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Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Gericht zu Corona-Beschränkungen: “Kontaktverbot” kann nur Empfehlung sein – kein Verbot

(UPDATE am 19.4.20) Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Bußgeldkatalog.

” Sollte sich die Unverhältnismäßigkeit einzelner Regelungen herausstellen, wären diese auch vor Ablauf des befristeten Geltungszeitraums unverzüglich aufzuheben.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner gestrigen Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen. Foto: Wikimedia Commons

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München vom gestrigen Montag liest sich zunächst nicht spektakulär. Der Eilantrag eines Klägers aus der Oberpfalz, einzelne Bestimmungen der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ außer Kraft zu setzen, wird abgelehnt. Das Bayerische Gesundheitsministerium bekommt also in vollem Umfang recht – die Ausgangsbeschränkungen sind rechtens. Ein Blick in die Begründung des Beschlusses zeigt allerdings: Die Bayerische Staatsregierung hat in wesentlichen Teilen der Verordnung geschlampt. Sie ist in wesentlichen Teilen nämlich überhaupt nicht vollziehbar.

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Präambel, aber kein vollziehbares Gesetz

Dies gilt laut der Entscheidung zum einen für folgenden Passus:

„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Diese Aufforderung habe lediglich den Charakter einer Präambel und sein kein vollzieh-, geschweige denn durchsetzbares Gesetz. Auch die in der Verordnung festgelegte und per eigens erlassenen Katalog mit einem Bußgeld bewehrte Forderung nach einem Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann bei einem Verstoß demnach überhaupt nicht geahndet werden.

“Einhaltung des Mindestabstands muss dem Normadressaten überlassen bleiben.”

Die gewählte Formulierung entspreche nicht einer vollziehbaren (und bei Verstoß denn auch auch mit Bußgeld belegten) Regelung, sondern einer „wenn auch nachdrücklichen und dringlichen Empfehlung“. Und, so der Verwaltungsgerichtshof weiter:

„Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‘wo immer möglich’ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss.“

Anders ausgedrückt: Jeder muss selbst entscheiden, ob und wann er sich an diese Regelung hält, oder ob man in diesem speziellen Fall eine Ausnahme von der Regel für richtig und notwendig hält.

Erst nach einer Anweisung kann es teuer werden

Die Frage, ob die Wahrung des geforderten Abstands im konkreten Fall überhaupt möglich, oder ob eine Unterschreitung vielleicht gerade zulässig ist, beinhalte so viele Möglichkeiten und Varianten, „dass die genannte Einschränkung hier zum Verlust einer unmittelbaren Regelungswirkung führt“. Der Vollzug des Abstandsgebotes „bedarf deshalb einer Konkretisierung im Einzelfall (…) durch die zuständigen Vollzugsbeamten“.

Anders ausgedrückt: Es braucht zunächst eine direkten Weisung durch einen Polizeibeamten oder den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Mindestabstand einzuhalten. Erst, wenn man sich dann weigert, dieser Anweisung zu folgen, könnte – wenn überhaupt – ein Bußgeld (laut dem erlassenen Katalog 150 Euro) verhängt werden, aber nicht generell. Ein generelles Verbot, sich jemanden auf einen kürzeren Abstand als 1,5 Meter zu nähern, widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so das Gericht.

Um es kurz zu machen: Folgt man dem Gericht, dann handelt es sich bei dem Kontaktverbot – Abstand mindestens 1,5 Meter – lediglich um eine (derzeit wohl auch sinnvolle) Empfehlung. Verstöße dagegen können nur im Ausnahmefall überhaupt geahndet werden. Die Drohung mit einem Bußgeld von 150 Euro mag zwar viele dazu bewegen, sich daran zu halten, ist aber zunächst einmal unwirksam.

Richter fordern fortlaufende Überwachung und Evaluierung

Ganz grundsätzlich halten die Richter die Verordnung derzeit im Hinblick auf die Pandemie für zweckmäßig und geboten. Sie fordern aber auch eine fortlaufende Überwachung und Evaluierung, ob die damit verbundenen Grundrechtseingriffe „noch erforderlich und notwendig“ sind:

„Dabei dürften die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit umso strenger werden, je länger die Regelungen schon in Kraft sind. Sollte sich die Unverhältnismäßigkeit einzelner Regelungen herausstellen, wären diese auch vor Ablauf des befristeten Geltungszeitraums unverzüglich aufzuheben.“

UPDATE am 19.4.20

Zwischenzeitlich wurde der Bußgeldkatalog vom Bayerischen Innenministerium aktualisiert. Ein Verstß gegen das Abstandsgebot wird demnach nicht mehr mit einem Bußgeld belegt. Zur Handhabung durch die Polizeibehörden erklärt das Innenministerium:

„Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot als solches stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wie sich aus § 5 der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) ergibt. Allen Verbänden der Bayerischen Polizei wurde die diesbezügliche am 2. April 2020 neugefasste Bekanntmachung „Bußgeldkatalog Corona-Pandemie“ zur Kenntnis gebracht. Auch dort ist der gebotene Mindestabstand zwischen zwei Personen nicht aufgeführt.

