Wenn es um Verwaltungsauflagen geht, müssen in Deutschland alle Menschen gleich behandelt werden. Das ist klar. Ein fester Grundsatz. Bei den Menschenrechten gilt das selbstverständlich nicht. Eine Reise von Regensburg nach Berlin.
„Ein Campieren auf dem Pariser Platz ist insbesondere unter Beachtung der Vorschriften und des Gleichbehandlungsgrundsatzes (…) nicht möglich.“
Presserklärung von Dr. Christian Hanke vom 31.10.2012
Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. So sei das nun mal. So begründet Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke (SPD) das von ihm verantwortete Vorgehen der Berliner Polizei gegen Flüchtlinge am Brandenburger Tor, das man durchaus als Körperverletzung im Amt sehen kann.
Ließ sich mit einer Reaktion auf die Proteste Zeit: Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke. Foto: pm
Seit Tagen protestieren dort knapp 20 Flüchtlinge rund um die Uhr. Am 24. Oktober sind mehrere Männer in einen Hungerstreik getreten. Und von Anfang an wurden sie mit Schikanen überzogen.
Weil sie – per Auflagenbescheid – nämlich nur protestieren, aber nicht campieren dürfen, werden ihnen bei klirrender Kälte Schlafsäcke und Isomatten weggenommen. Notfalls wird bei den Beschlagnahme-Aktionen gerangelt, zugelangt und es wird auch mal der eine oder andere Unterstützer festgenommen. Die Auflagen der Behörde müssen eben durchgesetzt werden.
Ungleichbehandlung per Gesetz
Es gilt schließlich der Grundsatz der Gleichbehandlung. Auch für jene, die per Gesetz überhaupt nicht gleich behandelt werden dürfen. Deren Bewegungsfreiheit durch ein europaweit einmaliges Gesetz eingeschränkt wird (Residenzpflicht). Die in enge Unterkünfte gesteckt werden und die de facto nicht arbeiten dürfen. Denen zunächst einmal Böswilligkeit, Schmarotzertum und Lügen unterstellt werden, sobald sie deutschen Boden betreten. Denen mit einem „Was willst Du überhaupt hier? Was hast Du hier verloren?“ begegnet wird und denen – notfalls auch im Rahmen fragwürdiger Gerichtsprozesse – zu verstehen gegeben wird: Geh von selbst, sonst schieben wir Dich ab!
Genau deshalb – weil sie qua Gesetz und Verwaltungsverordnungen eben nur als Menschen zweiter oder dritter Klasse gelten – campieren die Flüchtlinge seit Monaten in mehreren deutschen Städten und nun in Berlin: Um auf diese Zustände aufmerksam zu machen, von denen viele nichts wissen oder nichts wissen wollen und die einigen, gar nicht wenigen, als Normalität gelten. Zustände, die weder mit dem Grundgesetz noch mit den Allgemeinen Menschenrechten in Einklang zu bringen sind.
Strafanzeige gegen den Bürgermeister
Es hat eine Weile gedauert, bis Bezirksbürgermeister Hanke auf den Protest gegen das Vorgehen der Polizei reagiert hat. Vielleicht auch deshalb, weil die großen Medien sich einer Berichterstattung lange verweigert haben (Bezeichnend dazu ist ein Kommentar von Dominik Rzepka, Redakteur im ZDF-Hauptstadtstudio).
Mahnwache am Dienstag auf dem Neupfarrplatz. Foto: as
Am gestrigen Dienstag fanden in mehreren Städten kurzfristig angemeldete Mahnwachen statt. Etwa 70 Menschen versammelten sich in Regensburg am frühen Abend bei leichtem Nieselregen in der Kälte auf dem Neupfarrplatz und zogen anschließend in einer spontanen Demonstration durch die Regensburger Altstadt. Und die drei, vier Transparente, die entrollt werden, hat man hier in letzter Zeit öfter gesehen – hier befand sich fast drei Monate eines der quer über Deutschland verteilten Protestcamps, ehe die Flüchtlinge im September gemeinsam zu Fuß nach Berlin marschierten.
Rund 70 Menschen nahmen an einer Spontandemonstration durch die Altstadt von Regensburg teil. Foto: as
Und erinnert sich man den Umgang der Regensburger Stadtverwaltung mit diesem Camp – lediglich wegen eines Stromanschlusses gab es anfänglich ein paar Nicklichkeiten –, dann müsste man den Verantwortlichen hier schon fast ein Lob aussprechen.
Schikanen, Prügel, seltsame Angebote
In Regensburg gab es keine nächtlichen Polizeikontrollen, bei denen die Flüchtlinge gegebenenfalls aufgeweckt wurden, weil sie ja bei einer Mahnwache nicht schlafen dürfen. So geschehen in Düsseldorf.
Kein permanentes Umziehen des Camps, Berichte von dubiosen Angeboten aus dem Rathaus und schließlich Angriffe auf Teilnehmer des Camps. So geschehen in Würzburg.
Und eben auch keine Beschlagnahme von Schlafsäcken und Isomatten und damit eine bewusste Gesundheitsgefährdung der durch Hungerstreik ohnehin schon geschwächten Männer – wie jetzt in Berlin (ein Bericht von SPON).
Hanke: Politischen Forderungen auf Bundesebene transportieren
Der Bezirksbürgermeister hat zwischenzeitlich mit einer ausführlichen Presseerklärung reagiert. Darin betont er zwar weiter den Gleichbehandlungsgrundsatz, mit dem das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt wird, will sich aber gleichzeitig am heutigen Mittwoch mit den Flüchtlingen treffen.
Sein Besuch solle „unter anderem dazu dienen, den Gesprächsfaden aufzunehmen, die politischen Forderungen auf die Bundesebene zu transportieren und Möglichkeiten auszuloten, unter welchen Bedingungen der Hungerstreik beendet werden kann“, schreibt Hanke in seiner Presseerklärung. Ein Anfang wäre es, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, hinter dem sich er und seine Verwaltung bislang versteckt haben, auch über den Pariser Platz hinaus und vor allem mit Blick auf Menschenrechte allgemeine Gültigkeit zu verschaffen.
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