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Karikatur: Ernst Restelmann featuring Honore Daumier
„Die Polizei hat immer recht”, titelte diesen Mittwoch das Regensburger Wochenblatt. Redakteur Christian Eckl dokumentiert in dem dazugehörigen Artikel die Geschichte eines Radlfahrers, der von einem Polizeibeamten zu Boden geworfen und verletzt wurde, weil er einen Polizei-Bus mit seinem Handy fotografiert hatte. Der Anzeige des Radlfahrers wegen Körperverletzung und Amtsanmaßung folgte eine Gegenanzeige des Polizisten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – weil er sein Handy nicht freiwillig herausgerückt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizeibeamten ein, der Radlfahrer soll 100 Euro blechen. „Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Polizisten sind eben gleicher”, schließt der Wochenblatt-Artikel. Ein Einzelfall? Offensichtlich nicht. Unsere Redaktion dokumentiert zwei Polizeieinsätze, die von unnötiger Eskalation und fragwürdiger Ermittlungspraxis im Nachgang gekennzeichnet sind. „Randalierer ging auf Polizisten los”, lautet die Überschrift zu einem Polizeieinsatz am 2. Oktober 2009 in der Mittelbayerischen Zeitung. Seitdem ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft gegen den 25jährigen Stefan S. (Name der Redaktion bekannt), unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Tatort: McDonalds in Regensburg-Königswiesen. Gemeinsam mit einem zwei Jahre jüngerem Freund kommt Stefan S. am frühen Morgen (5.30 Uhr) nach der Disco ins Lokal, um etwas zu essen. Keine zehn Minuten später steht er in Handschellen, mit Schürfwunden, blauen Flecken und Prellungen vor dem Lokal und hat ein Ermittlungsverfahren am Hals. Was war passiert? Bei der Bestellung kommt es zu einer kurzen Diskussion: Weil die beiden Freunde glauben, der Mitarbeiter sei Russe, versuchen sie zunächst, auf russisch zu bestellen. Das stellt sich schnell als Irrtum heraus. Das Essen wird auf deutsch bestellt und bezahlt. Zeugen schildern später die Atmosphäre als fröhlich und ausgelassen, keinesfalls aggressiv. Dennoch kommt der Schichtleiter, erklärt den beiden, dass im Lokal nur auf deutsch oder englisch bestellt werde und fordert sie auf, draußen zu essen. Die beiden lehnen das ab, setzen sich an einen Tisch zum Essen. Der Schichtleiter ruft die Polizei und erklärt, dass zwei Gäste randalieren würden. Wenig später treffen mehrere Polizeibeamte ein.

