Warum zieht die Diözese Regensburg trotz anhaltender Erfolglosigkeit eigentlich so gern vor Gericht? Vielleicht liegt es daran, dass ein Gutteil der Kosten vom Steuerzahler übernommen werden muss.
Pathologisches Schweigen und Klage-Manie: Übergangsbischof Wilhelm Gegenfurtner und der nach Rom beförderte Gerhard Ludwig Müller. Foto: as
Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Haufen Geld und einen Haufen Macht, sind fast schon pathologisch misstrauisch, halten sich für den Inhaber der absoluten Wahrheit und setzen diese Wahrheit notfalls auch gerichtlich durch. Jetzt kommt jemand daher und bewirft Sie öffentlich mit dem Dreck, den Sie am Stecken haben. Was tun Sie? Genau! Sie nehmen sich den besten Anwalt, den Sie für Geld kriegen können und klagen vor einem Gericht fern Ihrer Heimat, weil Sie von dort schon recht viel Gutes gehört haben. Die Mühlen der Justiz beginnen zu mahlen. Dem Lügner wird fürs Erste das Maul gestopft. Er zahlt die Gerichtskosten und Ihren Rechtsanwalt. Sie freuen sich und beschimpfen ihn öffentlich als „bösartigen Lügner“, der die „belegte Unwahrheit“ verbreitet und sich dazu auch noch einiger „Komplizen“ bedient habe.
Schweigegeld-Verfahren: 2.300 Euro übernimmt der Steuerzahler
Grund dafür ist das Landesjustizkostengesetz von Hamburg. Laut §11 sind „Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben“ von den Gebühren, „die ordentlichen Gerichte in Angelegenheiten der streitigen und freiwilligen Zivilgerichtsbarkeit und die Justizverwaltungsbehörden erheben“ befreit.
Regensburg: Klagen gegen Medien und Einzelpersonen
Hamburg bildet dabei keine Ausnahme. Auch wenn die Rechtssprechung dazu zum Teil sehr verworren ist, kann man festhalten, dass dieses Privileg in nahezu allen Bundesländern gilt. Es geht zum größten Teil auf ältere Regelungen aus der Weimarer Reichsverfassung und preußische Vorschriften zurück. Die Diözese Regensburg hatte in der Vergangenheit mehrere Medien verklagt, die ihr in Zusammenhang mit dem sexuellem Missbrauch von Kindern Vertuschung und damit verbundene Geldzahlungen vorgeworfen hatten. Soweit bekannt, hat die Diözese sämtliche Verfahren verloren. Ebenso erfolglos wurde etwa auch ein Leserbriefschreiber verklagt, der es gewagt hatte, Aussagen des gen Rom versetzten Bischofs Gerhard Ludwig Müller zu Kirchenaustrittszahlen zu widersprechen. Alles auf Kosten der Steuerzahler.
„Klagen fallen der Allgemeinheit zur Last“
„Gerade die Fälle im Bistum Regensburg sind ein schlagendes Beispiel dafür, dass solche Privilegien abgeschafft werden müssen“, sagt unser Rechtsanwalt Nils Pütz. Die Klagen gegen Meinungs- und Pressefreiheit dienten weder den gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken, mit denen sie begründet würden, noch der Allgemeinheit. „Sie fallen im Gegenteil der Allgemeinheit zur Last, die auch noch die Gerichtskosten dafür übernehmen muss“, so Pütz. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Rechtsstreit mit unserer Redaktion hat die Diözese Regensburg – wie berichtet – Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und offenbar sind wir die Einzigen, die mit einem solchen Privileg bedacht werden. Auch gegen den Spiegel und den Springer-Verlag hatte man sich über zwei Instanzen gestritten und verloren. Laut einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts liegen Beschwerden in diesen Fällen nicht vor. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden die (zum Teil) bereits an uns zurückgezahlten Prozesskosten auf einem eigenen Konto verwahrt.
Liebe Leserinnen und Leser. Unsere Redaktion hat sich verstärkt und zieht in ein größeres Büro. Bis Anfang nächster Woche machen wir deshalb eine kurze Pause. Ab 8. Oktober finden Sie unser Büro in der Maierhoferstraße 1 93047 Regensburg. Bis alle Telefone umgestellt sind (die Nummern bleiben gleich), erreichen Sie uns unter: 0179 130 88 47. […]
Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und unserer Redaktion hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Diözese gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigt.
“Dorthin, wo es weh tut”, ist ein Interview übertitelt, das on3-Radio mit regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner geführt hat. Hier kann man sich das achtminütige Gespräch anhören. Alle Berichte von, mit und über regensburg-digital.de in anderen Medien gibt es in unserem Pressespiegel.
Die Diözese Regensburg will den Rechtsstreit mit unserer Redaktion offenbar vors Bundesverfassungsgericht bringen. Das geht aus einem Schreiben an unseren Rechtsanwalt Nils Pütz hervor.
Knapp 100 Leserinnen und Leser haben an unserer Verlosung des „Sammelsurium Regensburg“ teilgenommen. Am Montag hat unsere Glücksfee (38, männlich) die fünf Gewinner gezogen.
Krankheitsbedingt zieht unsere Redaktion die Osterfeiertage etwas vor (eigentlich schon seit Montag) und macht eine kurze Pause. Wir wünschen gute Erholung und viel Glück bei der Eiersuche.
