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Tag 38 im Wolbergs-Prozess

„Obergschaftler“ wollen Wolbergs’ Glaubwürdigkeit prüfen

Die Staatsanwaltschaft will den früheren Stadtbau-Chef Joachim Becker als Zeugen im Korruptionsprozess vernehmen lassen. Aussagen von ihm und Joachim Wolbergs zu einer Stellenbesetzung bei der städtischen Wohnbautochter klaffen deutlich auseinander. Er sei unter Druck gesetzt worden, so Becker bei der Kripo. Nun muss das Gericht entscheiden.

Hat Joachim Wolbergs Stadtbau-Chef Becker unter Druck gesetzt, um dem früheren Tretzel-Mann Franz W. einen Job zu verschaffen? Die Staatsanwaltschaft will Becker dazu vernehmen. Foto: Archiv

„Jetzt haben Sie erreicht, was Sie wollten. Jetzt haben Sie morgen die Schlagzeilen.“ Joachim Wolbergs ist ungehalten. Und laut. Und als Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier – wohl mit Blick auf die Lautstärke des suspendierten Oberbürgermeisters – ein „Wir hören sehr gut“ an dessen Wortmeldung anschließt, schleudert dieser ihm, deutlich leiser, aber ätzend, ein „Obergschaftler“ (übersetzt in etwa so etwas wie „Wichtigtuer“) entgegen. Dass Wolbergs’ Despektierlichkeit Eingang in das Gerichtsprotokoll finden wird, wie Kastenmeier anschließend fordert, ist eher zu bezweifeln. Richterin Elke Escher lehnt diese Forderung des Staatsanwalts zunächst ab, muss aber, nachdem Kastenmeier eine Protokollierung förmlich beantragt hat, noch per Beschluss darüber entscheiden. Es ist aber ohnehin nur eine Nicklichkeit im Vergleich zu jenem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Wolbergs so in Rage gebracht hat.

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Ex-Stadtbau-Chef und CSU-Stadtrat als Zeugen?

Dr. Christine Ernstberger will den kürzlich geschassten Stadtbau-Chef Joachim Becker als Zeugen vernehmen lassen. Es gehe dabei um die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Wolbergs. Hintergrund ist eine Stellenbesetzung bei der Stadtbau GmbH, die im Sommer 2016 gehörig für Schlagzeilen gesorgt hatte. Im August 2016 trat Franz W. seinen Job als technischer Leiter und damit zweiter Mann bei der städtischen Wohnbaugesellschaft an. Seine Berufung ging im Mai durch den Aufsichtsrat, keinen Monat bevor die Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen Wolbergs öffentlich wurden.

Heute sitzt W. mit auf der Anklagebank, unter anderem wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung angeklagt. Während er in Untersuchungshaft saß wurde er bei der Stadtbau wieder gefeuert. W. war lange Jahre Geschäftsführer bei BTT und rechte Hand von Unternehmenschef Volker Tretzel. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, federführend ein Strohmann-System in der Firma ausbaldowert zu haben, über das die (angeklagte) Großspende Tretzels an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs verschleiert worden sein soll.

“Taktischer Zwang”

Franz W. verließ das Bauteam Tretzel 2015 und landete – nach einem kurzen Intermezzo bei einem anderen Bauträger, dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ – bei der Stadtbau. Auf Druck von Joachim Wolbergs und des damaligen SPD-Fraktionschefs Norbert Hartl habe er diese Stelle bekommen, für die ihm als gelerntem Maurer die in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzungen gefehlt hätten, hieß es damals. Zwei Mitbewerberinnen seien besser qualifiziert gewesen.

Angeklagt ist dieser Sachverhalt beim derzeit laufenden Prozess nicht, aber Joachim Wolbergs selbst hatte das Thema mehrfach angesprochen, unter anderem bei seinem Eröffnungsstatement am zweiten Verhandlungstag. Eine wie auch immer geartete Einflussnahme bei der Stellenbesetzung bestritt der suspendierte Oberbürgermeister vehement. Stadtbau-Geschäftsführer Becker selbst habe Franz W. am Ende dem Aufsichtsrat als geeignetsten Kandidaten vorgeschlagen.

Doch dieser Darstellung hat Becker bei einer Vernehmung durch die Kripo offenbar deutlich widersprochen, wie Staatsanwältin Ernstberger am Donnerstag anführt. Demnach habe Wolbergs mehrfach auf Becker eingewirkt, damit Franz W. den ausgeschriebenen Posten bekomme. Zum Teil bereits, bevor überhaupt alle Bewerber bekannt gewesen seien. Wolbergs habe in diesem Zusammenhang sogar bei Becker angerufen und gefragt, ob er richtig Ärger haben wolle. Am Ende habe er Franz W. „aus taktischem Zwang vorschlagen müssen“, so der Stadtbau-Geschäftsführer gegenüber der Kripo.

“Wissentlich die Unwahrheit gesagt”

Gegenüber CSU-Stadtrat Erich Tahedl, er sitzt im Aufsichtsrat der Stadtbau, soll Becker zudem schon damals erwähnt haben, dass Wolbergs Druck auf ihn ausgeübt habe. Auch Tahedl soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen werden, um dies zu beweisen. Als weiterer Beleg sollen mehrere Mails von Norbert Hartl an Joachim Wolbergs verlesen werden. In einer fragt Hartl beim Oberbürgermeister an, dass Franz W. nun wissen müsse, „ob das bei der Stadtbau klappt“. Er habe nämlich noch zwei weitere Angebote.

