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Mordprozess Maria Baumer

Vom „Lieblingspfleger“ zum bedrohlichen Stalker

Der Wunsch nach einer romantischen Beziehung zu einer früheren Patientin ist in den Augen der Staatsanwaltschaft das Motiv dafür, dass Christian F. seine frühere Verlobte Maria Baumer ermordet hat. Am Mittwoch schildert Valerie S. im Zeugenstand wie F. sich ihr Vertrauen erschlich, sie zunehmend stalkte und schließlich betäubte. Weitere Ermittlungsergebnisse legen nahe, dass der Angeklagte regelrecht besessen von seinem späteren Opfer war.

Ein Mann mit mindestens zwei Gesichtern: Christian F. Foto: om

„Zwei Welten“ lautet der Titel eines Musikalbums der Gruppe „Wise Guys“, das sich auf einer Computerfestplatte von Christian F. findet. Und zwei Welten scheinen es auch gewesen zu sein, in denen der heute 35jährige lebte. In der einen rief der ehemalige Krankenpfleger am Vormittag des 26. Mai 2012 die Angehörigen seiner damaligen Verlobten Maria Baumer an und zeigte sich besorgt, weil diese plötzlich verschwunden sei. Er kolportierte Anrufe seiner damaligen Verlobten bei ihm (die es nach heutigem Stand wohl nie gegeben hat). Und er berichtete von einer kryptischen Facebook-Nachricht der 26jährigen (die er sich mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst geschrieben hat).

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In der anderen Welt kopierte er am selben Morgen das erwähnte Album von seiner Festplatte auf einen USB-Stick, den er später der damals 19jährigen Valerie S. zum Geschenk machte. In der anderen Welt hatte Christian F. wohl schon Wochen vor dem Verschwinden Baumers damit begonnen, Fotos und Texte von und über Valerie S. von deren Facebook-Seite und einem Tumblr-Blog herunterzuladen. Auch Google-Recherchen zu der jungen Frau und ihrer Familie konnten IT-Sachverständige auf dem Computer von Christian F. rekonstruieren.

„Wunsch nach romantischer Beziehung“

Am Mittwoch sitzt die heute 27jährige nun selbst fast drei Stunden im Zeugenstand am Landgericht Regensburg. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Christian F. seine Verlobte ermordete, um, wie es in der Anklage heißt, eine „romantische Beziehung“ mit Valerie S. eingehen zu können. Dass er zwei Jahre später, am Abend des 22. April 2014, das Medikament Lorazepam benutzte, um Valerie S. zu betäuben und so die Nacht neben ihr verbringen zu können (was genau geschah, wurde nie aufgeklärt), ist für die Ermittler ebenfalls ein entscheidendes Indiz.

Bei einem Prozess 2016 hat F. diese Tat im Rahmen eines „Deals“ zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft gestanden (zusammen mit jahrelangen sexuellen Übergriffen auf minderjährige Domspatzen, die es auch noch während F.s Beziehung zu Maria Baumer gab). Lorazepam wurde vergangenes Jahr dank neuer Labormethoden auch in den sterblichen Überresten Baumers nachgewiesen.

Die Schilderungen von Valerie S. und flankierende Ermittlungsergebnisse offenbaren auch hier eine ganz eigene Welt des Angeklagten. Der scheint von seiner früheren Patientin regelrecht besessen gewesen zu sein.

„Der Christian hat eine wirkliche Gabe.“

Im Februar 2012 lernte F. die junge Frau in seiner Eigenschaft als Krankenpfleger am Bezirksklinikum Regensburg kennen. Valerie S. litt nach einer schweren Gewalttat in ihrer Jugend an starken Depressionen, die später in eine posttraumatische Belastungsstörung mündeten. F. habe sich dort gut um sie gekümmert, so dass es ihr leicht gefallen sei, ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufzubauen, erzählt sie in ihren abwägenden Schilderungen. Als Pfleger sei er sehr einfühlsam und sensibel gewesen. „Der Christian hat eine wirkliche Gabe.“ Zusammen mit zwei anderen sei er zu „einer Art Lieblingspfleger“ für sie geworden. Später berichtet sie davon, wie andere auf Christian F. reagierten. Jeder habe ihn wegen seiner ruhigen Art sofort gemocht.

Eine romantische Beziehung aber habe sie zu keinem Zeitpunkt eingehen wollen – weder zu F. noch zu anderen Männern. „Unrealistische Schwärmereien“ seien das gewesen, sagt Valerie S. auf Nachfrage zu einem Posting, das sie damals auf der Webseite „Ich bin in meinen Pfleger verliebt“ abgesetzt hatte. Das sei „ein wenig Hoffnung in all dem Grau“ gewesen. Dabei sei es auch nie um Christian F. gegangen.

Er allerdings scheint schon damals diesen Text von Valerie S. wahrgenommen zu haben. Laut Ermittlungen, die am Mittwoch kurz zur Sprache kommen, schrieb F. sie damals unter einem Pseudonym an. Offenbar, um Valerie S. auszuhorchen und mehr über sie zu erfahren. Die damals 19jährige ahnte von alledem laut ihrer Aussage nichts.

Christian F. kannte Patientenakte und Krankheitsgeschichte

F. habe ihr von seiner Verlobten erzählt. Ein Grund mehr für sie, ihm zu vertrauen. „Ich habe mir gedacht, wenn er jemanden hat, hat er keinen Grund, mir etwas zu tun.“ Sie habe damals eigentlich Angst vor Männern gehabt.

Christian F. erzählte Valerie S. von einem Praktikum, dass er in einem Kinderheim in Südamerika gemacht habe. Er schickte ihr den Link zu einem Blog, das er während dieser Zeit geführt habe. Die Ermittler kommen mittlerweile zu dem Schluss, dass dieser Blog erst viel später entstanden ist – um Valerie S. zu beeindrucken. Die wusste davon aber nichts, erfuhr das erst viel später durch die Polizei. Später erfuhr sie auch erst davon, dass Christian F. plötzlich plante, nach Berlin zu ziehen, nachdem er davon erfahren hatte, dass ihre Familie darüber nachdachte.

