Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Wolbergs will zurück ins Amt

„Ich kapituliere niemals.“

Kämpferisch bis verzweifelt reagiert Joachim Wolbergs bei einer Pressekonferenz am Donnerstag darauf, dass seine Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters in Kraft bleibt. Das Urteil des Landgerichts Regensburg sei ein „faktischer Freispruch“ und die Haltung der Landesanwaltschaft nicht nachzuvollziehen.

Joachim Wolbergs: “Das letzte, was mir geblieben ist, ist dieser Kampf.“ Foto: as

„Wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung käme wegen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung, dann bin ich nicht tragbar. Das steht außer Frage.“ Es ist fast eineinhalb Jahre her, seit Joachim Wolbergs (am 2. März 2018) diesen Satz in einem Videointerview mit der Mittelbayerischen Zeitung geäußert hat. Seitdem ist viel Zeit vergangen und einiges passiert. Es gibt auch eine Verurteilung wegen zweier Vorteilsannahmen. Doch die interpretiert Wolbergs als „faktischen Freispruch“, gerade angesichts der ganzen Vorgeschichte.

WERBUNG

“Ich freue mich für meinen Amtsvorgänger…”

Am Donnerstagvormittag lässt der suspendierte Oberbürgermeister die Ereignisse seit Beginn der Ermittlungen 2016 noch einmal Revue passieren. Beobachtet von mehreren Medienvertretern, unterstützt durch einige Mitglieder seines Wahlvereins „Brücke“, die zwischen den Journalisten an den Tischen im Bischofshof am Dom sitzen. Eine gute dreiviertel Stunde redet Wolbergs. Über die beiden Entscheidungen, die am Tag zuvor „rein zufällig“ öffentlich bekannt gemacht worden sind – „solche Zufälle gibt es in dem Verfahren ja häufiger“: die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen seinen Amtsvorgänger Hans Schaidinger und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, nach der Wolbergs’ vorläufige Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters aufrechterhalten wird.

„Ich freue mich für meinen Amtsvorgänger und seine Familie, dass ein Stück Martyrium nun vorbei ist“, sagt Wolbergs. Er könne ihnen nur wünschen, „dass sie ein Stück weit Lebensfreude zurück finden“. Und er sei gespannt, ob es nun eine Entschuldigung von der Staatsanwaltschaft oder Schaidingers Partei geben werde. „Aber das vermute ich nicht.“

Dann kommt der 48jährige recht rasch zu seiner Suspendierung und der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, eine weitere Enttäuschung auf seinem Weg, der „gekennzeichnet war von vielen Enttäuschungen“. Er habe nur einen Sieg errungen. Und dieser Sieg sei das Urteil des Landgerichts Regensburg gewesen – mehr spricht Wolbergs von einem „faktischen Freispruch“. „Kein juristischer Begriff, sondern meine persönliche Interpretation.“ Dann holt er weit aus. Er erzählt vom Beginn der Ermittlungen, der Untersuchungshaft, der Suspendierung. Dem Hauptverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft so gut wie keine Frage an ihn gerichtet habe. Und schließlich vom Urteil.

Alles weg, außer…

Immer wieder versucht, Wolbergs dabei, in die anwesenden Journalisten zu dringen. Mehrfach fallen Fragen und Sätze wie: „Versuchen Sie sich mal in diese Lage zu versetzen.“ „Wie würde es Ihnen da gehen?“ „Versuchen Sie, das für sich selber nachzuvollziehen.“ Wie ein Gebet trägt Wolbergs schließlich die für ihn wesentlichen Ergebnisse der Entscheidung des Landgerichts Regensburg vor:

„Alle Vorwürfe in Bezug auf die Nibelungenkaserne – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf den Jahn – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf die Wohnungen – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf Renovierungsarbeiten – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf den Sparkassenkredit – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf den Roten-Brach-Weg – weg.“
„Alle Vorwürfe in Bezug auf Spenden bis zum 31.12.2014 – weg.“

Geblieben sind aber doch zwei Fälle der Vorteilsannahme, deretwegen Wolbergs verurteilt wurde – Parteispenden in den Jahren 2015 und 2016, insgesamt 150.000 Euro. Doch schwerwiegend ist das in den Augen von Wolbergs nicht. Ihm werde doch lediglich zum Vorwurf gemacht, „dass es eine BGH-Rechtsprechung gibt, die ich nicht kannte“. Es geht um den Anschein der Käuflichkeit, den der Oberbürgermeister durch die Annahme dieser Tretzel-Spenden erweckte. Strafbar als Vorteilsannahme.

“Fehler, der nichts mit dem Dienst zu tun hat…”

Wolbergs Interpretation: „Ich bin wegen etwas verurteilt worden, das mit dem Dienst und der Dienstausübung und mit privaten Vorteilen Nullkommanull zu tun hat.“ Und da der „Fehler“, den er gemacht habe, nichts mit dem Dienst zu tun gehabt habe, könne er „unter Gesichtspunkten des normalen Menschenverstandes“ auch nicht nachvollziehen, warum er weiterhin suspendiert bleibe.

Die Landesanwaltschaft und auch das Verwaltungsgericht Regensburg sehen das deutlich anders. Die zwei Fälle der Vorteilsannahme beurteilt sowohl die Behörde wie auch das Gericht als eine „schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung“. Entsprechend fällt die Prognose für den Ausgang des derzeit ruhenden Disziplinarverfahrens gegen Wolbergs aus: eine dauerhafte Entfernung aus Amt und Beamtenverhältnis.

Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens vergehen noch Jahre

Wiederaufgenommen werden kann das Disziplinarverfahren erst nach einem rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren gegen Wolbergs – der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, möglicherweise sogar erst eine darauffolgende nochmalige Verhandlung, sollte das Urteil der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg dort keinen Bestand haben. Das wird noch einige Jahre dauern. Erst dann darf die Landesanwaltschaft das Disziplinarverfahren wieder aufnehmen und gegebenenfalls eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, das dann über entsprechende Sanktionen für Wolbergs entscheidet.

So lange bleibt nur eine vorläufige Entscheidung durch die Landesanwaltschaft als zuständige Disziplinarbehörde und die fällt entsprechend der Prognose aus: Suspendierung plus Halbierung der Bezüge (auf 3.600 Euro), die härtestmögliche vorläufige Sanktion.

Mit ihrer derzeitigen Prognose für Wolbergs bewegt sich die Landesanwaltschaft zumindest in Einklang mit einschlägigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (hier und hier). Demnach hat gerade bei Beamten, die Inhaber eines hervorgehobenen Amtes oder einer dienstlichen Vertrauensstellung sind, eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme „im Regelfall“ eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge – unabhängig vom Strafmaß (Wolbergs blieb straffrei). Freilich kommt es am Ende jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an, wie die abschließende Beurteilung ausfallen wird.

„Ich kann den Kampf nicht mehr alleine führen.“

Wolbergs wird ungeachtet dessen gegen die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vorgehen und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. „Ich weiß nicht, ob das was bringt. Aber alles andere hieße, ich würde aufgeben.“ Und das ist für ihn keine Option. Deshalb werde er kandidieren und weiter um seine Wiedereinsetzung und vollständige Rehabilitierung kämpfen. „Ich kapituliere niemals. Das letzte, was mir geblieben ist, ist dieser Kampf“, sagt Wolbergs und ein Stück weit klingt dabei seine Verzweiflung durch. “Jetzt erst recht”, sagt er irgendwann.

Er habe alles verloren. Seine Rücklagen und sein Erbe seien mittlerweile vollständig aufgezehrt. Für das nächste Verfahren und für die Anwälte habe er eigentlich kein Geld mehr. „Ich kann den Kampf nicht mehr alleine führen.“ Als Bitte um Geldspenden will er diese Aussage allerdings nicht verstanden wissen. Mit solchen rechne er auch nicht. „Wer mir helfen will, muss ja immer damit rechnen, dass er im Fadenkreuz der Ermittler steht.“ Es tue aber einfach schon gut, wenn er Zuspruch bekomme, „wenn man zu mir hält“, so wie dies die Mitglieder der „Brücke“ täten.

