Nach Veröffentlichung unseres letzten Berichts zu dem überteuerten Grundstücksankauf am für den Bebauungsplan Hollerweg und mehrfacher Nachfragen, erklärt die Stadt Regensburg nun: Man hat die Fläche im Vorfeld doch in Augenschein genommen. Doch so ein Biotop sei nur schwer zu erkennen.
Die Biotope auf der angekauften Fläche am Hollerweg. Die grünen Punkte wären theoretisch bebaubar.
Am 24. Juni wird die aktualisierte Biotopkartierung für das Regensburger Stadtgebiet erstmals öffentlich vorgestellt. Unserer Redaktion liegt bereits jetzt ein Auszug für die zwei Hektar vor, die 2022 für mehrere Millionen von der Stadt für das geplante Baugebiet am Hollerweg in Keilberg angekauft wurden.
Wer Planzeichung und Legende betrachtet, muss zu dem Schluss kommen, dass hier keinerlei Bebauung möglich ist. Lediglich vereinzelte Punkte sind als artenarmes Grünland und damit theoretisch bebaubare Fläche gekennzeichnet. Der Rest: gesetzlich geschützter Sandmagerrasen und gesetzlich geschütztes artenreiches Extensivgrünland.
Gerüchte und Falschbehauptungen, sogar eine Strafanzeige gegen die zuständige Fachaufsicht gab es nach Schließung der Kita Inselzwerge in der Wöhrdstraße. Nach einem Personalwechsel bei der Stadt Regensburg lief nun alles plötzlich ganz reibungslos.
Der Vertrag für die Johanniter-Kita Inselzwerge wurde gekündigt. Ein neuer Betreiber stünde in den Startlöchern. Doch vorab wurden verfälschte Interna verbreitet und es gibt massive Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin der Stadt Regensburg.
Folgt man einer Stellungnahme der städtischen Pressestelle, dann waren das Beteiligungsmanagement und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verantwortlich für die peinlichen und möglicherweise teuren Formfehler bei der Kündigung des REWAG-Vorstands. Wobei: Fehler will man gar keine gemacht haben – und zögert das Ganze hinaus.
Gegen einen Außendienstmitarbeiter des Regensburger Ordnungsdienstes gab es schon mehrfach Beschwerden – ohne Ergebnis. Nun soll der frühere Polizist sich unter Pseudonym bei Betroffenen mit negativen Google-Rezensionen für deren Unternehmen gerächt haben.
Ein Regensburger Unternehmer klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil er von der Stadt Regensburg vom Vergabeverfahren für ein vergünstigtes Grundstück in Burgweinting ausgeschlossen wurde. Das Gericht wies die Klage ab.
Die Erderwärmung soll auf 1,5 Grad reduziert werden. Das ist das ausgegebene Ziel des 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene Pariser Klimaabkommens. Wie genau dieses Ziel regional als auch global erreicht werden soll, das ist Gegenstand der aktuell laufenden Regensburger Nachhaltigkeitswoche.
Darf der städtische Wirtschaft-, Wissenschaft- und Finanzreferent Aufsichtsratsmitglied bei der Kommanditgesellschaft des SSV Jahn Regensburg sein? Die Stadt Regensburg hat dazu mittlerweile schon drei unterschiedliche Antworten vertreten.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Noch bis zum 7. Februar können Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund den neuen Integrationsbeirat in Regensburg wählen. Das 2015 geschaffene Gremium soll die politische Teilhabe ausländischer Mitbürger stärken und den Stadtrat bei Fragen der Integration und Migration beraten. Das volle Potential habe man bisher aber noch nicht ausgeschöpft, sagt ein scheidendes Mitglied.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern ein im Jahr 2017 ausgeübtes „besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt Regensburg an einem Grundstück bei Leoprechting aufgehoben. Es gebe keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen, die ein solches Vorkaufsrecht rechtfertigen würden. Das Urteil könnte auch Folgen für weitere Grundstücke haben, denn das Gericht argumentiert grundsätzlicher.
Wie die Stadt Regensburg am heutigen Dienstag mitteilt, wird sie ab morgen, den 23. September, per Allgemeinverfügung die Corona-Regeln verschärfen. Dabei werden unter anderem erlaubte Gruppengrößen im öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie von zehn auf fünf Personen reduziert und der Verkauf von Alkohol to go ab 22 Uhr verboten. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 29. September.
Flüchtlingsorgansiationen fordern weiterhin eine dezentrale Unterbringung der in Regensburg lebenden Geflüchteten. Bei einer Kundgebung vor der Regierung der Oberpfalz üben sie deutliche Kritik an Bezirk und Stadt.
Mit dem Projekt „360°. Kunst an Litfaßsäulen“ wollen Kulturreferat und Kulturamt der Stadt Regensburg Plattformen für Künstlerinnen und Künstler schaffen, um diese zu unterstützen. Das Stadtbild soll dadurch wieder kulturell belebt werden. Grundsätzlich steht die Kulturszene weiter vor ungewissen Zeiten.
An dieser Stelle bündeln wir alle wichtigen Informationen zum Thema Coronavirus in Stadt und Landkreis Regensburg. Der Text wird regelmäßig aktualisiert. Jeweils oben finden sich alle täglichen Updates. Für zusätzliche Hinweise bedanken wir uns .