Wolbergs habe – obwohl er von alledem wusste – etwas völlig anderes vor Gericht behauptet und damit möglicherweise „wissentlich die Unwahrheit gesagt“, so Ernstberger. Um seine Glaubwürdigkeit ernsthaft einschätzen zu können, sei eine Vernehmung Beckers und Tahedls deshalb unumgänglich.

Nachdem Christine Ernstberger ihren Antrag gestellt hat, spricht Wolbergs-Verteidiger Peter Witting von „einer echten Nebelkerze“, die die Staatsanwaltschaft da gerade zünde. Für das Verfahren habe dieser Antrag nur wenig Bedeutung und überhaupt sei doch bekannt, dass es auch aktuell „Riesenprobleme“ mit dem Stadtbau-Geschäftsführer gegeben habe (Mehr dazu in unserem Bericht vom Oktober 2018). Man werde in Kürze eine ausführliche Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft abgeben, so Witting.

Wolbergs freut sich “auf die Auseinandersetzung”

Wolbergs legt nach, dass er voll und ganz „bis ins Detail“ bei seinen Aussagen zu der Stellenbesetzung bleibe. Er frage sich auch, warum die Staatsanwaltschaft das Thema denn nicht angeklagt habe, aber Becker könne gerne kommen. „Ich würde mich über eine solche Auseinandersetzung freuen.“ Er werde dann aber aus früheren Protokollen vortragen, wo über Beckers Eignung als Geschäftsführer diskutiert worden sei. Und er werde auch davon sprechen, wie sein Vorgänger Hans Schaidinger den Posten 2009 politisch besetzen wollte. „Da war überhaupt keine Qualifikation da“, schimpft Wolbergs.

Er spielt dabei offenkundig auf den damaligen Versuch seines Vorgängers an, seine Parteifreundin Petra Betz als Stadtbau-Geschäftsführerin zu installieren. Nach den Stimmenverlusten der CSU bei der Kommunalwahl und der daraus folgenden Koalition mit der SPD musste Betz ihren Bürgermeisterinnen-Job abgeben (ihre Nachfolge trat Wolbergs an). Mit der Stadtbau-Geschäftsführung wollte Schaidinger sie entschädigen – so die damalige Lesart, über die auch zahlreiche Medien berichtet hatten. Von einem „Aroma von Filz“ schrieb beispielsweise die SZ.

„Damals haben Sie nicht ermittelt“, schleudert der Angeklagte der Staatsanwaltschaft entgegen und redet sich weiter in Rage, bis es schließlich zum erwähnten „Obergschaftler“-Ausfall kommt, über dessen Protokollierung Richterin Escher nun ebenso entscheiden muss wie über den Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung Beckers.

Was genau ist ein “Dauerwahlkampf”?

Etwas spektakulär endet damit ein Prozesstag, der eher wenig Aufregung erwarten ließ. Lediglich die nochmalige Vernehmung von Ulrike W. stand auf dem Programm. Die Verteidigung hatte beantragt, die frühere Leiterin von Wolbergs’ Wahlkampfbüro erneut zu befragen. Es ging darum, jenen „Dauerwahlkampf“ zu konkretisieren, den Wolbergs laut eigener Aussage auch nach seiner Wahl führen wollte. Strafverteidiger Witting verwendet den Begriff immer wieder.

Ein Hintergrund für diese Betonung eines „Dauerwahlkampfs“ könnte laut dem Regensburger Strafrechtsprofessor Dr. Henning Müller sein, dass die Annahme von Parteispenden und ein daraus unter Umständen resultierender Verdacht von Vorteilsannahme während eines Wahlkampfs vom Bundesgerichtshof weniger streng ausgelegt wird, als bei Spenden nach der Wahl. Immerhin: An Wolbergs’ SPD-Ortsverein flossen auch nach 2013/14 allein aus Tretzels Umfeld laut Anklage noch fast 150.000 Euro.

Nach der Wahl: Schulden für Büro, Personal und Werbung

Ulrike W. erklärt am Donnerstag vor Gericht, dass im April 2014, also kurz nach Wolbergs’ Wahl zum Oberbürgermeister, noch annähernd 200.000 Euro an Rechnungen offen gewesen seien – unter anderem für Gehälter und Miete für das Wahlkampfbüro, Flyer und Zeitungsannoncen. Rechnungen der von Wolbergs beauftragten Wahlkampfagentur „Platzl Zwei“ seien darin noch nicht enthalten gewesen, so W. Nach mehreren Mails und Anfragen seiner Büroleiterin habe Wolbergs schließlich das bereits bekannte Privatdarlehen in Höhe von 228.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Verbindlichkeiten zu tilgen.

Woher das Geld für Bürobetrieb und für die Tilgung seines Darlehens kommen sollte? Wolbergs habe wohl auf Spenden gehofft, sagt Ulrike W. „Ich bin davon ausgegangen, dass er Zusagen hatte.“ Wie viele Spenden nach der Wahl genau eingingen, könne sie aus dem Stand nicht sagen. Man habe aber dann eben immer das gezahlt, was gerade offen war. Von Wolbergs’ Darlehen sind bislang 25.000 Euro zurückbezahlt worden. Der Rest wird, sofern er bis Ende 2019 nicht getilgt ist, in eine Spende von Wolbergs an die SPD umgewandelt.