In der Vollzugspraxis wird zwar immer wieder eine Unterschreitung der 1,5 Meter-Empfehlung festgestellt, die Sanktionierung erfolgt aber – je nach Einzelfall – aufgrund des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund.

Unabhängig von einer Bußgeldbewährung appellieren wir aber eindringlich an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen: Wer einen entsprechenden Mindestabstand zu andern hält, hilft, sich und andere vor gefährlichen Infektionen zu schützen. Wir sind sehr froh darüber, dass die allermeisten Mitbürger sehr vorbildlich Mindestabstände einhalten.“

Etwas verkürzt ausgedrückt: Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot kann zwar eigentlich nicht geahndet werden, aber – je nach Einzelfall – sucht die Polizei eben nach einer anderen Begründung, um ihndoch ahnden zu können.

Die Grünen im Bayerischen Landtag haben mittlerweile eine Aufstellung der Verstöße, Sanktionen und anhängigen Rechtsstreitigkeiten von der Bayerischen Staatsregierung gefordert.

 

 

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Kommentare (44)

  • joey

    |

    Das Problem: ich will nicht, daß mir jemand näher kommt (z.B. an der Supermarktkasse). Jemand macht das aber trotzdem. Was kann ich dann machen? Deswegen die Polizei rufen?

    Viele Haushalte haben Menschen aus der Risikogruppe. Einer aus dem Haushalt muß einkaufen. Es muß kein Todesfall sein, auch ein “schwerer Verlauf” kann schlimme Situationen bringen, z.B. Todesangst über Tage und Wochen.

    Der Jurist hat zwar Recht, hat sich aber derzeit keine Freunde gemacht. Deswegen steht sein Name auch nicht hier. Wer weiß, wie es geht, kann ihn trotzdem leicht ermitteln. Nein, schuld ist eine unbestimmte Gesetzeslage, nicht der, der das aufdeckt.

    Selbstschutz im Supermarkt? Hausrecht. Zivilcourage der Umstehenden kann Verantwortungslose anprangern. Nach den Partys in Großstädten bin ich mir dort nicht so sicher. Derzeit bin ich aber extra froh, kein Berliner zu sein.

  • Xy

    |

    Hallo,

    Ich war mit einem Freund in München spazieren und wir wurde von einer Polizeistreife aufgehalten und unsere Personalien wurde aufgenommen. Danach wurde wir beide angezeigt mit der Begründung wir hätten den Mindestabstand zueinander nicht eingehalten und wären auch nicht vom gleichen Haushalt und das Verstöße gegen die auferlegte Verordnung und gegen das Infektionsschutzgesetz. (Bußgeld 150€). Laut dem Artikel haben wir nichts zu befürchten und konnten gar keine Ordnungswidrigkeit begonnen haben?

  • Söderle

    |

    Ehrlich gesagt ist das im Artikel ausgeführte möglicherweise nicht das Hauptproblem der Entscheidung für die Staatsregierung. Dass die 1,50 Meter Formlierung ziemlich “wischi waschi” ist, wie viele andere Regelungen der Verordnung auch, ist nichts Neues.

    Der Beschluss ist inzwischen auf der Seite des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs veröffentlicht. Interessant ist, dass das er Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den Randziffern 36 und 64 davon ausgeht, dass ein Verstoß gegen die Verordnung weder strafbar noch bußgeldbewehrt ist.

    Offensichtlich war dem Gericht gar nicht bekannt, dass ein solcher Bußgeldkatalog wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung durch die Staatsregierung bereits vor Verkündung des Beschlusses erlassen wurde.

    Als Rechtsgrundlage für Bußgelder gibt es im Moment daher möglicherweise nur die parallele Allgemeinverfügung. Da hat aber das Verwaltungsgericht München wegen der Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz bereits erhebliche Bedenken angemeldet.

    Man sollte hier mal dringend seine Hausaufgaben machen und sich weniger an österreichischen Regelungen sondern an denen in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg orientiern. Die geben klare Eingriffsermächtigungen für die Polizei.

  • Norbert Wessels

    |

    Unser Netto Markt ist der Meinung, dass ein Einkaufswagen das Maß aller Dinge ist. Wenn ich an jemanden vorbei möchte, komme ich mit Sicherheit näher als 1,50m. Und die Wagen sind glaube ich auch nicht so lang.

