Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Verschiedene Rechtsauffassungen

Demo oder nicht? Polizei stoppt Fahrradtross

Vergangenen Freitag war eine „Critical Mass“ unterwegs. Knapp 50 Fahrradfahrer fuhren dabei als geschlossener Verbund durch Regensburg. Eine Aktionsform, mit der bundesweit immer wieder für die Verkehrswende geworben wird und die eine Regelung der Straßenverkehrsordnung ausnutzt. Die Polizei sah das diesmal allerdings anders und griff ein.

Beim Dez wurde der Fahrradtross von der Polizei gestoppt. Foto: privat

Fragend und etwas überrascht stehen sie da. Es ist gegen 17.30 Uhr, als Beamte der Polizeiinspektion Süd mit mehreren Fahrzeugen am Ende der Nibelungenbrücke, kurz vor der DEZ-Kreuzung 44 Radfahrer in Empfang nehmen. Die Linksabbiegerspur wird dadurch vorübergehend blockiert, der Verkehr um die Menge herum gelenkt. Denn die Polizei, so erklärt es Kommissar Daniel Geißler später unserer Redaktion, wertet die Kolonne als unangemeldete Versammlung. „Für den Einsatzleiter waren die 44 Fahrradfahrer deutlich als Versammlung zu erkennen. Die Teilnehmer der nicht angezeigten Versammlung führten Banner und Plakate mit sich und gaben folglich eine Meinung kund.“

WERBUNG

Zumindest der letzte Punkt sei richtig, wie Tom Fröhlich am Telefon bestätigt. Er ist vergangenen Freitag einer der Radfahrer. „Mit der Critical Mass wollten wir zeigen, dass der Verkehr mehr ist als ein Gemenge aus motorisierten Fahrzeugen.“ Die Straßen seien für alle da, auch für den Radverkehr. Fröhlich greift dabei das Grundanliegen der Aktionsform Critical Mass auf.

Radler berufen sich auf Straßenverkehrsordnung

Bereits seit mehreren Jahren finden solche Fahrten in vielen Städten weltweit statt. In Deutschland bezieht man sich dabei auf den §27 der Straßenverkehrsordnung, der auch am Freitag vor dem DEZ geltend gemacht wird. Nach § 27 Abs. 1 StVO bilden mehr als 15 Fahrradfahrerinnen mit gemeinsamer Strecke einen geschlossenen Verband. Unter Einhaltung der Verkehrsregeln dürfen sie dann als möglichst kompakte Gruppe statt auf dem Radweg zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren und werden zudem wie ein einzelnes Fahrzeug bewertet. Das heißt zum Beispiel, fahren die Ersten bei Grün, dürfen alle im Verband folgen, auch wenn die Ampel währenddessen auf Rot schaltet.

Diesen rechtlichen Rahmen machen sich Personen bei den Critical Mass Aktionen zunutze. Die „Kritische Masse“ ist dabei zum einen die Schwelle von mehr als 15 Personen, die das Gesetz vorschreibt, um eben gewisse Privilegien zu genießen – in der Vergangenheit kam es in Städten teils zu Aktionen mit mehreren hundert Teilnehmern. Zum anderen sollen mehr Menschen für eine Abkehr vom motorisierten Verkehr und zum Umstieg etwa auf das Fahrrad gewonnen werden. Als kritische Masse auf dem Weg zur Verkehrswende und dabei den Verkehrsraum neu verteilen.

Critical Mass will nicht als Demo gelten

Feste Strukturen gibt es hinter den gemeinsamen Fahrten im Normalfall nicht und auch als Demonstration will man offiziell nicht gelten. Wenngleich es in der Regel vorher festgelegte Treffpunkte gibt, die auf entsprechenden Internetseiten zu finden sind. Eine genaue Route oder ein vorher abgesprochenes Vorgehen gibt es in der Regel nicht. Wer vorne fährt, bestimmt die Richtung. Damit soll Aufmerksamkeit generiert, der übrige Verkehr aber auch nicht direkt beeinträchtigt werden. „Die Critical Mass blockiert nicht den Verkehr – wir sind der Verkehr“, heißt es dazu auf der Internetseite www.critical-mass-regensburg.de.

Dort finden sich auch Berichte über vergangene Fahrten. Denn schon 2019 trafen sich über Monate hinweg Personen jeden Freitag am Schwammerl nahe des Hauptbahnhofs. Von dort ging es dann gemeinsam als Verband durch die Stadt. Laut Polizeisprecher Geißler habe man von dieser Aktionsform in Regensburg bislang keinerlei Kenntnis gehabt, deshalb bisher auch noch nicht darauf reagiert oder, wie vergangenen Freitag geschehen, eingegriffen.

Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Bereits im Oktober 2019 wurde eine Critical Mass nahe der Arcaden von der Polizei kurzzeitig festgehalten. Nachdem die Radler mit Verweis auf den §27 ihr Anliegen erklärt hatten, durften sie damals aber weiterfahren. Letzte Woche hingegen bewerten die Beamten die Lage anders. „Die Einlassung, dass hier ein Fahrverband gem. § 27 StVO vorliegt ist in der geltenden Rechtsprechung kritisch diskutiert“, schreibt Geißler und erklärt: „Ferner muss der geschlossene Verband für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar sein.“ Dies dürfte nicht zuletzt durch die Banner und die zumindest von Fröhlich erklärte geschlossene Fahrweise gegeben gewesen sein. Doch wie Geißler weiter ausführt, habe es vor allem an einer für die Polizei erkennbaren verantwortlichen Person gemangelt. Ein „Führer des Verbandes“ habe dafür zu sorgen, „dass die für den Verband geltenden Vorschriften befolgt werden. Vor allem Letztere Voraussetzung war im vorliegenden Fall nicht gegeben.“

Anmelden oder auflösen

Vor dem DEZ fordern die Beamten mehrfach, einen Versammlungsleiter zu bestimmen, berichtet Fröhlich. „Die haben gesagt, wenn wir das nicht anmelden, dann müssen wir uns auflösen.“ Alternativ sei ihnen der Radweg angeboten worden. Beides sei entgegen dessen, wofür die Critical Mass stehe. Letztlich wird der Tross von der Polizei wieder zurück zum Schwammerl, dem Ausgangspunkt, eskortiert.

Wirklich Verständnis haben die Radfahrer für dieses Vorgehen nicht. Schließlich sehen sie sich rechtlich auf der sicheren Seite. Sie wollen daher zeitnah wieder starten und nach zwei Jahren Corona-Pause die Critical Mass in Regensburg wieder ins Rollen bringen. Bleibt abzuwarten wie die Polizei die Aktionsform künftig bewerten wird – vielleicht als Montagsspazierfahrt.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (38)

  • seltsamerEsel

    |

    Grundrechte gelten immer. Versammlungsfreiheit gehört dazu.
    Mir kommt es so vor als wären durch die letzten 2 Jahre Maßnahmen und Hetze flächendenkend ein lockerer Umgang mit Grundrechten entstanden. Als wären diese sehr optional und könnten großzügig ab und zu gewährt werden. War abzusehen, dass sich das nicht nur auf Maßnahmenkritiker beschränken wird.

  • Mr. T.

    |

    Idiotenfreiheit auf Demos gilt nur für Querdeppen, Rechtsextreme, Mahnwichtel und anderes Gesindel …

    Sobald jemand für soziale oder linke Themen eintritt, wird Vernunft unterstellt und es werden sämtliche gesetzlichen Register gezogen. Da traut man sich dann ran.

  • annemie

    |

    ordnung ist das halbe leben.

  • Spartakus

    |

    Monatelang lässt man Nazis, Verrückte und Querdenker beinahe ungehindert, unangemeldet und unter regelmäßiger Missachtung aller Infektionsschutzgesetze durch die Innenstadt marschieren und leitet dafür großzügig um.

    Bei einer juristisch absolut wasserdichten Sache die sich für soziale Themen einsetzt schreitet man dann wieder mit der gesamten Staatsmacht ein. Aber zum Glück sind die faschistischen Einzelfälle in der Polizei nur Einzelfälle.

  • Jakob

    |

    Kommt bald wieder ein Statement der Polizei, dass man alle gleich behandelt und nicht mit zweierlei Maß misst?

    War beim letzten mal ja schon ziemlich unglaubwürdig…

    Und wenn jetzt jemand argumentieren sollte, dass Critical Mass ja angeblich den Verkehr behindern würde:
    Die querspaziergänger behindern auch den Verkehr massiv, da sperrt die Polizei den Verkehr allerdings ab, auch ohne angemeldete Demo…

  • joey

    |

    @Mr.T.
    Idiotenfreiheit muß auch hier gelten.
    Allerdings hat keiner das Recht, den Verkehr zu behindern. Darüber hinaus ist es auch politisch unklug, denn jede Autofahrerin (der ja vielleicht auch mal Rad…) ist sauer.