Geschubst und an der Gurgel gepackt

Ein Überwachungsvideo dokumentiert: Es vergeht nicht einmal eine Minute vom Eintreffen der Polizisten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Stefan S. und sein Freund von selbst aufstehen und freiwillig das Lokal verlassen wollen. Trotzdem behaupten die Beamten später, die beiden hätten selbst nach Androhung von „Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs” keine Anstalten gemacht, das Lokal zu verlassen. Stefan S. sei daraufhin „der Gewahrsam” erklärt worden. Die Beamten wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass es besagtes Video gibt.
Die Polizei hat immer recht? Artikel im Regensburger Wochenblatt vom 21. April.
Beim Gehen wird S. nach seiner Aussage von einem Polizeibeamten geschubst. Als er sich umdreht, packt ihn der Polizist an der Gurgel und drückt ihn zur Ausgangstür hinaus, wo er dann rabiat festgenommen wird. Dieser Polizeibeamte behauptet, von Stefan S. noch im Lokal ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Ein Kollege will das gesehen haben. Kein weiterer Zeuge bestätigt das. Auch das Video zeigt nichts davon. Der Filialleiter bei McDonalds erklärt später, dass es keine Strafanzeige gegen die vermeintlichen Randalierer geben würde. Bei den weiteren Ermittlungen versucht die Polizei, vermeintliche Beleidigungen durch ausgestreckte Mittelfinger von Stefan S. gegen McDonalds-Mitarbeiter in das Video hinein zu interpretieren – es gibt dafür keine Zeugen, geschweige denn eine Anzeige. Zeugen werden mit Momentaufnahmen aus dem Video konfrontiert, die die Situation verfälschend darstellen. Über die Motive der Ermittler kann nur spekuliert werden. Der Rechtsanwalt von Stefan S., Tobias Richter von der Kanzlei Wetzstein + Richter, spricht von „sehr ergebnisorientierten Ermittlungen”. Man habe „das Gefühl, dass diese offensichtlich dem Zweck dienen sollen, einen völlig überzogenen Polizeieinsatz zu rechtfertigen”. Als Fazit bleibt: Kein Vorwurf gegen Stefan S. kann bislang durch das Video oder Zeugenaussagen wirklich belegt werden. Es gibt lediglich die Aussagen vermeintlich geschlagenen Polizeibeamten – der 1.000 Euro Schmerzensgeld fordert – und eines Kollegen. Anstelle eines klärenden Gesprächs der Beamten mit den beiden jungen Männern und dem Schichtleiter, um die Situation schnell und effektiv am „Tatort“ zu klären, steht ein monatelanges Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft bis heute zu keinem Ergebnis gekommen ist.

Wegen Bagatelle: Festnahme, U-Haft, zwei Verfahren

Die Regensburger Polizei: Deeskalation Fehlanzeige?
Versuchte Gefangenenbefreiung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauteten die Vorwürfe gegen eine vierköpfige Familie, die im Juli 2007 von der Polizei festgenommen und anschließend mehrere Stunden in Unterwäsche in Einzelzellen verbringen musste. Der Auslöser: eine Bagatelle, die Vorwürfe, wie sich später herausstellte, samt und sonders unhaltbar. Der Tatort: Regensburg, Humboldtstraße, abends gegen 18.15 Uhr. Herrmann und Dieter O. (alle Namen der Redaktion bekannt), Vater und Sohn, fahren mit zwei Autos die zugeparkte Straße hoch. Ein entgegenkommender Bus gibt plötzlich Gas, der Vater kann noch in eine Parklücke ausweichen, der Sohn muss mehrere Meter mit dem Auto zurücksetzen. Als der Bus am Vater vorbei fährt, ruft dieser dem Fahrer etwas zu. Der fühlt sich beleidigt. Er verständigt die Polizei, parkt am Bürgersteig und lässt alle Fahrgäste aussteigen. Eine Streife ist sofort vor Ort, spricht mit dem Busfahrer und erklärt anschließend dem Vater, er werde jetzt angezeigt. Sein Sohn Dieter kommt dazu, mischt sich ein. Er fühlt sich von dem Busfahrer genötigt. „Geh schleich Dich. Du hast hier nix zu sagen”, soll ein Polizeibeamter zu ihm gesagt haben. Es kommt zu einem Wortgefecht. Schließlich erklärt einer der beiden Beamten, Dieter O. die Festnahme. Als er dennoch gehen will, erklärt ihm der Beamte, dass es nun zu spät sei und bewegt sich auf ihn zu. In diesem Moment wird der mit erhobenen Händen zurückweichende Dieter O. von dem anderen Beamten von hinten gepackt und mit einem Hebelgriff zu Boden gedrückt. Handschellen werden angelegt. Dabei verletzt sich der Polizist leicht am Knie.
Polizeiwache am Minoritenweg: Stundenlang saß eine vierköpfige Familie hier in Unterwäsche in Einzelzellen – wegen einer Bagatelle. Foto: Aigner
Der andere Beamte verliert währenddessen seine Handschellen. Herrmann O. hebt sie unter Schock auf und gibt sie ohne zu zögern dem Polizeibeamten zurück. Auch er wird anschließend festgenommen. Mehrere Nachbarn, darunter Mutter und Tochter beobachten das Geschehen. Sie werden kurzerhand von der eilig hinzu gerufenen Verstärkung festgenommen. „Versuchte Gefangenenbefreiung” lautet der Vorwurf. Die vier werden zur Polizeistation im Minoritenweg gebracht, müssen sich bis auf die Unterwäsche ausziehen und verbringen mehrere Stunden in Einzelzellen. Erst weit nach Mitternacht werden sie freigelassen. Die Ermittlungen gegen Vater, Mutter und Tochter werden wenig später eingestellt. Es kommt zu einem Strafverfahren gegen den Dieter O.. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung.

