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In eigener Sache: Diözese Regensburg ./. regensburg-digital.de

UPDATE: Der Termin wurde auf den 11. Januar, 13.30 Uhr, verlegt.

UPDATE: Der erste Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg wurde auf Dienstag, 7. Dezember, 13.45 Uhr, festgelegt

WERBUNG

Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital.de (Az 325 O 153/10) hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz vergangene Woche die Klageerwiderung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Wir haben beantragt, die Klage der Diözese in allen Punkten abzuweisen. Nun warten wir auf einen Verhandlungstermin. Ein kurzer Rückblick.

Am 7. März haben wir unter der Überschrift „Aufklärung auf katholisch“ einen Kommentar veröffentlicht und dabei unter anderem den Fall des pädophilen Priesters Peter K. aufgegriffen. K. hatte 1999 im niederbayerischen Viechtach (Diözese Regensburg) einen zwölfjährigen Jungen sexuell missbraucht. Zwischen der Familie des Jungen und dem Ordinariat Regensburg wurde ein Vertrag aufgesetzt, in dem Stillschweigen, Geldzahlungen und die Übernahme von Therapiekosten vereinbart wurden.

Schon nach kurzer Zeit durfte K. wieder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Erst 2007 wurde der Fall in Viechtach öffentlich bekannt, nachdem K. sich erneut an Minderjährigen vergangen hatte, dieses Mal im – ebenfalls in der Diözese Regensburg gelegenem – Riekofen. Die Gläubigen in der Gemeinde waren bis zu diesem Zeitpunkt über K.s Vergangenheit im Dunkeln gelassen worden (mehr darüber). Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller wies alle Schuld von sich. „Die Verantwortung trägt der Täter“, so Müller damals.

Das Nachrichtenmagazin der Spiegel griff den Fall (neben vielen anderen Medien) am 17. September 2007 auf und veröffentlichte den – bis heute nicht beanstandeten – Artikel „Schweigen gegen Geld“.

Dieser Artikel lag unserer Redaktion im März ebenso vor, wie die Stillschweigevereinbarung mit der Familie in Viechtach und eine von der Diözese veröffentlichte Chronologie zu den Ereignissen in Viechtach, in der mehrfach die Unwahrheit behauptet wird.

Auf Basis dieser Informationen haben wir eine Einschätzung getroffen, die uns die Diözese per Einstweiliger Verfügung aus Hamburg verbieten ließ, die wir aber – auch das sei erwähnt – nach wie vor für zutreffend halten. Auch eine andere Formulierung, die wir der Diözese als Kompromiss unterbreitet haben und welche die Aussage deutlich als Meinungsäußerung kennzeichnet, dürfen wir nicht mehr verwenden.

Konkret ist uns bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro (ersatzweise bis zu zwei Jahren Haft) nicht allein eine bestimmte Wortwahl oder Formulierung untersagt. Es ist uns verboten, in Zusammenhang mit der Stillschweigevereinbarung einen bestimmten Eindruck zu erwecken (für den in unseren Augen allein die Diözese gesorgt hat).

Ein Spendenaufruf, den wir daraufhin veröffentlicht haben, schlug breite Wellen. Mehrere Medien griffen den Fall auf. Innerhalb von nicht einmal zwei Wochen konnten wir über 10.000 Euro sammeln, um uns gegen die Einstweilige Verfügung, die wir als einen Angriff gegen die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit sehen, wehren zu können. Daraufhin haben wir Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt. Die Diözese Regensburg reichte Klage in der Hauptsache beim Landgericht Hamburg ein.

Bislang haben wir 2.221,41 Euro an Rechnungen für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezahlt.

Sobald ein Termin für die Verhandlung in Hamburg feststeht, werden wir erneut berichten.

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Kommentare (26)

  • Thomas Pfeiffer

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    Die Regensburger Diözese klagt gegen Regensburg-Digital in Hamburg – besonders sicher scheint man sich in der Causa ja nicht zu sein…

  • Rotstift

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    Hamburg ist berüchtigt für seine strengen Urteile. Auch was diverse Haftungsfragen im Internet betrifft.
    Aber da ist ja das Bistum Regensburg mit seinem obersten Verwaltungsleiter in guter Gesellschaft…

  • Frederik Birghan

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    Die Sache muss durchgefochten werden! Notfalls muss die Gemeinde bis Karlsruhe gehen. Spendenaufrufe etc. lassen sich organisieren. Heute schneller denn je. Hier geht’s um Grundsätzliches, das alle Journalisten angeht – egal, in welchem Medium!

  • Streibare Katholikin

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    Wenn es um das Durchboxen der eigenen Interessen geht, gilt bei der Amtskirche nicht die Nächsten-
    liebe, sondern eiskalter Egoismus. Gott sei Dank sind Glauben und Amtskirche zweierlei Paar Stiefel,
    sonst müßte man verzweifeln.

