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Mit Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Doch nun scheint es immer mehr bergab zu gehen. Eine juristische Watschn jagt die andere. Eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Stands.

Von David Liese und Stefan Aigner

Thomas Urmann

Thomas Urmann wird einmal mehr die Party gecrasht. Mitte Mai wurde bekannt, dass seine Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) das Mandat der Schweizer Firma The Archive AG niedergelegt hatte. Es ging um die dubiosen Massenabmahnungen gegen mutmaßliche Nutzer der Pornoseite Redtube.

Nächstes Gericht erklärt Abmahnungen für rechtswidrig

Jetzt stellten die Hannoveraner Richter fest, was viele schon ahnten: Die Abmahnpraxis von U+C war alles andere als rechtens. Ein Betroffener hatte gegen die in seinen Augen unrechtmäßigen Forderungen Klage erhoben. Ende Mai entschied das Gericht in seinem Sinne: Wörtlich heißt es in dem Urteil, es fehle an der „erforderlichen rechtswidrigen Verletzung“ eines Urheberrechts. Die Abmahnung sei „unberechtigt“. Das Gericht stellt fest: Das Anschauen eines Videostreams ist – entgegen der Darstellung von U+C – immer legal, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.

Das Amtsgericht Hannover reiht sich damit in eine Vielzahl von Entscheidungen anderer Gerichte ein, die ebenfalls gegen die Abmahner von U+C entschieden hatten. Darüber, warum Urmann das Mandat im Hannoveraner Fall plötzlich niedergelegt hat, kann man nur spekulieren: Die Kanzlei selbst zieht sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht zurück.

Musterprozess wegen Internetabzocke

Auch an anderen Fronten gibt es für Urmann momentan wenig zu feiern. In Regensburg steht in Kürze die Berufungsverhandlung in der KVR-Streitsache an. Im Auftrag des bekannten Internetabzockers Frank Drescher bzw. dessen KVR GmbH hatten U+C hier wiederum massenhaft Abmahnungen wegen fehlerhaften AGB und falschen Impressums an Online-Shop-Betreiber verschickt. Ein betroffener Händler hatte dagegen geklagt und in erster zivilrechtlicher Instanz vor dem Amtsgericht Regensburg Recht bekommen. Richter Thomas Rauscher sprach in seiner Urteilsbegründung mit Blick auf Drescher und Urmann unter anderem von „vorsätzlich sittenwidrig(em)“ Verhalten. Sowohl Urmann wie auch die gegnerische Anwaltskanzlei bezeichneten das Verfahren als einen Musterprozess, der für U+C teure Folgen haben könnte, sollte er in letzter Instanz verloren werden.

Wegen Insolvenzverschleppung auf der Anklagebank

Eigentlich sollte die Berufung schon im März verhandelt werden. Thomas Urmann war jedoch kurzfristig erkrankt, sodass die Termine verschoben werden mussten. Ebenso verhielt es sich mit einem Prozess am Amtsgericht Augsburg, wo Urmann ebenfalls auf der Anklagebank erscheinen muss – strafrechtlich, und nicht als Anwalt, sondern als Beschuldigter.

Als Geschäftsführer einer Wurstfabrik soll Urmann noch lange nach deren Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2009 Aufträge erteilt und Waren bestellt haben. Die Augsburger Staatsanwaltschaft klagt ihn nun wegen Insolvenzverschleppung, Veruntreuung und Betrug an. Nachdem der erste Verhandlungstermin wie erwähnt platzte, weil Urmann „verhandlungsunfähiger erkrankt“ war, will man ihm nun ab 14. Juli den Prozess machen. Der Termin stehe, sagt uns ein Vertreter des Gerichts – momentan gebe es keine Hinweise darauf, dass man erneut vertagen müsse.

Staatsanwalt ermittelt weiter

Nach wie vor ermittelt auch die Regensburger Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit den Massenabmahnungen wegen Betrugsverdacht gegen Urmann. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl bestätigte unserer Redaktion am Donnerstag, dass die Ermittlungen andauerten.

Alle Berichte zu U+C gibt’s hier.

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