Auf das kommende Verfahren, die Anklagen in Sachen „Immobilien Zentrum“ und Schmack, sei er gespannt, sagt Wolbergs am Ende. Kommende Woche werde er ein Schreiben veröffentlichen, das er an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, ehe er den Bau einer Industriehalle für Schmack genehmigt hatte. Ermittlungen gegen Wolbergs liefen damals bereits, doch er habe sich nicht weggeduckt und eben so entschieden. Nun ist die Genehmigung dieser Halle Gegenstand des kommenden Prozesses.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (73)

  • Mr. T.

    |

    Die genannten Vorwürfe sind nicht “weg”, sie konnten nur nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das ist ein klitzekleiner Unterschied.

  • Ratisbonicus

    |

    Versteh das Problem nicht:
    Er wurde “faktisch Freigesprochen” und er ist ja auch “faktisch” noch OB von Regensburg – passt faktisch doch alles, oder?

  • Taxifahrer

    |

    Wolbergs meint, dass er Urteile von Gerichte akzeptiert. Die Welt atmet auf. Nicht auszudenken, wenn er das nicht täte. Da haben wir alle nochmal Glück gehabt.

  • Piedro

    |

    Auf das Wahlergebnis bin ich wirklich gespannt. Ob es sich ausgeht,einen straffreien Schuldspruch in einen Freispruch umzuhudeln? Ob es wirklich Regensburger gibt, die einen OB wollen der seine Mails nicht liest, aus versehen zigtausend , ohne es zu merken? Der einen Korruptionsprozess mit offenem Ausgang am Hals hat?

    Eins weiß ich: mein Arbeitgeber würde mich nicht mit drei Tausendern im Monat belohnen, wenn er mich von meiner Tätigkeit entbinden müsste, bis ein Gericht entscheidet, ob ich weiter beschäftigt werden muss. Und unsere Kunden würde es nicht freuen, wenn ihre Interessen von einem straffreien Straftäter vertreten würden, der sich selbst sowas von leid tut, dass es einer Sau graust.

    Ich denke nicht, dass das Kalkül aufgeht. Das mit dem armen Zwutschkerl hat einmal halbwegs funktioniert. Ich hielte es für klug es dabei zu belassen, wenn dagegen vorgegangen wird dürfte das riskant sein, der nächste Richter ist vielleicht nicht so mitfühlend mit dem ahnungslosen Berufshelden, der niemals aufgibt. Aber vielleicht ist das für ihn wirklich die einzige Option.

    Gelegentlich tut er mir leid. Echt jetzt. Ich sehe nur eine Option, die erfoglversprechend wäre: Rollkofferverbot in der Altstadt. Damit könnte er punkten.

    Was wäre eigentlich, wenn das nächste Verfahren weniger “weg” macht als das erste? Oder in einer möglichen Revision das Strafmaß höher ausfiele als das der gnädigen Frau E.? Müsste er irgendwas zurück zahlen (so möglich)? Jahrelang mit diesen Bezügen alimentiert werden, ohne irgendwas tun zu müssen außer zu jammern und Tatsachen zu schönen, finde ich persönlich jetzt nicht so schlecht bezahlt.

  • R.G.

    |

    @Ratisbonicus
    ; )
    Faktisch reißen sich vielleicht schon die größten Weltkonzerne um ihn als Spitzenkraft, aber er lehnt eventuell faktisch nur deshalb ab, weil er weiter idealistisch als Politiker für die Verlierer dieser Gesellschaft faktisch tätig bleiben möchte.
    Grüße aus Faktischburg!

  • Empörer007

    |

    Der “faktische” OB Wolbergs will ins Amt zurück, aber er hat vergessen, dass ein “gerichtsmassig” verurteilter Wahlbeamter auf Zeit nicht seine “Rechtsauslegung” teilen muss.
    Diese ewige Mitleidstour, sein Gejammere über seine 6-Wochen-U-Haft, sein Verweis auf die bevorstehende “Insolvenz” (bei üppigster Alimentierung für Nichtstun), seine Uneinsichtigkeit in die Fakten, seine permanenten Beschimpfungen u. Verunglimpfungen der Regensburger StA…, es ist unerträglich!!
    Hr. Wolbergs machen Sie endlich reinen TISCH; treten Sie vom Amt des “faktischen” Oberbürgermeisters v. Regensburg zurück, damit hier wieder eine ordendliche Politik vollzogen werden kann und verlassen Sie Regensburg…, meinetwegen Richtung Tripolis und schlagen Sie dort Ihre Zelte auf, um faktisch…

  • Alfred Meier

    |

    Nehmen wir uns nur mal den Sparkassenkredit an den Jahn Regensburg vor und die Vorwürfe, die die Staatsanwälte daraus gegen Joachim Wolbergs konstruiert haben. Da ist kein Bemühen um Wahrheit zu spüren, sondern nur der unbändige Wille, den Mann zur Strecke zu bringen.

  • Julian86

    |

    Verdient dieser sachliche Bericht derart un-sachliche Kommentare? Ja? Wirklich?

    Ich sehe u.a. folgenden Unterschied:

    Der Bericht erwähnt, die Behörde wie auch das Gericht (gemeint ist das VG R.) wollen eine „schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung“ erkennen. Wie das?

    Es geht um einen “Anschein der Käuflichkeit”. Was ist der Wortgehalt von “Anschein”? Eben.
    https://www.wortbedeutung.info/Anschein/

    Viel realitätsnäher war da für mich die Wirtschaftsstrafkammer, die, wie bekannt, die Schuld von Herrn Wolbergs als “gering” erachtete.

    Also wir haben:

    a) Eine Dienstverletzung, angeblich „schwerwiegender” Art
    Bedeutung: fundamental, gewichtig, gravierend, krass
    (Gegenteil: harmlos)
    https://www.wortbedeutung.info/schwerwiegend/

    b) Den gar im Irrtum begangenen Tatbestand der Vorteilsannahme bei geringer Schuld, ohne Strafausspruch

    Wie soll das zusammengehen? Das eine schließt das andere aus, oder?

    Kann jemand der vorstehenden “Spitzfedern” diesen greifbaren Widerspruch auf einer sachlichen Ebene auflösen?

    Leider geht der Bericht im Hinblick auf die verlinkte Rechtsprechung im Text nur andeutungsweise auf die Parameter des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ein. Das ist wenig aufklärend, zumal davon auszugehen ist, dass nur die wenigsten sich die Mühe machen, in die verlinkte Juristerei lesend, studierend, verstehend etc. “einzudringen”.

    Ja freilich, es lästert (Last) sich halt leichter an der Oberfläche. Jeder eben wie er mag. Und kann.

    Beginnt in Regensburg nicht die Dult dieser Tage? Der Herr Giesinger, ob er einen Bier-Tisch organisiert? Einen “faktischen”?

  • Ahnungsloser

    |

    @julian86

    Sie wollen es nicht verstehen, oder? Ich verweise nur auf die richtigen Kommentare von @scientia unter dem Artikel „Entscheidung des Verwaltungsgerichts
    Wolbergs darf vorerst nicht zurück ins Amt“. Damit ist Ihrem Kommentaren nichts hinzuzufügen…

  • Giesinger

    |

    Zitat ;
    Julian86
    22. August 2019 um 20:02 | #

    “Beginnt in Regensburg nicht die Dult dieser Tage? Der Herr Giesinger, ob er einen Bier-Tisch organisiert? Einen „faktischen“?”
    ——————————————————————–

    Herr Julian86, ich kann Ihnen versichern, Nein!

    Ich mag keine Volksfeste, obwohl ich damit sogar beruflich zu tun habe.
    Wobei ich aber sagen muß, bis vor einiger Zeit bin ich Montagvormittags bei schönem Wetter immer gerne kurz auf die Wiesn gegangen, aber nur wegen der tollen Fahrgeschäfte.

    Einen Biertisch können wir gerne organisieren.
    Möglichst aber ohne Touristen , sondern an einem Ort, wo man seine Ruhe hat.
    Momentan habe ich allerdings kaum Zeit; grundsätzlich auch nie Freitags oder Samstags.

    Bei der Gelegenheit eine Frage an das Forum:

    Ich vermisse Herrn mkv.
    @mkv, geht es Ihnen hoffentlich gut?

    Grüße an Alle, da Giesinger

  • XYZ

    |

    Zu Julian heute 20.02:
    Die RSpr. des BGH zum Erwecken des Anscheins der Käuflichkeit ist uralt und übernimmt weitgehend die noch ältere RSpr. des RG, es ist Zeit das zu revidieren. Nur nachzulesen.