  • Rolf Schälike

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    Verhandelt wird diese Sache beim Landgericht Hamburg nicht bei Buske (Zivilkammer 24), sondern bei Richter Schulz (Zivilkammer 25), zum dem die ersten 16 reine Internet-Zensursachen jeden Monat gelangen. Richter Schulz richtet noch zensurfreudiger als Richter Buske.

    Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung einzulegen ist eine reine Geldverschwendung. Ich hoffe Stefan Aigner hat das nicht gemacht.

    Die Einleitung einer Hauptsacheklage sollte dann beantrag werden, wenn inhaltlich und juristishch alles gut vorbereitet ist.

    Der Weg zum Bundesvefassungsgericht ist kürzer, billiger und man hat die Richter nicht unnötigerweie durch einen verlorenen EV-Widerspruch-Prozess festgelegt. Da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt, sind EV-Widerspruchsverhandlungen noch sonnloser.

    Nebenbeibemerkt:

    Zapp hat gegen die Diözese Regensburg beim gleichen Richter Schulz verloren. Az. 325 O 106//10.

    Am 17.09.10 erging das Urteil. Es wird verboten zu behaupten etc. : Das OLG Nürnberg hatte deutlich vor der Widereinsetzung des Priesters (gemeint ist der wegen sexuellem Missbrauch verurteilte Pfarrer von Riekofen) in der Jugendarbeit gewarnt.. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 15.000 Euro

    Leicht wird die Verteidigung von Stefan Aigner nicht sein. Nils Pütz ist leider keien Medienanwalt. Gute anwaltliche Kenntnisse und gesunder Menschenverstand reichen nicht aus, um gegen die Zensoren zu obsiegen.

    Das Presserecht hat seine eigenen Regeln, die sich in der Rechtsprechng festgesetzt haben. Nils Pütz wird sein Wunder erleben.

  • Stefan Aigner

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    @Rolf Schälike

    Wir befinden uns in der Hauptsacheklage. Das kommt im Text etwas missverständlich rüber.

  • VonFernSeher

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    Die bösen Grundrechte verbieten Ihnen den Mund? Mieses Symbolfoto.

  • Veronika

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    Warten wir einfach mal ab! Auch Richter können Ansichten ändern, wenn sich die mittlerweile die Stimmung im Land geändert hat. Wie auch immer wird die Sache für die Diözese Regensburg “zum Eigentor”, denn Freunde machen die sich hier nicht. Deshalb wohl findet das 13, Prayerfestival der Diözese diesmal in Tirschenreuth (m. W. im tiefsten Norden des Bistums) statt. Da ist nicht mit Aufruhr durch Atheisten etc. zu rechnen. So können dort ruhig auch ein Monsignore Tauer, der Regens und wer sonst noch, dorthin kommen.
    Nach dem Bild, das mir heute jemand gefaxt hat (Hier auch Online http://www.owz-online.de/onetz/Media2/3/102/12/2532787.jpg) sieht es mehr nach “Opus Dei”-Veranstaltung, denn nach dem aus, was man sich gemeinhin von röm.-kath. Seite so vorstellen mag.
    Hier der ganze Artikel http://www.owz-online.de/owz/2531517-132-faszination_des_glaubens_erleben,1,0.html)

    An alle die hingehen mögen: Schön “Barmherzigkeit” üben! Ich habe mir gestern übrigens “Hart aber Fair” gegönnt, und bin mit Herrn Liminski wieder einmal voll “auf meine Kosten” gekommen. Gott bewahre uns vor einer derart “konservativistischen” Haltung im Glauben!

  • Rolf Schälike

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    @Stefan Aigner

    Das es sich bei 325 O 153/10 um das Hauptsacheverfahren handelt, hatte ich verstanden.

    Uklar war und ist mir, ob gegen die EV 325 O 105/10 senerzeit Widersprich eingeleitet wurde oder habt Ihr die EV über Euch ergehen lassen, was eben am sinnvollsten gewesen wäre.

    Bei der Zivilkammer 25 bekomme ich nicht alle Verhandlungen mit. Richter Schulz achtet wie ein Fuchs darauf, dass ich keine Terminrollen mitnehme. Ich erfahre auch wenig über bevorstehende Verhandlungen. Inzwischen habe ich Wege gefunden, besser informiert zu sein.

  • *kopschüttel*

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    Liebe(r?) Veronika,

    Naja, so wahnsinniges “BOR-Insiderwissen” wie Sie hier schon in mehreren Beiträgen kundgetan haben, scheinen Sie ja dann doch nicht zu haben, sonst wüssten Sie, dass nichts dabei ist, dass das Prayerfestival in Tirschenreuth stattfindet, Letztes Jahr fand es in Teunz und Donaustauf, vor 3 Jahren in Furth etc etc pp statt. Aber da können Sie bestimmt auch eine Verschwörung herauslesen.

    Auch wüssten Sie dann, dass die Jugend2000 nur einen minimalen Bruchteil der Jugend im Bistum ausmacht und auch von vielen (auch sehr kirchentreuen) als mehr als suspekt angesehen wird…

    Das nur zur Info!