Zwischen Grußworten, Berlinfahrt und SPD-Fasching

Nicht mehr entschlüsseln kann Ulrike W. eine Gesprächsnotiz in ihrem „Wahlkampftagebuch“ vom November 2013, zu der sie vom Gericht befragt wird. Es ist eine Liste mit mehreren Namen und Geldbeträgen. Der SPD-Stadtverband wird darin von 70.000 Euro flankiert, das Immobilien Zentrum Regensburg (IZ) von 40.000, Tretzel von 100.000. Ob das Zusagen waren oder nicht, könne sie nicht sagen. Wolbergs spricht später von „Erwartungszahlen“, die er beim IZ und Tretzel gehabt habe, jeweils auch von Leuten, die von beiden „zum Spenden animiert“ werden würden.

Was das Büro nach der Kommunalwahl den konkret gemacht habe, will die Staatsanwaltschaft wissen. Man habe den SPD-Unterbezirk unterstützt, als dort das Büro nicht besetzt war, sagt W., aber auch die Jusos, ab und an habe man ein Grußwort geschrieben. Beim Europawahlkampf habe man geholfen und auch Bundestagskandidat Tobias Hammerl hätte auf das Büro zurückgreifen können. Außerdem sei zwei Mal der SPD-Fasching und eine Berlinfahrt für Parteimitglieder organisiert worden. Ansonsten habe sich W. technisch auf den nächsten Kommunalwahlkampf vorbereitet. Die monatlichen Kosten für das Wahlkampfbüro, das erst 2016 unter dem Eindruck der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geschlossen wurde, hätten sich auf rund 8.000 Euro belaufen.

Es brauche eben mittlerweile ein professionell geführtes Büro für die Parteiarbeit, sekundiert Wolbergs-Verteidigerin Jutta Niggemeyer-Müller später. Die Partei für sich genommen sei – gerade in Regensburg – kaum kampagnenfähig, schiebt Wolbergs nach. Mehrere Mails von Ulrike W. an Wolbergs, die anschließend verlesen werden, sollen dies untermauern.

“Nächsten Verdacht” klargestellt?

Eine persönliche Erklärung hat Joachim Wolbergs gleich zu Beginn des 38. Verhandlungstages zu einem Telefonat abgegeben, dass bereits am Dienstag vorgespielt wurde, und aus dem in einem „Online-Forum“, er meint regensburg-digital, der „nächste Verdacht gestrickt“ worden sei. Es geht um folgende Passage aus unserem Prozessbericht vom Dienstag:

„Unkommentiert lässt Joachim Wolbergs ein Telefonat zwischen Norbert Hartl und Volker Tretzel vom September 2016, das am Montag vorgespielt wird. Während die beiden sich darin gegenseitig versichern nichts falsch gemacht zu haben, auch mit Blick auf Hartls Wohnungskauf, lässt Tretzel am Rande fallen, dass Wolbergs ja auch gesagt habe, dass er eine Wohnung haben wolle.“

Wolbergs zitiert am Donnerstag erneut aus dem Telefonat. Wörtlich sagte Tretzel demnach zu Hartl:

„Das ist ja beim Wolbergs genau das gleiche. (…) Der hat ja auch von Anfang an gesagt, er wollte auch eine Wohnung.“

Am Donnerstag legt Wolbergs nun Wert auf die Feststellung, dass es sich dabei nicht um eine Wohnung für ihn handelt, sondern jene, die er und seine Brüder für ihre Mutter beim Bauteam Tretzel gekauft haben. „Das hat auch jeder der Prozessbeteiligten so verstanden“, sagt Richterin Elke Escher.

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Kommentare (34)

  • Barnie Geröllheimer

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    So, laut wird er der süße Kleine und Kosenamen verteilt er auch schon. Muß die die Hosen ganz schön voll haben…

  • Lothgaßler

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    So kann es gehen: Da bitte ich gestern für Wolbergs noch um Zurückhaltung bei den Kommentatoren, hoffe auch “choaching”, damit Wolbergs sich nicht mehr in Rage redet, und dann das!
    An die Freunde von Wolbergs: redet mit ihm, beim nächsten verbalen Ausrutscher wird wohl der Hammer fallen.
    Die “Glaubwürdigkeit” der Zeugen sollte nicht nur bei Wolbergs und Becker geprüft werden, auch einige BTT-Mitarbeiter haben eher Unglaubwürdiges zu ihrer Spendentätigkeit berichtet. Ich vermute die Zielperson dieses Schachzugs der Staatsanwaltschaft ist Franz W.: Sing Vöglein sing, sonst kommst Du in den Käfig.
    Aufgrund der Zeugenaussage von Ulrike W. kann ich keinen Dauerwahlkampf von/für Wolbergs erkennen.

  • Hirsch

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    Mal wieder ein “echtes No-Go” von unserem lieben Wolle. Und die erwähnten Schlagzeilen, die hat er sich damit gleich auch noch selbst gesichtert.
    Ich freue mich schon auf die morgige kostenlose Theateraufführung in der Buchhandlung Dombrowsky!