Auch vom Verschwinden Maria Baumers habe F. ihr erzählt. Es sei ihm sehr schlecht gegangen. Ganz zu Anfang habe er ihr noch berichtet, welche Sorgen er sich um seine Verlobte mache. Später sei es dann nur noch um ihn gegangen und wie sehr ihn die Ermittlungen belasteten, nicht mehr um Maria Baumer oder um Erklärungsversuche für deren Verschwinden. „Das hat mich etwas gewundert.“ Im Gegenzug befragte Christian F. Valerie S. zu den Hintergründen ihrer Traumatisierung, hatte Zugriff auf ihre Patientenakte. Er kannte die Krankheitsgeschichte und das Trauma seines späteren Opfers.

Nach der zweiten Entlassung begann „das Stalking“

Im August 2012 wurde Valerie S. aus dem Bezirksklinikum entlassen. Mit Christian F. habe sie immer Mal Kontakt über Facebook gehabt. Ein paar Mal habe man sich gemeinsam mit zwei Freundinnen in der Stadt getroffen. Ein paar Mal habe er sie auch unangekündigt zuhause besucht. Das habe sie zwar „ein bisschen gestresst“, aber sie habe ihm damals auch eine Stützte sein wollen. „Ich wusste ja, dass es ihm nicht gut geht.“ Erst später sei die Sache dann „eskaliert“.

Von Dezember 2013 bis März 2014 begab sich Valerie S. wegen ihrer schweren Depressionen erneut zur Behandlung ins Bezirksklinikum. Zu Christian F., der nun auf einer anderen Station arbeitete, bestand regelmäßiger Kontakt, er habe sie damals auch mehrfach privat besucht. Nach der zweiten Entlassung sei dann „das Stalking“ losgegangen.

Christian F. bombardierte Valerie S. mit SMS, Facebook- und WhatsApp-Nachrichten. Sie antwortete nur selten. 535 Nachrichten von ihm stehen 33 von ihr gegenüber. Er habe immer wieder angerufen und sie unangekündigt zuhause oder bei ihrem Praktikum besucht. „Es war offensichtlich, dass er Kontakt zu mir sucht, den ich nicht will.“ Sie habe das F. gegenüber auch geäußert. Der habe zwar vordergründig verständnisvoll reagiert, „aber er hat es im Grunde einfach ignoriert und sein Verhalten nicht geändert“. Dass F. ständig versucht habe, sie zu erreichen, habe „bedrohlich“ auf sie gewirkt.

„Ich habe nicht realisiert, wie ernst die Lage ist.“

Sie habe zwar den „subjektiven Eindruck“ gehabt, dass Christian F. eine intime Beziehung wolle, offen gesagt habe er das aber nie. Sie habe das deshalb auch immer wieder auf ihre generelle Angst vor zu viel Nähe geschoben, sich selbst immer wieder beruhigt „und nicht realisiert, wie ernst die Lage ist“.

Die Zeugin kommt auf einen Abend Anfang April 2014 zu sprechen. Christian F. sei wieder einmal unangekündigt vor ihrer Tür gestanden, eine DVD dabei. Erst später sei ihr aufgefallen, dass der Abend ähnlich verlaufen sei wie der spätere, an dem er sie schließlich betäubte. Man habe die DVD geschaut und Tee getrunken. Plötzlich sei sie sehr müde geworden und habe nur noch schlafen wollen. Damals habe sie es noch geschafft, Christian F. aus ihrer Wohnung zu verabschieden. Von da ab habe sie den Kontakt gemieden.

„Irgendwie in Autopilot geschaltet“

Drei Wochen später sei dann eine gemeinsame Freundin aus Norddeutschland nach Regensburg gekommen und habe ein Picknick mit Christian F. vorgeschlagen. Sie habe zugestimmt. „Ich wollte niemanden vor den Kopf stoßen“, sagt Valerie S. Generell habe sie damit ein Problem gehabt, Nein sagen zu können. Weil sie dann doch ein bisschen Angst gehabt habe, habe sie dann noch einen Freund informiert und gebeten, dazuzustoßen.

Beim Picknick und einem späteren Spaziergang durch die Stadt habe sie dann darauf geachtet, Abstand zu Christian F. zu halten. Der habe sie dennoch mehrfach angesprochen. Er habe eine (frei erfundene) Geschichte von einem Freund erzählt, der wegen einer OP im Uniklinikum liege. Diesen wolle er besuchen und vorher nicht allein sein. „Er sagte mehrfach, dass er noch mit zu mir auf einen Tee kommt.“ Sie habe das mehrfach abgelehnt.

Irgendwann habe der Freund, den sie zur Unterstützung gerufen hatte, gehen müssen. Sie und Christian F. seien dann mit demselben Bus in die Albertstraße gefahren. „Er ist dann nicht wie vereinbart ausgestiegen, sondern wortlos neben mir sitzen geblieben.“ Da habe sie dann „irgendwie in Autopilot geschaltet“. Das einzige Mal während ihrer abwägenden und überlegten Ausführungen kämpft die junge Frau nun mit den Tränen. „Ich habe keine Entschuldigung dafür, dass es so gelaufen ist, wie es gelaufen ist.“ Sie sei sich zwar der Gefahr bewusst gewesen, „aber ich konnte und wollte ihn nicht verärgern“.

Sie habe ihrem verängstigtem Teil auch beweisen wollen, dass sie das durchstehen könne. Sie habe sich gedacht, sie trinke jetzt schnell einen Tee mit ihm und dann werde F. auch schnell wieder gehen. Doch es kam anders.