  • Christian

    |

    “Faktischer Freispruch”?! Hat der Mann denn keinen echten Freund, der ihn mal zur Seite nimmt und Klartext mit ihm redet?

  • XYZ

    |

    Nachtrag zu Julian:
    Die zitierte Wortbedeutung “Anschein” trifft zu – kein Beweis. Das ist eine überholte RSpr., das ‘Volksinteresse’ ging einstmals vor.

  • Piedro

    |

    @julian86
    “Wie soll das zusammengehen? Das eine schließt das andere aus, oder?”
    Nein. Ein Wahlbeamter darf auch nicht den Anschein der Käuflichkeit erwecken. Und ob das Strafmaß der ersten Instanz sich in der nächsten hält wird sich zeigen, Herr W. zeichnet sich ja nicht gerade durch Einsicht aus. Dann kommen alle Punkte noch mal auf den Richtertisch, und seine zwischenzeitlichen Äußerungen dürften eher nicht strafmildernd gewertet werden. Es ist zumindest fraglich, ob die nächste Instanz der Darstellung glaubt, dass der Herr OB einfach nicht gemerkt hat, dass sein Begünstiger ihm das eine oder andere im Wert von etlichen Tausendern geschenkt hat, und es halt nicht so seine Sache ist Rechnungen zu sichten oder sich zu informieren, was erhaltene Handwerkerarbeit eigentlich kostet, respektive dies keine Rollex gespielt hat, weil Geld ja kein Thema für ihn war.

    Außerdem ist die Straffreiheit nur dem Umstand geschuldet, dass die verhängte U-Haft überzogen war, die Staatsanwalt nicht so sauber gearbeitet hat wie es angebracht gewesen wäre und der arme Bua eh genug gelitten hat um nicht noch einen drauf zu setzen. Das war eine recht verständnisvolle Richterin. Die war halt der Ansicht, dies reichte als Strafe, keinesfalls hat sie geurteilt, dass eine Strafe unangebracht sei, sie meinte die sei bereits durch die Umstände verhängt. Die Legende von der Nicht-Schuld (nix geblieben) muss man halt glauben wollen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint. Das ist in Ordnung, manche glauben ja auch an die Wiederauferstehung des Fleisches. Andere sind halt faktenorientierter.

    Die anderen Punkte könnten in nächster Instanz u.U. anders gewertet werden, das müsste sich zeigen. Und dann sind da ja noch die Vorwürfe, die noch nicht verhandelt wurden. Sind die auch nur einer Staatsanwaltschaft geschuldet, die auf Teufel komm raus einen supi-dupi-OB an die Wand nageln will? Wohl eher nicht.

    “Das ist wenig aufklärend, zumal davon auszugehen ist, dass nur die wenigsten sich die Mühe machen, in die verlinkte Juristerei lesend, studierend, verstehend etc. „einzudringen“.”
    Ja, es ist anzunehmen, dass juristische Feinheiten von Laien nicht verstanden werden, auch, wenn sie sich darum bemühen. Und? Ich als Laie kann zumindeste zwischen einem “faktischen Freispruch” und einem begründet straffreien Schuldspruch unterscheiden. Der Beschuldigte wurde schuldig gesprochen, auch, wenn er und sein Gefolge etwas anderes fabulieren. So weit reicht auch laienhaftes Rechtsverständnis, und das anders darstellen zu wollen ist zumindest recht peinlich.

  • XYZ

    |

    Das Stadtheater am Bismarckplatz kann schon mal eine Tragikomödie a la Shakespeare vorbereiten: Prätagonisten OB’s, Volksmeinung und andere. Buona notte.

  • Taxifahrer

    |

    Ich habe mir auf der Facebook Seite von Wolbergs seine gesamte PK angeschaut. Das Schlimme dabei ist zu sehen, dass er sich für absolut unschuldig hält und alles wieder so machen würden. Da ist absolut keine Einsicht vorhanden. Ganz im Gegenteil. Er fordert, dass sich die Medien und die Staatsanwaltschaft bei ihm entschuldigen. Ja für was sollen sich denn die Medien bei ihm entschuldigen? Das hab ich bis heute nicht verstanden. Ansonsten ist mir das ganze zu viel Drama von Wolbergs. Er kapituliere nie…Insgesamt wäre mehr rationales Denken angebracht. Und Selbstreflektion.

  • Julian86

    |

    Die Einheit des Rechts, der Rechtsordnung

    Zur Einstimmung folgt ein Link zum Verfassungsblog, der auch mittelbar zu regensburg-digital Bezug nimmt.

    Hü und Hott

    Zu den zwei dargestellten, sich widersprechenden Entscheidungen der beiden Regensburger Gerichtszweige ein Zitat:

    “Wenn das Machtwort, mit dem eine Verfassungsmäßigkeit oder eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, sich als Macht des Wortes und weiter nichts enthüllt, dann schmilzt das Regiment der Normen und die Freiheit des Bürgers wächst mit der Kraft seiner Argumente. Der „Rechtsunterworfene“, wie er hier und da immer noch gern zitiert wird, erwartet nicht mehr, angewiesen oder verpflichtet zu werden, sondern will überzeugt sein. Und erlaubt sich eine Gegenrede [wie Herr Wolbergs]. Die Einheit des Rechts und das Rechtssystem, zu substanzlosen Schlagworten erstarrte Ideen der Vergangenheit, werden sich rednerisch Glaubwürdigkeit neu erobern müssen oder untergehen.”
    Professor em. Dieter Simon
    https://verfassungsblog.de/recht-als-rhetorik-rhetorik-als-recht/
    (Das Redemanuskript ist dort wohl nicht mehr abrufbar)

    Was bedeutet die Einheit der Rechtsordnung?

    Nun, es sollen Wertungsunterschiede zwischen verschiedenen Rechtsgebieten vermieden werden.

    BVerfGE 98,106,118 f.
    „Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet alle rechtsetzenden Organe des Bundes und der Länder, die Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, daß den Normadressaten [u.a. Wolbergs] nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen.

    Das Grundgesetz gebietet es, dass sich eine Norm widerspruchsfrei in die Rechtsordnung einfügt, sofern keine verfassungsrechtlich anerkannten Gründe für einen Systembruch bestehen (Vgl. BVerfGE 34, 103, 115; 45, 363, 375; 59, 36, 49; 60, 16, 43; abweichend nun BVerfGE 85,238, 247; 76, 130, 140).

    Wertungswidersprüche verletzen daher zumeist den Gleichbe-handlungsgrundsatz, weil der Gesetzgeber gleich Erachtetes grundlos verschieden bzw. von ihm selbst als verschieden Erachtetes nicht entsprechend dieser Verschiedenheit behandelt hat (Karl Engisch, Einheit der Rechtsordnung, 1935; unveränd. Nachdruck 1985, S. 1 f)

    Überblick bei
    https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_der_Rechtsordnung

    Ausführlicher:
    DIE EINHEIT DER RECHTSORDNUNG ALS ANFORDERUNG AN DEN GESETZGEBER? Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen wie „Systemgerechtigkeit“ und „Widerspruchsfreiheit“ der Rechtsetzung als Maßstab verfassungsgerichtlicher Kontrolle
    Alexander Hanebeck
    Der Staat
    Vol. 41, No. 3 (2002), pp. 429-451
    https://www.jstor.org/

    Vor diesem Hintergrund wird noch viel Regenburger Wasser der Donau das Schwarze Meer erreichen, bis sich der (rechtliche) Nebel über der Domstadt lüftet und den Blick auf diverse, ggf. nicht mehr reparierbare Zerstörungen eröffnet.

  • Lothgaßler

    |

    @Alfred Meier: “… Sparkassenkredit an den Jahn Regensburg…”. Falls es so einen Kredit gab (mir unbekannt), dann war dieser nie Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

    Zum “faktischen” Freispruch: Ich hoffe inständig, dass dieses Urteil gekippt wird und die aus meiner Sicht die Korruption begünstigende Rechtsauffassung und Auslegung der Tatverhalte seitens dieser Gerichtskammer in den Mülleimer der Juristerei getreten wird. Dabei geht es mir nicht um ein höheres Strafmaß, aber die faktisch zugeschusterten Vorteile dürfen nicht einfach als unbemerkte “Freundschaftsienste” ohne Freundschaft oder “Verbotsirrtümer” in Tateinheit mit Beratungsresistenz beschönigt werden.

