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Nach unserem Bericht über die tarifwidrigen Kürzungen des Weihnachtsgeldes reagiert das Unternehmen von McDonald’s-Lizenznehmer Frank Mosher nun. Man werde „die Ausschüttung der Weihnachtsgelder überprüfen und berichtigen“.

Erst keine, jetzt eine schnelle Reaktion: “Burgermeister” Frank Mosher will “selbstverständlich” die Ausschüttung des Weihnachtsgeldes “korrigieren”. Foto: pm/McDonald’s Regensburg

„Die Firma Frank Mosher Restaurants e.K. hat sich mit ihrer Rechtsbeistand ausführlich und intensiv beraten lassen. Es stellte sich heraus, dass die vorhandene Betriebsvereinbarung nicht mehr gültig ist. Daher wird die Firma Frank Mosher Restaurants e.K. selbstverständlich und auch unverzüglich die Ausschüttung der Weihnachtsgelder überprüfen und berichtigen.“

So lautet das knappe Statement, dass die Direktorin und Prokuristin von „Burgermeister“ Frank Mosher heute an unsere Redaktion geschickt und zuvor schon als Kommentar im Forum veröffentlicht hat.

Tarifwidrige Vereinbarung seit 2007

Wie berichtet, hat das Unternehmen des CSU-Stadtratskandidaten Frank Mosher, der allein Regensburg sieben McDonald’s-Filialen als Lizenznehmer betreibt, seinen Beschäftigten in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld gekürzt, wenn sie eine bestimmte Zahl von Krankheitstagen überschritten hatten. Bisweilen wurde der ohnehin geringe Betrag (zwischen 415 bis maximal 560 Euro nach neun Betriebsjahren) bis auf null gekürzt.

Begründet wurde dies mit Vereinbarung, die man im Jahr 2007 mit dem Betriebsrat geschlossen hatte. Die Regensburger Jusos hatten diese Vereinbarung als tarifwidrig kritisiert – und damit hatten sie recht. Wie Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, gegenüber regensburg-digital erläutert, sieht der entsprechende Tarifvertrag mit dem Bundesverband Systemgastronomie eine Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Krankheitstagen nicht vor. So etwas gebe es zwar bei manchen anderen Branchen, aber hier sei das ausdrücklich nicht vorgesehen. „Es gibt auch keine Öffnungsklausel, die eine Abweichung von dieser Regelung zulässig machen würde.“

Betriebsrat wollte von nichts wissen

Den Betriebsrat hat Reißfelder in der Vergangenheit bereits mehrfach darüber informiert – ohne irgendeine Reaktion. In Moshers Unternehmen – zumindest bei der Lohnbuchhaltung – war man sich aber offenbar schon in der Vergangenheit darüber bewusst, dass die Betriebsvereinbarung vor Gericht keinen Bestand haben würde. „Immer wenn wir für Kolleginnen und Kollegen dagegen vorgegangen sind, wurde das volle Weihnachtsgeld am Ende ohne Murren ausgezahlt“, berichtet Reißfelder.

Wie viel will Mosher “zurück geben”?

Nimmt man die heute verschickte Presseerklärung des Unternehmens, soll diese Praxis künftig der Vergangenheit angehören. Zunächst hatte Mosher seit vergangenen Freitag nicht auf eine Anfrage und die Bitte um Stellungnahme reagiert. Nach unserem Bericht vom Mittwoch ging es nun sehr schnell. Eine Rückfrage dazu, für welchen Zeitraum er bei seinen Beschäftigung „die Ausschüttung der Weihnachtsgelder überprüfen und berichtigen“ lassen will, ließ seine Prokuristin bislang unbeantwortet. „Tarifwidrig waren die Kürzungen von Anfang an, also seit 2007“, sagt Gewerkschaftsvertreter Reißfelder. Rein rechtlich ließen sich aber nur noch die einbehaltenen Gelder für das vergangene Jahr zurückfordern.

Doch wer weiß: In seinem Wahlkampf um den Einzug in den Stadtrat verspricht Frank Mosher aktuell, den Regensburgerinnen und Regensburgern „was zurückgeben“ zu wollen. Vielleicht sogar die vorenthaltenen Weihnachtsgelder seiner Beschäftigten seit über zehn Jahren.

Verletzung von Verteidigerrechten plus nachträgliche Lüge im Protokoll?

„Unter Androhung körperlicher Gewalt“: Polizist lässt Anwalt nicht zu seinem Mandanten

Nach dem Fund einer kleinen Menge Drogen verweigert ein Polizeibeamter dem Beschuldigten den Kontakt zu seinem Rechtsanwalt. Eine Teilnahme als Zeuge bei der Wohnungsdurchsuchung wird dem Verteidiger untersagt. Unter Androhung körperlicher Gewalt erteilt der Beamte ihm einen Platzverweis. Im Durchsuchungsprotokoll vermerkt er anschließend, es sei freiwillig auf Zeugen bei der Durchsuchung “verzichtet” worden. So schildert es Rechtsanwalt Philipp Pruy und hat Belege.

Fragwürdige Betriebsvereinbarung bei McDonald's

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