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Ab sofort: Zusätzliche Überwachung der Maßnahmen

Nach Klage gegen Ausgangsbeschränkungen: Der Freistaat muss nachbessern

Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.

Zieht nach vermehrter Kritik von Juristen nun ein Monitoring der einschränkenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinzu: Marküs Söder. Foto: pm

Als „selbstverständlich und in einem Rechtsstaat mehr als zulässig“ bezeichnet Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag eine größtenteils erfolgreiche Klage gegen die am Freitag erlassene Allgemeinverfügung, in deren Zuge umfassende Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Ziel der Beschränkungen: eine Verlangsamung der Corona-Pandemie. Gegen die Verfügung geklagt hatte ein Juristin vor dem Verwaltungsgericht München und im wesentlichen Recht bekommen.

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Gesetz statt Verfügung

Kern der Entscheidung: Es gab keine ausreichende Rechtsgrundlage, um solche Beschränkungen für 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu erlassen. Die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit könne nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt – nichts anderes ist die vom Bayerischen Gesundheitsministerium erlassene Verfügung – eingeschränkt werden. Dafür ist ein Gesetz bzw. eine gesetzliche Verordnung notwendig. Laut Infektionsschutzgesetz kann eine solche Verordnung derzeit von der Landesregierung erlassen werden. Das sei bereits geschehen, so Söder. „Alle Regelungen bleiben in Kraft.“

Einen wesentlichen Unterschied zwischen gesetzlicher Verordnung und Verfügung macht bereits die Konsequenz der nun erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts München deutlich. Die gewonnene Klage bedeutet für die Juristin, dass ausschließlich für sie die Verfügung und die damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr gelten würden. Für alle Bayern bliebe die Verfügung hingegen in Kraft. Jeder einzelne müsste klagen. Bei einem Gesetz ist das anderes: Es gilt entweder für alle oder für keinen. Ob die erfolgreiche Klägerin auch dagegen vorgehen will, lässt sie im Gespräch gegenüber unserer Redaktion offen.

“Der Zweck heiligt nicht die Mittel.”

Ihr gehe es zunächst einmal auch nicht darum, die Maßnahmen, von der man sich eine Verlangsamung der Pandemie erhofft, grundsätzlich in Frage zu stellen. „Es ist natürlich legitim, wenn man dies versucht“, erklärt sie. „Mir ist das auch nicht egal. Und persönlich verhalte ich mich auch entsprechend.“ Doch gerade in Krisenzeiten müsse sich auch der Rechtsstaat auch bewähren. „Landtag und Bundestag sind handlungsfähig. Wir sind in der Lage, vernünftige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Es sei auch immer wieder wichtig, zu hinterfragen und darüber zu reden, ob die Mittel geeignet sind, um den Zweck auch tatsächlich zu erreichen. “Im Moment sieht man oft nur noch den Zweck.”

Künftig: Ethisches, gesellschaftliches und juristisches Monitoring

Insofern kann man eine weitere Maßnahme, die Markus Söder bei der heutigen Pressekonferenz verkündete, ebenfalls als Konsequenz auf die erfolgreiche Klage sehen. Und auch auf die zuvor schon an verschiedenen Stellen angebrachte Kritik – vor allem, aber nicht nur von Juristen – insbesondere an der Art und Weise, wie einzelne Maßnahmen (neben den Ausgangsbeschränkungen auch die Briefwahl-Stichwahl) ins Werk gesetzt wurden.

Künftig soll es nämlich ein Monitoring der Maßnahmen geben – „ethisch, gesellschaftlich und juristisch“, so Söder. Er habe dafür Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, sowie die früheren Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann und Christoph Strötz ins Boot geholt. Söder: „Wir wollen immer auch die Spiegelung bekommen, inwieweit dies alles auch aus unserer Sicht mit der Liberalität unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bringen ist.“

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Kommentare (29)

  • Mr. T.

    |

    Da bleibt nur zu hoffen, dass die “Liberalität unseres Rechtsstaats” nicht geschliffen wird.

  • joey

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    Danke für die Klärung. Nicht nur Ordnung, sondern auch Recht funktioniert noch.

    Inhaltlich war die Einschränkung aber richtig.
    Man darf arbeiten, das Nötige einkaufen und spazieren gehen. Inzwischen ist wenigstens kurze Zeit, Leben rettendes Material herzustellen.

