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Verwaltungsgericht Regensburg

Ausgangsbeschränkungen: Stadt gewinnt vor Gericht

Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand ­– ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.

Befasste sich zuletzt viel mit Corona-Regelungen: Verwaltungsgericht Regensburg. Foto: om/Archiv

Zwei Regensburger hatten Anfang Februar beim Verwaltungsgericht Regensburg „einstweiligen Rechtsschutz“ beantragt. Sie wollten angesichts der fortlaufend vergleichsweise niedrigen Inzidenzwerte die Stadt im Eilverfahren dazu bewegen, die nächtliche Ausgangssperre und die Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur unter Vorliegen triftiger Gründe) per Allgemeinverfügung aufzuheben.

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Nächtliche Ausgangssperre hat sich erledigt

Beide Maßnahmen waren zum Zeitpunkt des Antrags in der Elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vorgesehen. Die Ausgangssperre ist zwischenzeitlich (für Kommunen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100) weggefallen. Der Druck gegen diese Maßnahme wurde zunehmend größer, auch nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof das nächtliche Ausgangsverbot gekippt hatte.

Gemäß § 26 der bayerischen Verordnung gilt allerdings unabhänig davon, dass „die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung durch Allgemeinverfügung zulassen“ kann, sofern der Inzidenzwert unter 50 liegt. Darauf beriefen sich die beiden Regensburger. Die Inzidenz ist in der Stadt schon seit Wochen deutlich unter dem Schwellwert.

Abwarten, was Kanzlerin und Ministerpräsidenten sagen

Zunächst zögerte das Gericht eine Entscheidung hinaus und gewährte der Stadt Fristverlängerung. Das städtische Rechtsamt verlangte entsprechenden Aufschub, um die (rechtlich nicht bindende) Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar und eventuelle Änderungen der Infektionsschutzregelungen und einer Lockdown-Verlängerung ab 15. Februar abzuwarten. Erst am Dienstag diese Woche entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts.

Das Gericht lehnt das Begehren der beiden Kläger ab (hier der Gerichtsbeschluss). Einerseits sei die nächtliche Ausgangssperre durch Anpassung der bayerischen Verordnung ab 15. Februar bereits aufgehoben. Das Verfahren wurde in diesem Punkt eingestellt. Andererseits sieht die Kammer den Antrag insgesamt als „unzulässig“ an. Die beiden Regensburger hätten kein Recht auf diesem Wege gegen die Maßnahme vorzugehen. „Ein schutzwürdiges Interesse der Antragsteller ist für das Gericht nicht erkennbar und konnte durch die Antragsteller – trotz Problematisierung durch die Antragsgegnerin – in mehreren Schriftsätzen nicht dargelegt werden,“ so die Richterinnen und Richter in ihrem Beschluss.

Wie werden Antragsteller eingeschränkt?

Weiter bemängelt das Gericht, dass die beiden Stadtbewohner es nicht schafften darzulegen, „in welchen Handlungen“ sie durch die Maßnahmen eingeschränkt seien. Auch die Stadt argumentierte als Antragsgegnerin, dass „ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf behördliches Einschreiten“ wohl nicht bestehe. Anknüpfungspunkt für abweichende Regelungen läge im objektiven Infektionsgeschehen vor Ort und nicht in der Person der beiden Kläger.

Die Antragsteller hätten nicht ausführen können, inwiefern sie „gegenwärtig und selbst“ von den entsprechenden Paragraphen 2 und 3 der Verordnung betroffen beziehungsweise eingeschränkt seien. Kurz gesagt: Wie genau sehen sie sich in ihren Rechten verletzt?

Wer ist überhaupt antragsberechtigt?

Das Verwaltungsgericht verweist im Beschluss darauf, dass Rechtsschutz im Sinne einer „Popularklage“ nicht möglich sei und den Antragstellern auch Wege offen stünden Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Sprich die beiden Regensburger könnten jeweils für sich selbst versuchen Ausnahmen zu erstreiten, nicht aber für die Allgemeinheit.

