Urteile im „Beispielfall“ des Verfassungsschutzes
Vor dem Amtsgericht Schwandorf mussten sich zwei junge Oberpfälzer wegen eines rassistisch motivierten Angriffs verantworten. Einer von ihnen muss ins Gefängnis – allerdings wegen einer anderen Tat.
Es war der Verfassungsschutz, der dem Fall eine gewisse Prominenz verliehen hatte. Dass der junge Kurde Boran A. (alle Namen geändert) im Februar letztes Jahr in einer Toilette der Discothek „Sound“ unter rassistischen Beleidigungen und Nazi-Parolen geschlagen und getreten wurde, wählte der Verfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht als Beispielfall für Übergriffe auf Migranten. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass mehrere Medien nach der Vorstellung des Berichts im April 2016 den Übergriff zumindest erwähnt hatten. Boran A. (22) erlitt dabei mehrere Verletzungen an Auge und Oberkörper.