  • Veronika

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    Lieber (Hochw. H.?) “kopfschüttel”,

    danke für diese Hinweise! Habe ich jemals gesagt “Insiderwissen” zu besitzen?
    Es ist nur sehr auffällig, dass man gerade dieses Mal auf “Tirschenreuth” gekommen ist. In den Vorjahren wäre es dort eher zu erwarten gewesen. Da aber hatte die Diözese noch nicht die Missbrauchsfälle, sowie eine Vielzahl südlich von Weiden/ Opf. vorhandener sehr kritischer Katholiken.
    Meiner Meinung nach geht man jetzt nach Tirschenreuth, weil es da so heimelig ist. Weil man dort – ich habe mich mittlerweile auch besser informiert – nach einem Hochw. H. Georg Maria Witt, wohl den wenigsten “ehrlichen Widerstand” zu erwarten hat. War mir übrigens neu, dass in der Diözese Regensburg jetzt wieder vermehrt “Colar” getragen wird. Ich kenne dies nur aus Rom, wo es irgendwie besser passt.

    Also dennoch: Tirschenreuth “passt” schon! Jedenfalls – so leid es mir tut – sehr in mein mittlerweile von dieser Diözese/ Diözesanleitung gewonnenes Bild. Dachte jemand echt daran, den OD-Bezug, bzw. die “OD-Nähe” sogar bis in den tiefsten Süden “verheimlichen” zu können?

  • Veronika

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    Dem Internet sei Dank, sonst würde man wirklich Vieles nicht mitbekommen! Was ist da gestern über das Bayerische Fernsehen geflimmert? “Regensburg verbietet Michael Jackson”! Na, da ist doch wirklich das “Werk” am Werk, wenn so etwas schon derart massiv hochgekocht wird. Jetzt weiss S. E. Bischof GLM wenigstens, warum dieser bestimmte Schweizer Nachfolger von KK Kaspar geworden ist.

  • Veronika

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    Kurze “Siesta”! Ich wollte nur noch darauf hinweisen, dass sich Herr Dr. Janker das mit der “Rücknahme der Ex-Kommunikation” am besten selbst im Taufbuch ansehen und noch einmal explizit bestätigen lassen sollte. Hier würde ich niemandem trauen. Wer weiss, was da noch alles geschrieben steht und möglicherweise erst in Jahrzehnten (“ins Stammbuch schreiben” – Ausdruck S.H. BXVI.) für Nachkommen hinderlich sein könnte.
    Aktuell sollen genau ein paar solcher Fälle bei der Apostolischen Signatur anhängig sein. Kontrolle und Sicherheit ist übrigens auch bei sog. “Ehenichtigkeitsverfahren” (auch wenn länger zurückliegend) etc. geboten.

  • Glanzlichter 38 « … Kaffee bei mir?

    |

    […] Aigner durch seine kritische Berichterstattung über Vorgänge in der Diözese Regensburg und deren Einstweilige Verfügung gegen ihn, die zu einer grossen Spendenaktion führte und nun als Klage vor dem Landgericht Hamburg […]

  • Müller

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    Hamburg ist zwar berüchtigt mit seinen diesbezüglichen Urteilen, vielleicht sind noch einige Abkömmlinge vom gefürchteten “Richter Gnadenlos” dort übrig geblieben.
    Es ist allgemein bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung äusserst kirchenfreundlich ist und es kaum wagt Urteile gegen die Kirchen zu fällen. (Die eigene Richter-Karriere ist wichtiger) Dies geht bis zum Bundesgerichtshof. In letzter Zeit wurden sie aber vom Europäischen Gerichtshof (für Menschenrechte) korrigiert und mussten ergangene Urteile revidieren. (Siehe Spiegel Beric ht)
    Die trauen sich bestimmt auch gegen die Regensburger Christliche Connection des Bischofs L.Müller zu urteilen. Vielleicht bringt Europa ein wenig mehr Gerechtigkeit auch für Niederbayern. Geben sie die Hoffnung nicht auf.
    Auch dem Haudrauf-Bischof Mixa wurden seine Grenzen gezeigt, vielleicht gelingt es auch, dem Regensburger Bischof Müller etwas christliche Demut bei zu bringen.

    Danke fürs Lesen
    W.Müller

  • Iris soumer

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    @ Wolfgang
    ich war diese Woche auf dem Gericht in Regensburg (Amtsgericht).
    Die Gegnerische Partei war nicht anwesend, nur deren Anwalt.

    Der gegnerische Anwalt Gahr zum Richter:”wenn sie meine Klienten sehen würden, wären sie sofort anderer Meinung.

    Ich habe Gahr dann gefragt, wie das in den Regensburger Gerichten abläuft, ob hier nach Aussehen gerichtet wird? Keine Antwort, auch nicht vom Richter.