  • wollwirker

    |

    Peng! Das Virus verändert vieles.
    Politiker handeln so wie es die Wissenschaft vorgibt,
    Oma nicht besuchen ist richtig,
    den Mitmenschen aus dem Weg gehen ist moralisch geboten,
    0,1 % der Bayern sind offizielle Virusträger, aber 99,9 % potentielle
    Seuchenübertragungstäter,
    ein Leben ohne Friseur ist denkbar,
    Wohlstandspolitiker beteuern, die Nahrungskette sei gesichert,
    das Fernsehprogramm wird nicht besser…….

  • blondie

    |

    die zeit titelt “alle macht dem virus?”. gute frage, kann man eigentlich schon mit einem ausrufezeichen versehen.
    @wollwirker: man rege sich ab und bleibe gelassen, das kleine biest ist sooo gefährlich nicht, dass es die ganze welt dominiert. wie wäre es mal mit wissenschaft (mitautor dieser aktuellen studie ist fauci, der oberste US-epidemiologe und regierungsberater):
    https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMe2002387

    was erkennen wir hier: corona ist ungefähr so gefährlich wie die influenza. aber vorsicht, die hat – laut WHO – bis zu 600.000 menschen pro jahr weltweit das leben gekostet. gab es damals freiheitseinschränkungen? kann mich nicht mehr erinnern, da stand wohl nix in der zeitung.

  • Stefan Aigner

    |

    @Alfons Kaiser

    Das tue ich offensichtlich nicht. Juristen, die sich in dieser Sache namentlich outen, werden leider derzeit mit einigen Anfeindungen konfrontiert.

  • Jakobine

    |

    Dem Juristen herzlichen Dank ! Jetzt wäre es noch medienseits hilfreich, die allg. Panik durch Fakten/Zahlen zu dämpfen. Das Virus ist zwar hochansteckend (wie auch die Grippe!) , aber die Sterberate nach bish. Zahlen in D. nicht viel höher als bei der Grippe. An dieser starben in D. 17/18 ca 25.000 Menschen. Das Virus macht hauptsächlich die schon lange bekannten Mängel im Gesundheits- und Pflegewesen deutlich. Es ist also nur zu hoffen, dass diese jetzt endlich angegangen werden !
    Es ist erschreckend, wie das Wort “Virus” selbst bei sonst kritischen Geistern, jegliche Kritik an Einschränkung von Grundrechten schon im Vorfeld im Keim erstickt.

  • Söderle

    |

    In der Staatsregierung hat man jetzt gestern die Verordnung nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nachgebessert. Jetzt handelt man seit heute also doch ordnungswidrig, wenn man die Verordnung verletzt. Das fehlte ja in der Ursprungsverordnung, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht bemerkt hat. Allerdings gab es auch einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Verordnung, niemand weiß warum.

    Das Nichteinhalten des Mindestabstands ist jetzt tatsächlich keine Ordnungswidrigkeit mehr, jedenfalls nach der Verordnung. Vielleicht aber immer noch nach der Allgemeinverfügung? Man weiß es nicht. Der Bußgeldkatalog vom 27.03. ist jedenfalls bisher noch nicht geändert worden.

    Der Besuch einer Pflegeeinrichtung ist weiterhin verboten (§ 3 Abs. 2 der ursprünglichen Verordnung). Ordnungswidrig handelt man aber nach § 5 Nr. 8 der geänderten Verordnung nur, wenn man “entgegen § 3 Abs. 2 eine Hochschule betritt”. Aha. Aber gut, wir wollen nicht kleinlich sein. Hochschulen sind ja auch irgendwie Pflegeeinrichtungen. ;-)

    https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-159/

  • Maramara

    |

    Jetzt darf man sich noch nicht mal alleine auf Bänke in der Stadt Regensburg setzen, muss damit rechnen von der Polizei ermahnt zu werden die Bank sofort zu verlassen, mein Gott auf welchem Planet bin ich hier. Und am besten demnächst mit Lineal nach draußen, damit der Abstand genaustens eingehalten wird… beim nächsten Hamster- Klopapierkauf!!! Sonst am besten gleich die Polizei rufen…oder Überwachungskameras…, der bayerischen Regierung wird schon noch was einfallen. Lassen wir uns weiter überraschen…oder wehren wir uns vielleicht auch doch???

  • Max

    |

    @Söderle: Vergleichen Sie doch mal §3 Abs. 1 Punkt 2 mit §3 Abs. 2 der BayIfSMV und echauffieren Sie sich dann erneut (diesmal über sich selbst) ;)

  • XYZ

    |

    Die Ausgangsbeschränkungen erinnern mich fatal an den Erlass des RMdI vom 28.11.1938 über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Juden, mal gelesen, kann den Originaltext aber nicht mehr eruieren.