  • Major Tom

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    Gibt es bei Gericht nicht sowas ähnliches wie “Ungebührliches Verhalten” oder wie es in TV-Serien immer heißt “Missachtung des Gerichtes”?

    Wenn ich als Normalbürger einen Beamten, z.B. Polizisten, als “Obergschaftler” bezeichne, kann ich sicher sein, mir eine Anzeige wegen Beleidigung einzuhandeln. Warum wird Herr Wolbergs nicht diese Ehre zu Teil, vor Allem weil es nicht sein erster Ausrutscher dieser Art war.

    Dieser Mann hat sich, allein durch die Art wie er vor Gericht auftritt, als OB für diese Stadt disqualifiziert. Ob schuldig oder nicht, das muss am Ende das Gericht entscheiden, sollte man dem Gericht und dessen Vertreter gegenüber Respekt zeigen. Übrigens den gleichen Respekt, den Herr Wolbergs immer für sich einfordert.

    Ich glaube aber, dass es wenig Sinn macht noch mehr Zeugen zu vernehmen. Die Aussagen sind doch immer die Gleiche – “Ich kann mich nicht erinnern”, “Davon habe ich nichts gewusst”, “Ich habe gedacht, das bla bla bla”. Ich finde, man sollte das Ganze zu einem Abschluss bringen. Wenn das vorhandene Beweismaterial ausreicht, dann Verurteilung, wenn nicht, dann Freispruch (Glück für Wolbergs, Pech für Regensburg) und im Zweifelsfall, was nicht schön ist, “in dubio pro reo” – als im Zweifel für den Angeklagten.

    Ich persönlich glaube, dass am Ende sowieso Nichts rauskommt. Für Wolbergs gibt´s einen Klapps auf die Finger (dududu mach das nicht nochmal), der Tretzel bekommt eine Geldauflage, die er aus der Portokasse bezahlt (zahlen es sowieso die Käufer seiner nächsten Wohnungen mit), und der Dumme ist wahrscheinlich der Herr W., der das Bauernopfer ist, und bestraft wird, weil er die vermeintliche Parteispende verschleiern wollte (mußte).

    Die beste Option aus Sicht der Stadt Regensburg wäre allerdings, dass Verfahren in die Länge zu ziehen. Nächstes Jahr sind Kommunalwahlen, und ein weiterhin suspendierter OB kann nicht antreten. Dann ginge dieser Kelch zumindest an der Stadt vorüber. Wenn man allerdings die “3 von der CSU-Tankstelle” siehst, stellt sich die Frage ob das für die Stadt die bessere Wahl ist.

    Vielleicht sollten sich den anderen Parteien (FW, FDP, ÖDP, usw.) überlegen, ob sich nicht geeignete Kandidaten für den Posten des Oberbürgermeisters finden lassen. Diese Stadt braucht nach Jahren von roten und schwarzen Amigos wieder ein Stadtoberhaupt, dass ehrliche und anständige Politik für die Bürgerinnen und Bürger macht.

    Ich weiß ja nicht ob es rechtlich möglich ist, ab vielleicht wäre auch ein parteiloser Kandidat, getragen und gefördert von FW, FDP, usw. eine Option für diese Stadt.

  • Suburbia

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    Dass viele Entscheidungen nicht im Interesse der Stadtgemeinschaft liegen konnten ist jedem halbwegs intelligenten und interessierten Beobachter der Regensburger Stadtpolitik seit Jahren aufgefallen – unter Wolbergs und Schaidinger. Eine Schande, auch bzgl. der Stadträte sämtlicher Parteien, die ihren Kontrollauftrag nicht erfüllen. Das Aufdecken so mancher Unrühmlichkeiten verdanken wir vor allem regensburg-digital, wie z.B. eine ganze Reihe völlig überteuerter PPP-Projekte, die Vertreibung der Alten aus dem Michlstift, das Millionengrab in der Maximilianstraße, Baugenehmigungen die nur Schaidinger- oder Wolbergs-Spezl erhalten, andere Leute nicht u.v.m.

    Bei den bisherigen Zeugen aus den Reihen der Stadtverwaltung hatte ich stets den Eindruck, dass sie mit der Sprache nicht so recht herausrücken wollten und auffallend häufig (angebliches?) Nichtwissen bzw. Nichterinnern äußerten. Auch bei den einbestellten Stadträt/innen hatte ich den Eindruck, dass ihnen weniger an der “Wahrheitsfindung” lag, als am Schutz ihrer Eigen- und Parteiinteressen.

    Natürlich muss Joachim B. als Zeuge geladen werden. Er ist der einzige, auf den seitens der Stadtspitze kein Druck mehr ausgeübt werden kann, weder direkt noch indirekt, und der daher offen sprechen wird. Alles andere wäre aus Sicht des geneigten Beobachters eine nicht zu erklärende Einseitigkeit bei der Ladung von Zeugen.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    @Leserbriefschreiber,
    Würdet ihr im dauerfeuer auf der anklagebank sitzen, würdet ihr auch ein zornventil brauchen. das ist menschlich. So dass euer ,jetzt hat sich der W. aber wieder aufgeführt !’ – voyeurismus’ euch keinen funken besser als W. macht. Das wirkliche Problem ist eine kaputte kultur, in der es normal ist, dass reiche mit einschlägigen Interessen Politiker und Parteien aushalten. Dazu höre ich von der CSU nichts, den Parteien der bunten Koalition nichts. Alle sind sie geil darauf, bloss keine Geldgeber zu vergrätzen und weiter oder endlich ausgehalten zu werden . Und viele von euch Gschaftlern dürften im ,alltag’ da auch den Mund nicht aufmachen. Oder ?