    Ich finde es zum kotzen, daß so ein Spruch nicht mal gerügt wird, dann kann man sich vorstellen, wie es um unsere Gerichte bestellt ist.
    Hast ein fettes Sackerl, kannst machen was du willst und danach gehts noch ab ins Wirtshaus miteinander.
    Warum müssen wir uns eigentlich alles gefallen lassen?

  • Rolf Schälike

    |

    Am 26.10.10 wurde über die Klage der Diozöse Regensburg gegen Spiegel-Verlag Rudolf Augstein u.a. verhandelt. Es ging um die gleiche Sache, war es Schweigegeld oder wollten die Eltern damals selbst keine Öffentlichkeit.

    Allerdings war die Verhandlung bei Buske, weil auch Print. Az. 324 O 274/10

    Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 14.01.11, also nach dem 07.12.2010.

    Die Richter der ZK 24 (Buske) richten auch mit in der ZK 25. Insofern werden die Engscheidungen übereinstimmen

    Spiegel wurde vertreten von dem Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert von der Kanzlei Latham & Watkind.

    Vielleicht schaffe ich es noch ausführlicher darüber zu berichten. Es waren gute Argumente seitens des Spiegel-Anwalts..

  • W.Müller

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    Hallo Herr Schälike
    Vielen Dank für ihr Eintreten zur Gerechtigkeit auch für Niederbayern. Wenn es um Prozesse mit dem Spiegel geht (dem Erzfeind des Bischof Müller) ist mir nicht bange. Der Spiegel hat meines Wissens noch kaum einen Prozess verloren. Er hat sogar schon Adenauer seine Grenzen gezeigt (sogar Strauß musste als Verteidigungsminister zurücktreten) Da wird er sicher mit dem Herrn Ludwig Müller auch noch fertig werden.
    Weiter so, nur nicht nachlassen. Demütige Schafe des Herren werden immer weniger, auch in Niederbayern rollt die Austrittswelle aus der katholischen Kirche als Ursache von undemokratischem Machtmissbrauch von Bischöfen wie Mixa und L.Müller. Herr Bischof Müller: Das Mittelalter ist endlich vorbei, auch in Niederbayern ist Demokratie eingezogen mit Grundsätzen wie Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit und kommt auch bald in Orte wie Tirschenreuth etc.

    W.Müller

  • Don Giovanni

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    den Eltern bleibt die Möglichkeit zur Strafanzeige.

    Chronologie Peter K., Viechtach / Riekofen-Schönach
    Zum rechten Verständnis des Vorgehens im Bischöflichen Ordinariat

    Die nachfolgende Chronologie wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Priesterrates (08.10.2007) und des Diözesanpastoralrates (12.10.2007) zusammengestellt. Sie möchte helfen, die Ereignisse in ihrem zeitlichen Zusammenhang richtig einordnen und beurteilen zu können. Dabei ist wichtig, in der Beurteilung des Einsatzes von Peter K. von den Fakten auszugehen und was dem Bischöflichen Ordinariat zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt war. Erfahrungen und Einsichten, die erst das Jahr 2007 an den Tag gebracht hat, können logischer Weise nicht schon im Jahr 2004 vorausgesetzt werden.