Gegenüber regensburg-digital zeigt sich einer der Antragsteller enttäuscht über den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Zwar habe sich die seit November 2020 geltende nächtliche Ausgangssperre zwischenzeitlich weitgehend erledigt, doch solle man die „Ausgangsbeschränkung bei Tage nicht unterschätzen,“ so der Unterlegene. Es verkehre „das Verhältnis zwischen Staat und Bürger“, wenn letzterer „sich schon beim Verlassen der Wohnung zu erklären habe“. Außerdem habe er als Regensburger Einwohner, „der tatsächlich in der Lage ist, seine Wohnung zu verlassen,“ ernsthaft geglaubt, antragsberechtigt zu sein. Die Stadt und auch das Gericht sehen das anders.

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Kommentare (22)

  • Piedro

    |

    Interessant. Diese Sichtweise hatten auch “unsere” Juristen nicht auf dem Schirm.

    Die Vermeidungstaktik der Verwaltung ging jedenfalls auf, andere haben beschlossen was man selbst nicht wollte. Wieso wurde der Antrag überhaupt erst angenommen, wenn er sowieso unzulässig war? Wieso hat das Gericht erst Stellungnahmen für ein unzulässiges Verfahren eingeholt?

    Was mich interessieren würde: der Besuch eines anderen Hausstands wäre als Grund akzeptabel. Gälte das auch für den Heimweg danach? Oder dürfte man sich nur auf den Weg zum Besuch machen, müsste dann aber warten bis die Sperrzeit vorbei ist?

  • Tom

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    Da hätte der Vertreter der Stadt vor Gericht die einmalige Chance nutzen sollen, für seine Chefin nachzufragen, ob sie die Maskenpflicht in Ihrer low-inzidenz-City aufheben darf. Aber ich hatte vergessen, die OB trifft am liebsten Entscheidungen, wenn diese eh schon obsolet sind….

  • Piedro

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    @Stefan Koran
    Danke. Sehr erheiternd, irgendwie.

  • Skyrider

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    Die Entscheidung wurde mit der “schnellen Abänderung” der Infektionsschutzverordnung, durch MP Söder vorweggenommen. Das Verwaltungsgericht, konnte hier meiner Meinung nach gar nicht mehr anders entscheiden. Der “Sieg” der Staatsregierung, dürfte aber auch hier nur von kurzer Dauer sein. Jede Entscheidung zuungunsten der Bürger reduziert die Zustimmung zu anderen, teilweise sinnvollen Maßnahmen. Aktuell auch erkennbar an den sinkenden Zustimmungswerten von MP Söder (von über 80 % auf 48 %). Auch in der Wählergunst der Unionsparteien schlägt sich das bereits nieder.

  • Mr. T.

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    Na ja Skyrider. Wenn ich Ihr Fazit im letzten Satz sehe, hätte das Ganze wenigstens ein Gutes.

  • Skyrider

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    @Mr. T.
    Es ist uns, glaub ich schon klar, dass die Stadt hier auf Zeit gespielt hat. Es war auch zu erwarten, dass die Regierung der Oberpfalz und die übergeordnete Staatsregierung in München, einer Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen nie und nimmer zugestimmt hätten.
    Dass die “graue Koalition”, die Regensburg regiert, nicht besonders “Entscheidungsstark” agiert, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Ich glaube auch, dass es sich die OBin mit der “regierenden” CSU nicht verscherzen will.

    Zitat:
    “Zunächst zögerte das Gericht eine Entscheidung hinaus und gewährte der Stadt Fristverlängerung. Das städtische Rechtsamt verlangte entsprechenden Aufschub, um die (rechtlich nicht bindende) Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar und eventuelle Änderungen der Infektionsschutzregelungen und einer Lockdown-Verlängerung ab 15. Februar abzuwarten.”

    Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Das ist doch die eigentliche “Veralberung” an der ganzen Sache. “Wer” hat sich hier nun mit “wem” abgestimmt?

  • Charlotte

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    … Gerade seit Herbst haben nach Angaben des Richterbundes in etwa neun von zehn (!) Eil­ver­fah­ren die Ge­rich­te die dem Bürger auferlegten Ein­schrän­kun­gen be­stä­tigt, weil sie den Ge­sund­heits­schutz der Be­völ­ke­rung höher ge­wich­tet haben als die Ein­schrän­kun­gen für die betroffenen Bürger. Wir wissen das doch seit Monaten und immer wieder müssen trotzdem die Gerichte mit erneuten Klagen beschäftigt werden. Diese Energie ist besser darin aufgehoben, alles zu tun, damit das Virus und jetzt die Mutationen sich nicht weiter ausbreiten. Dass damit Einschränkungen verbunden sein müssen, ist doch klar. Und das Bündel der Maßnahmen seit Mitte Dezember hat ja funktioniert bisher. Leider stagnieren die Kennzahlen wieder, so dass wir froh sein müssen, wenn die Infektionen nicht wieder explodieren. Flensburg sollte uns ein warnendes Beispiel sein, solange nicht möglichst viele geimpft sind.

  • XYZ

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    Slyrider gestern 21.06
    Das haben Sie schön auf den Punkt gebracht! M.E. geht es aber vor allem darum, dass da Gerichte und Staat und Stadt irgendwie herum schwimmen: dann machen wir halt mal eine Ausgangssperre, betrifft ja nur weniger wirtschaftlich bedeutsame Bereiche, wird schon irgendwo helfen, Hauptsache der Industrie geejt’s weiter guad im Exportland.

  • Tom

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    Maskenpflicht?
    Abstandsregeln?
    Ausgangssperre?
    Lockerungen bei Inzidenz von 50,35,10 oder – 10?
    Wir diskutieren hier wie die Blöden zu unser aller Beruhigung. Nur damit wir das Gefühl haben wir dürften noch diskutieren.

    Dabei hat doch allmächtige Matriarchin doch schon gesprochen:

    „Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind.”

    Ende der Durchsage! Ende aller Diskussionen!

  • Mr. T.

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    Genau Tom! Und irgendeinene*n Impfgegner*in wird es schon geben damit die Pandmie nie beendet wird.

  • Piedro

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    @Tom
    „Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind.”
    Das ist nahezu richtig. Immunität durch Infektion trägt auch dazu bei, aber das ist noch nicht wirklich erforscht.

    “Ende der Durchsage! Ende aller Diskussionen!”
    Ach ja? Wohl kaum. Bis zum nächsten Mal. Muss aber echt nicht sein.

  • Julian86

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    Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier hatte schon vor Monaten die Meinung vertreten, dass das Infektionsschutzgesetz, das für regionale Infektionsgeschehen wie etwa Masern konzipiert worden war, nicht auf die C-Pandemie “passt”.

    Ins gleiche Horn bläst Heribert Prantl. Dessen hier verlinkter Meinungsbeitrag vom vergangenen Samstag hätte besser den Richtern des VG Regensburg VOR ihrer kaum verfassungsgemäßen Entscheidung vorgelegen.

    Denn: Wie kann es sein, dass eine “unterverfassungsrechtliche Rechtsverordnung” die freiheitlichen Grundrechte der Kläger untergraben kann?

    Nachdem die Hauptsache der Klage durch Aufhebung der Ausgangssperre erledigt ist, kann ohne großes Kostenrisiko der Gang durch die Instanzen bis zum BVerfG eingeschlagen werden. Mit dem Ziel der Feststellung, dass die Kläger direkt und unmittelbar aus der Verfassung ein Klagerecht hatten und die Rechtsverordnung an sich aus systematischen Gründen der Verfassung nicht geeignet war, ihnen den Ausgang zu versperren.