„Bloß nicht verärgern. Keine schnellen Bewegungen.“

In der Wohnung bat Christian F. sein späteres Opfer um ein Taschentuch. Während sie ins Bad ging, um eines zu holen, schüttete er das Lorazepam in ihren Tee. „Ich habe den Tee getrunken, abgestellt und ab da weiß ich nichts mehr.“ Später sei sie im Bett aufgewacht, Christian F. sei neben ihr gelegen und habe sie über ihrer Kleidung gestreichelt. „Bloß nicht verärgern. Keine schnellen Bewegungen“ seien die Gedanken gewesen, die ihr da durch den Kopf schossen.

An ein Gespräch mit F. am nächsten Morgen kann sich Valerie S. nur bruchstückhaft erinnern. Sie habe einfach nur raus aus der Wohnung gewollt. Sie sei zunächst mit einem Verwandten beim Frühstücken gewesen, später bei einer Therapiesitzung. „Ich habe einfach nur sehr viel geheult.“ Erst als sie später am Tag von der Polizei angesprochen wurde, sei alles aus ihr herausgebrochen. Die Beamten hatten Christian F. damals überwacht und festgestellt, dass er die Nacht nicht in seiner Wohnung verbracht hatte. Im Blut und im Urin von Valerie S. stellten die Ermittler den Wirkstoff Lorazepam fest.

Sie bezeichnet es als „komplett ausgeschlossen“, dass sie das Medikament selbst eingenommen hat. „Darauf durfte ich keinen Zugriff haben. Es wurde mir damals nicht verschrieben.“ Erst im Vorfeld des aktuellen Prozesses und ihrer Zeugenaussage sei darüber nachgedacht worden, dieses starke Beruhigungsmittel kurzzeitig zu verschreiben. Nach dem Übergriff von Christian F. litt Valerie S. über längere Zeit an paranoiden Ängsten.

„Das müssen Sie nicht verstehen.“

Die Verteidiger haken dennoch nach. Welche Krankheiten bei ihr diagnostiziert worden seien. Ob die Erinnerungslücken nicht auf eine ihrer dissoziativen Phasen zurückzuführen seien, will Michael Euler wissen. Die Zeugin schließt das weitgehend aus. „Weder davor noch danach habe ich eine solche Dissoziation erlebt.“ Das sei „völlig untypisch“. Einer Entbindung ihrer Ärzte von der Schweigepflicht stimmt Valerie S. sofort zu – trotz des Hinweises des Vorsitzenden Richters Michael Hammer, dass sie das nicht müsse. Michael Haizmann hakt mehrfach nach, ob sie denn das Medikament nicht doch selbst eingenommen habe. „Ihr Mandant hat das gestanden. Ich verstehe nicht, warum wir das nochmal klären müssen“, sagt die Zeugin irgendwann. „Das müssen Sie nicht verstehen“, gibt Haizmann zurück.

Christian F. hört der Befragung weitgehend ungerührt zu. Manchmal macht er sich irgendwelche Notizen, runzelt die Stirn oder verdreht die Augen. In welcher Welt er tatsächlich lebt, offenbart der 35jährige nicht. Eine psychologische Begutachtung hatte er schon im Vorfeld seiner Verurteilung 2016 abgelehnt.

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Kommentare (33)

  • carlos

    |

    Kranker Psychopat Und die ganze Verwandtschaft schweigt leider auch heute die Nichte. Hat man eigentlich ihrem Arbeitgeber die Telefonate “gesteckt” wonach sie sich mit der Sedierung der Patienten einverstanden erklärte nur um sicher durchs Examen zu komen?

  • Antoine Burtz

    |

    Der Typ ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Missbraucht Kinder und diese arme Frau, wissend, dass sie schwere Traumata hat.
    Die beiden Brüder,die Ärzte sind wissen das alles spätestens seit 2016. Ich kann nicht verstehen wie man da noch jemanden schützen kann, auch, wenn es der Bruder ist. Hippokratischer Eid und so.

  • R.G.

    |

    Herr Aigner, heute muss ich mich bei ihnen bedanken.

    Die Berichte über die aktuellen Aussagen wurden im Netz treffend als “bizarr” oder “la familia” kommentiert, beides bestätigte mein Unwirklichkeitsgefühl. Ich fand die Inhalte aus den Zeugenaussagen enorm belastend.

    Ein solches Versagen aller regulierenden und kontrollierenden Kräfte im privaten und beruflichen Umfeld kann es doch in Wirklichkeit gar nicht geben, oder?
    Was ist in Regensburg in vielen Lebensbereichen los, ist da jeder sein eigenes Königreich, geht alles durch, wenn einer nur und egozentrisch genug seine Absichten durchzieht?
    Ihre Metapher von den zwei Welten ordnet die Sache intellektuell.

    Ich erkenne, wer schweigt wie Gold und freundlich schaut, darf in seinen seltenen Wortspenden Quark oder Gift und Galle verbreiten, man wird es nett finden. Scheiß auf die Moral, wurscht ob es jemanden das Leben kostet, solange der Macher ein ruhiger, jungenhafter Typ ist. Regensburg halt. Heimatfilm in seiner ganzen Grausamkeit.

    Das leitet zu meiner Grübelfrage über.
    Liebe ehemalige Domspatzen, wenn ein Knabe im Schlafsaal Remmidemmi machte, ich will vorsichtig fragen, nicht behaupten : Gab es vielleicht, möglicherweise Schlaftabletten oder sowas? Wie beruhigte man Störenfriede?
    Man müsste verstehen, wo die Idee wurzelte, dass die anderen zu schlafen haben……