    • Peter K. wurde am 28. Juni 1997 als Spätberufener für das Bistum Regensburg von Bischof Manfred Müller zum Priester geweiht und zum 01. September als Kaplan in der Pfarrei Viechtach angewiesen.
    • In Viechtach beging Peter K. am 31. März 1999, dem Vorabend von Gründonnerstag, einen sexuellen Missbrauch an einem Buben (Berührung im Genitalbereich) in Anwesenheit von dessen beiden jüngeren Geschwistern. Das Bischöfliche Ordinariat wurde am Tag darauf (01. April 1999) informiert. Peter K. wurde sofort zum Gespräch einbestellt und mit den Eltern des betroffenen Kindes Kontakt aufgenommen, die zum Wohl der Kinder Stillschweigen wünschten.
    • Peter K. wurde unmittelbar nach Ostern (06. April 1999) von Viechtach abgezogen. Er unterzog sich von April bis Juli 1999 einer stationären psychotherapeutischen Behandlung in einer Fachklinik außerhalb der Diözese und führte die psychotherapeutische Begleitung anschließend von einem geistlichen Haus in der Nähe des Krankenhauses aus ambulant weiter.
    • Mit den Eltern des betroffenen Kindes in Viechtach gab es in der Folge mehrere Gespräche, auch mittels eines von ihnen eingeschalteten Rechtsanwalts, über eine Vereinbarung, wie mit dem Vorfall umgegangen werden soll. Am 09. November 1999 wurde von allen Parteien (Eltern, Peter K. und Ordinariat) eine gemeinsame Vereinbarung folgenden Inhalts unterzeichnet: Auf Wunsch der Eltern wahren die Beteiligten Stillschweigen zugunsten der Kinder; Peter K. zahlt Schmerzensgeld und übernimmt die Therapiekosten für die Kinder; den Eltern bleibt die Möglichkeit zur Strafanzeige. Auf Wunsch der Eltern sollte das Bistum auch erklären, Peter K. werde nie mehr in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt (dieser Punkt wurde in die Vereinbarung nicht aufgenommen); das Ordinariat dagegen wollte den künftigen Einsatz vom Ergebnis der Psychotherapie abhängig machen.
    • Der Vater des missbrauchten Kindes sprach in einer Therapierunde über den Missbrauch in seiner Familie. So kam es Anfang 2000 zur Strafanzeige gegen Peter K.
    • Das Amtsgericht gab daraufhin bei Dr. Ottermann, dem Leiter der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Straubing, ein fachpsychiatrisches Gutachten über Peter K. in Auftrag. Über ganz wenige Punkte wurde der Justitiar des Ordinariates in groben Zügen informiert; das 50-seitige Gutachten selbst wurde dem Ordinariat, da es nicht Prozessbeteiligter war, nicht ausgehändigt – und konnte logischer Weise später bei der Entscheidung der Diözese über den Wiedereinsatz von Peter K. in der Seelsorge auch nicht berücksichtigt werden.
    • Am 07. Juli 2000 wurde Peter K. dann per Strafbefehl wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind zu einem Jahr Gefängnis auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Bewährungsauflagen waren, dass Peter K. die psychotherapeutische Begleitung bei seinem bisherigen Therapeuten fortsetze und dieser dem Gericht in dreimonatigem Abstand über die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen berichtete. Außerdem sollte Peter K. während der Bewährungszeit in keiner Weise in der Jugendseelsorge/Arbeit tätig sein und eine Geldbuße von insgesamt 12.000,– DM an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. In der angefügten Belehrung wurde darauf hingewiesen, dass die Bewährung bei Verstoß gegen die Auflagen ausgesetzt oder verlängert werden könne; ggf. könnten die erteilten Auflagen und Weisungen nachträglich durch andere ersetzt werden.