  • Jakob

    |

    @joey

    Stimmt. Niemand hat unangemeldet das Recht den Verkehr zu behindern. Critical mass macht das aber auch nicht, sondern hat die StVO auf ihrer Seite.

    Das ist allerdings auch nicht der Punkt an der Sache, sondern, dass die Polizei (schon wieder) mit zweierlei Maß misst.

  • Radler33

    |

    @CM-Teilnehmer:
    Hättet ihr eigentlich wissen müssen?! Banner & Plakate haben auf einer CM nichts verloren, genau deswegen. Konsequenter dran denken und weiterhin viel Spaß!

    Wie schon andere Kommentatoren angemerkt haben: Auch ich finde besonders die überdeutliche Befangenheit der Poliziei am schlimmsten. Versucht z.B. mal, etwas gegen Autofahrer zu unternhemen, die regelmäßig immer wieder die selbe Rettungszufahrt zuparken (= gegen die StVO + asozial). Interessiert nicht, vielleicht in 2 Tagen wenn wir Lust haben schauen wir mal vorbei.

    Wenn ein paar Radfahrer einfach nur StVO-konform mal auf der Fahrbahn fahren wollen – das normalste der Welt – rücken gleich meherere Streifenwagen an und es wird ein rießen Faß aufgemacht.

    P.S: DONT FEED THE joe^W TROLLS!

  • Solitär

    |

    Die Polizei ist genauso keine neutrale Institution, sondern ein politischer Akteur mit eigenen Zielen und Forderungen (im Vergleich zum Finanz- oder Standesamt z.B), wie Joey sein Auto mehr liebt und Vetraut als jedem gut begründetem Argument.

  • joey

    |

    @Radler33
    Das ist Mobbing. Sie sollten sich schämen.

  • joey

    |

    @Jakob
    das eine ist das Rechtliche. Nein, Doppelstandards darf es nicht geben.
    Politisch aber schaut es wohl so aus: die Mama, die letztes Mal noch grün gewählt hat, muß mit ihrem SUV jetzt erst das holde Kindelein abholen und dann noch einkaufen. Wenn das Kindelein zu lange warten muß, ist es schlecht gelaunt und macht den Einkauf zur Hölle. Die Mami beschließt, nie wieder Grüne oder sonstige Radfahrer zu wählen. Die Radwege werden dann nicht breiter.
    Also: was bringt eine Verkehrsbehinderung für Ihr Anliegen, selbst wenn sie winkeladvokatisch geht?

  • Bertold

    |

    @joey

    Sie fühlen sich also gemobbt. Aber wer wirft den hier ständig mit diffamierenden Allgemeinplätzen um sich, die nur der Provokation dienen?

    “die Mama, die letztes Mal noch grün gewählt hat, muß mit ihrem SUV jetzt erst das holde Kindelein abholen und dann noch einkaufen”

    “Idiotenfreiheit muß auch hier gelten”

    Euin Wunder, dass Sie noch nicht irgendwo hier, so wie sonst ständig, die Gefahr des Sozialismus wittern und sich dann wieder episch dazu äußern. Bleiben Sie mal sachlich, dann muss man auch nicht vermuten, dass Sie hier tatsächlich des Trollens wegen unterwegs sind. Und ansonsten: Wer austeilt, muss auch einstecken können.

  • Stefan Aigner

    |

    @Bertold, Joey, Radler

    Entweder Sie kommen jetzt alle ein wenig runter oder die Debatte ist hier für Sie erst einmal beendet. Ende der Durchsage.

  • Jakob

    |

    @joey

    Das hat alles immer noch nichts mit der Thematik zu tun. Ist es so schwer beim Thema zu bleiben?

  • Radler33

    |

    Über Critical Mass in New York gibt’s eine interessante Doku: “Still we ride”. Nachdem das Event jahrelang ohne Zwischenfälle ablief, kam es plötzlich zu Massenverhaftungen. Bestes Zitat: “If you have a right to do something, you should not have to ask the government for permission to do that.” (Norman Siegel, Civil Rights Attornery)

    (sind 4 Teile, jeweils im Kommentar verlinkt)

  • Hthik

    |

    @Jakob 30. März 2022 um 13:56

    “Kommt bald wieder ein Statement der Polizei, dass man alle gleich behandelt und nicht mit zweierlei Maß misst?”

    So wie auch beim Verhaften von Gefährdern, Wohnungsdurchsuchungen etc..