  • Robert

    |

    Ich habe mir heute die sehr abgewogenen und überzeugenden Aussagen der Zeugin Valerie S. angehört. Die Fragen, verfälschten Vorhalte, Unterstellungen und, wie ich finde, rein prozesstaktisch motivierten Belästigungen durch die Anwälte Eulern, Haizmann und Co waren kaum erträglich und schließen sich m.E. nahtlos an die üblen Praktiken von 2016 an.
    Wohl gemerkt: C.F. hatte im damaligen Missbrauchsprozess gestanden, dass er Valerie S. heimlich Tavor in den Tee gegeben hat, er ist deshalb wegen Körperverletzung verurteilt worden. Und was tut RA Haizmann, Euler und Co heute? Sie reißen die damaligen Wunden wieder auf und belästigen Valerie S. mit Unterstellungen wie, ob es nicht sei könne, dass sie das Tavor selbst eingenommen haben könne; sie sich vielleicht eh immer falsch erinnere, bohren in ihrer Krankheits- und Opfergeschichte rum; heucheln Interesse an ihrer Geschichte – alles nur, wie es mir scheint, um sie zu vorzuführen und um ihre Integrität zu untergraben und den Angeklagten in einem unschuldigen Licht erscheinen zu lassen. Strafverteidiger müssen unbequem sein, ja, was Euler, Haizmann und Co. heute sich (wieder) geleistet haben, finde ich eine Schande für den Berufsstand und Opferverhöhnung reinsten Wassers. Das Gericht hätte m.E. viel öfter und grundsätzlich einschreiten müssen.

    Dennoch, oder gerade deswegen, haben die Anwälte des Angeklagten heute keinen Punktsieg davon getragen. Frau S. hat es geschafft, Christian F. abgewogen und glaubhaft zu schildern: als einen bewussten und strategisch-grenzverletzenden Täter, der eiskalt, voll der Täuschung und dem Einsatz von lähmenden Drogen seine Interessen durchsetzt und sich mit einer emphatisch wirkenden Fassade tarnt. So habe ich sie verstanden, so ist auch meine Meinung .

  • SG.

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    Eine fremde Katze war es. Sie schleicht durch das ganze Haus, jagt den Hausgeist kreuz & quer und siehe da, mit einem Husch über die Computertastatur kann die Hauskatze sogar noch irgendwelche Passwörter knacken, oder, sogar eben ganz normal einen Log – In veranlassen.
    A do schau her…..was diese fremden Katzen alles können….
    https://praxistipps.focus.de/fremde-katze-im-haus-das-koennen-sie-tun_117650

  • XYZ

    |

    Die glaubhafte Zeugin V.S. hat völlig recht: der Angeklagte hatte die Taten eingestanden, das ist auch Voraussetzung für einen Rechtsfolgen-deal, 257 c Abs. 2 StGB – was soll das Geschwurbele der Verteidiger da noch? Andere Frage: wurde der ‘deal’ mit Gründen protokolliert oder nur im ‘stillen Kämmerchen’ ausgemacht, um etwa weitere Beweiserhebungen zu erübrigen, milde Strafe und Akten zu?

  • Vergiss-mein-nicht

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    XYZ, der Deal wurde damals bereits am Freitag vor Prozessbeginn durch Haizmann der Presse mitgeteilt. Böse Zungen munkeln, er würde Golfspielen mit dem damaligen Richter….
    Montag Morgen, am ersten Prozesstag, gab es eine Showbesprechung mit allen Anwälten im Richterzimmer und der zuvor schon angekündigte Deal wurde bestätigt. Die einzelnen Opfer hätten die Wahl gehabt, nach dem folgenden Showveranstaltungs-Prozess eine Instanz weiter zu gehen, mussten aber die abgesprochene Strafe inklusive des jeweiligen Anteils an Schmerzensgeld akzeptieren. Auch wurden viele Zeugen ausgeladen, die darlegen hätten können, wie meisterhaft intrigant und manipulativ der Täter sich in Familien einschleicht, um deren Kinder zu vergewaltigen. Er hätte für jede der angezeigten Körperverletzungen 10 Jahre, also 30 insgesamt, bekommen können – und machte sich mit Bewährung davon…. Dabei ist ihm gleichgültig, ob er seine Spielchen mit kleinen Jungs oder jungen Frauen treibt.
    Von Einsprüchen gegen das Urteil haben manche Opfer nur abgesehen, weil auch schon diese Showveranstaltung maßlos belastend war. Haizmann und Euler haben sich nicht entblödet, z. B. dem Anwalt der Familie S. vor Publikum und Staatsanwaltschaft zu drohen, dass es an Frau S. ausgehen würde, wenn eine vom Gericht angefragte Stellungnahme der Familie verlesen werden würde. (Daraufhin hat dieser Anwalt den Schwanz eingezogen und aus Zeitmangel ohne Rücksprache mit seinen Mandanten auf das Verlesen der Stellungnahme verzichtet – und Haizmann wie Euler sind in ihren Plädoyers trotzdem noch mit Schuldzuweisungen über die junge Frau hergefallen.)
    Mir fehlen angesichts dieses ungeheuerlichen Versagens des deutschen Rechtsstaates auch Jahre später noch die Worte.

  • Hobbyrichter

    |

    @XYZ: Es gibt natürlich ein Urteil mit Gründen. Das wurde ja auch verlesen.

  • Einer von zu vielen

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    @Robert : Ich könnte mir vorstellen, dass die Empathie seitens C.F. nicht reine Tarnung war, sondern echt. Echt vielleicht deshalb, weil er sich aus ihm selbst bewußt oder unbewußten Gründen mit seinem zukünftigen Opfer identifiziert hatte. Vielleicht war er auch selbst einmal schutzlos einer vergleichbaren Lage ausgesetzt und gab dieses Trauma in seinem Verhalten in Bezug auf Valerie und anderen „nur“ weiter ? Macht’s natürlich auch nicht besser, aber würde es zumindest verstehbarer machen.. GIbts Psychologen, die sich damit befassen ? Mich würde auch mal die Rolle in der Familie insofern interessieren. Als jüngster Bruder, dürfte er ja auch die 2 beiden älteren „entthront“ haben, was meistens nicht folgenlos abläuft. Ganz zu schweigen von den Domspatzen und was da so ablief.. Könnte insofern in der Tat schon das Tatmotiv stecken ?