  • R.G.

    |

    Gibt es schon Erfahrungsberichte von Menschen, die seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen im Rollstuhl sitzend von einer nicht verwandten/ verwandten/ nicht im gleichen Haushalt lebenden Person geschoben wurden?

    Müssen die Betroffenen bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen in den Wohnungen bleiben?

  • Julian86

    |

    Ich empfehle im Hinblick auf die – auch fragwürdigen und z.T. kaum verhältnismäßigen – Be- und Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte das Interview, das die Autorin und Verfassungsrechtlerin Juli Zeh der SZ (Wochenendausgabe, Feuilleton – im Internet kostenpflichtig) gab.

    Dort sagt sie u.a.:

    ” … vieles von dem, was passiert, erscheint einem unlogisch, überstürzt, undemokratisch.”

    “Wir erleben eine Form von orientierungsloser Geringschätzung gegenüber unserer Verfassung …. ”

    “Unsere Verfassung verlangt, dass bei Grundrechtseingriffen immer das mildest mögliche Mittel gewählt wird. Auch bei der Abwendung von Gefahren gilt nicht , “viel hilft viel”, sondern: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Ansonsten fehlt es an der Verhältnismäßigkeit, und eine Maßnahme ist dann unter Umständen verfassungswidrig. Das erfordert also, dass man ernsthaft diskutiert, welche Vorgehen tatsächlich sinnvoll sind und welches davon am mildesten wäre.”

    Zeh wendet sich gegen eine Politik der Angst, man solle “Angst nicht zum Werkzeug ” der Politik machen. Diese schlüge ggf. um in Aggression und niemand wisse, gegen “wen und was” sich das dann richte.

  • Kteisl

    |

    Das wird aber nicht die letzte Klage sein denn es werden weitere Anwälte klagen denn in Hessen und Baden-Württemberg haben die Anwälte festgestellt das die derzeitigen Beschränkungen nicht mit dem Infektionsschutzgesetz gedeckt sind.

    Diese wollen notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

  • Mr. T.

    |

    Jeder, der da ne Strafe bekommt und es sich leisten kann, wird klagen.

  • Giesinger

    |

    Einmal mehr muß ich Mr. T. Recht geben. Ich kann es mir noch leisten und würde auf jeden Fall klagen, im Falle des Falles.

    (Meinen letzten Kommentar, den ich sehr lustig fand, fand El Chefe wohl nicht so lustig.)

  • R.G.

    |

    Obschon nur Mobilfunkbetreiber bisher eine positive Wirkung der Ortungs-App behaupten, drängen österreichische Spitzenpolitiker auf eine verpflichtende App. Wer kein Smartphone hat, soll mit einem Schlüsselbund ausgestattet werden, um ständig geörtet zu sein.
    Die Daten Infizierter würden nun an Bürgermeister (entspricht in Städten dem Oberbürgermeister in Deutschland) übermittelt, er darf sie nicht abspeichern sondern nur händisch aufschreiben.
    Der totale Überwachungsstaat für wenig oder null Nutzen.
    Da Söder meinte, er lehne sich in den Maßnahmen an Österreich an, droht ein”Gute Nacht Freiheitlich-Demokratischer Rechtsstaat”für Deutschland gleichfalls.
    Die Österreichischen Spitzenpolitiker vermelden bei jeder Rede, wie außergewöhnlich wenig sie derzeit pro Nacht noch geschlafen haben, wenn überhupt. (Man merkt es vielleicht längst an ihren Entscheidungen. Laut Kritikern werde Orban rechts überholt!)
    Von Spanien gingen Meldungen hinaus, 40% der nachgewiesen (Anm: eines Tests für würdig befundenen) tatsächlich an Covid19 Erkrankten seien Ärzte, Pfleger und deren Hilfspersonal. Sie wären die Superspreader.

    Mit der Pflicht, der Mitnahme einer Ortungs”maschine” gibt es für die Polizei viele Chancen, Bußgelder verordnen zu müssen, wobei der Abstand bei der Kontrolle naturgemäß nicht gewahrt werden kann.

    Ansteckung droht bei Überkontrolle.

  • Giesinger

    |

    Mein Tip an R.G. und alle anderen Gegner eines Überwachungsstaates.

    Die Sim-Karte wieder zusammensetzen und in ein vernünftiges altes “Rentner-Handy” einsetzten. Der Verzicht auf Internet und Streaming ist auch sehr CO2 schonend!

  • R.G.

    |

    @Giesinger
    “Die Sim-Karte wieder zusammensetzen und in ein vernünftiges altes „Rentner-Handy“ einsetzten. Der Verzicht auf Internet und Streaming ist auch sehr CO2 schonend!”