  • XYZ

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    Da fehlt mir eine klare Abgrenzung zwischen Ausgangs- und Kontaktverbot: Eine allgemeine Ausgangssperre ist was anderes als eine konkrete Kontaktsperre: letztere kann – und muss wie im Bundes-InfSchG vorgesehen – seuchenpolizeilich begründet werden, erstere kaum, wenn ich etwa frische Luft schnappen will, was der Gesundheit durchaus zuträglich sein kann, sogar bei weiteren Ausflügen. An dem Begründungserfordernis für eine so weitgehende Einschränkung der Freizügigkeit ändert auch eine Rechts-VO nichts.

  • Maja Kombat

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    Kommentar gelöscht. Behalten Sie Ihre Gewaltphantasien für sich.

  • XYZ

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    Dazu soeben – wie immer präzise – der Oberpfälzer Heribert Prantl im video der SZ von morgen: “Ein schmaler Grat”.

  • Julian86

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    “Es ist das neoliberale Virus, das unsere Gesellschaften in einer Weise deformiert hat, dass ein gutes Krisenmanagement nur noch bedingt möglich ist.”
    Gert Ewen Ungar

    Der Versuch der reparierenden Intervention gar mit ungenügenden juristischen Mitteln ist ein Armutszeugis der besonderen Art – nach langen Jahren einer neoliberal verseuchten Politikgestaltung, sei es nun in Bayern oder in ganz Deutschland.

    Wohin das Auge blickt: Überall lacht uns der Mangel des vernachlässigten Präventionsgrundsatzes ins Gesicht. Aus der – eingsparten – Vorsorge soll nun eine hystrisch anmutende Nachsorge werden, die aber an einem nicht absehbaren unmittelbaren und mittelbaren Schaden unbekannter Größe nicht vorbeizukommen droht. Dabei sind die Stürme der heraufziehenden Klimakrise noch nicht ernsthaft auf dem staatlichen Monitor.

    Wie lange wird und will der bundesrepublikanische Souverän diesem Dilettieren noch Vertrauen schenken – jenen, die seit Jahr und Tag dem Neoliberalismus die Füße küssen?

  • XYZ

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    Mit ‘monitoring’, letzter Absatz des Artikels, hat der bayr. MPr. ja ein schönes Fremdwort verwendet: lat. ‘monitor’ = Verwarner/Ermahner, im fachchinesischen laufende Überwachung der Entwicklung von Schwellenwerten/Parametern, so besonders in der Klimatologie, dem Umweltschutz und der Epidemiologie – hoffentlich haben da er und die Abgeordneten und Ministerialbeamten gute wissenschaftliche Ratgeber . . .

  • XYZ

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    Eine kritische Nachbemerkung: Ob zu einem solchen ‘Monitoring’ ehemalige OLG-Präsidenten/Ethikrat fachlich geeignet sind wage ich mehr als zu bezweifeln – da sollte man toxikologische/biochemische/medizinische Fachleute der Uni’s einbeziehen statt ergrauter und ehrenwerter Juristen – die von der eigentlichen Sache nichts verstehen können.

  • xy

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    Wie kann die “Liberalität unseres Rechtsstaats geschliffen“ werden?

  • XYZ

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    Da fehlt’ s halt da oben im Maximilianeum allerorten – man befrage Uni’s, wie es ja auch rd getan hat, und man erhalte sachverständige Antworten. Stattdessen Drumherumreden.

  • Reinhold Breuer

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    Nicht nur Schutzmaßnahmen auch Infektionsentwicklungen selber brauchen sorgfältiges Monitoring. Systematische Falschmeldungen sind erst teilweise abgestellt: So zeigt das RKI für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren noch immer die Infektionszahl „0“, obwohl das Gesundheitsamt lokal bereits vor 2 Wochen über einen coronakranken Kaufbeurener berichtete und über 3 weitere am 16.3. Das LGL zeigt für den 25.3. 10 Uhr 8 Corona-Fälle in Kaufbeurener an. Die Infektionszahl „0“ des RKI für Kaufbeuren gilt mit dem Datenstand 25.03.2020 00:00 Uhr. Mit selbem Datenstand zeigt das RKI für die kreisfreie Stadt Kempten noch immer die Infektionszahl „0“ an. Dagegen meldet der „Kreisbote“ am selben Tag 24 Infektionen in Kempten. Das LGL hat bis heute Kempten als kreisfreie Stadt für seine Corona-Tabelle noch nicht einmal „entdeckt“. Erfreulicherweise sind die meisten Falschangaben des RKI über corona-freie Landkreise/Städte in Bayern in den letzten Tagen korrigiert worden, darunter Schwandorf. Ich sehe Anzeichen dafür, das IT-technisch und bei Verwaltungsabläufen noch mehr ginge, damit besonders das RKI, teils auch das LGL und einige Gesundheitsämter mit früheren korrekten Meldungen die Bereitschaft der Bevölkerung zur Achtsamkeit gegenüber Corona stärken.

