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Archiv für 23. März 2020

Die Durchführung der Stichwahl per Briefwahl ist für die Stadt Regensburg eine Herausforderung. Es dauert bis Donnerstag, bis alle ihre Unterlagen erhalten haben. Das persönliche Einwerfen der ausgefüllten Wahlzettel beim Rathaus oder einem der Bürgerbüros ist trotz Ausgangsbeschränkungen ausdrücklich erlaubt.

Die Stadt Regensburg sei mit Anfragen überhäuft worden, heißt es von der städtischen Pressestelle. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wollten wissen, wo ihre Wahlunterlagen für die Stichwahl am kommenden Sonntag bleiben. Das Duell zwischen Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Astrid Freudenstein wird, so wie alle Stichwahlen in Bayern, wegen der Corona-Pandemie ausschließlich per Briefwahl entschieden. Eine rechtswidrige Anordnung über das Infektionsschutzgesetz soll durch ein Gesetzesänderung im Landtag diese Woche nachgebessert werden, um eine Anfechtbarkeit der Wahlen zu vermeiden.

Ein Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft

In Bayern beginnt die Strafbarkeit seit Samstag jenseits der Schwelle der Wohnungstür

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.

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