    Die uns seit Jahresfrist unfrei machende Pandemie darf – bei aller Gefährlichkeit des Sars-CoV-2 – nicht dazu führen, dass wir unsere Rechtsstaatlichkeit peu á peu aufgeben.

    Man möge sich informieren unter
    https://www.sueddeutsche.de/meinung/prantl-kolumne-corona-krise-notstandsgesetze-1.5211400?reduced=true

    Dazu der Hinweis auf Prantls Buch:
    “Not und Gebot – Grundrechte in Quarantäne”
    C.H.Beck

  • Julian86

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    Für die Kläger noch ein Hinweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar. Noch nicht rechtskräftig.

    Das Gericht befand die Verordnung aus verschiedenen Gründen und mit ausführlicher Begründung für verfassungswidrig. Nichtig sei die Verordnung, weil nach dem Grundgesetz für eine so weitreichende Vorschrift nicht die Exekutive zuständig gewesen sei, sondern die Legislative. Nach der Wesentlichkeitslehre müsse der Gesetzgeber in Bereichen der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und dürfe diese nicht an die Exekutive delegieren (BVerfGE 142, 1 (109); BVerfGE 98, 218 (251); BVerfGE 116, 24 (58)).

    AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20
    https://openjur.de/u/2316798.html

    Die Entscheidung wurde von einer Juristin besprochen, gut zu lesen:

    Corona vor Gericht
    Demokratie
    Die Regierung schränkt Grundrechte per Verordnung ein. Das gibt der Judikative viel Macht
    Samira Akbarian
    https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/corona-vor-gericht

    Dort wie im Regensburger Fall ging es um eine Allgemeinverfügung (Kontaktverbot bzw. Ausgangssperre). Die juristische Frage ist: Darf die Exekutive (im Wege der Erlasses von untergesetzlichen Verordnungen) tief in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreifen? Oder ist nach der sog. Wesentlichkeitstheorie nicht allein der Bundesgesetzgeber berufen, solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen selbst durch Gesetze zu erlassen?

  • Skyrider

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    Ein Hoch auf MP Söder.
    Was mittlerweile schon alles als “Öffnung” verkauft und “bejubelt” wird, ist schon erstaunlich.
    Wir dürfen zwar jetzt dann ins Gartencenter (weil Saisonware!) und zur “Fußpflege”, aber mit einer anderen Familie aus dem Bekanntenkreis, darf ich mich Zuhause nicht treffen.
    Ist jetzt dann ein Treffen im Gartencenter und bei “Körpernahen Dienstleistungen” erlaubt? Ironie aus…..
    Corona Politik der Staatsregierung in Bayern…..

  • Julian86

    |

    Zur Abrundung ein Regensburger Rechtsprofessor, der den Finger in die Wunde legt:

    Die Ermächtigungsgrundlagen “lassen eigentlich alles zu, wenn man nur irgendwie begründet, dass zukünftig irgendetwas geschehen könnte. Damit ist ihr Potenzial, die Freiheitsrechte zu schützen, ziemlich gering. Groß ist hingegen der Spielraum der Exekutive hinsichtlich der Ausgangs-, Kontakt- und Berufsbeschränkungen. ”

    Interview :
    Maßnahmen in der Pandemie: „Das Grundgesetz gilt immer“

    Der Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen über die Notwendigkeit, die Corona-Maßnahmen auf eine rechtlich solide Basis zu stellen.
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-grundgesetz-gilt-immer-li.141142

  • R.G.

    |

    @Skyrider
    Nach welchen Kriterien das Bundesministerium für Irreres im Nachbarland entschied, wer öffnen darf, entlarvt sich nur dem aufmerksamen Auge. Bayern zog immer vierzehn Tage später mit den Maßnahmen hinterher.