  • Julian86

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    Bayern: Ausgangsbeschränkung/Kontaktverbot (keine Ausgangssperre)

    Die am Dienstag verkündete Rechtsverordnung der Staatsregierung ersetzt die auch auf RD beanstandete Allgemeinverfügung. Gegen diese RechtsVO wurde nunmehr direkt beim BayVGH geklagt.

    Zum Wortlaut der RechtsVO
    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf

    Bericht von Legal Tribune online
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayerischer-vgh-normkontrollantrag-ausgangsbeschraenkung-rechtsverordnung-staatsregierung/

    Gut, dass der Rechtstaat funktioniert.

    Das gestern verabschiedete Infektionsschutzgesetz enthält ferner eine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Stichwahlen am 29. März 2020 als reine Briefwahl.

    „Sternstunde des Gesetzgebungsverfahrens in Bayern“
    https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/landtag-beschliesst-bayerisches-infektionsschutzgesetz/

    Ja, der Bürger darf unsere Gewählten auch einmal loben.

    Antworten der Staatsregierung auf häufige Fragen
    u.a. Zum Spazierengehen:
    “Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischeren Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen.”
    Bleibt die Frage: Ich fahre mit dem PKW in den nahen Wald, auch um innerstädtisch überlaufene Spazierwege zu meiden. Zulässig?

    https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

    Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zustellung der Briefwahlunterlagen

    Dazu der Hinweis von Minister Herrmann, der aber auch mit einer “richtigen” Ausgangssperre “droht”.
    https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/index.php

  • DebkMal

    |

    Unabhängig von der grundsätzlichen Rechtfertigung von Maßnahmen als auch Kritik an deren Ausgestaltung helfen vielleicht auch mal nüchterne Zahlen.

    Bevölkerung Bayern: ca. 13,1 Mio.
    Coronainfizierte (Stand 26. März 2020, 10.17 Uhr): 37.323 = 0,28 %
    Coronatote (Stand w.o.): 206 = 0,00157 % (!)
    Grippeinfizierte Bayern: Saison 2018/19 und 2019/20 42.521 (0,32%) und 53,191 (0,41%)
    Grippetote BY: Saison 2018/19 und 2019/20 97 (0,00074%) und 30 (0,00023%)
    Verkehrstote 2019: 541 (0,00413%)

    Fazit: Das Risiko, zu Tode zu kommen ist im Straßenverkehr um den Faktor 2,6 höher als durch eine Coronaerkrankung. Wann kommt eine generelle ganzjährige Ausgangssperre?

  • Julian86

    |

    DebkMal, ob Sie bitte mal Ihre eingestellten Zahlen auf Stichhaltigkeit überprüfen?

    Sie beginnen mit der bay. Bevölkerung und listen dann die derzeit bundesweiten Infektionen auf. Am Ende sind für die fraglichen vollständigen Jahre Grippe- und Verkehrstote eingestellt, wohl wissend, dass die hier grassierende Pandemie “erst” wenige Wochen andauert.

    Minister Span spricht von der “Ruhe vor dem Sturm” und Sie?

  • Julian86

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    Ein Nachtrag zu DebkMal:
    “Aber der Versuch, Covid-19 unter Verweis auf andere tödliche Krankheiten, insbesondere die Grippe, als geringe Gefahr abzutun, ist ein rhetorischer Trick, um die Besorgnis über das Coronavirus als unangebracht darzustellen. (…)
    Es ergibt wenig Sinn, zwei Krankheitserreger in den verschiedenen Abschnitten ihrer Epikurve, also des Ausbruchsverlaufs, zu vergleichen. Ja, die saisonale Grippe infiziert weltweit viele Millionen Menschen, wobei nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation bis zu 650.000 Menschen pro Jahr daran sterben. Covid-19 steht jedoch erst am Anfang seiner epidemiologischen Entwicklung. Und anders als bei der Grippe haben wir weder einen Impfstoff noch eine Herdenimmunität, um die Infektion zu verlangsamen und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen.”
    Quelle:
    Ein Gespräch mit dem Evolutionsbiologen Rob Wallace über die Gefahren von Covid-19, die Verantwortung der Agrarindustrie und nachhaltige Lösungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
    https://amerika21.de/analyse/238220/coronavirus-und-agrarindustrie

  • blondie

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    artikel “die krise als hebel für überwachung und kontrolle”:

    “Weltweit bauen demokratische Staaten Grundrechte ab, um gegen das Coronavirus vorzugehen. Manchen Regierungen scheint das aber nur ein vordergründiges Anliegen zu sein. Leichtfertig abgesegnet könnten temporäre Maßnahmen zur Dauereinrichtung werden – und zum Schuss ins eigene Knie.”

    https://netzpolitik.org/2020/die-krise-als-hebel-fuer-ueberwachung-und-kontrolle/

  • Andreas

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    Die Ausgangsbeschränkungen gehen definitiv jetzt schon zu weit.