  • Mr. T.

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    Wolbergs wird ob seiner sich häufenden Ausfälle wohl deshalb nicht stärker vom Gericht gemaßregelt, um ihm nicht noch mehr die Opferrolle anzubieten, in die er sich gerade so wohlfühlt.

  • Masterofdesaster

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    Apropos Stadtbau! Vor 10 Jahren gab es dort einen Korruptionsskandal, eine Mitarbeiterin nahm Geschenke für die Zuweisung von Wohnungen an. Es ging um keine großen Beträge. Die Herren Kommunalpolitiker sollten sich erinnern, wie sie damals damit umgegangen sind und was die gefordert haben.

  • Hirsch

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    @ Mr. T.
    Gut möglich. Das letzte was sich Frau Escher wohl im Nachhinein nicht vorwerfen lassen will, ist Voreingenommenheit. Auch wenn ich ihr Verhalten gegenüber den verbalen Ausfällen persönlich als zu lasch empfinde, wird sie sich schon etwas dabei denken.

  • XYZ

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    Es wird immer obstruser: Ein gelernter Maurermeister – der Landrat Schuierer war Strassenbaumeister – muss nicht von vorneherein ungeeignet sein. Aber: er muss redlich sein!

  • Bertl(Original)

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    Ganz abgesehen davon, wie der susp. OB mit dem Geld anderer rumschmeißt: Wenn er sich bisher nicht lächerlich gemacht hat, dann aber jetzt, wenn er als gescheiterter Jurastudent und jetzt Angeklagter einen Juristen mit Examen, der ihm als Staatsanwalt gegenüber sitzt, einen Obergschaftler nennt. Er ist halt nur mehr peinlich,

  • Brezensalzer

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    @Herrn Aigner :

    Wieso wird von Ihnen zugelassen, dass sich jemand wie Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU dermaßen als moralische Instanz aufspielt und andere Forumsteilnehmer die berechtigte Kritik am suspendierten Oberbürgermeister üben von diesem Forumsteilnehmer mit in äußerst aggressiver Weise mit haltlosen herabsetzenden Äußerungen überzogen werden?Wieso wird von Ihnen zugelassen, dass sich jemand wie Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU dermaßen als moralische Instanz aufspielt und andere Forumsteilnehmer die berechtigte Kritik am suspendierten Oberbürgermeister üben von diesem Forumsteilnehmer mit in äußerst aggressiver Weise mit haltlosen herabsetzenden Äußerungen überzogen werden?

  • Stefan Aigner

    |

    @brezensalzer

    Ich halte Sie für überempfindlich. Wer anonym kommentieren darf, sollte keine Glaskinn haben.

    Im Übrigen: Unser Forum, unsere Regeln, unser Hausrecht. Darüber diskutiere ich auch nicht.

    Weder mit Ihnen noch mit denjenigen, denen manche Kritik an Herrn Wolbergs nicht passt.

  • XYZ

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    Für mich stellt sich nach dem richterlichen Hinweis zur “Mittäterschaft” des einstigen GF der Fa.BTT nur noch die Frage: oder war er “Alleintäter”? War die reinste Freundeleswirtschaft. Davon konnte und musste der Firmeninhaber nichts ahnen.

  • B. Sorgt

    |

    @Major Tom

    Ich glaube, dass Sie die Situation etwas zu einfach darstellen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Niemand wird verurteilt, weil auf halber Strecke alle Zuschauer glauben, dass es jetzt reicht. Über die Zeit der Selbstjustiz sind wir Gott sei Dank hinweg, die Verfahren werden von Gerichten geführt. Nicht immer perfekt, aber immer noch besser als Selbstjustiz oder Verurteilung durch die Öffentlichkeit.

    Ich teile Ihre Meinung, dass Herr Wolbergs – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – als Oberbürgermeister nicht geeignet ist. Trotzdem haben sowohl er, als auch die Bürger, ein Recht auf ein Verfahren, das möglichst alle relevanten Aspekte untersucht. Dazu gehört es, Zeugen zu vernehmen – auch, wenn manchmal nichts dabei herauskommen sollte.

    Zu Ihrer Frage, ob ein parteiloser Kandidat antreten kann: in Bayern kann ein Oberbürgermeisterkandidat oder eine Kandidatin ohne Parteimitgliedschaft antreten. Für wen auch immer. Selbst eine parteilose Kandidatin (auch Sie, falls Sie sich das antun wollen), kann antreten.

  • mkv

    |

    “Glaubwürdigkeit des Angeklagten Wolbergs” – das ist das Stichwort, und darauf ziele der ausführlich auch in der MZ geschilderte Antrag des Herrn Ober.StA, richtig? Geschildert wird dort, wie dem OB die Zornesröte ins Gesicht stieg.

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagepersonen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen sind anspruchsvolle Problemstellungen in der juristischen Ausbildung. (*)

    Warum wohl wurde Wolbergs zornig? Hatte er vielleicht ausreichend Gründe dafür, über den Antrag des OberStA so emotional zu reagieren, weil es vielleicht ein sog. Schaufenster-Antrag war? Schon mal darüber nachgedacht?

