieviel stuss oder wirtschaftspropaganda darunter ist, und wie weit wir von der wunschvorstellung entfernt sind, noch mehr wissenschaftler könnten die welt retten. die bildungsgesellschaft ist eigentlich eine totale konsumgesellschaft.
    die universität ist da allerdings der falsche sündenbock. schuld an dem druck auf den campus sind diejenigen menschen, die eine nicht-akademische ausbildung prinzipell als weniger wertvoll, sinnvoll, achtenswert ansehen. es ist das alte general-doktor-von-staat-denken, letztlich scham über die eigene mangelhaftigkeit an herkunft, prestige und reichtum, das elitäre strukturen erschafft, wie sie den sozialen zusammenhalt der brd belasten.
    eine grundlegende emanzipation des “proletariats” von diesem standesdünkel (papst franz spricht von: leiden an institutionalismus) wäre i.m.h.o. nachhaltig sinnvoller. mehr handwerker, kleinbauern, köche, erzieher und pflegekräfte braucht das land, theoretisch. auch wenn dieses brett wesentlich dicker ist. mehr geld in ein irre gelaufenes system pumpen ist da freilich erst mal noch einfacher.
    das ist jetzt natürlich wieder nur grundsätzlich…

  • Georg Mende

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    So sehr meine Sympathien (als selber bereits lange befristeter Mitarbeiter) bei Herrn Barbey liegen, so ist der Artikel doch in vielen Teilen reißerisch und auch zum Teil nicht zutreffend.
    Zum einen kann man das mit den Entfristungen der Studiengangskoordinatoren kaum vergleichen. Diese haben reine Verwaltungsaufgaben ausgeübt; bei Lehrkräften ist bei Weitem nicht so eindeutig, ob diese keine wissenschaftl. Aufgaben ausüben.
    Inzwischen werden die Lehrkräfte an der Uni in Regensburg meines Wissens nicht mehr nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz eingestellt. Die Lehrkräfte die zuvor noch nach dem WissZeitVG eingestellt wurden, haben meiner Meinung nach aber keine sonderlich guten Karten vor Gericht. Das BAG-Urteil bezog sich ausdrücklich nur auf Lektoren und man kann das keineswegs auf Lehrkräfte übertragen, was inzwischen durch diverse Urteile auch bereits bestätigt wurde. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn der Artikel von anderen Urteilen spricht, die wie eine “Blaupause” für den Fall von Herrn Barbey wären. Gerade das ist eben ausdrücklich nicht der Fall!
    Gerade die Lehre ist ja zum Einen sowieso durchaus auch eine wissenschaftliche Tätigkeit. Wenn man sich zum Anderen die abgehaltenen Seminare von Herrn Barbey auf seiner Internetseite anschaut, dann ist doch ganz klar das Ergebnis, dass es sich eben nicht um eine rein praktische Wissensvermittlung gehandelt hat (wie bei Lektoren, die ausschließlich Sprachkurse geben), sondern um Kurse mit eindeutig wissenschaftlichem Anspruch. Auch benennt Hr. Barbey auf seiner frei zugänglichen Uni-Internetseite diverse Forschungsschwerpunkte (Literatur nach 1945, Literatur, Technik und Naturwissenschaft, Literatur und Anarchie). Ich halte also die Chancen von Herrn Barbey vor Gericht für ausgesprochen gering.
    Im Artikel wird auch genannt, dass die 16 Semesterwochenstunden Lehrdeputat ungewöhnlich hoch sind. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Die Lehrverpflichtung ist üblich und belegt sich in der von der bayerischen Lehrverpflichtungsverordnung festgelegten Rahmen (dort wird ein Rahmen von 13 bis 18 SWS genannt, der ja auch die Vor- und Nachbereitung umfasst; da Hr. Barbey scheinbar wohl aus Studienbeiträgen finanziert wurde, ist es natürlich verständlich, dass im Interesse der zahlenden Studierenden nicht nur ein theoretisches Minimum an Lehre abverlangt wird).
    Und was soll eigentlich die unwahre Behauptung, dass das Gehalt diese Lehrkräfte für besondere Aufgaben weit unter der eines Lehrbeauftragten liegt? Das Gegenteil ist der Fall: Diese Lehrkräfte werden doch ausgesprochen gut bezahlt; sie werden üblicherweise im höheren Dienst des öffentlichen Dienstes, in der Regel in Entgeltgruppe 13 (!) eingestellt. Wenn Sie auch noch Berufserfahrung haben, dann wäre bis zu Stufe 5 möglich. Das Bruttogehalt liegt also bei ca. 3500 Euro (Stufe 1) bis hin zu knapp 5000 € (bei Stufe 5). Hinzu kommen noch die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL).

  • Stefan Aigner

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    @Georg Mende

    Ich habe nicht in Frage gestellt, dass die Bezahlung gut ist, aber eine befristet beschäftigte Lehrkraft für besondere Aufgaben erhält eben weniger als ein festangestellter Akademischer Rat. Darauf war diese Aussage im Artikel bezogen.

    Ein Urteil, das als “Blaupause” zu Herrn Barbey dienen kann, ist zum Beispiel Landesarbeitsgericht München 15 Ca 13619/12.

    “Entsprechend der Stellenbeschreibung vom 27.02.2007
    (Anlage K 2, Bl. 21 d.A.) übte der Kläger folgende Tätigkeiten aus:
    – Qualifizierter akademischer Unterricht im Grund- und Hauptstudium zu 80 %
    – Prüfertätigkeit: Zwischenprüfung, Zulassungsarbeiten, Magisterprüfungen zu 10 %
    – ständige Durchführung der Fachstudienberatung zu 5 %
    – anfallende Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Lehre zu 5 %.”

    Die Universität wurde zur Weiterbeschäftigung dss Betroffenen verurteilt.

    Dass die bloße Lehre im Sinne des WissZeitVG nur eine wissenschaftliche Tätigkeit ist, wenn genügend Zeit zur Reflexion etc. bleibt, ergibt sich aus dem Urteil des BAG.

    Ein kurzer Rundruf bei drei Unis hat die informelle Auskunft ergeben, dass bei Qualifizierungsstellen, deren Befristung in dem Zusammenhang ja nicht strittig ist, ein Lehrdeputat von etwa 9 Stunden üblich ist. Insofern ist ein Deputat von 16 Stunden eben hoch.

  • Prozess-Hanselei an der Uni Regensburg | Regensburg Digital

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    […] Regensburg gerichtliche Nachhilfe in Sachen Arbeitsrecht erhielt. Geklagt hatte Dr. Rainer Barbey. Fünf Jahre lang war der Germanist als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ an der Universität b…. Immer wieder befristet – auf Basis des WissZeitVG („Gesetz über befristete Arbeitsverträge […]

  • sonne

    |

    LfbA-Stellen haben ein höheres Deputat: 16-24SwS. Zeit für Forschung bleibt da keine.

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drin