Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs unbegründet: Uniklinikum Regensburg muss Spitzenmedizinerin weiter beschäftigen
Deutliches Urteil am Arbeitsgericht Regensburg: Das Universitätsklinikum muss eine Leitende Oberärztin weiterbeschäftigen. Man hatte schwere Geschütze aufgefahren, um die Spitzenmedizinerin loszuwerden. Doch beweisen konnte das UKR den vorgeblichen Arbeitszeitbetrug nicht.

Die Personalpolitik am Universitätsklinikum Regensburg gerät immer wieder in die Kritik. Foto: as
Nach gut zwei Stunden Verhandlung und nicht einmal 20 Minuten Beratung fällt die sechste Kammer am Arbeitsgericht Regensburg ein klares Urteil: Weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung einer Spitzenmedizinerin am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) war gerechtfertigt.
Die Vorwürfe gegen eine Leitende Oberärztin seien unbegründet, entschied das Gericht am Freitag. Bis auf Weiteres muss das UKR die Gefäßchirurgin weiterbeschäftigen. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf knapp 50.000 Euro.
Schon beim ersten Termin: Erhebliche Zweifel an Rechtmäßigkeit der Kündigung
Schon beim ersten Termin im März hatte die Kammer deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung erkennen lassen. Neben der nun verworfenen Begründung standen auch diverse Formfehler im Raum.
Das ist geschehen:
Am 8. Oktober 2025 nahm die Medizinerin zwischen 10:00 und 11:45 Uhr an einer Personalversammlung am Universitätsklinikum teil. Zwar war sie an diesem Tag laut Schichtplan nicht eingeteilt – Freizeitausgleich –, doch unstrittig ist: Diese Teilnahme gilt als Arbeitszeit und ist zu vergüten.
Die Frage lautet: Was geschah in den weiteren rund 80 Minuten, in denen die Leitende Oberärztin im Zeiterfassungssystem des Universitätsklinikums bis 13:11 Uhr eingebucht war?
Vorwurf: 80 Minuten Arbeitszeitbetrug
Der Freistaat Bayern, über den ihr Arbeitsvertrag läuft, wirft ihr Arbeitszeitbetrug vor. Anders gesagt: Die Gefäßchirurgin soll sich zu Unrecht zusätzliche bezahlte Zeit erschlichen haben. Das UKR kündigte zunächst außerordentlich, dann ordentlich.
Die Leitende Oberärztin ließ das nicht auf sich sitzen und klagte. Es geht dabei nicht nur um Geld und Karrierechancen, sondern auch um den Ruf der Spitzenmedizinerin.
Verwundert zeigte sich im März auch der Kammervorsitzende, Richter Felix Arnold. Es sei erstaunlich, dass man einen solchen Vorwurf gegen eine Führungskraft nicht anderweitig geklärt, sondern zur fristlosen Kündigung gegriffen habe. „Das hätte man im Gespräch lösen können.“
Vier Zeugen vernommen
In ihren Schriftsätzen hat die Klägerin minutengenau dokumentiert, mit wem und worüber sie während der fraglichen 80 Minuten gesprochen hat. Genannt werden ärztliche Kollegen, Patienten, eine Krankenschwester – und Zeit, in der sich die Medizinerin mit Unterlagen im Büro beschäftigt habe, ehe sie wieder nach Hause ging.
Freistaat und UKR-Vorstand hingegen behaupteten, es sei bei den Gesprächen um Privates und nicht um Berufliches gegangen. Doch diese Behauptung müssen sie beweisen. Und so waren zum Termin am Freitag vier Zeugen geladen: ein Arzt, eine Pflegehelferin, eine Arztassistentin und eine Physical Assistent.
Richter: „Sie hat sich zu erkennen gegeben und arbeitsbereit gezeigt.“
Bei der gut zweistündigen Vernehmung konnten sich die meisten nicht mehr genau erinnern, was an jenem 8. Oktober – also vor einem guten Dreivierteljahr – besprochen wurde. Dass es Gespräche gab, bestätigten sie durchweg.
Mehrfach war die Rede davon, dass die Medizinerin fragte, ob sie bei etwas helfen könne – schließlich sei sie gerade da und müsse ohnehin noch etwas in ihrem Büro erledigen.
Als Fazit der akribisch geführten Befragungen stellte Richter Arnold fest: „Sie hat sich zu erkennen gegeben und arbeitsbereit gezeigt.“ Eine Führungskraft wie die Klägerin müsse auch nicht minutengenau Rechenschaft über Gespräche ablegen, die sie geführt habe. „Wir bescheinigen der Klage gute Erfolgsaussichten.“
Doch auf eine Weiterbeschäftigung wollte sich das UKR nicht einlassen. Die Klägerin wiederum lehnte einen Vergleich ab, der zum Ende des Arbeitsverhältnisses geführt hätte. Und so kam es am Ende zu der Entscheidung, die das UKR zur Weiterbeschäftigung der Gefäßchirurgin verpflichtet.
Mögliche Formfehler spielten keine Rolle
Da es schon an den Gründen für eine Kündigung fehlte, beschäftigte sich das Gericht nicht näher mit den monierten Formfehlern. So wurde etwa die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, binnen derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Für den in Rede stehenden Verstoß am 8. Oktober erhielt die Medizinerin ihre fristlose Kündigung am 14. November – über einen Monat später.
Unklar war zudem, ob die Kündigung durch den Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Regensburg überhaupt wirksam ist. Ihren Arbeitsvertrag hat die Ärztin nämlich mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen.
Immer wieder Kritik an Personalpolitik am UKR
Der Rechtsstreit mit der Leitenden Oberärztin reiht sich ein in die zunehmend vernehmbare Kritik an der Personalpolitik des Universitätsklinikums Regensburg.
November 2025 hatte sich eine Reihe von Ärztinnen und Ärzten an unsere Redaktion gewandt und die mangelhafte Kommunikation des Vorstands mit den Beschäftigten beklagt. Aktuell will das UKR rund 40 Ärztinnen und Ärzte loswerden, um sein Defizit zu senken. Bei den Konsolidierungsplänen steht man – so der Eindruck bei einer Pressekonferenz am Donnerstag – erst am Anfang.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg ist noch nicht rechtskräftig. Freistaat und UKR können zur Berufung noch vor das Landesarbeitsgericht ziehen.
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