  • Checker

    |

    Es hat ja wohl nun jeder verstanden, dass es Wolbergs Lebenstraum ist OB von Regensburg zu sein. Aber das kann doch nicht die entscheidende Frage sein.

    Die entscheidende Frage ist doch was hat Regensburg davon?

    Und nach all dem was in den letzten Jahren um die Person Wolbergs vorgefallen ist kann die Antwort doch nur lauten nichts.

    Ein Mann der so die Nähe von Bauträgern sucht und sich so zumindest naiv um den Finger wickeln lässt ist absolut ungeeignet für das Amt eines Bürgermeisters. Die Abhängigkeit Wolbergs nach Aufmerksamkeit und Anerkennung ist ja fast schon mit Händen zu greifen wenn man wieder einmal den sehr gut geschriebenen Artikel liest.

    Meine Oma hat mir immer gesagt: So wie man sich bettet so liegt man.

    Der Fall Wolbergs zeigt über deutlich: Es fehlt an unabhängige Persönlichkeiten in der Politik und es wäre wichtig die Amtszeit vielleicht nicht nur von Bürgermeistern auf zwei Perioden also maximal 12 Jahre zu beschränken.

    Vielleicht hätte man dann auch dem OB Schaidinger und der wunderschönen Stadt Regensburg einiges ersparen können.

  • hansemann

    |

    Ich sehe Wolbergs, als ganz großen Dramaturgen und Falschversteher.
    Ja “Nichts”, aber auch gar nichts ist weg.
    Spätestens, wenn die nächste Gerichtsinstanz über Ihn urteilt, wird er endlich merken,
    daß ein suspendierter OB, so nicht in der Öffentlichkeit auftreten darf.
    Das geht garnicht, so wie es in der Vergangenheit bisher passiert und geschehen ist.
    Es wird Zeit, dass das Kapitel “Wolbergs” abgeschlossen und ad acta gelegt wird.
    Für unsere Stadt Regensburg kann es nur gut sein, wenn neue, junge und unverbrauchte Leute eine neue Ära einläuten und die ewig, alten Seilschaften -aller politischen Coleur- von der politischen Bühne weg sind.

  • Hohes Kreuz

    |

    Bei allem Verständnis für den suspendierten OB und seine Sicht auf die Verfahren muss festgehalten werden, dass es sich objektiv anders darstellt. Verständlich ist auch, dass er sich ggü seinem Amtsvorgänger ungerecht behandelt fühlt. Nur, wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht dasselbe. Der Amtsvorgänger hat sich offenbar geschickter und überlegter verhalten. Deshalb kam es zu keiner Strafverfolgung wg eines Korruptionsdelikts in seiner Amtszeit. Erinnern wir uns, Auslöser des Verfahrens gegen den suspendierten OB war eine Nachlässigkeit, nämlich die fehlende Genehmigung des Darlehensvertrags zwischen de suspendierten OB und dem Ortsverband Süd der SPD. Ohne dieses Ereignis wären der Staatsanwaltschaft weder die Parteispenden an die SPD und die CSU noch der Beratervertrag Schaidingers bekannt geworden.
    Die Beurteilung des LG-Urteils ist dem BGH überlassen. Wird das Urteil bestätigt, wird es im Disziplinarverfahren gegen den suspendierten OB zu beachten sein, anders herum natürlich auch. Einem Beamten sind durch die Beamtengesetze eine Reihe von Pflichten auferlegt. Kommunale Wahlbeamte sind Beamte im Sinne dieser Vorschriften, Abgeordnete und Regierungsmitglieder übrigens nicht. Deshalb geht der Hinweis auf den Ministerpräsidenten fehl. Beamte werden auch wegen ihres ausserdienstlichen Verhaltens disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen. Ein Beispiel dafür ist der Polizist, der in der Freizeit unter Trunkenheit einen Verkehrsunfall verursacht. Das hängt mit dessen Vorbildfunktion zusammen. Welche Funktion hat ein hoch dotierten kommunaler Wahlbeamter?

  • Piedro

    |

    @Julian86
    Was bitte hat den Verfassungsrecht, respektive die Reflexion dieses Rechtsbereiches, mit der Causa W. zu tun?

    Wenn Sie sich für Rechtseinheit interessieren beschäftigen Sie sich doch mal mit den Jobcentern Regensburg Stadt und Land, oder mit dem Sozialamt, wo Recht auf Weisung von Dezernenten kreiert wird, oder im vermeintlichen Ermessen eines beliebigen Sachbearbeiters liegt. Hier wird die Verfassung berührt, nämlich der Auftrag der Existenzsicherung. Das erscheint wohl weit weniger interessant als die Unbill des Herrn W. und seine Leiden.

    Aber ich muss auch gestehen: ich kann diesem Geschreibsel nur eingeschränkt folgen. Einen mittelbaren Bezug zu rd kann ich gar nicht erkennen.

    Die Einheit der Rechtsordnung sehe ich in der Causa W. nicht berührt. Er wurde verurteilt, wenn auch nicht verknackt, er wurde aus dem Amt entfernt, in beiden Angelegenheiten steht im der Rechtsweg offen. Und im Gegensatz zu jenen Mitbürgern, die noch weniger rechtssicher sind als die Ahnunglosigkeit in der Person des Herrn W. berührt die Behördenwillkür wirklich die schiere Existenz.

    Wenn Sie irgendwas substanzielles mitzuteilen haben würde mich das sehr interessieren, aber diese Versuche Herrn W. als Opfer von irgendwas und irgendwem zu stilisieren ist schon fast so peinlich wie seine Behauptung, von der Anklage gegen ihn sei nichts geblieben und “alles weg”.

    Recht haben Sie mit der Feststellung, dass es noch eine Weile brauchen wird bis selbst Herr W. erkennen wird, dass Unschuld kein subjektives Ding ist und die Ansprüche an einen OB nicht nur erfordern sich selbst toll zu finden. Er hat eigenes und das Geld seiner Begünstiger eingesetzt, um politische Karriere zu machen – und er hat verloren, davon gehe ich aus. Eine persönliche Tragödie, aber gut für die Bürger “seiner” Stadt. Der nächste OB liest vielleicht seine Mails und überlegt sich wie und mit wem er sich auf eine Packerl haut. Die Zeiten, in denen die Bürger nichts mehr mitkriegen was passiert sind vorbei, und das ist gut so.

    Man kann ihn ja einmal mehr wählen. Nur zu! Das Geschwafel von einheitlicher Rechtsordnung und lämmerhafter Unschuld wird aber wenig dazu beitragen ihn glaubwürdig zu machen. Ich schließe mich hansemann an: die Causa W. ist eine Chance für die Stadt. Wer mag kann die gern versemmeln, aber das wird vermutlich keine Mehrheit sein. Auf das anschließende Gegreine darf man auch gespannt sein.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Das tragische ist , dass Wolbergs gar nicht will, dass der Fall endlich ad acta gelegt wird. Lieber gibt er ein Vermögen hin, nur um dafür weiter in der Öffentlichkeit bleiben zu können. Hätte er das Geld genommen und es für eine Berufsausbildung eingesetzt mit der er irgendwo neu startet, könnte er auf eigenen Füßen stehen und unabhängig sein. So, wie jetzt wird er als ewig Abhängiger enden, der den Staat oder irgendwelche “Freunde” braucht, um sich über Wasser zu halten. Bestenfalls darf er wieder heim zur Frau.

  • Lieschen Müller

    |

    Ich habe mir soeben Wollis PK angehört.

    Neue Chance!!! Komplette Prozesswendung!!!

    Wolli plädiert offensichtlich auf “faktische Schuldunfähigkeit” wegen ” faktisch tiefgründigen Bewusstseinsstörungen”. (“faktisch” gem.§20 StGB)

  • Giesinger

    |

    Das war cool @Barnie, aber auch bitterböse.

    Aber bitterböse ist nun manchmal auch die Wahrheit.

  • StA

    |

    Wieso sollte sich die StA bei Herrn Schaidinger entschuldigen?
    Es gab anscheinend einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, der sich aufgrund der getätigten Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärtet hat.