    Ein Abstandsgebot zu anderen Personen ist ok (außer für die bereits Genesenen).

    Aber mit welcher Begründung darf man nicht mit seinem Auto in den Wald fahren, um dort einen Spaziergang zu machen? Nur mal als Beispiel…

  • Mr. T.

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    Mei, Andreas, die Ausgangsbeschränkung ist halt leichter zu kontrollieren. Das wichtige Ziel Abstandsgebot ist mit diesem großen Hammer eben viel leichter zu erreichen.

  • Andreas

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    @Mr. T.

    “Leichter zu kontrollieren” ist obgrigkeitsstaatliches Denken, das in einer freiheitlicher Demokratie nichts verloren hat. Eine Maßnahme muss angemessen und verhältnismäßig sein. Von einem einsamen Waldspaziergänger geht keine Gefahr aus und damit ist diese Maßnahme nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

    Inzwischen sind die Bayern die schlimmsten Preußen geworden, dass sie einer solchen Maßnahme auch noch untertänigst Beifall klatschen.

  • Kreisl

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    Die Maßnahmen wurden nur einseitig beschloßen ohne irgendwelche Experten zu hören schaut euch das Video Corona 11 in YouTube an da wird alles sehr sachlich erklärt.

    Das Infektionsschutzgesetz gibt es schon lange da braucht es kein neues und wenn ich mir dieses durchlese das gilt nämlich nur dann wenn jemand an einer in diesem Gesetz genannten Erkrankung erkrankt ist und nicht für die Bevölkerung.

    Ich sage auch das die Beschränkungen zuweit gefasst sind ich bin auch am überlegen ob ich diese Gerichtlich überprüfen lasse.

  • Mr. T.

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    Richtig, Andreas. Ein feuchter Autokratentraum. Was könnte man damit nicht noch alles verhindern?

  • Andraimon

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    Der hektische Aktionismus soll doch nur die jahrelange eigene Untätigkeit vertuschen: in der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 3.Januar 2013 “Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012” (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/120/1712051.pdf?mktcid=nled&mktcval=123_2020-03-19&kid=_2020-3-19&trco=)
    ist das Szenario, das wir derzeit erleben, fast detailgetreu vorgestellt. Aber niemand hat auch nur das Mindeste zur Vorsorge getan, man ist völlig überrascht und dementsprechend hilflos.
    Wenn ein Rechtsreferendar an irgendeiner Stelle im Rahmen seiner Ausbildung etwas wie die “Allgemeinverfügung” des Ministerialdirektors Brechmann aus dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgeliefert hätte, hätte man es ihm zurückgegeben mit dem Vermerk, ungenügend, unbrauchbar – wie es ja mittlerweile auch das Verwaltungsgericht entschieden hat.
    In der Nachbesserung in Verordnungsform findet sich nun wiederum einiges, was äußerst angreifbar ist (wenn man schon das regeln will, was alles in der “Allgemeinverfügung” vom 20.(?) März aufgeführt ist).
    Hätte man sich in Verfolg des Berichtes vom 3.Januar 2013 mit der Sache ordnungsgemäß, d.h. in Ruhe und mit Sachkunde (medizinisch, soziologisch, politisch) und Fachkunde (juristisch) mit diesem Problem befaßt, so bräuchte man jetzt nicht so hilflos und hektisch seine Unfähigkeit zu kaschieren.

  • XYZ

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    Andraimon 16.53
    Stimmt haargenau – habe das bei der WAA miterlebt, die Wissenschaft wurde nicht befragt, es fanden nur nebulöse szenarios statt. Da wurde dann mit einem Gesetz reagiert. Medizinische und Umwelt- Aspekte waren unbekannt, hätten ja nur u.a. bei Toxikologen als beamtete Professoren anfragen brauchen, war aber nicht erwünscht.