  • R.G.

    |

    Er legte sich neben die heimlich betäubte Frau oder er lag heimlich neben ihr. Durchwegs wird sich auf das stärkere Moment, “heimlich betäubt” Bezug genommen.
    Was geschieht, wenn wir das andere Element in den Vordergrund rücken? Es heißt, “legte sich neben X”.
    Dazu fiel mir ein, dass irgendwo ungefähr stand, er habe als Heimfahrer (heimlich ?) im Internat übernachtet, weiters, er kannte die Jüngeren mit Namen und man nannte ihn Kindergärtner.

    Falls es von Externen Schlaferlaubnis im Internat gab, hatte man da ein eigenes Bett, zugewiesen von den Erziehern? War gesichert, dass man nicht durch die Zimmer der Buben gehen musste?
    Wenn es inoffizielle Nächtigungen gewesen wären, wo oder zu wem hinzu hätte man sich legen müssen? Wie konnte man das dann verbergen? Und generell, wenn ein geschlechtsreifer Älterer sich bei einem Jüngeren verstecken müsste, wie sollte das funktionieren, ohne grenzwertige Situationen zu erzeugen?
    Ich glaube, das ist abklärenswert, wenn man die andere, heimliche Welt des nun Angeklagten verstehen will, woraus sie entstanden sein mag.

  • R.G.

    |

    An die Schwandorfer Zeugin vom gestrigen Verhandlungstag!

    Es ist ihnen ganz sicher ohnehin schwer gefallen, sich noch einmal vors Gericht zu setzen, noch mehr nach dem Fragestil der Verteidiger beim vorigen Prozess.
    Sie haben dennoch geordnet und nachvollziehbar geschildert, was geschehen ist, offensichtlich waren Sie sich dabei der Verantwortung bewusst, mit verhindern zu helfen, dass irgendeinem Menschen durch diese Person Vergleichbares geschieht.

    Wie man hört, gab es vor der Tat an Ihnen oder nachher Andeutungen des Angeklagten, auf die nach meinem Moralkodex von den Zuhörern nicht adäquat reagiert worden war.
    Wie oft könnte er schon Zurechtweisungen herausgefordert aber nicht erhalten haben? Bei wievielen Menschen?
    Zu Unrecht darf und soll man nicht schweigen, Grenzüberschreitungen gehören als solche benannt, damit die Jugend weiß, wo die menschlich stimmige Richtung ist.
    Je höher jemand in der beruflichen Befehlskette eines Krankenhauses oder einer Praxis steht, desto mehr sollte man von ihm erwarten dürfen, dass er Grenzverletzungen sofort anspricht und ahndet.

    Sie haben gestern Rückgrat gezeigt.
    Das ist ein Geschenk an die Gesellschaft.

  • Bertl

    |

    Weiß jemand, wieviele Mitglieder der Familie eine Ausbildung in der Psychiatrie haben (Arzt, Pfleger)?

  • Robert

    |

    @ Einer von zu vielen.
    Ja, ok, man könnte das Ganze nochmals aufdröseln.
    Ich möchte C.F. nicht grundsätzlich „Empathie“ oder Einfühlvermögen absprechen, ich kenn ihn nicht persönlich, dass er sich mit seinen Opfern identifiziert halte ich für abwegig… Vielleicht kann er sich Katzen gegenüber selbstlos und tatsächlich empathisch verhalten.

    Seine Rolle als Kindergärtner bei den Domspatzen, sein Kümmern um die Kleinen, die er angeblich als einziger alle beim Namen kannte, wirkte nach außen hin sicher auch als „von Empathie getragen“. Nur zufällig, nämlich anlässlich der Ermittlungen zu Maria Baumer, flog er dabei auf. Er wurde wegen schweren und einfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrunfähigen Person, wegen dem Besitz von sogenannten kinderpornographischen Filmen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung von Frau Valerie S. verurteilt.

    Sein empathisch-wirkendes Verhalten scheint aber immer (wieder?) an ein Ziel und einen Zweck gebunden (gewesen?) zu sein: seine Opfer in die Situation des völligen Ausgeliefertseins zu bringen, sprich seine sexuellen Interessen und sein „Bedürfnis“ nach körperlicher Nähe und Kontakt zu befriedigen, ohne dass das/die Gegenüber in dabei stört oder selber Bedürfnisse verfolgen kann. Ob dies dann, Jungs, psychisch Kranke, Verlobte oder junge Frauen sind, ist C.F. vermutlich egal.
    Sexuellen Kontakt mit einem selbstbewussten und attraktiven erwachsenen Mann, traue ich ihm aber nicht zu, da träumt er vielleicht mal davon.

    Ich halte C.F. für einen höchst manipulativen, männlich sozialisierten Mehrfach-Wiederholungs-Täter.

  • Robert

    |

    kurzer Nachtrag:
    der soziale Ort der Tätersozialisation C.Fs. war das Regensburger Elite-Gymnasium Domspatzen und ihr Internat.

  • R.G.

    |

    zu
    “Bertl
    30. Juli 2020 um 12:55 | #
    Weiß jemand, wieviele Mitglieder der Familie eine Ausbildung in der Psychiatrie haben (Arzt, Pfleger)?”

    So Daumen mal Pi gefühlt, sind alle genetisch von den gleichen Vorfahren Abstammenden bis auf das Schwarze Schaf in der Psychiatrie in unterschiedlichen Positionen noch beschäftigt oder es dort gewesen, Patienten dagegen konnten bisher nur von außerhalb der Blutlinie sein.

    Nährboden für verwandtschaftliche Scheuklappen ist unter den Umständen mutmaßlich gegeben.

  • R.G.

    |

    Eines ist mir noch ein Anliegen.
    Ich habe heute Nacht wirklich schlecht geschlafen, weil ich dauernd nachdenken musste, ob die Schwandorferin sich irgendwann doch noch alleine vor der Bedrohung retten hätte können.
    Ich sehe da keinen einzigen klitzekleinen Augenblick, wo ich in ihrer Lage anders gehandelt hätte. Mein Gefühl ist vielmehr, es hätte womöglich schlimmer kommen können, wenn sie gegenüber dieser Person offene Gegenwehr probiert hätte.
    Wenn man überhaupt etwas ändern könnte und müsste, dann viel früher, bereits im Krankenhaus.

