Die Diözese Regensburg will den Rechtsstreit mit unserer Redaktion offenbar vors Bundesverfassungsgericht bringen. Das geht aus einem Schreiben an unseren Rechtsanwalt Nils Pütz hervor.
Auch in Zeiten der Sedisvakanz: Die Diözese Regensburg will weiter die Berichterstattung über ihren beschämenden Umgang mit Missbrauchsopfern verhindern. Foto: Archiv/ Staudinger
Was dem Vatikan billig ist, scheint der Diözese Regensburg noch lange nicht recht zu sein. Während Papst Benedikt vergangene Woche seinen Kampf gegen die Presse- und Meinungsfreiheit eingestellt und eine Klage gegen das Satire-Magazin Titanic zurückgezogen hat, will die Diözese Regensburg den Rechtsstreit mit unserer Redaktion offenbar vors Bundesverfassungsgericht bringen. Das geht aus einem Schreiben der Anwaltskanzlei der Diözese (Romatka und Collegen) an unseren Rechtsanwalt Nils Pütz hervor.
Anlass des Schriftverkehrs war unsere Rückforderung der Verfahrenskosten für die beiden Prozesse vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg, die die Diözese angestrengt hatte, um unserer Redaktion den Mund zu verbieten.
Erfolglose Maulkorb-Klage
Die Diözese hatte gegen einen Kommentar geklagt, den regensburg-digital.de am 7. März 2010 in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Allgemeinen und in der Diözese Regensburg im Speziellen veröffentlicht hatte.
Dort haben wir auch den Fall des pädophilen Priesters Peter K. erwähnt, der 1999 in Viechtach einen elfjährigen Jungen missbraucht und auch dessen jüngeren Bruder sexuell attackiert hatte. Die Diözese handelte mit der Familie eine Vereinbarung aus in der beidseitiges Stillschweigen und Geldzahlungen festgelegt wurden (eine Zusammenfassung dazu gibt es unter anderem hier). Bereits zwei Jahre darauf wurde K. erneut auf Kinder losgelassen. Die betroffene Gemeinde Riekofen war über die Vorgeschichte von K. nicht informiert worden. 2007 kam heraus, dass er dort erneut mindestens einen Ministranten in 23 Fällen sexuell missbraucht hatte.
Das Landgericht Hamburg verbot uns auf Antrag der Diözese diese Aussage per Einstweiliger Verfügung. Dank der großen Spendenbereitschaft unserer Leser und in zweiter Instanz mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di konnten wir gegen diese Entscheidung vorgehen und bekamen vor dem Oberlandesgericht Hamburg in vollem Umfang recht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Ein Rüge der Diözesen-Anwälte wies das Gericht ebenfalls als unbegründet ab.
Auf unsere Rückforderung der Verfahrenskosten kündigt die Kanzlei der Diözese nun zwar eine Rückzahlung an, diese erfolge aber „unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass und soweit das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des OLG Hamburg aufhebt“.
Knapp 100 Leserinnen und Leser haben an unserer Verlosung des „Sammelsurium Regensburg“ teilgenommen. Am Montag hat unsere Glücksfee (38, männlich) die fünf Gewinner gezogen.
Krankheitsbedingt zieht unsere Redaktion die Osterfeiertage etwas vor (eigentlich schon seit Montag) und macht eine kurze Pause. Wir wünschen gute Erholung und viel Glück bei der Eiersuche.
Schlag gegen Rechtsextreme? Nach Widerspruch der Regensburger Staatsanwaltschaft stellt der Innenminister einige Fehlinformationen klar. Sie kamen von ihm.
Nun ist es also tatsächlich auch uns passiert: Unbekannte Hacker haben am Donnerstagmorgen einen Angriff auf unseren Server durchgeführt. Unser Provider hat uns sofort informiert und alle Schritte unternommen, um einen weiteren Zugriff auf die Seite zu unterbinden (Besten Dank! auch an alle Leser, die uns informiert haben.). Regensburg-digital war aber für knapp zehn Stunden […]
Der Urlaub ist fast vorbei. Herzlich willkommen im neuen Jahr. Ab kommender Woche beginnt unsere Redaktion wieder mit der Berichterstattung. Inzwischen haben wir die Zeit genutzt und das Layout unserer Seite neu gestaltet und bitten um Kritik.
Für kommenden Mittwoch hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner und seinen Rechtsanwalt Nils Pütz um 19.30 Uhr zum Vortrag und zur Diskussion ins Freigeistige Zentrum (Regensburg, Hemauer Straße 15) eingeladen. Unter dem Titel „Wahrheit muss man sich leisten können“ werden Pütz und Aigner über die juristischen Angriffe gegen Presse- und Meinungsfreiheit berichten. Und davon, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann.
Ein dreister Einschüchterungsversuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ ist gescheitert. Wegen eines Artikels („Die Freiheit im Namen, Rassismus im Hirn“) ließ uns die Partei eine Abmahnung zukommen. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten ihrer Berliner Rechtsanwälte (1.641,96 Euro) übernehmen. Ein entsprechend hoher Streitwert – 50.000 Euro – sollte diese Drohgebärde – noch unterstreichen. Am heutigen Montag zog „Die Freiheit“ zurück: „Unsere Mandantschaft hält weitere gerichtliche Schritte derzeit nicht für notwendig“, heißt es in dem knappen Schreiben.