    Ein alltäglicher Vorgang für jeden, der keinen Verschwörungstheorien über von der Staatskanzlei gesteuerten Staatsanwaltschaften anhängt.

    Herrn Wolbergs sei hier die Lektüre des Paragrafen 160 Abs. 1 StPO ans Herz gelegt.

  • Taxifahrer

    |

    Man darf auch die Frage stellen, woher die Brücke das ganze Geld hat? Für Wahlkampf, Homepage, Saalmiete. Wenn Wolbergs etwas Anstand hätte, würde er alle aktuellen Spender penibel auflisten. Ab dem ersten Euro. Aber er ist ja der Meinung, dass es wie beim Wahlgeheimnis sei beim Spenden. Die Spender wollen anonym bleiben. Ist klar.

  • Rumpelstilzchen

    |

    Der Unterschied zwischen Wolbergs und Schaidinger?
    Der Hans, der kann´s! Und es wird keine Solidaritätsbekundung von Schaidinger für seinen Nachfolger geben.

  • Melle

    |

    @Piedro, 22.8., 21:57
    Sie haben es finde ich wunderschön auf den Punkt gebracht. Genau so sehe ich das Urteil und die Umstände auch.
    @Lothgaßler, 23.8., 9:02
    Ich hoffe vollständig, (fast) inständig mit Ihnen.

  • highwayfloh

    |

    Ähm gehts noch?

    Lest mal alle Eure abgegebenen Kommentare in dieser ganzen Causa durch! Die, die Ihr alle abgegeben habt, wenn es eine Veröffentlichung wegen Wolbergs gab (meist mit Häme und dem Wunsch dass Wolbergs in der Verdammung enden möge) und dann die, die Schaidinger betreffen (Ja, war halt schlau… guad gmacht!) … gehts no?

  • highwayfloh

    |

    Gehts no? (II)

    As Maul zreissts Eich olle und ergötzt Eich, wias am Wolbergs ergeht und um Gegenzug, dass am Schaidinger koana ebbs duad und döm koana genauso wia am Wolbergs an d’Gurgl geht… . Mit welchemn Recht denn? Hats ös olle ebbs bessers, nur weils ihr olle moants dö juristische und moralische Weisheit mit dö Löffel grfessen zum hobn?

    Naa, es hats olle vui schlimmer… nämlich — Verzeihung dafia : Aasgeier des Internets!

    Ös holts Eier persönliche Befriedigung daraus, dass ös vermeintlich fachkundig schwandronierts und sonst ebbs absondern könnts worauf Ihr aa no Zuspruch und Antwort kriagst. Traurig is dös und in einigenFällen sogar ausgesprochen widerwärtig!

    Eich olle gehts nämlich ned um Recht und gesetzt, sondern um Eire eigenen “5-Minuten” an Aufmerksamkeit im Netz….

    Beweists ös doch amoi dass Ihr olle dös Kreiz hobts im Realen Leben dös zu bringa wos Ös olle in den Kommentaren gfordert hobts! Bin gspannt wers bringt und wers ned duad!

    Mei ehrliche Meinung – Nix fia unguad!

  • highwayfloh

    |

    Geht no? (III)

    Und … die “Stammkommentatoren” sehen die Kommentarfunktion hier doch gar nicht mehr als öffentliches Medium an, sondern mehr als Ihren privaten Diskussions-Stammtisch, welcher durch andere nicht gestört werden darf!

    Denjenigen sei empfohlen, eine eigene Plattform aufzumachen wie “watch bild” …. eben watch “rgbdigital”… lebt dort Eure vermeintlich guten geistigen Ergüsse aus und beharkt Euch _dort_ im Stammtisch-Inzest, aber macht dieses gute Medium nicht weiter kaputt, weil Ihr keine andere Meinung mehr gelten lasst, als Eure! Zefix nomal!

    @RD-Redaktion:

    Ausnahmsweise mal ein sehr emotionaler und dreiteiliger Kommentar von mir… ich bitte um Nachsicht…. musste mal sein. Nix fia unguad.

  • higwayfloh

    |

    Noch ein abschliessender Nachtrag:

    Vorweg:

    an die vermeintlichen Voll / Halb / Laienjuristen:

    schon mal das Steuerrecht angeschaut?

    Sinngemäßes Zitat: “Wer _nachhaltig_ dies und jenes tut… ” “auch(!) OHNE gewerbsmäßige Absicht…” usw. usw…. und noch dazu “(auch) ohne Gewinnerzielungsabsicht” …. “gilt als Gewerbetreibender”!…

    So manche Kommentatoren dürften hierunter fallen…. soviel Zeit und Detailverliebtheit sie aufwenden, bezüglich Nebenächlichkeiten und diese hier auch noch verlinken.

    Darüberhinaus wäre eventuell noch das Kammerrecht betroffen, da vieles, was hier manche von sich geben und verlinken schon als “Rechtsberatung” eingestuft werden kann….

    Nein… ich will keinem ans Bein Pinkeln damit … aber wenns einer tut … tja… dann eben auf die Schnauze gefallen… jeder ist seines Glückes Schmied … nur nicht jeder Schmied hat auch Glück … nur noch so mal erwähnt …

  • Blas Femi

    |

    Heute so und morgen so: Wolbergs erzählt, manipuliert, schmollt und verspricht.

    Schon 2007 hat Wolbergs der SPD versprochen, nicht mehr als OB-Kandidat zu kandidieren und mit Professor T.Walter stand ein kompetenter Kandidat bereit https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/wird-strafrechtler-tonio-walter-der-ob-kandidat-der-spd-21179-art62716.html
    Dann hat Wolbergs es sich doch anders überlegt und die Regensburger SPD ist ihm wie eine Schafherde gefolgt.
    Nun am Abgrund angekommen, tritt Führer Wolbergs zur Seite und die SPD stürzt in die Tiefe.

    Auch jetzt hält er sich nicht an seine Versprechen, bei einer Verurteilung die Stadt zu verlassen, sondern schart eine neue Herde Schafe hinter sich, um mit der “Brücke” über den Abgrund zu schreiten.

    Wetten, dass die Brücke einstürzen wird und auch diese Schafe werden untergehen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “highwayfloh:” Eines vorweg: Ich teile nicht immer Ihre Meinung, aber mit Ihren letzten
    Kommentaren haben Sie mir aus der Seele gesprochen. RD ist ein wichtiges Forum, aber
    es wird – wie Sie so treffend sagen – von einer gewissen Gruppe mißbraucht. Denen geht
    es nicht um die Sache oder eine vernünftige Diskussion, sondern nur, um der Öffentlich-
    keit ihre “Weisheiten” aufzudrängen.

  • Taxifahrer

    |

    Wolbergs behauptet, dass er Kritik von Klarnamen akzeptiert und respektiert. Ist klar. Das sieht man am Bürgermeister Koch, an Maltz-Schwarzfischer usw. Er respektiert absolut keine Kritik. Das ist Majestätsbeleidigung.

  • Arno Nym

    |

    @highwayfloh

    Wo bitte soll man Kritik äußern wenn nicht hier?
    Auf der FB Seite des Herrn Wolbergs werden alle nicht Jubel Kommentare gelöscht und der Account blockiert.

    Also muss es hier geschehen.

    Ihr Dialektversuch macht’s übrigens nicht überzeugender.