    Wer kann Täter einer Falschaussage sein? Nur ein Zeuge, regelmäßg kein Angeklagter (es sei denn, er belastet in seiner Einlassung einen Dritten, Stichwort: Üble Nachrede etc.). Daher kommt es stets auf die Glaubwürdigkeit (nur) des Zeugen an. Jeder Angeklagte kann nämlich zu seiner Verteidigung schweigen, auch lügen (!) wie er will (was ich hiermit keinesfalls dem OB unterstellen will).

    Wenn aber jeder Angeklagter, ohne sich strafbar zu machen, vor Gericht auch lügen kann, wieso kann es dann nach dem Willen bzw. dem Antrag des Staatsanwalts auf dessen “Glaubwürdigkeit” ankommen?

    Was ist im bairisichen Dialekt ein Gschaftler? Ein Obergschaftler? Gar ein Gschaftlerhuber?

    Zu beachten ist:

    Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen – ist eine Grundlage des Strafprozesses: Jeder Beschuldigte, jeder Angeklagte, jeder Zeuge hat das Recht, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen.

    Dieser Grundsatz des nemo tenetur, der sich prozessrechtlich in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (für den Beschuldigten) und § 55 Abs. 1 StPO (für den Zeugen) findet, hat seine Grundlage im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) und der vom Staat zu schützenden Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die auch vor einem in der Situation einer Konfrontation mit der staatlichen Gewalt empfundenen Zwang schützen, sich selbst zu belasten. Demgemäß wird der nemo-tenetur-Grundsatz als ein grundrechtsgleiches Recht verstanden.

    All das weiß der OberStA. Auch kennt er das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung als eigenständiges Grundrecht jedes Angeklagten. Wer das Recht zu schweigen hat, gar wegen Lügen vor Gericht grundsätzlich nicht gesondert belangt werden kann, auf dessen Glaubwürdigkeit kann es logischerweise nicht ankommen. Haben wir es daher in der Gestalt des OberStA mit einem Wichtigtuer zu tun, gar einem Ober-Wichtigtuer? Und hatte der angeklagte Oberbürgermeister dann nicht allen legitimen Grund, seinen Zorn zum Ausdruck zu bringen?

    Liegt daher allein in den mit dem (Schaufenster)Antrag des OberStA verbundenen, im Raum (der Öffentlichkeit) stehenden schlichten Behauptungen ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens? Dessen Ziel es womöglich ist, den Bürger Wolbergs in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen?

    Die Vert. wird nächste Woche auf den Antrag der StA reagieren und das Gericht wird hoffentlich klare Worte finden, denn:

    “Während die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens des vermeintlichen Tatopfers bei Sexualdelikten (!!) regelmäßig vorgenommen wird, bildet die Einholung eines Gutachtens für die Analyse der Aussage des Angeklagten die absolute Ausnahme. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht des BGH die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Angeklagten zum Wesen richterlicher Rechtsfindung gehört, sodass entsprechende Beweisanträge in der Regel mit dem schlichten Verweis auf eigene Sachkunde des Gerichts abgelehnt werden können.” (**)

    —-

    Als Hintergrund, über die “Regeln”, wie die Überzeugungsbildung des Gerichts (nicht des StA) zu geschehen hat ;–)
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fehlurteile-strafprozess-richter-entscheidungspsychologie/

    Für die Bild-Zeitungsleser besonders
    https://www.bild.de/ratgeber/evergreen/ratgeber/alltagsfrage-darf-man-vor-gericht-luegen-47515942.bild.html

    (*)
    https://www.jura.uni-frankfurt.de/55029767/Generic_55029767.pdf

    ….

    (**)

    RA Markus Schmuck
    https://www.caspers-mock.de/publikationen/glaubwuerdigkeitsgutachten_angeklagter.htm

  • Giesinger

    |

    Zu Herrn mkv:
    Meiner Meinung nach zielt der Antrag in erster Linie auf die Zeugenvernehmung des Herrn Becker ab, um so der StaA neue Erkenntnisse zu verschaffen.

    Gschaftler hat unser Chef schon richtig mit “etwa so etwas wie Wichtigtuer” beschrieben.
    Der Obergschaftler wäre dann halt der Oberwichtigtuer.
    Für mich klingt da aber noch etwas mehr Geringschätzendes mit durch.
    So wie beim “Bimberlwichtig”.

  • Piedro

    |

    @mkv
    “Wenn aber jeder Angeklagter, ohne sich strafbar zu machen, vor Gericht auch lügen kann, wieso kann es dann nach dem Willen bzw. dem Antrag des Staatsanwalts auf dessen „Glaubwürdigkeit“ ankommen?”

    Na, gerade deshalb.

  • Strafrechtler

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    mkv schreibt sehr eloquent, aber ohne große Ahnung.

    In diesem Prozess kommt es maßgeblich auch auf die Glaubwürdigkeit von Herrn Wolbergs an. Stimmt seine Darstellung der Abläufe (oft hat das Gericht keine andere), die von ihm geschilderte Motivation, Erklärung von Aktennotizen, Einordnung von z.B. Treffen und Terminen?

    Ich habe noch keinen Prozess erlebt, wo sich ein Angeklagter so oft einlässt und jede, vor allem für ihn negative Aussage mit seiner Einordnung der gerade vernommen Person flankiert.

