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Konzerthalle bald genehmigt?

H5 doch nicht lebensgefährlich

Nach einem Ortstermin mit OB Joachim Wolbergs in der Konzerthalle kann die nächste Veranstaltung möglicherweise bereits im Oktober stattfinden.

H5

Es sieht gut aus für die Konzerthalle H5 im Stadtosten von Regensburg. Bei einem Ortstermin mit Fachleuten der Verwaltung sagte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs den Betreibern des gemeinnützigen Vereins Scants of Grace (SOG) seine volle Unterstützung zu. Und im Gegensatz zu den ebenso vollmundigen Worten seines Vorgängers Hans Schaidinger in der Vergangenheit scheint diese Zusage ernst gemeint zu sein. „Wenn alles klappt, könnte das nächste Konzert schon im Oktober stattfinden“, sagt SOG-Vorstand Florian Gmeiner.

Verschmerzbare Auflagen und direkte Unterstützung

Die Auflagen für eine Genehmigung von Konzerten durch die Stadtverwaltung sind demnach verschmerzbar. Die Besucherzahl soll auf maximal 200 Personen beschränkt werden, es dürfen maximal zwei Konzerte pro Monat stattfinden. Eine geforderte Brandmeldeanlage hat der Verein bereits, sie muss nur noch eingebaut werden. Ein neuer Bauantrag, den der Verein einreichen muss, soll zudem ein Betriebskonzept enthalten, das alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt. OB Wolbergs stellte offenbar den Kontakt zu einem Architekten her, der den Verein beim Einreichen dieses Antrags unterstützen soll. Vorerst soll die Genehmigung bis Ende 2015 befristet werden. So lange läuft auch der momentane Pachtvertrag für die Halle.

Ordnungsamtschef in Pension

Noch im Mai hatte das Regensburger Ordnungsamt dagegen einen Auflagenbescheid erlassen, der einem Todesurteil für die H5 gleichkam. Darin waren „umfangreiche baulichen Maßnahmen“ angemahnt worden – selbst das Dach und die Wände der Halle hatte das Ordnungsamt seinerzeit als Sicherheitsrisiko eingestuft. Es bestehe „Gefahr für Gesundheit und Leben der Besucher“ hieß es unter anderem in dem bemerkenswerten Dokument. Der damals noch verantwortliche Chef des Ordnungsamts Alfred Santfort ist zwischenzeitlich in Pension gegangen.

Dilemma beim Jugendschutz

Den Kindern zuliebe: Rechtsfreier Raum für Denunzianten

Eine Familie wird beim Jugendamt angeschwärzt, ihre Kinder misshandelt zu haben. Zu Unrecht, wie sich sehr rasch herausstellt. Wer die Falschbehauptung in die Welt gesetzt hat, dürfen die Eltern nicht erfahren. Das Jugendamt gibt den Namen nicht heraus und das Regensburger Verwaltungsgericht entschied: Auch üble Denunzianten genießen Datenschutz.

Gustl Mollath ist nicht gefährlich

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Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“

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