  • Piedro

    |

    @highwayfloh
    Ich würde sagen es geht noch. Sie haben sich zwar nicht für alle klar verständlich ausgedrückt, aber denke ich konnte Ihre Mundart dechefrieren.
    Zum einen: es liegt in der Natur von Kommentaren, dass man subjektive Standpunkte vertritt. Was gibt es dagegen zu sagen? Man muss diese Standpunkte nicht teilen, aber der Maßstab für Veröffentlichung ist hier schon recht hoch. Der Verweis darauf, der eine oder die andere möge besser eine eigene Plattform erstellen um das zu dürfen ist eine recht schwache Nummer. Und der Verweis darauf, erst selbst etwas irgendwie entsprechendes leisten zu sollen, naja, eine ganz schwache Nummer.
    So ganz verstehe ich weder Ihr Anliegen noch Ihre Intention. Sicher gab es hier auch Häme, und sicher ist das nicht die feinste aller Arten, aber bitte: wenigstens zum Teil war sie doch auch verdient, und es steht doch jedem frei so auf das zu reagieren, was das verurteilte Unschuldslamm so von sich gibt. Ich persönlich bin davon ja nicht betroffen, was unsere Wahlbeamten so mauscheln kommt ja leider nicht raus, wir haben keinen Aigner. Trotzdem kann ich nachvollziehen, dass die Bürger auch hämisch werden, wenn der Hoffnungsträger der Stadtpolitik sich als weinerlicher, respektloser, uneinsichtiger Hansel entpuppt, der einen Schuldspruch zum Freispruch ummodelt, seine Suspendierung trotz Vorteilnahme als falsch proklamiert und den Anspruch erhebt wieder ins Amt zu kommen. Da bleiben tatsächliche Verdienste leicht mal auf der Strecke, und die sind auch bedeutungslos wenn man sich vor Augen führt, wie der Umgang mit Finanzen, persönlichen Vorteilen oder nur dem eigenen Mailverkehr vor Gericht dargestellt wurde.
    Deshalb auf die Kommentatoren einzudreschen, die zum Teil tatsächlich hämisch, zum Teil juristisch verstiegen, zum Teil einfach nur enttäuscht sind ist auch nicht zwingend nötig.

    Zu Ihrem Stammtisch-Vorwurf: hier kommuniziert nicht gerade die Regensburger Öffentlichkeit, sondern zwei Handvoll Menschen, die auch nicht alle aus dieser Stadt sind. Die meisten schon über längere Zeit, man “kennt” sich, man geht aufeinander ein und äußert sich zu den Wortmeldungen ebenso wie zu den Artikeln. Ein wenig stammtischlich, durchaus. Was ist daran schlimm? Sie selbst sitzen doch auch an diesem Stammtisch und beschäftigen sich ebenso mit den Kommentaren anderer wie mit den Artikeln. Wie gesagt, ich weiß nicht wirklich was Sie eigentlich wollen, aber ich hoffe Sie bleiben den Lesern hier auch weiterhin erhalten.

  • highwayfloh

    |

    @Arno Nym:

    Nein, Hetztiraden egal zu welchen (Un)Gunsten müssen hier NICHT sein! Denjenigen, die dies partout wollen, haben doch diverse Möglichkeiten:

    – Facebook
    -Twitter

    und für Live-Diskussionen immer noch den so oft totgesagten IRC!

    Bei letzterem muss man sich nicht mal gebührenpflichtig einen dauerhaften Channel mieten und sichern, sondern kann einen temporär einrichten und ihn notfalls per “holder-bot” dann am Leben halten oder eben das nächste mal im gleichen Netzwerk unter dem gleichen Namen neu eröffnen, oder eben doch registrieren.

    Warum also von immer den gleichen Leuten pseusdo-Fachdiskussionen unabhängig vom Thema? Wenn man sich die Diskussionen anssieht, dann gehts da rein um persönliches Profilierungsgehabe und um sonst gar nichts.

    Über Inhalte zu Diskutieren, egal op pro / contra ist legitim, aber von einigen hier wird die Plattform meiner Meinung nach für Ihr persönliches Balzgehabe gewaltig missbraucht.

  • Piedro

    |

    Jetzt wurden aus der Häme schon Hetztiraden. Als ob Hetze hier freigeschaltet würde. Hoffentlich ist es mit dieser substanzlosen Kommentatorenkritik langsam gut. Man kann auf konkrete Beiträge konkret eingehen, aber das ist einfach nur ein Tiefschlag gegen die Moderation.

  • Rumpelstilzchen

    |

    @highwayfloh:
    Das was Wolbergs vorgeworfen und bewiesen wurde ist bei Schaidinger nicht ok, nur weil es nicht bewiesen ist. Wer gegen Strafvorschriften verstößt, darf sich nicht beklagen, dass er erwischt und bestraft wurde. Schon als Kind lernen wir, dass ein Regelverstoß unangenehme Konsequenzen hat. Wer lernfähig ist, wird entweder den Regelverstoß unterlassen oder ihn so vorbereiten und ausführen, dass er nicht ertappt wird. Wolbergs hat nicht nur gegen das zurecht für jeden Beamten geltende Verbot der Vorteilsnahme verstoßen, sondern ist durch Schlamperei und Nachlässigkeit aufgeflogen. Wenn zutrifft, was über seinen Vorgänger gemunkelt wird, so hat er eben überlegt gehandelt, sodass ihm ein Regelverstoß nicht nachweisbar ist. Vermutlich war es so, dass Wolbergs seine Knackwurstsemmel stets selbst bezahlt hat und Schaidinger vielleicht nicht, weil er sich einladen hat lassen. Die Annahme eines solchen Vorteils von geringem Wert ist jedem öffentlich Bediensteten gestattet, die Annahme von Geld selbst dann nicht, geldwerten Vorteilen von mehr als 10 EUR bedürfen der Genehmigung.

  • Checker

    |

    Wolbergs muss doch klar sein, dass er selbst wenn er im nächsten Prozess wieder so einen verständnisvollen Richter hat, er nie wieder OB von Regensburg werden wird.

    Das Spiel ist gelaufen niemals werden ihm noch 50 Prozent der Wähler folgen nach all dem was er sich selber zum Großteil eingebrockt hat.

    Kein Mensch mag schlechte Verlierer die ihre Niederlage nicht einsehen und an deren Niederlage natürlich nur immer die anderen schuld sind.

  • Taxifahrer

    |

    Es sei “mit normalem Menschenverstand” nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der einen Fehler gemacht habe, der nichts mit der Dienstausübung zu tun habe, aus dem Amt genommen werde, sagte Wolbergs.

    –> Naja. Ich könnte eine Reihe Politiker aufzählen, die aus verschiedenen Gründen sogar freiwillig zurückgetreten sind. Weil sie Fehler gemacht haben. Weil sie betrunken Auto gefahren sind, weil sie in ihrer Doktorarbeit geschummelt haben…Und Wolbergs ist verurteilt worden. Es gibt wahrlich weniger Gründe, dass ein Politiker sein Amt nicht mehr ausüben kann. Wolbergs sollte endlich Anstand haben und nicht mehr versuchen, OB zu werden. Er hat genügend Fehler gemacht.

  • Alfred Meier

    |

    @ Lothgaßler, 23.08.
    Das Landgericht musste sich sehrwohl mit dem Sparkassenkredit befassen, eben weil die Staatsanwälte daraus abstruse Vorwüfe gegen Wolbergs konstruiert hatten, die einer Überprüfung durch das Gericht nicht standhielten.

  • Piedro

    |

    @Alfred Meier
    Was war denn konkret (!) an den Vorwürfen “abstrus”? Es gab Verdachtsmomente, es ist keinesfalls abstrus, dass die dann zur Verhandlung kommen. Genau dafür gibt es Gerichte.
    “Es gibt Gelder, die geflossen sind.” Und dass hier zwei Männer auf der Anklagebank sitzen, die “durch diese Gelder verbunden sind”. Dem, sagt Ernstberger, “muss man halt nachgehen”. … Die Anklage verweist darauf, dass “im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Kreditgewährung” Spenden aus Tretzels Umfeld an den von Wolbergs geführten SPD-Ortsverein Stadtsüden flossen. … Die Regensburger Landrätin teilte sich den Vorsitz in Verwaltungsrat und Kreditausschuss mit OB Wolbergs. Schweiger sagt, dass der Tretzel-Kredit dem Kreditausschuss im März 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden sei. Sie habe nicht gewusst, dass der Ausschuss auch hätte zustimmen müssen, wenn ein Verwaltungsratsmitglied einen sogenannten Organkredit bekommt, sagt Schweiger. Weil es offenbar schnell gehen musste, bekam Tretzel seinen Kredit zudem per Eilbeschluss, den Wolbergs und Schweiger unterzeichneten. “Dass ein Eilbeschluss für Organkredite nicht möglich ist”, habe sie ebenfalls erst hinterher erfahren, sagt Schweiger. Es sei aber nicht Aufgabe des OB oder der Landrätin, sondern “ganz klar Aufgabe der Sparkasse”, die formalen Regeln zu kennen und entsprechend vorzugeben.
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/ob-wolbergs-drohung-staatsanwaltschaft-sparkasse-1.4340268

    Abstrus ist die Sache schon, aber nicht, dass sie in die Anklage eingeflossen ist. Zumal der OB seinen Unterstützer in den Aufsichtsrat verbracht hatte, nachdem er von diesem im Wahlkampf unterstützt wurde, eine Vergabe mit ihm abgestimmt und an seine Bedürfnisse angepasst wurde und er auch den Zuschlag bekam, zum Nachteil anderer Bewerber, die eben keine Unterstützer waren. Da darf man dann ruhig mal genauer hinschauen.