Am 18. Oktober hat sich unsere Redaktion erfolgreich gegen einen Maulkorb der Diözese Regensburg verteidigt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab unserer Berufungsklage in vollem Umfang recht und hob ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg auf. Die Diözese Regensburg muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Seit letzter Woche liegt uns die schriftliche Begründung des Urteils vor.
Tagtäglich erreicht unsere Redaktion eine Fülle von Pressemitteilungen. Die Stadt Regensburg, Universität und Hochschule, Parteien, Polizei und Staatsanwaltschaft, Vereine und Verbände – alle versorgen uns mit mal mehr, mal weniger informativem Material. Nahezu alle anderen Medien in Regensburg veröffentlichen einen Großteil dieser Mitteilungen unbesehen, meist ohne Hinweis darauf, dass es sich dabei nicht um redaktionelle […]
Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung unserer Redaktion heute in vollem Umfang stattgegeben (Az 7U 38/11). Damit dürfen wir nach eineinhalb Jahren Maulkorb wieder die Meinung vertreten, dass die Diözese Regensburg durch ihr Verhalten bei einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Verbrechen eines Priesters nicht öffentlich wurden und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte.
Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital findet am 18. Oktober, 12.15 Uhr, die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg statt (Sitzungssaal 210, Justizgebäude I, Sievekingplatz 2). Die Diözese hat unsere Redaktion im vergangenen Jahr wegen eines Kommentars zu ihrem Umgang mit Opfern von sexuellem Missbrauch verklagt. Konkret geht es um den “Fall Riekofen”. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage am 11. März 2011 stattgegeben. Wir haben dagegen Berufung eingelegt. Am kommenden Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung statt.
Im August macht unsere Redaktion Pause und wird sich nur sporadisch zu Wort melden. Wir bedanken uns bei allen Leserinnen und Lesern fürs Interesse, bei den Kommentatoren für die rege Beteiligung und bei unseren Förderern in Verein und Werbeleiste für die Unterstützung, ohne die es regensburg-digital nicht geben würde. Einen erholsamen und interessanten Sommer.
Liebe Leserinnen und Leser, die Redaktion nutzt das bevorstehende Pfingstwochenende für eine kurze Erholungspause und nimmt sich ein paar Tage frei. Wir wollen in uns gehen und darüber nachdenken, ob unsere Kritik an der Haltung der katholischen Krankenhäuser in Regensburg – sie verweigern Frauen die „Pille danach“ – uns zu „Kirchen-Hassern“, „Hass-Journalisten“ und „Mord-Propagandisten“ macht, […]
„Diese Zeitschrift ist ganz ohne Kapital gegründet worden, nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern weil kein Kapital da war.“
Was der deutsche Autor und Publizist Erich Mühsam 1911 als Vorwort in der ersten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Kain“ geschrieben hat, gilt auch für regensburg-digital.de. Seit drei Jahren gibt es unser unabhängiges und chronisch unterfinanziertes Online-Magazin. Und nach wie vor gilt: Wir brauchen Geld. Unterstützen Sie uns jetzt.
Im Rechtsstreit zwischen regensburg-digital und der Diözese Regensburg hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Gewerkschaft verdi hat dem freien Journalisten und regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner dafür vergangene Woche Rechtsschutz zugesagt. Wie berichtet hat das Landgericht Hamburg der Diözese Regensburg am 11. März recht gegeben.
Wir machen eine kurze berichterstatterische Pause. Unsere komplette Redaktion befindet sich ab Dienstag auf einer einwöchigen Dienstreise in Berlin, um dort bei der re:publica ihren Beitrag zu leisten, um Regensburg einem breiterem Publikum bekannt zu machen. Nicht, dass Regensburg das unbedingt nötig hätte. Weil Hoheiten kompliziert sind… Erst vergangenen Mittwoch schaffte es die Domstadt wieder […]
Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der Diözese Regensburg hat das Landgericht Hamburg der Diözese am 11. März in fast allen Punkten recht gegeben. Demnach bleibt es uns derzeit bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro untersagt unsere Einschätzung zu einer Schweigevereinbarung zwischen der Diözese und einem pädophilen Pfarrer mit der Familie eines Missbrauchsopfers zu […]
Passau/Köln, 14. März 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (Bürgerblick Passau) bestätigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger Verfügung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von Bürgerblick Passau zu unterbinden. „Ich muss Hubert Denk ein […]
Bürgerblick: Eines der wenigen Medien, die kritisch über den Schottdorf-Konzern berichten, soll per Unterlassung mundtot gemacht werden. Passau/Köln, 14. März 2011. Am Dienstag, den 15. März 2011 steht Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins Bürgerblick, vor dem Oberlandesgericht Köln. Er wehrt sich in mittlerweile zweiter Instanz gegen einen Maulkorb, den der millardenschwere Konzern von Europas […]