    Obschon hier kein Ort zur Heilung schwer verletzter Körper und Seelen ist, hat Herr Aigner die Umgangsregeln auf seinem Blog jedem zugänglich gemacht, das gibt ihm und den Usern eine Richtschnur, wie man sich das Miteinander vorstellt. Jeder weiß, womit man einen Verstoß setzt. Man kann sich gegenseitig korrigieren.

    So müsste man es in psychiatrischen Abteilungen erst recht halten, die Regeln auf den Stationen klar lesbar aushängen.
    PatientInnen sollten wissen, dass man sich beispielsweise bemüht, Bezugspfleger bestimmten Erkrankten zuzuteilen, das umfasst folgende Tätigkeiten…das Privatleben darf aber nicht in den Beruf eingetragen werden, persönlichen Kontakte zu den ihnen Anvertrauten sind nicht erlaubt und heilungsbehindernd (Hinweis auf ensprechende Paragraphen)
    usw. usf.
    Die Stationschefin hat im Gespräch mit dem Angeklagten schon gezeigt, dass er bei ihr Vertrauen verspielte, als er sich zu sehr der Zeugin zuwandte, für die Zukunft müsste man in einem nur annähernd eng wirkenden Kontakt den betroffenen Patientinnen die Regeln zeigen, was richtiges und was unerlaubtes, nicht mehr faires Verhalten ist, und vertrauliche Kontaktmöglichkeiten nennen, wo sie man sich hinwenden darf und soll, wenn man ein persönliches Anliegen hat. Klar ist dann eine andere Haupt-Bezugsperson zuzuteilen.

    Die Bringschuld kann wirklich nicht bei den PatienInnen liegen, einer freundlich-fördend angedachten Betreuungssituation die nötige Distanz zu geben.

  • XYZ

    |

    Zu R.G.17.17
    Dem kann ich nur zustimmen – Das Bildungswerk des Bayer. Bezirketags in Irsee bietet seit nahezu 40 Jahren Weiterbildungskurse u.a. in Kommunikation und Krisenintervention an, fachübergreifend auch für Pflegekräfte – man muss es aber auch in der jeweiligen Einrichtung umsetzen und kontrollieren – da sehe ich ein gerüttelt Mass an Schlendrian und Desinteresse – im übrigen auch bei der Domspatzenleitung. Es gibt dazu eine alte Regel: private und rein persönliche Kontakte von seiten des Personals sind kontra-indiziert, das hätte vom BKH unterbunden werden müssen, dito Domspatzen, und kann der bedauernswerten V.S. in keiner Weise vorgehalten werden. Das hätte dem Strafgericht bekannt sein müssen, wenn es einen psych. Sachverständigen beauftragt hätte – aber es war wohl von Anfang an ein deal das Ziel, oder anders ausgedrückt: sancta simplicitas.

  • XYZ

    |

    Zu Vergiss-mein-nicht 07.33:
    Würde mich nicht wundern wenn der ‘Deal’ beim etwaigen Golfspiel angesprochen wurde: Man kennt sich ja und redet so manches, und der RA ist – Verzeihung – so unbedarft das schon vorher heraus zu posaunen. Dabei tschilpten es alle Hausspatzen schon vorher vom Domdach herunter.

  • XYZ

    |

    Bemerkenswert dabei: eine angesehene Ärztefamilie, psychiatrisch geschult, eine Schwester systemische Familien-Therapeutin – wenn ich das alles so richtig mit bekommen habe – und das Debakel haben sie alle nicht geschnallt und verdrängt? Siegmund Freud lässt grüssen.

  • XYZ

    |

    Mein Fazit ist jedenfalls: die Aussageverweigerung der Familienmitglieder ist für mich nicht nachvollziehbar, es sind Ärzte und damit den Patienten verpflichtet, und nicht den desorientierten Verwandten – solche Ärzte sind mir suspekt und würde ich nie konsultieren.

  • Bertl

    |

    @XYZ
    Was bedeutet “systemische Familien-Therapeutin”, ist das eine wissenschaftlich fundierte Therapie-Richtung?
    Zum Verhalten der Familienmitglieder: Ich will mir da keine Beurteilung anmaßen. In vielen Familien gibt es das sog. “schwarze Schaf”. Wie es dazu kam, dass CF es wurde, dazu traue ich mir kein Urteil zu. Vielleicht will man in der Familie der Mutter das Schlimmste ersparen, obwohl das natürlich nicht geht.
    Aber deshalb die beruflichen Fähigkeiten der Brüder in Frage zu stellen, geht m.M. nach zu weit.
    Das Unglück nahm m.M. nach seinen Lauf, als CF ins Tagesinternat der Domspatzen kam. Dass er das verzogene Nesthäkchen gewesen sein kann, mag zusätzlich eine Rolle spielen.
    Er müßte da im Alter von 10 oder 11 Jahren gewesen sein. Also in einer Zeit, zu der die Sexualität eines Jungen erwacht.
    Die Blindheit von Katholiken gegenüber katholischen Institutionen und dort Tätigen ist erschreckend und unverzeihlich. Die Blindheit geht bis hin zu den Eltern von Kindern und auch Ärzten. Der zweitausendjährig geübte und verlangte devote Umgang mit der Macht der Kirche dauert immer noch – wenn auch abnehmend – an, Katholiken wird dieser Umgang zuzusagen mit der Muttermilch eingeflößt.
    Und leider macht unser Staat mit, überläßt notwendige Einrichtungen oft gänzlch der kirchlichen Führung und finanziert diese noch zum größten Teil.
    In den 90er Jahren gab es für Gymnasial-Schüler – ausser beim Pindl – keine Tagesbetreuung nach der Schule, ausser in kirchlichen Einrichtungen. In der Grundschule gab es noch den städt. Hort, mit dem Gymnasium war das vorbei.
    Und da waren eben die Domspatzen, bei denen zu dieser Zeit vom Mißbrauch zwar geflüstert, aber noch nicht öffentlich verhandelt wurde.
    Also gab man guten Gewissens sein Kind in das Domspatzen-Gymnasim mit Tagesbetreung: Das Kind war auf einer weiterführenden Schule, noch dazu mit einer excellenten musikalischen Ausbildung und seine Hausaufgaben waren gemacht, wenn er nach Hause kam. Warum sollte man an Mißbrauch denken, zumal das Kind ja jeden Tag nach Hause kam?
    Zwar eine naive Denkweise, aber Eltern meinten es gut.