    Die nächste Instanz wird sich dann auch damit beschäftigen, wie mit allen anderen Anklagepunkten. Mal schauen wie das dann ausgeht.

  • Piedro

    |

    Das finde ich abstrus:
    “Aber wenn ich wieder ins Amt komme, wird dieses Thema strafrechtlich noch mal aufgegriffen.”

    Wieso denn nur wenn er ins Amt kommt? Anzeige und Strafantrag darf jeder Bürger stellen, dazu braucht es kein Amt. Vielleicht, weil die Berichterstattung darüber es ihm ein wenig leichter machen würde nicht wieder gewählt zu werden?

  • Stefan Aigner

    |

    @einige

    Die Vorwürfe wurde in dem Verfahren alle behandelt. lässt sich alles hier nachlesen: https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-prozess-die-verhandlungstage-im-ueberblick/ Es ist unnötig, hier erneut alles aufzubereiten und neue Thesen zu spinnen.

    Der BGH – die nächste Instanz – wird sich auch nicht mit den einzelnen Vorwürfen erneut beschäftigen bzw. erneut eine Beweisaufnahme durchführen, sondern das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler prüfen.

    Zum Sparkassen-Vorwurf, den die Kammer im Urteil als “abenteuerlich” bezeichnet hat: Wenn dem so war und man das von Anfang an wusste, muss sich die 6. Strafkammer um Richterin Escher auch fragen lassen, warum sie den Vorwurf zur Anklage zugelassen hat. Es ist nämlich nicht Aufgabe einer Gerichtsverhandlung, von Anfang an abenteuerliche Vorwürfe zu behandeln. Nicht alles kann man auf der Staatsanwaltschaft abladen.

  • Alfred Meier

    |

    Lieber Stefan Aigner, schön dass Sie nochmal daran erinnern, dass das Landgericht die Vorwürfe gegen Wolbergs im Zusammenhang mit dem Sparkassenkredit an den Jahn als abenteuerlich bezeichnet hat. Abenteuerlich erscheint mir aber auch Ihr Vorwurf an das Landgericht, weil es diese “abenteuerlichen” Vorwürfe zugelassen hätte. Man stelle sich das abenteuerliche Geschrei in Ihrem Diskussionsforum vor, wenn das Gericht die Anklage in diesem Punkte nicht zugelassen hätte!

  • Thik

    |

    @Julian86 23. August 2019 um 08:08
    Wer sich von einem (einfachen) Angeklagtem dadurch unterscheidet, dass er Beamter ist, unterfällt zusätzlich dem Disziplinarrecht. Es sind unterschiedliche Dinge, die unterschiedlich behandelt werden.

    Herr Wolbergs hat aber auch den Nachteil in der falschen Partei und nur OB zu sein. Der Steuerhinterzieher Otto Graf Lambsdorff bekam seine Prozesskosten in dem Umfang, in dem er nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde vom Staat und in dem Umfang in dem er verurteilt wurde von der FDP ersetzt. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13525577.html Denn die Rechtsstaatspartei war der Meinung, er habe das ja für sie gemacht. So viel Engagement für die Rechtsstaatlichkeit kennt man sonst nur von der Mafia, die diejenigen, die bei ihrem Wirken für “die Familie” erwischt werden auch großzügig unterstützt.
    So war das in der guten alten Zeit.

  • Thik

    |

    @Alfred Meier 25. August 2019 um 14:45
    Gerade noch so eben kann ich der Versuchung widerstehen, mir als Schreihals von Aigners Gnaden groß und wichtig vorzukommen.
    Dass die Richterin etwas Probleme mit konsistenter Rechtsauffassung hatte, konnte man schon bei Mollath sehen, als sie sich gedrängt fühlte zu erwähnen, dass sie keine Zweifel an seiner Täterschaft hatte. Das ist eben Regensburger Landrecht. Schon möglich dass man dort anderswo als außerrechtlich geltende Kriterien einbezieht, aber ich bezweifle eher, dass diese hier fabriziert werden.

  • Alfred Meier

    |

    @ Thik
    Wie Sie richtig feststellen, ist Lambsdorf wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die von ihm eingenommenen Parteispenden wurden nicht wie die an den SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden ordnungsgemäß verbucht und an den Bundestagspräsidenten gemeldet, sondern verschwanden in schwarzen Kassen. Die damals noch hohen Zinsen wurden nicht versteuert. Es ist deshalb nicht fair, die Spenden an Lambsdorf oder an Kohl mit denen an Wolbergs ohne jede Differenzierung gleichzustellen.

  • Mr. B.

    |

    @ Alfred Meier
    Wenn man die Verfahrenstage nachliest, war es sehr wichtig für den Bürger zu erfahren, was wie u gefähr läuft!!! Ein Bild kann sich dann jeder selber machen und für sich entscheiden, auch abseits des Strafrechts!

  • Lothgaßler

    |

    @Alfred Meier:
    Nachdem Sie offensichtlich die von Stefan Aigner verlinkten Tagesberichte zum Prozess nicht überflogen haben und abenteuerliche Behauptungen aufstellen (Sparkassenkredit an SSV Jahn: woher haben Sie das? Passen Sie auf, dass der SSV Sie nicht verklagt!), hier mit Verweis auf Tag 41 und Tag 42 die Kurzform: Sparkassenkredit – Kreditnehmer:Tretzel persönlich – Zweck lt. Tretzel: Überführung Gold aus BTT-Firmenvermögen ins Privatvermögen – Verdacht: Tretzel begünstigt durch Kreditkonditionen, Gegenleistung Spende an Wolbergs bzw. SPD-Ortsverein – Ergebnis: Verdacht nicht bestätigt/beweisbar, aber Kreditvergabe nicht ganz sauber abgelaufen.

  • Alfred Meier

    |

    Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist häufig der einzige Vorwurf der nach jahrelangen staatsanwaltlichen Ermittlungen übrig bleibt. So auch im Prozeß gegen die DFB-Funktionäre, denen jetzt vor dem Landgericht Frankfurt “nur” noch Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Im Falle Wolbergs haben die Staatsanwälte diesen Rettungsanker nicht. Da kommt man halt leicht auf “abenteuerliche” Ideen.

  • lol

    |

    @ Aigner

    hat JW das wirklich so gesagt ?? „Ich kapituliere niemals.“

  • Stefan Aigner

    |

    Das Zitat hab ich auf Band.

  • Lol

    |

    danke @ igner

    ich enthalte mich einer Wertung, dass hätte nicht mal JW verdient

  • Thik

    |

    @Lol 29. August 2019 um 10:15
    Ja, es ist, wenn auch wohl unabsichtlich, unglücklicherweise wörtlich aus “Ich hock in meinem Bonker”.

  • Alfred Meier

    |

    @ Lothgassler
    Sie haben Recht. Der Sparkassenkredit ging nicht an den Jahn, sondern an Tetzel, der damit den Jahn unterstützte. Das macht aber die Vorwürfe gegen Wolbergs nicht seriöser.

  • Lothgaßler

    |

    Nein, Wolbergs zitierte hier nicht den Gröfaz im Bonker, sondern Winston Churchhill:
    “…We shall go on to the end,… whatever the cost may be, … we shall fight in the fields and in the streets,… we shall never surrender…” (Ein arg zerpflücktes Zitat, aber es passt so zerpflückt so schön; https://de.wikipedia.org/wiki/We_Shall_Fight_on_the_Beaches)

  • Giovanni Bavarese

    |

    @Alfred Meier:
    Nein, der Tretzel hat mit den billigen Krediten nicht den Jahn unterstützt sondern sich privat Gold gekauft.