Vertrauen in die Polizeikräfte ist zerstört

Der zweite Polizeibeamte behauptet, entgegen aller Zeugenaussagen, auch an der Festnahme beteiligt gewesen zu sein und sich dabei derart verletzt zu haben, dass er fast drei Monate lang dienstunfähig war. Er legt ein sehr allgemein formuliertes Attest vor. Der Richter bietet dem angeklagten Dieter O. nach der Beweisaufnahme an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sei zwar nicht nachzuweisen, ebensowenig vorsätzliche Körperverletzung. Er werde ihn aber wegen zweifacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilen, sollte er mit der Einstellung nicht einverstanden sein, erklärt der Richter. Dass der zweite Beamte ein Attest vorgelegt habe, reiche ihm als Beweis für die Tatsache, dass sich beide Polizisten bei der Festnahme verletzt hätten. Es gebe keinen Grund für weitere Ermittlungen.
Regensburger Gericht: Hier beurteilten zwei Richter denselben Fall höchst unterschiedlich.
Auf den Einwand, dass die beiden Beamten durch ihr Verhalten zur Eskalation der Situation beigetragen hätten, erklärt der Richter: „Polizisten müssen nicht freundlich sein.” Stefan O. akzeptiert die Einstellung, zahlt 400 Euro Schmerzensgeld wegen der Knieverletzung, 750 Euro an die Staatskasse und seine Rechtsanwaltskosten. Fazit: Vier Verhaftungen, stundenlanger Aufenthalt einer Familie in Einzelzellen und kein gerichtlich festgestellter Straftatbestand. Doch die Sache geht weiter. Der vermeintlich fast drei Monate dienstunfähige Beamte strengt ein Zivilverfahren gegen Stefan O. an und fordert 4.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil in diesem Verfahren ist bemerkenswert. Während der Strafrichter die Körperverletzung noch ohne viel Federlesens als gegeben angenommen hatte, blitzt der Polizeibeamte vor dem Zivilgericht in Bausch und Bogen ab. Er habe nicht einmal den Beweis erbringen können, „dass er überhaupt bei dem Vorfall verletzt worden ist”, heißt es in dem Urteil. Es gibt nicht einen Zeugen – nicht einmal der Kollege – der bestätigt, dass der Beamte überhaupt an der Festnahme beteiligt gewesen sei. Es gebe zudem kein „objektiv und neutral wahrnehmbares Verletzungsbild”. Glück für Dieter O.: Der Dienstherr des Polizeibeamten stand bereits in den Startlöchern, um ihn wegen des Dienstausfalls auf Schadensersatz im fünfstelligen Bereich zu verklagen. Für den Polizeibeamten blieb die Sache bis auf die von ihm beantragte (verletzungsbedingte) Versetzung in den Innendienst folgenlos. Familie O. saß dagegen wegen einer Bagatelle stundenlang in Einzelhaft, musste zwei Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen und vierstellige Kosten tragen. Die Familienmitglieder mussten über einen langen Zeitraum psychologisch betreut werden und leiden noch heute unter dem Erlebten. Ihr Vertrauen in die Polizeikräfte ist jedenfalls zerstört.

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