    Das nützt nichts, da diese Nutzer einen stets sendenden Bluetooth Schlüsselanhänger zwangsverordnet erhalten sollen, zum verpflichtenden Tragen.

  • Lothgaßler

    |

    @R.G.
    Sehr schön, ein personalisierter Bluetooth-Schlüsselanhänger (wie will der mich eigentlich alarmieren, ohne Mobilfunkvertrag geht das wohl nicht?).
    Als eingefleischter Einfachhandynutzer trage ich dann diesen Anhänger in Alufolie verpackt mit mir rum;-) Das mit der Alufolie könnte auch beim Smartphone/Handy helfen: Folie nur runter, wenn man erreichbar sein will oder anrufen muss, oder wenn man länger beieinander steht (das soll die App ja berücksichtigen).
    Es dürfte zudem nur eine Frage der Zeit sein, bis etwas zur Verfügung steht, um bei “datensammelnder App” (also wenn staatliche Stellen die Daten abgreifen) diese auszutricksen, oder um den Bluetooth-Verkehr im Nahfeld zu stören.

    Abgesehen davon halte ich diese App für eine Krücke, deren mögliche Nebenwirkungen den möglichen Nutzen weit übersteigen. Diese App erhöht den Bedarf an Covid-Tests und lädt zu restriktiven Maßnahmen geradezu ein. Wäre nur der Appnutzer in der Lage Alarm auszulösen, dann dürften auch nur die Alarmierten über die Gefahr informiert werden. Wo läge der Vorteil? Wer sich schon jetzt an Hygiene, Abstandsregeln und freiwilliger Quarantäne hält, dem nutzt die App nichts. Wer sich nicht an die Regeln hält, den juckt die App nicht. Also werden staatliche Stellen Eingriffsmöglichkeiten bzw. Zugriff auf Daten haben wollen, und auch bekommen. Derzeit hätten Alarmierte noch nicht einmal das Recht auf Testung! Die Alarme werden viele verunsichern, ohne ihnen Hilfe geben zu können (z.B. Test).

  • Mr. T.

    |

    Schaut Euch erst mal die Artikel auf netzpolitik.org zur “Corona-App” an bevor Iht hier noch viel diskutiert.

  • R.G.

    |

    “Sehr schön, ein personalisierter Bluetooth-Schlüsselanhänger (wie will der mich eigentlich alarmieren, ohne Mobilfunkvertrag geht das wohl nicht?).”
    Als Zwangskunde im Mobilfunknetz des einzigen Anbieters, der hier vernünftigen Empfang gewährleisten kann.
    “Abgesehen davon halte ich diese App für eine Krücke, deren mögliche Nebenwirkungen den möglichen Nutzen weit übersteigen. Diese App erhöht den Bedarf an Covid-Tests und lädt zu restriktiven Maßnahmen geradezu ein.”
    Covid Tests sind jedoch äußerste Mangelware.
    Nicht mal der Großteil der mit Infizierten in Kontakt gewesenen Bürger erhielten sie.
    ” Wer sich nicht an die Regeln hält, den juckt die App nicht. Also werden staatliche Stellen Eingriffsmöglichkeiten bzw. Zugriff auf Daten haben wollen, und auch bekommen.”
    Darum geht es doch letztendlich.
    Zuvor aber erhalten die Firmen bereits einen gewaltig erweiterten, für gezielte Werbung nutzbaren “internen” Datenbestand. Sprichwort: Datenverknüpfung!
    “Schaut Euch erst mal die Artikel auf netzpolitik.org zur „Corona-App“ an bevor Iht hier noch viel diskutiert.”
    Dort steht aber nichts Aktuelles, nichts von der von der Johannes Kepler Uniersität nun versprochenen stärksten Ortungsgenauigkeit, nichts über das diktatorische, faktisch mit Zwangsverpflichtung drohende Verhalten des Kanzlers Kurz, der von mehreren anderen europäischen Staatsführern als Vorturner aller Maßnahmen verstanden wird.

    Durch Änderung der Zahlungsbedingungen wurden bereits ganze Bevölkerungsgruppen vom seit Jahren beanspruchten Lebensmittel-Lieferdienst ausgeworfen, versprochene Lebensmittelpakete für so zu plötzlich Bedürftige gewordene Bürger konnten an der angegebenen Nummer nicht bestellt werden.
    Das wird in Österreich Tote geben, als Nebenwirkung der Maßnahmen.

  • Josef Keuner

    |

    @Söderle: das selbe habe ich mir auch gedacht wegen Art. 51 LStVG. Danke.