  • XYZ

    |

    Zu Bertl 13.52
    Die systemische Therapie ist seit 01.07.20 als Psychotherapie-Methode von den Krankenkassen anerkannt . Dabei werden insbes. krankmachende Beziehungsgeflechte in Familien aber auch Organisationen untersucht. Näheres bei der dt. Gesellschaft für sytemische und Familientherapie, DGSF.

  • Bertl

    |

    @XYZ Danke!
    Ich habe gehört, dass der Anfang dieser Therapie-Richtung (Anfang der 90er?) nicht unproblematisch war. Für eine Familie ist die Beratung mit einem schlimmen Unglücksfall ausgegangen. Aber ich glaube, dass man inzwischen viel dazu gelernt hat.
    M.m. nach ist es nicht ungefährlich, wenn eine pädagogisch fundierte Ausbildung die Grundlage der Therapie bildet, dort wo eine psychologisch-psychiatrisches Studium notwendige Grundlage für eine Therapie sein sollte.
    Wenn eine Familie an die falschen Ansprechpartner kommt, kann das sehr gefährlich werden.
    Bei psychiatrischem Krankheitsbild bzw. Diagnose kann eine pädagaogisch fundierte Vorgehensweise völlig daneben gehen.

  • XYZ

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    Nochmals zu Bertl:
    Den behutsamen und mehr als schonenden Kommentar habe ich sehr wohl gelesen. Es bleibt für mich nur die ganz einfache Frage: hat da niemand irgendwas bemerkt? Weder Familie noch Gericht? Und zu den Domspatzen: das war nicht nur ein ‘Gemunkel’, es wussten es eigentlich alle, und schwiegen, eine solche Institution ist ja ‘sacrosanctus’ – man lese dazu die einfältigen Bemerkungen der StÄ’in im Prozess von 2016 . . .

  • Familie von Valerie S.

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    Lieber Herr Aigner und Kollegen, liebe Kommentatoren,
    wir möchten uns für die faire, detaillierte, respektvolle Berichterstattung sowie für die vielen wohlwollenden Kommentare bedanken, die unserer Valerie, und damit der ganzen Familie und Freunden als “Kollateralschäden” so gut tun!
    Selten ist die veröffentlichte wie die öffentliche Meinung so übereinstimmend, und nah an der Wahrheit, was in uns die Hoffnung auf ein gerechteres Urteil im Gegensatz zu dem faulen Deal von 2016 nährt.
    Auch sind offensichtlich aktuell sowohl die Richter als auch die Staatsanwaltschaft von einem anderen Kaliber als 2016, was sich nicht zuletzt dadurch zeigt, wie sinnentleert die Verteidigung agiert. Ihren bisherigen Höhepunkt fand diese Hilflosigkeit in der Haizmann’schen Aussage “das müssen Sie nicht verstehen”, als unsere Tochter die Sinnlosigkeit seiner und der Fragen seiner Kollegen demaskierte. Eine Blamage vom Feinsten.
    Nichts zeigt in unseren Augen Arroganz und Hilflosigkeit der Verteidigung besser als dieser Satz.
    Wir können nur hoffen, dass die aktuellen Richter dem Anschein gerecht werden, die Verantwortung und Macht, die sie innehaben, zu nutzen, die Bevölkerung zu schützen und weitere Opfer zu vermeiden.
    Kein Urteil der Welt wird Maria Baumer ihre Zukunft zurückgeben, den Eltern ihr Kind, den Geschwistern die Schwester und Freunden die Weggefährtin.
    Kein Urteil der Welt wird den überlebenden Opfern und ihren Familien und Freunden ihr Urvertrauen, ihr Seelenheil wieder geben.
    Aber nie wieder darf einem F. möglich werden, solche Schäden anzurichten!

  • XYZ

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    Zum Vater von V.S.:
    Ja, so ist es – und so manche Menschen und Institutionen und auch Strafjuristen müssen lernen nicht nur weg zu schauen. Vl. hilft die ganze Tragik auch dazu aufmerksamer zu sein.

  • XYZ

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    Zu Bertl 17.46:
    Das stimmt im Grunde. Die Familientherapie hat sich aus der ärztlich fundierten Gesprächstherapie (Carl.R.Rogers) entwickelt, wird aber gerne von mehr pädagogisch als psychiatrisch geschulten Personen ausgeübt – sollten aber zumindest über medizinische Grundkenntnisse verfügen. Fachliche Psychotherapie kann bei affektiven Störungen sehr wirkungsvoll sein, die lagen ja offensichtlich vor: Missbrauch von Kindern/Frau und Medikamenten. Das Problem liegt darin, dass das niemand wahrhaben wollte und C.F. beratungsresistent war oder ist: dann wäre zumindest eine Therapie-Bewährungsauflage angebracht gewesen, wenn nicht einverstanden geschlossene Unterbringung – aber dafür fehlten m.E. jegliches Gespür und Kenntnis bei Richter/RA/StA.

  • XYZ

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    Wenn ich mir das bei einer Pfeife mit tobacco diablo nero so zu Gemüte führe: mit solchen ahnungswerten psychischen Abgründen wollte niemand was zu tun haben, geht uns nichts an, Sozialarbeit als herkömmliche Resozialisierung, und Domspatzen schon gar nicht.