  • Daniela

    |

    Ich frag mich halt immer, warum, bei Aktionen, wie hier jeder gleich auf die Polizei losgeht? Die haben nun einmal für Recht und Ordnung zu sorgen.

    Bei der Aktion gab es wohl mindestens 2 Argumente diese zu unterbinden.

    Bahner, Plakate usw. könnte schon auf eine Demo hinweisen. Die war dann nicht angemeldet. Also auflösen. Immer anmelden, dann läuft es mit der Meinungsfreiheit auch.

    Dann wurde die für den Tross verantwortliche Person nicht benannt.

    Und in dieser verkehrsstarken Uhrzeit etwas in dieser Art unangemeldet durch zu führen, birgt auch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.

    Ich habe wirklich Verständnis für solche Aktionen, aber doch bitte so, dass diese Strukturen beinhalten, die die größtmögliche Sicherheit für alle bieten.

  • Ben

    |

    Die CM findet in vielen deutschen Städten in der Regel ohne Probleme mit der Polizei statt. Warum hier in Regensburg immer wieder die Polizei versucht das zu verhindern ist mir ein Rätsel. Ich bin jahrelang bei der CM hier mitgefahren, es war eine absolut entspannte und friedliche Fahrt, ab und zu wurde man mal aus Autos angepöbelt.

    “Laut Polizeisprecher Geißler habe man von dieser Aktionsform in Regensburg bislang keinerlei Kenntnis gehabt, deshalb bisher auch noch nicht darauf reagiert oder, wie vergangenen Freitag geschehen, eingegriffen.”
    Ich möchte hier keine Lügen unterstellen, ich kenne aber folgende Tatsachen aus erster Hand: die CM wurde 2019 wie im Artikel von einem Polizeiwagen aufgehalten, es wurden Fotos vom CM-Logo gemacht, wir durften weiterfahren. Aber bereits viel früher, nach (Neu-) Start der CM in Regensburg (das dürfte mindestens sechs Jahre her sein, genau weiß ich es nicht mehr) kamen mehrere Polizisten zum Start- und Treffpunkt und teilten uns mit, dass sie das als Demo sehen und eine Anmeldung erforderlich sei und sie uns auf dem Schirm haben.

    Man bekommt in Regensburg leider sehr stark den Eindruck, dass es der Polizei nur um flüssigen Autoverkehr geht, Fahrradverkehr ist unwichtig oder lästig. Auf der Nibelungenbrücke wird bei jeder Polizei-Aktion (Fahrrad-Kontrolle, Maskenkontrollen im Bus, etc.) Rad- und Fußweg von mehreren Kleinbussen zugeparkt, in nicht mal einer Minuten Fußweg-Entfernung liegt ein riesengroßer kostenloser Parkplatz. Das hat nichts mit der CM zu tun, aber mit dem Gesamtbild, das die Polizei hier abgibt. Ich möchte hier nicht der Polizei Fahrradfeindlichkeit unterstellen, es drängt sich mir nur dieser Eindruck auf. Dem könnte recht einfach entgegenwirken.

    Warum die CM gefährlich sein sollte verstehe ich nicht. Ist es automatisch gefährlich, wenn ein nicht-Auto auf der Straße fährt? Wenn sich jeder an die StVO hält ist es komplett sicher und unproblematisch. Es entsteht durch 50 oder 100 Radlerinnen und Radler auch nicht mehr Stau als er eh täglich in Regensburg zu beobachten ist.

  • Radler33

    |

    Hallo @Daniela,

    ich finde nicht, dass die Leute hier auf die Polizei ‘losgehen’. Es wird kritisiert, dass die Polizei regelmäßig Tolerenz walten lässt, wo es nicht sein dürfte (z.B. bei Corona-Regeln missachtende, mit Plakaten und Megafonen die ganze Stadt belästigende “Spaziergänger”) und im Vergleich dazu bei Aktionen, die rechtlich nicht zu beanstanden sind, sofort ein Haar in der Suppe finden, um es doch stoppen zu können. Das lässt start daran zweifeln, ob es der Polizei um ihren Job geht oder ob sie ein bischen mit Politik machen wollen.

    “Dann wurde die für den Tross verantwortliche Person nicht benannt.”

    Es gibt bei einer CM keine verantwortliche Person. Muss es auch nicht. Eine CM ist keine Demo. Stellen Sie sich vor, Sie stehen mit dem Auto an einer Ampel. Ein Polizist klopft an die Scheibe und fordert, Sie mögen ihm doch bitte die verantwortliche Person für diesen Tross mitteilen.