    Natürlich darf ein Angeklagter lügen. Das hat auch niemand bestritten, schon gar nicht die StA (entgegen mkv hat nicht der von ihm mit Beleidigungen belegte Herr Kastenmmeier den Antrag gestellt), aber wenn er an einer Stelle klar nachweisbar gelogen hätte, könnte das auch die Gesamtschau auf alle seine Aussagen verändern. Insofern sehe ich hier keinen Schaufensterantrag, sondern ein legitimes Anliegen.

    Und wenn RA Witting von Nebelkerzen redet, dann redet da grad der Richtige…

  • Dominik Müller

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    @mkv
    Ja, wenn Wolbergs Glaubwürdigkeit geprüft werden soll, dann bitte die von Zeugin Anja – schließlich hat sie schier unglaubliche Aussagen zu Jürgen Eberwein gemacht. Ich mag ihr z.B. nicht glauben, dass derselbe Ermittler für den “Mörder” und den “Wolbergs” zuständig war, oder auch nur die zugeschriebenen Detailkenntnisse zu den Fällen hatte.
    Die Ehefrau muss ihren Gatten nicht belasten, hat ein Schweigerecht…

  • Brenner

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    Es ist irgendwie bezeichnend, dass und wie Herr Wolbergs seinerseits auf den Antrag mit Drohungen reagiert und den evtl. Zeugen schon mal auf der persönlichen Ebene diskreditiert.

    Und wieder folgt auch das immer gleiche Mantra: “Der Schaidinger war noch schlimmer”. Das mag zwar sein, hat aber mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun. Vielleicht wäre es ja besser, nichts zu sagen, als immer wieder ein schlechtes Argument zu wiederholen. Da drängt sich der Eindruck auf, er hätte nix anderes um sich zu entlasten.

    Das mit dem Dauerwahlkampf scheint aber schon zu stimmen. Herr Wolbergs nutzt ja selbst den Gerichtssaal zum immerwährenden Wahlkampf.

  • Dorthe Wender

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    Natürlich darf ein Angeklagter lügen? Wenn dem so ist, dann ist der so Bezeichnete evtl. doch gar kein Obergschaftler nicht und der Ausdruck hätte dann auch keine Folgen. Ich meine so einfach ist diese Sache nicht.
    Ich frage mich eigentlich nur, wie lange macht die Verteidigung das noch mit und schmeißt alles hin.

  • Dominik Müller

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    “Natürlich darf ein Angeklagter lügen? ”
    mkv ging einen Schritt weiter als die StA.
    Die StA möchte, dass sich das Gericht ein besseres Bild machen kann durch die Einvernahme weiterer Zeugen.
    “Um seine Glaubwürdigkeit ernsthaft einschätzen zu können, sei eine Vernehmung Beckers und Tahedls deshalb unumgänglich.”

    mkv bringt dagegen “die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens” ins Spiel, das ist wohl von einem Facharzt zu erstellen.

  • Scientia

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    @mkv:

    Sie haben offenbar von den Vorgängen im Strafprozess lediglich rudimentäre Ahnung oder Sie wollen hier bewusst die Leseschaft in die Irre führen. Fakt ist:

    Das Gericht entscheidet nach seiner aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung (§ 261 StPO). Zum Inbegriff der Verhandlung gehören für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren, unmittelbar miterlebte Vorgänge. Das schließt auch die Einlassungen des Angeklagten mit ein (MüKoStGB/Miebach § 261 Rn. 8; KK/Ott § 261 Rn. 28a). D.h. das Gericht muss bei seiner Urteilsfindung auch die Äußerungen von Herrn Wolbergs berücksichtigen. Wenn das Gericht aber die Einlassungen Wolbergs bei der Urteilsfindung berücksichtigen muss, so muss das Gericht auch deren Glaubwürdigkeit beurteilen (Vgl. BGH NStZ 1987, 182; NStZ 2005, 394; MüKOStGB/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 88; KK/Ott § 261 Rn. 28a). Rein logisch betrachtet wäre es ja absurd, wenn das Gericht Wolbergs Äußerungen einfach ohne der Frage nachzugehen, ob diese glaubwürdig sind, seinem Urteil zugrunde legt.

  • R.G.

    |

    @Dominik Müller
    Zufällig ist der Kriminalist Eberwein als Ermittler in einem lange als Vermisstenfall eingestuft gewesenen Fall bekannt, der sich schließlich nach Auffinden der Leiche nahe dem letzten Sichtungsort zum mutmaßlichen Mordfall entwickelte.

    Die Arbeitsgrppe ermittelte damals mit viel Aufwand, man ging jeder behaupteten Spur nach, setzte sogar Spürhunde auf der anderen Seite Deutschlands ein, weil die” vermisste” Person dort gesehen worden sei.

    Deshalb ist es geradezu realitätswidrig zu meinen, es wäre der Fall immer und ausschließlich als mögliches Kapitalverbrechen eingestuft gewesen, und man habe nur gegen eine Person aus dem persönlichen Umkreis ermittelt.
    Noch absurder wäre zu glauben, ein Ermittler selbst wüsste nichts mehr von den unterschiedlichen Fragestellungen im Fortlauf der Nachforschungen.