    • Peter K. war in der Bewährungszeit (ab 01. September 2000) von der Diözese als Kategorialseelsorger im Altenheim in Sünching eingesetzt. Während der Bewährungszeit gab es seitens des Bischöflichen Ordinariates keinerlei Beauftragung zur Seelsorgsarbeit oder speziell in der Jugendarbeit für Peter K. in den Pfarreien Riekofen und Schönach. Es waren dem damaligen Personalreferenten nur liturgische Aushilfstätigkeiten bekannt und wurden aufgrund der regelmäßigen Rücksprache mit dem Therapeuten geduldet. Pfarradministrator für die Pfarrei Riekofen war vom 01. Februar 2001 bis 31. August 2004 der damalige Pfarrer von Schönach, Helmut Grüneisl.
    • Mit Beschluss des Amtsgerichtes Regensburg endete am 27. Juli 2003 die Bewährungszeit für Peter K., ohne weitere Auflagen, lediglich mit der Feststellung, dass die Strafe erlassen sei. Zu einer Verlängerung der Bewährungszeit oder anderen Auflagen sah sich das Gericht nicht veranlasst.
    • Am 19. August 2003 geht der vom 03. August 2003 datierte Abschlussbericht des vom Gericht als Bewährungsauflage vorgeschriebenen Langzeit-Therapeuten von Peter K. im Bischöflichen Ordinariat ein. Daraus geht hervor, dass von dem Therapeuten nochmals eine abschließende Bescheinigung über die Therapie an das Amtsgericht Regensburg geschickt wurde und das Amtsgericht Regensburg nach Verbüßung der Bewährungsstrafe keine weiteren Auflagen für Peter K. vorgesehen habe. Konkret wird in dem Bericht zum Abschluss der über 4jährigen Psychotherapie festgehalten, dass Peter K. “mit Sicherheit” “kein fixierter Pädophiler” ist, das einmalige “regresssive Verhalten” in Viechtach therapeutisch aufgearbeitet sei, eine “Stabilisierung und Festigung seiner Persönlichkeit erreicht” worden sei und “ein Rückfall sehr unwahrscheinlich und nicht mehr zu erwarten” sei. Aus therapeutischer Sicht gebe es “keine Bedenken, ihn als Seelsorger in einer Gemeinde einzusetzen”.
    • Peter K. bleibt weiter im Altenheim in Sünching eingesetzt. Im Herbst 2003 jedoch wird der schon früher aus der Pfarrei Riekofen wiederholt an das Ordinariat herangetragene Wunsch immer lauter, Peter K. solle neuer Seelsorger für die Pfarreien Riekofen-Schönach werden, wenn der bisherige Seelsorger Helmut Grüneisl am 01. September 2004 in den Ruhestand trete.
    • In den folgende Monaten prüft das Ordinariat (Personalreferat, Jusitiar, Generalvikar) die Bitte auf verschiedenen Ebenen und unter Bezug auf den Strafbefehl incl. Beschluss des Amtsgerichtes zum Erlass der Strafe und den Abschlussbericht des Psychotherapeuten. Zur Absicherung telefoniert der Justitiar des Ordinariates am 20. Februar 2004 nochmals mit der Richterin am Amtsgericht Viechtach, die 2000 den Strafbefehl ausgestellt hatte, und erkundigt sich, ob es Auflagen im Blick auf den künftigen Einsatz von Peter K. in der Seelsorge, v.a. in der Kinder- und Jugendarbeit gebe. Unmittelbar nach dem Telefonat gibt er folgende Notiz zu den Akten: “Frau Richterin N. hat aufgrund der Gutachtenlage und des Umstandes, dass kein ‘Kontaktverbot’ ausgesprochen wurde, keine Bedenken, Herrn Kramer in der Seelsorge einzusetzen. Beobachtung durch den Dekan und evt. Kontakt mit Dr. N. [Name des bisherigen Psychotherapeuten] sollten noch erfolgen.” Dreieinhalb Jahre später, am 10. September 2007, bringt der Direktor des Amtsgerichtes Viechtach dem Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis, dass die Richterin damals erklärt habe, “dass aus ihrer Sicht eine Gemeindearbeit unter Aufsicht denkbar sei, dabei aber eine Arbeit mit Jugendlichen unter keinen Umständen in Betracht kommen könne”. Damit steht die unmittelbar nach dem Telefonat angefertigte Notiz des Justitiars vom Februar 2004 gegen die nachträgliche Erinnerung der Richterin von 2007. Unerklärlich dürfte sein, warum der Justitiar gerade die Aussage in seiner Notiz nicht festgehalten haben sollte, derentwegen er eigentlich das Telefonat geführt hat, nämlich ob es nach der Bewährungszeit noch Auflagen im Blick auf Kinder- und Jugendarbeit für Peter K. gebe.