  • R.G.

    |

    Höchste Richter aus Österreich appellieren an die Regierung, wegen der Corona-App.
    ZU finden unter den Worten:

    ” Corona-Maßnahmen: Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz “

  • Charlotte

    |

    Es ist ja völlig richtig, kritisch ein Auge darauf zu werfen! Aber…

    Ich frage mich, warum ist es für viele so ein Problem, für einen begrenzten Zeitraum ! zum Schutz von uns allen einfach mal ein paar Regeln zu beachten. Und Ja, meine Lebenserfahrung und leider auch vorhandene Reaktionen zeigen uns, dass es ohne Bußgelder bei manchen leider nicht klappt.

    Was passiert denn momentan? Wir haben einen Virus, keinen Impfstoff, eine Infektion, die oft nicht erkennbar Ist, der Virus wird wird schnell übertragen, wir haben eine alternde Gesellschaft und Risikopatienten in allen Altersgruppen.

    Die Verantwortlichen müssen schnell entscheiden, ob alles richtig gemacht wurde zeigt sich im Nachhinein. Und wenn man den Zahlen glauben darf, scheinen die bisherigen Maßnahmen richtig gut zu wirken…

    Als ob es ein Problem ist, mal 1,5 Meter Abstand zu halten… Fragen Sie mal in den Intensivstationen nach, was das für ein ‚Spaß‘ ist, dort momentan zu arbeiten oder die Patienten, die gerade eine schwere Infektion überstehen müssen…

  • Ingo

    |

    Kommentar gelöscht. Kein Reichsbürger-Quatsch.

  • Tinalina

    |

    @Lothgässler

    Alu nutzt nichts. Sobald die Filie weg ist, sendet das Handy automatisch die Daten vom letzten Punkt ohne Alufolie bis zum aktuellen Zeitpunkt ohne Alu. Smartphone machte möglich. Am besten Handy Zuhause lassen.

  • Matthias Rudolf

    |

    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

  • R.G.

    |

    @Tinalina
    Wenn ich könnte, wie ich wollte, würde ich einen Lebensmittel-Einkaufsdienst, verbunden mit Urlaub für Smartphones gründen.

    Die Handybesitzer bleiben brav daheim, sie warten auf die Insovenz ihrer Firma, das mobile Phone darf inzwischen in Nähe von nichtundschoninfizierten “Regels”burgern Frischluft sammeln und Kontaktdaten erzeugen, woraufhin die geheime Weltregierung, ein Dutzend Manager von Mobilfunkfirmen, um dem Ganzen eine Corona aufzusetzen, den Politikern erklären darf, dass nicht mal das Sch… im Schlazimmer oder das Sch… am Klo ohne Handy passieren darf und die Polizei ermächtigt werden könnte, das in allen Gemächern zu kontrollieren.
    Eine Wohnungstür darf sohin nicht mehr versperrt werden sondern: Lock down!

    Bei den nächsten Wahlen muss jeder nur noch ankreuzen, welche Firma die Bundeskannstler-App entwickeln darf.
    Der Unterschied zu einer Echtperson wird kaum zu bemerken sein.

  • Tanja

    |

    @Charlotte WARUM ES FÜR SO VIELE EIN PROBLEM IST? WEIL EXISTENZEN KAPUTT GEHEN!!! 2017 hatte Deutschland 25000 Influenza Tote – insgesamt sterben 600 000 Menschen weltweit jährlich an Grippe – müssen deswegen auch noch Existenzen kaputt gehen? Ja wahrscheinlich, damit eine neue Steuer erhoben werden kann oder gar dass verankterte Gesetz für Zwangshypotheken in Kraft treten kann. Ausschliesslich von Gates gesponsterten Ärzte haben Sprecherlaubnis. Das ist Faschismus!!! und dass Blätter wie “Die Zeit” keine Stellung dazu nehmen, ist so niederschmetternd… ich bin wirklich sprachlos.

  • Piedro

    |

    @Tanja
    “2017 hatte Deutschland 25000 Influenza Tote”
    In welchem Zeitraum? Wissen Sie das? 7,5 Monate, von Oktober bis Mitte Mai. In einer Bevölkerung, in der viele geimpft sind, mit einem Gesundheitssystem, das auf die Behandlung ausgelegt ist.
    Seit März 4.400 Todesfälle, trotz der Schutzmaßnahmen. Eine Impfung gibt es nicht. Es liegt auf der Hand, dass ohne Schutzmaßnahmen die Infektions- und damit auch die Todesrate weit höher wäre.
    Bleiben wir bei Ihrer Milchmädchenrechnung: derzeit wäre die Todesrate über fünf Monate schon höher als bei der Influenza, trotz der Schutzmaßnahmen, bei gleichbleibendem Verlauf. Die Verdoppelungsrate der Infektionsfälle lässt sich nur schätzen, aber es wirklich dumm anzunehmen, dass die Sterberate im gleichen Zeitraum bei Corona nicht weit höher sein wird, auch mit den Schutzmaßnahmen. Über die Verbreitung ohne diese Maßnahmen kann man auch nur spekulieren, aber wenn man einen Blick auf die Länder wirft, in denen das Thema nur runtergespielt wurde, lässt sich einiges ahnen.
    Daran ändern weder Großbuchstaben noch inflationäre Ausrufezeichen irgendwas.