    Die von einem Teil der Allgemeinheit vorgebrachte Skepsis gegenüber einer dem Opfer nahestehenden Person fußte nicht auf Aussagen eines Kriminalisten. Vielmehr konnte man die sehr unterschiedlichen Worte, Gestiken und Mimiken von zweien der Vermissten nahe gewesenen Menschen in Medien mit großer Reichweite erleben, und von einem möglicherweise Foreneinträge lesen, und sich darüber ein eigenes Urteil bilden.

  • Dominik Müller

    |

    @R.G.
    Mir fehlt das Indiz, dass Eberwein auch am Fall Wolbergs dran war – das ist ja eine völlig andere Kriminalität als ein Mord. Ich würde da schon vermuten, dass ein anderes Sachgebiet und damit andere Ermittler zuständig waren.

    Wissen Sie dazu mehr oder können Sie meine Vermutung widerlegen?

  • Richard

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    @Stefan Aigner
    Die Antwort an Brezensalzer ist aber schon etwas bitchy.
    Und die weiteren Auslassungen im nachfolgenden “Übrigens” auch.

    Ich unterstütze Regensburg-digital schon seit Jahren und werde es auch weiterhin gerne tun. Wir brauchen in Regensburg eine unabhängigere Presse, da leisten Sie hervorragende Arbeit. Aber Sie sollten mit Ihren Lesern nicht so umspringen. Das war für mich heute ein erschreckendes Ärgernis.

  • Stefan Aigner

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    @Richard

    Mag sein, dass die Antwort etwas “bitchy” war. Aber zum einen ist der Kommentar von “Bürgerbegehren…” absolut im Rahmen (auch wenn ich diese Meinung nicht teile), zum anderen löschen wir im Forum sehr selten, auch wenn deshalb ständig Kritik hier aufschlägt, mit “Liebesentzug” gedroht wird etc. etc.., wenn wir selbst in Kommentaren angegriffen werden (Da meine ich nicht Sie.) und vor allem spielt es keine Rolle, ob ein Kommentar meiner Meinung entspricht. Hier darf man wirklich sehr viel – und manches eben nicht.

    Ernsthaft diskutiere ich Fragen über das Für und Wider von Löschungen immer gern, wenn ich per E-Mail angeschrieben werde, von Personen, die ich identifizieren kann (Nur weil Pseudonymität im Forum zulässig ist, heißt das nicht, dass ich mir die Zeit nehmen muss, mit jemanden, der sich mir gegenüber nicht zu erkennen geben mag, zu diskutieren.), aber nicht, wenn jemand anonym das Forum nutzt, um das Forum zu kritisieren. Dafür fehlt mir echt die Zeit.

    Es ist ja niemand gezwungen zu kommentieren oder die Kommentare zu lesen. Juristisch gehen die anonymen Kommentare ohnehin auf meine/unsere Kappe, oft genug werden mir die darin geäußerten Meinungen zugerechnet, entsprechend gehe ich beim Löschen auch vor.

    Jede weitere Diskussion, wie erwähnt, gern per E-Mail, ansonsten halte ich solche weiteren Debatten hier für themenfremd. Nix für ungut.

  • Checker

    |

    Anonyme Kommentare halte ich für sehr wichtig. Wie sollte sich beispielsweise ein Rathaus Beamter sonst gegen seinen OB Wolbergs wehren?
    In einer Demokratie darf man sich auch anonym gegen die Mächtigen wehren.
    Wollbergs kann ja dann behaupten, dass bei ihm alles hyperkorrekt gelaufen ist.
    Und sogar dass ansonsten in der SPD oft getrickst wurde. ?

    Selbst Wolbergs kann hier anonym schreiben.

  • Tobias Beck

    |

    Kommentar gelöscht. Sorry, Das ist was nen eigenen Blog, aber kein Kommentar für hier.

  • Mathilde Vietze

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    Zu “Checker” – Ich glaube kaum, daß Wolbergs hier anonym schreiben würde.

  • Putz

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    Wolbergs darf Staatsanwalt “Obergschaftler” nennen !
    Wau !

    Na das ist doch ein Erfolg ! Er soll sich doch nichts gefallen lassen !
    Und evtl werden noch bald neue Wörter freigegeben die man halt so braucht hier
    in Bayern !
    Es gibt ja genügend ! Einfach mal alle durchprobieren ; Fr Escher erklärt dann die Herkunft genauer ! :)
    Was man aus Prozessen alles lernen kann….schöner gehts doch gar nicht.
    Unser Wolli…..der vera…. doch wirklich jeden den er nicht mag…

    Da freut sich die Presse, weil Obergschaftler hat schon richtig eingeschlagen ….
    Von Focus bis T-online, sie schrieben alle das selbe….

    “https://www.onetz.de/deutschland-welt/wolbergs-darf-staatsanwalt-obergschaftler-nennen-id2633174.html”

  • Infozentrale

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

  • Wolbergs fordert strafrechtliche Schritte gegen Schlegl » Regensburg Digital

    |

    […] Unterlagen bis zurück ins Jahr 2008 will man einsehen. So lautet die Bitte von Strafverteidiger Peter Witting. Erst dann könne man den neuen Zeugen vernehmen, dessen Befragung Richterin Elke Escher für den 7. März – Donnerstag kommende Woche – geplant hat. Es geht um Joachim Becker. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vernehmung des im Oktober geschassten Stadtbauchefs vor knapp drei … […]

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drin