    • Im Frühsommer 2004 schließlich fällt nach Abwägung aller Aspekte im Ordinariat die Entscheidung, Peter K. als Seelsorger für Riekofen-Schönach einzusetzen. Die Vorgabe der Leitlinien der Deutschen Bischöfe, Priester nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger nicht mehr in Bereichen einzusetzen, die sie mit Kindern und Jugendlichen zusammen bringen, hielt man hier für nicht zutreffend, da die Leitlinien von Pädophilie ausgehen, die strukturell nicht abänderbar ist, eine solche aber nach dem Abschlussbericht des mehrjährigen Therapeuten bei Peter K. “mit Sicherheit” nicht vorliege. Zwei Absicherungen wurden trotzdem getroffen: Peter K. wurde nur zum Pfarradministrator ernannt, hätte also bei geringsten Auffälligkeiten sofort von der Pfarrei abgezogen werden können, und der damalige Dekan wurde vor Dienstantritt von Peter K. umfassend über dessen Verurteilung, Therapie und abschließende Bewertung durch Therapeut und Gericht informiert und gebeten, das Ordinariat bei Auffälligkeiten umgehend zu benachrichtigen.
    • Am 01. September 2004 beginnt Peter K. seinen Dienst als Pfarradministrator von Riekofen-Schönach. Auffälligkeiten werden in der Folgezeit nicht gemeldet.
    • Im Frühjahr 2007 beginnt der Vater des Missbrauchsopfer von Viechtach (1999) mit einer immer breiter werdenden Email-Aktion. Er lebt mittlerweile in Spanien. Von dort versendet er zum Teil wirre Emails in alle Welt, auch an Zeitungsredaktionen, in denen er von Kindesmissbrauch durch Priester in Viechtach spricht.
    • Der Missbrauchsbeauftragte des Bistums wird um Überprüfung und Einschätzung der Person Peter K. gebeten. Strafbefehl, Abschlussbericht des Therapeuten, Erlass der Strafe und Telefonnotiz des Justitiars vom 20.02.04 werden ihm für die Gespräche mit Peter K. zur Verfügung gestellt. Seine zusammenfassende Beurteilung bestätigt die Aussagen des Therapeuten von 2003; auch er hat “keine Bedenken, dass Peter K. seine bisherige Tätigkeit weiterhin ausübt”.
    • Peter K. wird in Telefonaten und Gesprächen mehrmals befragt, ob nochmals etwas in Richtung Missbrauch von Kindern vorgefallen sei, auch wenn es juristisch vielleicht nicht relevant sei. Peter K. verneint jeweils; von ihm gehe keine Gefahr aus.
    • Am 06. Juli 2007 werden der Bürgermeister und Kirchenpfleger von Riekofen, nachdem auch sie zwischenzeitlich Emails über die Viechtacher Vergangenheit von Peter K. erhalten haben, ins Ordinariat eingeladen und von Generalvikar und Personalreferent in Anwesenheit von Peter K. über dessen Vorgeschichte, Gerichtsurteil, therapeutische Maßnahmen und Abschlussbericht informiert.
    • Am 13. Juli 2007 nimmt ein Redakteur der “Passauer Neuen Presse” mit dem Ordinariat Kontakt auf wegen der Viechtacher Vorgeschichte von Peter K.; Generalvikar Fuchs nimmt mit Erlaubnis von Peter K. im Detail Stellung. Gut zwei Wochen später, am 26. Juli 2007, kommt es zur Veröffentlichung in der PNP, eine Fülle von Presseartikeln in anderen Zeitungen folgt.
    • Das Ordinariat entschließt sich, unmittelbar nach der Veröffentlichung in der PNP in den Sonntagsmessen am 28./29. Juli 2007 in der Seelsorgeinheit Riekofen-Schönach Stellung zu nehmen. Peter K. wird am Samstag Mittag nochmals aufgefordert, dem Ordinariat mitzuteilen, ob etwas in Richtung Missbrauch vorgefallen sei, damit Personalreferent und Generalvikar in ihrer Stellungnahme nicht Falsches behaupten und die Sache noch schlimmer machten; er habe den ganzen Nachmittag Zeit, sich zu melden; Peter K. meldet sich nicht mehr, ist auch gegen 17.30 Uhr nicht mehr am Handy erreichbar. Im Anschluss an die Gottesdienste äußern sich einige Gläubige positiv über Peter K. und bekunden ihre Solidarität. In Riekofen jedoch werden erstmals Auffälligkeiten genannt (Kellerraum im Pfarrhaus zum Wasserpfeifenrauchen; häufige Kino- und Badefahrten mit Minis; größere Ministrantenausflüge mit Übernachtungen…). In der Woche darauf gibt es Telefonate aus der Seelsorgeeinheit, in der über ähnliche Auffälligkeiten berichtet wird. Der Generalvikar betont, dass nichts unter den Teppich gekehrt werden soll, und bietet zur Aufklärung einem Mittelsmann aus Riekofen den Beauftragten der Diözese für Missbrauchsfälle zum Gespräch für Verunsicherte bzw. evtl. Betroffene an. Dieses Angebot wurde nicht in Anspruch genommen.
    • Auf eigene Initiative holen Vertreter der pfarrlichen Gremien dann eine externe Beraterin zu einem Elternabend (08. August 2007) und einem Informationsgespräch mit den Ministranten (13. August 2007) in die Seelsorgeeinheit.
    • Am Mittwoch, 30. August 2007, schließlich wird das Ordinariat von der Polizei informiert, dass Peter K. wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs an Kindern festgenommen wurde. Das Ordinariat reagiert sofort: Peter K. wird umgehend (Freitag) als Pfarradministrator für Riekofen-Schönach suspendiert. Die Glaubenskongregation wird über den Verdacht in Kenntnis gesetzt. Der Bischof wendet sich sofort nach seiner Rückkehr (Samstag) von einem Polenaufenthalt mit einem Schreiben an die Pfarrgemeinde, in dem er seine Betroffenheit und seine Sorge ausdrückt. Am Montag, 03. September 2007, setzt der Bischof Prälat Gottfried Dachauer als neuen Pfarrer für Riekofen-Schönach ein. Am Dienstag, 04. September 2007, kommen der Generalvikar und der Personalreferent zum Gespräch mit den Pfarrgemeinderäten und den Kirchenpflegern in die Seelsorgeeinheit. Dabei bitten die Gläubigen um eine Unterstützung des neuen Pfarrers für die Jugendarbeit. Am Mittwoch, 05. September 2007, beauftragt der Bischof die Sozialpädagogin und kirchliche Jugendpflegerin Michaela Schmid zur Mithilfe in der Seelsorgeeinheit. Am Freitag, 14. September 2007, trifft der Bischof mit den beiden Sprechern der Pfarrgemeinderäte und am Samstag, 15. September 2007, mit den beiden Bürgermeistern im Ordinariat zum Gespräch zusammen.
    (Zusammengestellt von Domkapitular Dr. Franz Frühmorgen Personalreferent seit Oktober 2003)