    “Lang is’ hair – Friseure und Handel sperren auf! (Gernot Kulis) Bundesministerium für Irreres”

  • XYZ

    |

    Julian86,17.39
    Da haben der Professor und Prantl von R nicht so ganz Unrecht. Ein wesentliches Problem besteht m.E. darin, dass der Gesetzgeber immer noch mit unscharfen Generalklauseln arbeitet, und weiter im InfSchG von ‘wird ermächtigt’ formuliert, als ob die Zeiten des RSeuchG und des BSeuchG nicht vorbei wären – aber dafür gibt es ja gottseidank eine funktionierende Verwaltungs-Gerichtsbarkeit, die im übrigen von den amerikanischen Militärregierung begründet wurde.

  • Skyrider

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    Gerade eben auf einem Nachrichtensender.
    MP Söder “referiert” über Corona, dem Einsatz von Schnelltests und Lockerungen.
    Kurze Zeit darauf, wird von BK Merkel bekannt gegeben, dass die Corona-Schnelltests Anfang März eingestellt werden. Als Grund wird angegeben, dass diese Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden…!
    Verkehrte Welt?
    Angefangen beim nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoff, gehts jetzt nahtlos weiter mit den fehlenden Corona-Schnelltests.
    Überforderte Politiker?
    So wird jede Glaubwürdigkeit der Politik, nicht nur in Bayern, verspielt.

  • Mr. T.

    |

    Von den Schnelltests hat es bis vor kurzem immer geheissen, dass sie im Überfluß zur Verfügung stünden, wenn sie Anfang März zugelassen werden. Das machte Hoffnung wenn man regelmäßig, einfach und schnell hätte testen können, um Infektionen zu verhindern.
    Und jetzt wieder die nächste Bremsmeldung …

  • Julian86

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    @Skyrider, im jüngsten Podcast von Frau Dr. Wagenknecht (youtube) finden sich diverse Einspieler, welche die Aussagen von Merkel, Spahn und Co. aus dem Jahr 2020 wiedergeben, was sehr erhellend ist, beginnend ab Januar 2020.

    Sie dokumentieren, so mein Eindruck, stellvertretend für die gesamte Politik: Man scheint unfähig (und unwillig?) zu sein, die Lebensverhältnisse der Menschen vorausschauend zu gestalten (Gleiches gilt für den Klimaschutz). Es geht um den vernachlässigten Präventionsgrundsatz, wie er im Grundgesetz enthalten ist; darum, nicht immer nur zu reagieren. Denn, worauf Frau Baerbock am Aschermittwoch in ihrer eindrucksvollen Rede hinwies, “regieren” komme nicht von “reagieren”, sondern von “regere”, was “leiten/führen” meint.

    https://de.wiktionary.org/wiki/regere

    Söder nutzte das Jahr 2020 um sich vor allem selbst zu promoten, sich in Stellung zu bringen, sich die Tür zum Kanzleramt offen zu halten, wobei seine verheerende “Bilanz” mit über 12.000 C-Toten in Bayern kaum öffentlich diskutiert wird.

    Aus .lgl.bayern.de

    Deutschland-Fälle 2.394.811-Tote 68.318
    Bayern-Fälle 429.004-Tote 12.114

    Wenn jeder zweite C-Tote im Heim lebte, wie die SZ im Januar meldete, was sagt uns das über die sorgende Prävention? Aber pauschal Ausgangssperren verhängen, ohne je deren effektive Wirkung überprüft zu haben, das markiert den “starken Mann” und füttert die “Sehnsucht” nicht weniger nach “Entlastung” ihrer selbst.

  • Tom

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    Puh! Gerade nochmal gut gegangen. Die Bayerische Staatregierung hat der Stadt Regensburg die leidige Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht gott(söder)seidank abgenommen.

    Liebe Frau Oberbürgermeisterin oder Eine(r) Ihrer Weisungsgebunden (Irgendwer liest hier sicher mit),

    Karl Valentin sagte schon, “Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.”

    Wenn man sich dürfen getraut hätte, wäre es so gegangen:

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/schweinfurt-lockert-corona-auflagen-wir-koennen-es-uns-leisten,SPHDyNy

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drin