    “insgesamt sterben 600 000 Menschen weltweit jährlich an Grippe”
    Über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Corona kostete mindestens 200000 Menschen das Leben – seit Februar, also in ca. drei Monaten, bei schwacher, statistischer Basis. Und in einigen Ländern beginnt erst die Ausbreitung. Merken Sie was?

    “Ja wahrscheinlich, damit eine neue Steuer erhoben werden kann oder gar dass verankterte Gesetz für Zwangshypotheken in Kraft treten kann. Ausschliesslich von Gates gesponsterten Ärzte haben Sprecherlaubnis. Das ist Faschismus!!!”
    Nein, das ist, mit Verlaub, Geschwätz. Von wo haben Sie denn das nachgeplappert? Würde mich wirklich interessieren welche Dumpfbackenriege dem Gates solche Macht zuordnet, und wie das belegt wird.

    “…ich bin wirklich sprachlos.”
    Den Eindruck habe ich nicht.

  • Max

    |

    @ Charlotte

    Aus Ihrem Kommentar spricht die reine Bildung der Massenmedien, bitte hören Sie auf damit oder informieren Sie sich.
    Mittlerweile melden die ersten Krankenhäuser Kurzarbeit an, die angenommene Corona-Welle ist ausgeblieben!
    Es sind 150.000 Betten und über 10.000 Intensivbetten in Deutschland unbenutzt! Infolgedessen gibt es auch keine Einnahmen!
    Und jeder der jetzt das Gegenteil behauptet :
    Schaut euch die Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft an, es wurde sogar extra ein Intensivregister der Krankenhäuser geschaffen (für jeden öffentlich einsehbar, täglich aktualisiert).
    Unbedingt mal selbst schlau machen und nicht nur den Blödsinn aus den Massenmedien „nachplappern“.
    Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, Charlotte, dass der Großteil der Bevölkerung die Maßnahmen nicht akzeptiert, weil sie vollkommen haltlos sind.
    Es ist traurig, wieviele Menschen trotz vorhandener Informationen zum selbst nachschlagen, selbst dazu nicht in der Lage sind und auch noch lautstark um weitere Einschnitte in die Grundrechte schreien!
    Sorry, aber das geht gar nicht.
    Sie springen doch auch nicht aus dem Fenster des 3. Stockwerkes, weil man behauptet es ist der Einzige Weg nach unten, oder?
    Es wurden Betriebe und Arbeitsplätze zerstört, ganze Berufszweige (Hotel, Gaststätten, etc.) stehen vor dem endgültigen Aus. Dafür war und ist kein Virus verantwortlich, das war und ist eine gewollte politische Entscheidung.

  • Josef

    |

    “” Ich frage mich, warum ist es für viele so ein Problem, für einen begrenzten Zeitraum ! zum Schutz von uns allen einfach mal ein paar Regeln zu beachten. “”

    ?? Ein paar Regelungen ?? gehts noch ??
    Da das RKI letzte Woche bestätigte, dass randomisierte Zahlen und Fakten nie vorlagen
    und die TV-Meldungen vom Hausarzt über Gesundheitsamt bis RKI min 10 bis 14 Tage
    dauern, also bis zu politischen Regeln schon 2 Wochen veraltet sind , sollte jeder wissen
    auf was hier die gesamten Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden !
    Das RKI, Herr Wieler (übrigends ein Veterinär) hat ja bei gleicher Pressekonferenz
    erklärt, dass sie die “nötigen Felduntersuchungen für Mai geplant haben und diese
    sicher bis weit in den Sommer dauern werden ” !!

    Wer da obrogkeitshörig dem Söder nachschwafelt muss ein Volldepp sein !

    Gruß

  • highwayfloh

    |

    @Josef:

    Es hat doch nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, wenn man sich – dem gensunden Menschverstand folgend – an gewisse Regeln hält, damit man sich selbst und auch die Mitmenschen schützt.

    Ihrem Statement zufolge gehe ich davon aus, dass Sie zugleich der erste wären, der entsprechende Schadenersatzanforderungen auf Grundlage des deutschen Grundgesetzes und der Menschenrechte (Stichwort: Recht auf Leben und Gesundheit) stellen würde, wenn Sie aufgrund eines Nichthandelns der Bundesregierung und / oder der Landesregierung, sich infizieren würden. Dann kommt nämlich der Aufschrei: “Warum hat die Politik _nichts_ unternommen, um es zu verhindern?”