  • XYZ

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    Bin gespannt was die – endlich – beauftragte psychiatrische Sachverständige zum Abschluss der Verhandlungen vortragen wird: unzurechnungsfähig oder nicht?

  • Hthik

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    @Bertl 31. Juli 2020 um 13:52

    “Was bedeutet “systemische Familien-Therapeutin”, ist das eine wissenschaftlich fundierte Therapie-Richtung?”

    Denn Leuten geht es besser, weil man sich mit Ihnen beschäftigt. Rent a friend. Das kann der Pfarrer auch machen. Über die Validität zugrundeliegender theoretischer Konstrukte sagt das nicht aus.

  • Hthik

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    @Familie von Valerie S. 1. August 2020 um 10:56

    Auch ich möchte meine Respekt für die Aussagewilligkeit bekunden. Liebe zur Wahrheit ist, was dieser Welt fehlt.

    “.. was sich nicht zuletzt dadurch zeigt, wie sinnentleert die Verteidigung agiert. Ihren bisherigen Höhepunkt fand diese Hilflosigkeit in der Haizmann’schen Aussage “das müssen Sie nicht verstehen”, als unsere Tochter die Sinnlosigkeit seiner und der Fragen seiner Kollegen demaskierte.”

    Den mutmaßlichen Grund kann er schlecht aussprechen. Das jetzt entscheidende Gericht ist nicht dazu gezwungen, Wertungen des früheren zu übernehmen. Also kann man versuchen, Dinge, die man früher im Rahmen des gewünschten Deals übergangen hat, wieder aufzukochen. Vielleicht ist das doch irgendwie zweifelhaft und der Angeklagte hat das damals hingenommen, weil er damals mit dem Deal ja helfen wollte, dass der für das Opfer belastende Prozess gekürzt wird. Irgendwas muss der Anwalt ja tun für sein Geld. Kann nicht schaden, zu versuchen, diesen Heiligenschein zu polieren und an der Glaubwürdigkeit der Zeugin zu sägen. Hätte er eine bessere Idee, würde er die versuchen.

  • Hthik

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    @Bertl 31. Juli 2020 um 13:52

    “Und leider macht unser Staat mit, überläßt notwendige Einrichtungen oft gänzlch der kirchlichen Führung und finanziert diese noch zum größten Teil.”

    Insbesondere finanziert er damit die Diskriminierung dieser Einrichtungen gegenüber Andersdenkenden. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_09/_08/Petition_45587.nc.html

  • R.G.

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    @Hthik
    In meiner allernächsten Umgebung gab es Menschen, Knaben, mit möglicherweise zum Angeklagten sehr vergleichbarer Sozialisation.
    Nachträglich sieht man, unsere Ordenspriester fischten sich bevorzugt Heimatvertriebenen – Jungen bestimmten Aussehens heraus, sie boten ihnen eine Bildungschance in ihrem Elite-Internat.
    Als die Zöglinge zum ersten Mal auf Ferien kamen, war schon ein nie mehr heilbares Misstrauen gegen Mutter und Schwester in sie gepflanzt. Wundert es, wenn sich das in deren Ehen fortsetzte?

    Der Ordenswichtigste predigte ständig vom Satan, wie er Gift in die Herzen der Menschen pflanze, fand Frauen häufig besessen, gelegentlich brüllte er herum, dass wieder mal der Teufel in Gestalt eines Buben oder einer Frau einen Pfarrer verführt habe, mit dem Ziel, die Kirche zu zerstören..

    Um die uninteressanten weiblichen Menschen nahmen sich dagegen Helfer aus Skandinavien und Benelux an, ihnen wurde ein Bild eines positiven, gestaltbaren sozialen Miteinanders beigebracht. In dieser Welt gab es weltliche Gesetze, die für alle gleich Gültigkeit hätten. Taten hätten Konsequenzen. Es war klar, der Gesellschaft stehe zu, vor Gewalt geschützt zu sein.
    Aber die Realtät löste das “Versprechen”nicht ein.

    Zwei Generationen später ist die Saat des Hasses immer noch und zunehmend mehr spürbar, WEIL mögliche Verleumder, Vergewaltiger, Missbraucher aus Fehlprägung in Internaten, selbst wenn sie seit der Jugendzeit nie mehr Kontakt zueinander pflegten, einander in Notzeiten nach außen hin eisern verteidigten, unabhängig von Schuld oder Unschuld.
    Die Opfer dagegen ließ man schutzlos, und bei Gerichten schloss man schon mal Deals durchaus zu ihrem Nachteil ab.

    Wahrscheinlich in den frühen 80er Jahren stand ein uralter Ordensmann in der Klausur auf, er klassifizierte das Erziehungsmodell seiner über Bayern, Vorarlberg und Ostösterreich verteilten jüngeren Mitbrüder wegen der sinnlosen disziplinarischen Härte eine Kopie der NS-Erziehung. So erziehe man zum Krieg.

    Wir lesen hier von einem jungen katholischen Mann als Angeklagten. Ich sehe teilweise nicht, dass ihm die vom Rechtsstaat gesetzten Grenzen als unverrückbare Leitlinien erfahrbar gemacht wurden, es schien für ihn flexibel gestalt- und deutbare Leerräume zu geben . Eine Konsequenz, den Beruf verlieren zu können, wenn er sich einer Patientin aktiv aus eigenem Bedürfnis heraus nähere, scheint ihm zum Beispiel nicht bekannt gemacht worden zu sein, aber ich habe keinen Zweifel, dass er wusste, was das für die Patientin bedeutete, er hatte schließlich eine fachspezifische Ausbildung.

    Wenn wir den Rechtsstaat schwächen durch ausfransende Grenzsetzung, Umdeuteln und Mauscheln, oder Täter nicht bestrafen, schaffen wir immer weitere Opfer.

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