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Das Wappen wappnen

Geschützt: Wappen der Stadt Regensburg.

Nürnberg hat sie schon lange, München ist vor ein paar Jahren nachgezogen und nun soll auch Regensburg sie bekommen: eine Wappensatzung. Ein Blick zurück: Vor etwa 700 Jahren tauchen die gekreuzten Schlüssel in Zusammenhang mit Regensburg erstmals auf. Sie sind Symbol des Heiligen Petrus, Schutzpatron der Stadt. Entsprechend sieht denn auch das Wappen Jahrhunderte später aus – trotz geringfügiger Veränderungen, „dem Zeitgeschmack folgend“ heißt es in der Stadtratsvorlage für kommenden Donnerstag.

Dieses Wappen steht nicht jedem zur freien Verfügung. Nein. Bereits jetzt braucht man gemäß BGB und Gemeindeordnung eine Genehmigung der Stadt Regensburg, um die gekreuzten Schlüssel für eigene Zwecke zu verwenden.

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Auch geschützt: Andere Regensburg-Wappen-Variante.

Bleibt die Frage: Wozu braucht es dann eigentlich eine Wappensatzung?

„Wir wollten mehr Rechtssicherheit“, heißt es dazu von Walter Stoiber aus dem Münchner Rathaus. Das Münchner Kindl auf dem Stadtwappen sei sehr begehrt und schon auf Bierdosen einer skandinavischen Brauerei aufgetaucht. Entsprechend strikt ist auch die Münchner Wappensatzung ausgefallen. Nicht nur für gewerbliche Zwecke, selbst für Vereine ist die Verwendung des Stadtwappens untersagt.

Ganz so rigoros soll die Wappensatzung in Regensburg nicht ausfallen – Vereine dürften in aller Regel eine Genehmigung erhalten. Weshalb es diese Satzung für Regensburg aber überhaupt braucht, liegt weitgehend im Argen. Denn so begehrt wie das Münchner Kindl scheinen die gekreuzten Silberschlüssel auf rotem Grund nicht zu sein. Bei der Stadtverwaltung ist auch nichts über nennenswertem Wappen-Missbrauch bekannt. Keine Brauerei, nicht einmal ein Schlüsseldienst haben sich unrechtmäßiger Weise des Wappens bedient. „Die Stadt wollte das jetzt einfach in Angriff nehmen“, sagt Pressesprecherin Juliane von Roenne-Styra.

Gleichfalls geschützt: Ältere Version des Regensburg-Wappens.

Nachdem Regensburg seit geraumer Zeit Welterbestadt ist, der überregionale Bekanntheitsgrad steigt und damit auch kommerzielle Begehrlichkeiten wachsen, wolle man mittels Satzung „das Wappen wappnen“. Vor allem kommerzieller Missbrauch solle verhindert werden.

Nebenbei fallen ein paar Gebühren bei Verwndung des Wappens an. So steht’s in der Satzung und das ist das eigentlich Neue. Über die Höhe dieser Gebühren ist bei der Stadtverwaltung bislang noch nichts zu erfahren. „Das wird von Fall zu Fall entschieden“, so Roenne-Styra.

Ob das Wappen durch die Satzung effektiv vor Missbrauch geschützt werden kann, ist indessen fraglich. Die Stelle eines „Wappen-Hüters“, der Produktpaletten und das Internet nach nicht genehmigten Stadtschlüsseln durchforstet ist bislang nicht in Planung.

Kommerzieller Wappen-Missbrauch? Das neue CI-Logo der Stadt Regensburg.

In München, wo man mehrere Jahre Erfahrung mit der Wappensatzung hat, weiß Walter Stoiber: „Unsere Arbeitskapazitäten zur Recherche sind begrenzt.“ Im Zweifelsfall müsse man zivilrechtlich gegen die missbräuchliche Verwendung vorgehen. Deshalb wäge die Stadt sehr genau ab, ob sich das lohnt, bevor juristische Mittel zum Einsatz kommen.

Übrigens: Die gekippten Stadtschlüssel im Comic-Stil, die auf sämtlichen Publikationen und den Internetseiten der Stadt Regensburg prangen, sind keine dem Zeitgeschmack folgende Weiterentwicklung des Regensburger Stadtwappens, sondern ein „Logo“, das im Zuge der städtischen „Corporate Identity“ (CI) in Auftrag gegeben wurde. Das könnte man dann wohl nicht einmal per Wappensatzung verbieten. Schade!

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