  • Rolf Schälike

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    Zu Spiegel habe ich eine andere Meinung. Entwickelt sich zu einer Boulevardzeitschrift und ist engetaktet in die Menungsmachepolitik

    Verlieren tut Spiegelnicth selten wegen mangelder Seriösität, wie es dem Boulevard eigen ist

    Beispiele:

    1.
    324 O 870/08 Müller (Müllermilch Müller) vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
    03.04.09: Der Beklagten wird verboten, den Eindruck zu erwecken, der Kläger würde in die Schweiz seine Firma verlegt haben, um Steuern zu sparen. Streitwert 15.000,00 EUR.
    Im Berufungsbverfahren 7 U 51/09 am 22.09.09 wurde ein Vergleich getroffen.

    2.
    324 O 163/09 Jenny Elvers-Elberzthagen vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
    03.04.09: Die einstweilige Verfügung vom 12.03.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
    Das Egebnis des Berufugnsverfahrns ist mir unbekannt

    3.
    7 U 40/09 / 324 O 801/08 Dr. Peter Ramsauer vs. Spiegel Online GmbH
    13.03.09: 1. Instanz 324 O 801/08 Es ist ein Parallelverfahren; Verbot durch die Berichterstattung einen Eindruck zu erwecken. 899,40, EUR an Kläger zu zahlen. … von 562,63 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 EUR
    25.08.09: Beruifugnsverfahren 7 U 40/09 Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht. Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.09, 10:00

    Heute war bei der Zensurkammer HH auch ein Spiegelverfahren: Wankum kalgte gegen den Spiegelberuicht (http://bit.ly/cIybYB). Drei Zeugen wurden befragt. Es wird wahrscheinliuch auch zu einem Vergleich kommen. Der Bericht näher sich dem Bild_Niveau. Das Thema ist verfehlt.. Der Spiegelautor, ein bekante Jzurnalist und Redakteur Sebastian Knauer war dabei.

    Eine gewissen Übersicht über die mir bekannte Spiegel-Verfahren und das Verhalten der Spiegelanwälte kann man finden unter http://bit.ly/bZl7L1

  • Veronika

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    Sehr geehrter Herr Don Giovanni!

    Danke für die “Chronologie” des Hochw. H. Liturgikers, Domkapitulars und Personalreferenten Dr. Franz Frühmorgen!
    Ein Herr, den man sehr schätzen muss, wenngleich dieser eben “Liturgiker”, als Personalreferent Nachfolger eines Domkapitulars Franz-Xaver Hirsch, also eines guten Kenners des von Ihnen bewusst nicht genannten Spätberufenenseminars ist, an dem Peter K. ausgebildet wurde. Ich erinnere hier die Erzählungen mehrerer Bekannter, die ebenfalls dieses Seminar besuchten, kurzzeitig sogar zu der Zeit als dort ein Peter K. gewesen ist. Ich erinnere ebenfalls Erzählungen meiner Bekannten, die eine “sehr gute Kenntnis der dortigen Schüler durch den genannten Vorgänger des jetzigen Personalreferenten” betonen. Ich erinnere aber vor allem, dass man an diesem Seminar verstand, von der Diözese aus “gewaltigen Druck” auszuüben, da der das Seminar leitende Orden immer fürchten musste, kein Geld mehr zu bekommen. Wenn es R-Digital hilft, kann ich gerne “deutlicher” werden. Dann bitte hier posten, denn meine email-Adresse ist leider “kaputt”.

  • Veronika

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    Ich erinnere ebenso Erzählungen weiterer Bekannter, die mir einen “ungeheuerlichen Zusammenhang” zwischen einem damaligen Präfekten bei dem Domspatzen, einem gewissen Georg Zimmermann (+ 1984) [durch die Diözese gerne auch mal mit “Friedrich Zimmermann” tituliert), sowie einem weiteren, zur gleichen Zeit bei den Domspatzen tätigen Präfekten mit demselben Vornamen “G.” durchaus möglich erscheinen lassen. Dies nicht, weil es sich bei letzterem um eine sehr bekannte Person handelt, sondern weil man von seiten der Diözese R. scheinbar hier bewusst nicht weiter aufklären, ggf. nach weiteren Missbrauchsfällen dieses Kirchenmusikdirektors Georg Zimmermann an dessen folgenden Wirkungsstätten forschen will. Solang hier so konsequent ein “Deckel des Schweigens” über Sachen gehalten wird, dürften weitere schlimme Sachen zu erwarten sein.

    Zusatz: Der von “Don Giovanni” genannte “Prälat Gottfried Dachauer” kam als Nachfolger von Peter K. nach Riekofen. Warum eigentlich? Warum wurde dieser vormalige Regens noch vor dem Deutschland-Besuch des Papstes nach Riekofen abbeordert, wo dieser doch als Leiter des Priesterseminars keinerlei Missbrauchsfälle vertuscht oder gar verschuldet haben soll?
    Man sieht, dass hier so Einiges noch immer nicht stimmt!

  • Veronika

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    Noch einmal ganz kurz, denn mit solchen Worten kann sich ein Bischof heutzutage wirklich überall unbeliebt machen:

    “Der katholische Bischof Gerhard Ludwig Müller aus Regensburg betonte, die Weihnachtsbotschaft „verpflichtet uns zur Einheit untereinander“. Gemeinsame Aufgabe sei es, „sich für die Würde aller Menschen stark zu machen, besonders für die Würde der Menschen, die in Armut und Unterdrückung leben“, so der Vorsitzende der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz.”

    Entnommen: Bericht von domradio.de – http://www.domradio.de/news/70231/bischoefe-rufen-zu-frieden-und-gerechtigkeit-auf.html

    Ich schäme mich für die Bischöfe der Kath. Kirche Deutschland, denn unterdrückt werden hier ja wohl immer noch die Missbrauchsopfer, die weder eine Entschädigung, noch überhaupt einen Bericht erhalten.

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drin