  • julian86

    |

    Unverbindlichkeit jeder mündlichen Urteilsbegründung

    Zu Thiks “Rechtsauffassung der Richterin” finde ich soeben in einem Spiegel-Beitrag des vormaligen BGH-Senatsvorsitzenden Fischer über den Chemnitzer Prozess dieses Zitat, das auch für den hiesigen Korruptionsprozess allgemein Gültigkeit haben sollte:

    “Was ein Kammervorsitzender bei der Urteilsverkündung zur Begründung sagt, ist unverbindlich und muss nicht seine persönliche Meinung sein. Ich erwähne das, weil auch diesmal wieder allerlei Deutungsakrobatik sich über das Urteil “der Richterin” (gemeint: der Kammervorsitzenden) ergoss und über “ihre Gründe”. Insoweit wie immer mein Tipp: Erst mal ruhig bleiben! Jetzt haben Sie schon ein Jahr lang um Gerechtigkeit gefiebert; da kann es auf ein paar Wochen bis zur schriftlichen Urteilsbegründung doch nicht ankommen! ”

    Lässt man Fischers übliches “Beiwerk” weg bzw. liest es nur “quer”, kann man allerlei Wissenswertes darin finden.
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/chemnitz-urteil-als-einmal-der-rechtsstaat-zusammenbrach-kolumne-a-1284028.html

  • highwayfloh

    |

    @ Rumpelstzielzchen & alle:

    aus privaten Grruenden erst jetrzt eine Antwort viaHandy und Minitastatur (entsprechente Rechtschreibfehler sind dieser geschuldet):

    Wie ich gesagt habe ist die Meinungsaeusserung selbst legitim und gegen eine solche wende ich mich auch nicht. Wenn jedoch einige Kommentatoren (m/w/d) ihrpersönliches juristisches Balzgehabe regelmaessig absolvieren und die entwsprechenden Kommentare einer Disertation gleichkommen, dann finde ich die Grenze der Kommentarfunktion ueberschritten.Nichts fuer ungut!

    @Frau Vietze:

    Danke fuer Ihren Zuspruch. Sie haben offenbar und auch leider als EInzige erfasstt, was ich – wenn auch emottional und zuweilen bayrisch, ausdruecken wollte.

  • Thik

    |

    @Lothgaßler 30. August 2019 um 06:15
    Natürlich sagt allein der Durchhaltewille nichts darüber aus, ob das Ziel, das man erreichen will, sinnvoll oder erreichbar ist. Was für den einen verbohrte Starrköpfigkeit ist, ist für den anderen bewundernswerte Prinzipientreue.

  • highwayfloh

    |

    @all: aus privaten Gründen erfolgt eine Antwort meinerseits erst jetzt:

    Das was ich kritisiert habe ist, dass sich – egal um welches Thema es geht, immer die gleichen Mitkommentatoren (sind alle gemeint – also m-w-d-sonstige) einen vermeintlichen juristischen Schlagabtausch liefern und sich gegenseitig im Verlinken von entsprechenden juristischen Texten übertreffen wollen.

    Dies ist der Punkt, wo ich persönlich eben sage, dass geht über die eigentlich vorhergesehene Kommentarfunktion hinaus und wenn diejenigen, die dies so handhaben wollen, dann bitte doch woanders, das muss eben _nicht_ hier sein, oder kann man dafür nicht real einen Stammtisch aufmachen oder eben virutell einen, wie ich einen solchen Angeregt habe (Irc z.b. … auf Facebook & Co bringt mich niemand hin, aber das ist eine andere Geschichte)…

    Um es deutlicher zu machen:

    Es ist ja ok, wenn man sagt, finde ich Scheisse, was der Wohlberbgs gemacht hat usw, für mich ist er nicht mehr wählbar mit einer kurzen Begründung. Ebenso wenn in der gleichen Weise die Gegenposition vertreten wird.

    Aber da wird schon Fachjuristerei bis zum Exzess betrieben und ein totes Pferd noch bis zu Feinstaub zermalmt, nur um noch eines draufsetzen zu können und die ursprüngliche Thematik ist dabei längst aus den Augen verloren gegangen.

    Und was meine Äusserung mit “Häme und Hetze” betrifft:

    Einige Kommentare waren bezüglich Wolbergs mehr als gehässig – unanbhängig der Sachlage und wenn es um die CSU gegangen ist … welch ein Katzbuckeln und Lobhudelei oftmals – von den gleichen Leuten…. und dann mit dem Anspruch, die Meinungshoheit zu haben…. sowas kotzt mich echt an mit Verlaub…

    Noch dazu: Die relevanten Entscheidungen treffen – gottseidank – die Gerichte und die haben wir alle zu akzeptieren.

    Die Kommentarfunktion hier sollte jedoch nicht von Einzelnen / einer Gruppe dazu mißbraucht werden, hier eine persönliche Doktorarbeit zu postulieren.

    Weniger ist manchmal mehr… in diesem Sinne … und nichts für ungut!

  • Pfefferminza

    |

    @ highwayfloh

    Sie haben so Recht. Ich glaube in ihrem Post ist alles zusammengefasst, was es zu dieser Sache noch zu sagen gibt.

  • Derfnam Regnilsi

    |

    +++Einige Kommentare waren bezüglich Wolbergs mehr als gehässig –+++

    die meisten der hier vertretenen Poster sind, wie ich auch keine Juristen. Und selbst die Juristen untereinander sind unterschiedlicher Meinung. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung sei darauf hingewiesen, dass J.W. weder jemand umgebracht, noch Kinder missbraucht hat. Also sollte man schon die Kirche beim Dorf lassen. Selbst wenn sein Verhalten strafrechtlich vorwerfbar sein sollte, dann sind es Petitessen. Ihn so zu behandeln, wie er behandelt woren ist, insbesondere die Verbringung nach Straubing, war nicht in Ordnung.

  • Bei Gelegenheit

    |

    @highwayfloh

    gähn.

  • Giesinger

    |

    @ Bei Gelegenheit:

    Ich gähne mit.

    Wollen wir neben highwayfloh nicht noch den Alfred Meier dazupacken?

    @Chef: Wir wollen trotz Urlaub danach bitte wieder “Spiele”!
    Das Brot haben wir gerade noch.

    Aber spätestens ab Oktober werden wir wohl wieder köstlichst unterhalten werden.

  • Ronald McDonald

    |

    @ manfreD islingeR 02.09.2019, 11:40h

    1. ) Um “Poster” zu sein, muß man [hier] kein Jurist sein = wertvolle Erkenntnis.
    2.) Juristen sind immer unterschiedlicher Meinung = “es kommt darauf an” – Standardantwort juristischer Vorlesender*innen.
    3.) Vorteilsannahme eines kommunalen Wahlamtsträgers – in zwei Fällen – ist in der Tat eine “Petitesse”; erst ab 150.001 Euronen wird’s happig.
    4.) Obschon der Islam nicht oder doch oder irgendwie zu Deutschland gehört oder auch (noch) nicht, sollten Kirchen (noch) nicht beim, sondern (noch) im Dorf gelassen werden.
    5.) Seine Verbringung in U-Haft und insbesondere nach Straubing war in Ordnung; unser Ich-liebe-euch-alle-nur-die-Nazis-nicht-Woli hatte nun höchstselbst politikpraktische Erfahrungsschöpfung hinsichtlich des von Rot-Gelb seinerzeit novellierten StVollzG, welches bis heute den zur (Zwangs-) Arbeit verpflichteten (Straf-) Gefangenen zwar Einbeziehung in die Rentenversicherung in Aussicht stellt, diese jedoch nicht gewährt, da die armen Bundesländer diese nicht leisten können (wollen): BayStVollzG.

  • XYZ

    |

    Zu derfnam regnilsi 02.09, 11.40:
    Die JVA Straubing wurde einst als ‘Zuchthaus’ errichtet. Zur U-Haft werden dort normaler Weise nur Delinquenten eingeliefert die langjährige oder lebenslängliche Strafen zu erwarten haben, was schon weitgehend nachgewiesen sein muss.
    Es gibt auch eine psychiatrische Abteilung, die nun endlich vom Bezirkerat aufgelöst werden soll und Sicherungsverwahrung von Gewalttätern.
    Frage: war das in irgendeiner erdenklichen Weise gerechtfertigt?

  • X

    |

    Die ‘Affäre’ von Ratisbona erinnert an Asterix: Spinnen die Römer? Ils sont fous ces romains, sono pazzi questi romani.

Kommentare sind deaktiviert

drin