  • jürgen Hach

    |

    Die unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, nicht nur in Bayern, sind für mich, 75 Jahre alt ,das austarieren, wie weit lassen sich die Bürger knebeln. Und daß hier die Angst vor dem Tode so geschütrt wird, obwohl dies in dem Maße nicht berechtigt,
    )Siehe Grippewelle 2017/2018 in 4,5 Monaten 25.000 Tote in Deutschland. )
    zeigt die Machtgier einzelner Politiker und ihr unverantwortliches handeln.
    Mittlerweile habe ich den Eindruck, Covid 19 kam ihnen gerade recht.
    Ich hoffe, dass viele Bürger erkennen was man mit Ihnen macht und endlich bereit
    sind ihr Leben eigenverantworlich zu gestalten.
    Wie heißt es richtig:
    Wer nicht handelt, der wird behandelt.

  • Rainer Ehnes

    |

    Guten Tag,
    was hier Frau Merkel und Herr Söder betreiben ist ungeheuerlich, dieses hat nichts mehr mit Rechtstaatlichkeit zu tun, ich frage mich wo sind hier die Verwaltungsrichter.
    Die haben sich am Grundgesetz vergriffen, auf welcher Grundlage nochmals?
    Die Gefahr für von einem Virus muss man ersnst nehmen! Aber für die Einschätzung wie Gefährlich dieser Virus wirklich ist benötigt es eine Repräsentative Studie und diese haben Sie bis heute noch nicht beigebracht.
    Im Gegenteil es gib 2 Studien Heinsberg Studie und Daimend Prinzess die wiederlegt das Ihr Virus derartig gefährlich ist.
    Jetzt kommen wir mal zu Lügen als Sie die Maßnahmen des Kontaktverbot erlassen haben Flaute die Welle schon ab. Beweisen Robert-Koch-Institut
    Seit dem haben Sie die Bürger wie oft belogen, Lockerungen bei einer Verdoppelung von 10, bei 14 jetzt sind wir bei 35!
    Da dieses nicht mehr erklärbar war ist man auf die Reproduktion gegangen und in der Pressekonferenz weitere Szenarien durchgespielt 1,1, 1,2, 1,3
    Dabei war man an diesem Tag schon bei 0,9 Aktuell bei 0,7.
    Ich kann darauf Wetten das in den Nachsten Tag die Fallzahlen wieder steigen, dazu muss ich kein Wissenschaftler sein, nur meinen logischen Menschenverstand einsetzen.

    Weil in Ihrem Geheimen Strategiepapier was überall im Internet zu finden ist, haben Sie sich ja geoutet was Sie vor haben! Angst und Panik!
    Gehts noch, das Beweist das Sie hier den Jetzigen Zustand mutwillig und vorsätzlich herbeigeführt haben.
    Frau Merkel Herr Söder, Herr Spahn ich fordere Sie hiermit auf treten Sie sofort zurück!
    Ethisch ist das nicht und in keinster Weise mehr zu rechtfertigen, haben Sie aus der Geschichte von Deutschland nichts aber gar nichts gelernt.
    Sie gehen so oder so mit dem in die Geschichte ein, wollen Sie in gleichen Atemzug mit gewissen Heren genannt werden?

  • Gregor

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    Kommentar gelöscht. Sparen Sie sich bitte reine Provokationen.

  • Hagen Pfeifer

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    Herr Ehnes hat vollkommen Recht mit dem was er da schreibt. Alle Maßnahmen ohne Sinn und Verstand ! Diese Einschränkungen haben überhaupt keine Nachhaltigkeit bzw beweisbare Legitimation. Willkürliche Handlungen unserer Politik.
    Liebe Mitbürger Deutschlands warum dürfen die unsere Grundrechte so mit den Füssen treten und sich Panik und Angst zu nutzen machen ? Dafür wurden Sie sicherlich nicht gewählt……..

  • Piedro

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    @Hagen Pfeifer
    Alle Maßnahmen ohne Sinn und Verstand !
    Das ist Unsinn. Bisher konnte vermieden werden, dass die Krankenhäuser derart überlastet wurden, dass keine Versorgung mehr möglich war. Bisher musste nicht entschieden werden, welcher Patient ein Beatmungsgerät bekommt und welcher röchelnd verreckt. Und wenn sich man anschaut, welche Auswirkungen die Verweigerungspolitik hat, etwa in Brasilien oder Weißrussland, kann man wirklich nicht von fehlendem Sinn oder Verstand sprechen. Kritik an einigen Entscheidungen mag sinnvoll sein, aber dann sollte sie nicht sinnentleert vorgetragen werden.

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