  • Sabine P.

    |

    2017/2018 gab es in Deutschland keine 25.000 Grippetote.
    Das habe ich schon im Februar recherchiert. Es gab ca. 1.000 gemeldete, wenn auch nicht nachgewiesene Grippetote, das RKI hat hochgerechnet.
    Und das das nicht soviele Grippetote gegeben haben kann, sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand, sonst wäre hier die Hölle losgewesen und die Krankenhäuser restlos überfordert.
    So hat das RKI den Ball zu Corona, 3:Monate flachgehalten und dann wohl, weil eine Behörde der Bundesregierung, den Lockdown, samt Panik/Angst/Verunsicherung ausgerufen.
    Sowenig wie ich den Politikern und deren Eignung vertraue, traue ich den Zahlen des RKI.
    Das Ziel, war und ist, die Kontrolle über alle und alles zu erlangen.
    Das ganze Ding mit “Covid-19” kann noch Jahre laufen und ich will kein Leben in Angst vor anderen Menschen.
    Frau Merkel hat vor Wochen von 50-60 Mio. Infizierten Menschen gesprochen, da war klar, was ansteht.
    Und sorry, aber um uns Bürger geht es nur, wenn’s zur Stimmabgabe geht und ums Steuern zahlen.
    Das Ganze war und ist für mich eine einziger Murks, ohne Plan, ohne Perspektive, jeweils abgestimmt auf einige Lobbyisten.
    Und dieses plattmachen, von Menschen, die eine andere Meinung haben und nicht “Mainstream” sind, finde ekelhaft und respektlos!!!!

  • Piedro

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    @Sabine P.
    “…sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand…”
    Sagt er Ihnen auch, dass 1. viele Menschen immun gegen Influenza sind, weil Sie die Krankheit schon hatten, 2. viele Menschen gegen Influenza geimpft wurden, und 3. wirksame Medikamente gegen Influenza zur Verfügung stehen? Ja? Dann sollten sie Ihren ach so gesunden Verstand ein wenig nachjustieren, denn all das gibt es bezüglich Corona nicht. Es sollte nachvollziehbar sein wie sich das auf die Infektionsgefahr und die Todesrate auswirkt. Oder nicht?

    “Das Ziel, war und ist, die Kontrolle über alle und alles zu erlangen.”
    Soso. Und diese Kontrolle wird dann via Herrn Gates direkt an das zionistische Zentralkomitee geschickt, damit Merkel die Weltregierung antreten kann? Oder wird es verwendet, damit die Reptiloiden endlich ungehindert die Menschheit mit Chemtrails sterilisieren kann?

    “Und dieses plattmachen, von Menschen, die eine andere Meinung haben und nicht „Mainstream“ sind, finde ekelhaft und respektlos!!!!”
    Ah, da gab es wieder Ausrufezeichen im Angebot, sehr schön. Darf ich zusammen fassen?
    Merkel lügt, alle und alles soll kontrolliert werden, Corona nicht wirklich gefährlich weil wegen Grippe und so, nichts und niemand kann man trauen, nur Lobby-Interessen werden umgesetzt, um Bürger geht es nur beim Wählen und Steuerzahlen. Sehr erhellend. Kann ich leider nicht ernst nehmen, aber danke für die Erheiterung.

    “…und ich will kein Leben in Angst vor anderen Menschen.”
    Nicht die Menschen muss mensch fürchten, nur die Dummheit. Aber gegen Angst hilft Lachen. Behaupten jedenfalls führende Gelotologen. Aber vielleicht werden die auch von Mr. Gates bezahlt, wer weiß das schon.

  • Christian Klaff

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    Bei Zwangswillkür mache ich grundsätzlich nicht mit! Da können sich die auf den Kopf stellen!

  • Hilde Ganslmeier

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    Erst mal großes Lob an den Autor, der Artikel ist auch für nicht Regensburger sehr interessant.

    Ein Wort kam in der Diskussion noch nicht vor:

    Mündigkeit.

    Das Wahlrecht ist z.B. eng mit dieser verbunden.
    Diese Mündigkeit spricht die Staatsregierung dem Bürger mit der Ausgangssperre ab: Er ist wohl zu deppert, um auf sich selbst aufpassen zu können. In der ersten Pressekonferenz sagt Söder sogar wörtlich, dass er Leute “vor sich selbst schützen” will.
    Damit offenbart der Ministerpräsident eine erschreckend undemokratische Einstellung.

    Wenn wir uns ohne Widerstand, so einfach von der Staatsregierung für unmündig erklären lassen, haben wird als Folge auch unser Wahlrecht nicht verdient.

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