Schlag gegen Rechtsextreme? Nach Widerspruch der Regensburger Staatsanwaltschaft stellt der Innenminister einige Fehlinformationen klar. Sie kamen von ihm.
Nun ist es also tatsächlich auch uns passiert: Unbekannte Hacker haben am Donnerstagmorgen einen Angriff auf unseren Server durchgeführt. Unser Provider hat uns sofort informiert und alle Schritte unternommen, um einen weiteren Zugriff auf die Seite zu unterbinden (Besten Dank! auch an alle Leser, die uns informiert haben.). Regensburg-digital war aber für knapp zehn Stunden […]
Der Urlaub ist fast vorbei. Herzlich willkommen im neuen Jahr. Ab kommender Woche beginnt unsere Redaktion wieder mit der Berichterstattung. Inzwischen haben wir die Zeit genutzt und das Layout unserer Seite neu gestaltet und bitten um Kritik.
Für kommenden Mittwoch hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner und seinen Rechtsanwalt Nils Pütz um 19.30 Uhr zum Vortrag und zur Diskussion ins Freigeistige Zentrum (Regensburg, Hemauer Straße 15) eingeladen. Unter dem Titel „Wahrheit muss man sich leisten können“ werden Pütz und Aigner über die juristischen Angriffe gegen Presse- und Meinungsfreiheit berichten. Und davon, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann.
Ein dreister Einschüchterungsversuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ ist gescheitert. Wegen eines Artikels („Die Freiheit im Namen, Rassismus im Hirn“) ließ uns die Partei eine Abmahnung zukommen. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten ihrer Berliner Rechtsanwälte (1.641,96 Euro) übernehmen. Ein entsprechend hoher Streitwert – 50.000 Euro – sollte diese Drohgebärde – noch unterstreichen. Am heutigen Montag zog „Die Freiheit“ zurück: „Unsere Mandantschaft hält weitere gerichtliche Schritte derzeit nicht für notwendig“, heißt es in dem knappen Schreiben.
Am 18. Oktober hat sich unsere Redaktion erfolgreich gegen einen Maulkorb der Diözese Regensburg verteidigt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab unserer Berufungsklage in vollem Umfang recht und hob ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg auf. Die Diözese Regensburg muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Seit letzter Woche liegt uns die schriftliche Begründung des Urteils vor.
Tagtäglich erreicht unsere Redaktion eine Fülle von Pressemitteilungen. Die Stadt Regensburg, Universität und Hochschule, Parteien, Polizei und Staatsanwaltschaft, Vereine und Verbände – alle versorgen uns mit mal mehr, mal weniger informativem Material. Nahezu alle anderen Medien in Regensburg veröffentlichen einen Großteil dieser Mitteilungen unbesehen, meist ohne Hinweis darauf, dass es sich dabei nicht um redaktionelle […]
Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung unserer Redaktion heute in vollem Umfang stattgegeben (Az 7U 38/11). Damit dürfen wir nach eineinhalb Jahren Maulkorb wieder die Meinung vertreten, dass die Diözese Regensburg durch ihr Verhalten bei einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Verbrechen eines Priesters nicht öffentlich wurden und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte.
Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital findet am 18. Oktober, 12.15 Uhr, die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg statt (Sitzungssaal 210, Justizgebäude I, Sievekingplatz 2). Die Diözese hat unsere Redaktion im vergangenen Jahr wegen eines Kommentars zu ihrem Umgang mit Opfern von sexuellem Missbrauch verklagt. Konkret geht es um den “Fall Riekofen”. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage am 11. März 2011 stattgegeben. Wir haben dagegen Berufung eingelegt. Am kommenden Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung statt.
Im August macht unsere Redaktion Pause und wird sich nur sporadisch zu Wort melden. Wir bedanken uns bei allen Leserinnen und Lesern fürs Interesse, bei den Kommentatoren für die rege Beteiligung und bei unseren Förderern in Verein und Werbeleiste für die Unterstützung, ohne die es regensburg-digital nicht geben würde. Einen erholsamen und interessanten Sommer.
Liebe Leserinnen und Leser, die Redaktion nutzt das bevorstehende Pfingstwochenende für eine kurze Erholungspause und nimmt sich ein paar Tage frei. Wir wollen in uns gehen und darüber nachdenken, ob unsere Kritik an der Haltung der katholischen Krankenhäuser in Regensburg – sie verweigern Frauen die „Pille danach“ – uns zu „Kirchen-Hassern“, „Hass-Journalisten“ und „Mord-Propagandisten“ macht, […]
„Diese Zeitschrift ist ganz ohne Kapital gegründet worden, nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern weil kein Kapital da war.“
Was der deutsche Autor und Publizist Erich Mühsam 1911 als Vorwort in der ersten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Kain“ geschrieben hat, gilt auch für regensburg-digital.de. Seit drei Jahren gibt es unser unabhängiges und chronisch unterfinanziertes Online-Magazin. Und nach wie vor gilt: Wir brauchen Geld. Unterstützen Sie uns jetzt.
Im Rechtsstreit zwischen regensburg-digital und der Diözese Regensburg hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Gewerkschaft verdi hat dem freien Journalisten und regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner dafür vergangene Woche Rechtsschutz zugesagt. Wie berichtet hat das Landgericht Hamburg der Diözese Regensburg am 11. März recht gegeben.