    “Und in dieser verkehrsstarken Uhrzeit etwas in dieser Art unangemeldet durch zu führen, birgt auch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.”

    Das ist genau die Art von Sichtweise, die eine Critical Mass thematisieren will. Radfahrer, die nichts anderes machen, als auf der Fahrbahn Rad zu fahren, werden als “Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer” bezeichnet. Diese (nirgends mit Argumenten belegte) Behauptung ist Teil des Problems, warum sowas wie eine ‘Verkehrswende’ nicht voran kommt.

    Nochmal: Radfahrer dürfen im Verbund die Fahrbahn benutzen, auch wenn ein benutzungspflichtiger Radweg existiert. Damit ein Verbund zustande kommt, müssen sich Radfahrer zusammentun. Das wird dann “CM” genannt – die ‘kritische Masse’, um einen Verbund bilden zu können, ist erreicht. Dann fährt man zusammen. Jeder auf dem Weg, kann sich anschliessen oder den Verbund wieder verlassen. Wie eine Art “Fahrrad-Bus”. Mehr ist es nicht. Gemacht wird daraus: “Demonstration”, “Verkehrsgefährdung”, “Die Grünen”, “Wirtschaftsfeinde”, “Polizei schreitet ein” etc.

  • Bruckmandlsepp

    |

    @Ben Soweit ich informiert bin, waren das 2019 Beamte von der Autobahnpolizei. Was die da an der Stelle zu melden hatten, frag ich mich bis heute. Und auch damals ging die Initiative vor allem von einem Beamten aus, dem Kollegen war es eher peinlich.
    Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass Hr. Geißler davon nichts wusste.

    Gefährlich ist ja eben gerade nicht die CM, sondern ungeduldige, um nicht zu sagen ignorante, Leute in ihren PKWs.

    Ein anderer Punkt: In anderen Städten (Bsp. Hamburg) ist die CM auch als Demo angemeldet, die Route steht vorher bereits fest, variiert aber bei jeder Fahrt. Die nächste geht bspw. am Schanzenpark los. Die Anmeldung dürfte hier aber vor allem der schieren Größe der Teilnehmerzahl geschuldet sein. Ca. 900 waren es letzten Freitag.

    Der Polizei kann ich hier nur ans Herz legen, auch mal über den Horizont Regensburgs hinauszublicken.. Lächerliche Aktion.

  • Daniela

    |

    @ Radler 33

    Genau das ist die Crux.

    Ich habe bei den Maßnahmen kritischen Corona Demos genau dasselbe geforderten, wie hier. Plakate, Bahner ect. Alles weißt auf eine Demo. Diese gehören angemeldet, ein Verantwortlicher benannt. Dann gibt’s auch keinen Ärger mit der Polizei.

    Wenn man Rad im Verbund fährt, ohne politischen Hintergrund, führt man keine Plakate mit sich. In der Regel fährt vorn jemand, meist mit Warnweste, der den Beginn des Fahrradkorso anzeigt, und hinten, der das Ende, an andere Verkehrsteilnehmer kennzeichnet.

    Wenn mehr, als 15 Teilnehmer innerhalb einer Ortschaft unterwegs sind und verkehrsbelebte Kreuzungen überqueren, dann noch während der Verkehrsstosszeiten, dann erhöht sich das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer automatisch.

    Ihr macht doch nichts anderes als die Maßnahmen Kritiker!

    Entweder anmelden als Demo mit Verantwortlichen, dann gibt’s Geleit von der Polizei. Oder eben als unpolitischer Fahrradausflug.

    Dies ist meine Auffassung.

  • Radler33

    |

    @Daniela …
    habe Ihren Standpunkt verstanden, stimme zu. Mit Aussnahme von:

    “dann noch während der Verkehrsstosszeiten, dann erhöht sich das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer automatisch.”

    Weil das eine häufige Kritik an CM ist, hätte ich das schon gerne ein bischen konkreter. Für wen erhöht sich warum welches Risiko?

  • Schwan68

    |

    @Daniela
    Das ist auch meine Auffassung. Mit CM nutzt man eine Vorschrift, die eindeutig nicht dafür vorgesehen war um “insgeheim” eine Demonstration abzuhalten. Das mag man für pfiffig halten. Demonstrationen sind dafür gedacht seine Meinung, bzw. sein politisches Bestreben kund zu tun, nicht um seinen Willen durch zu drücken. Verkehrsbehinderungen durch Fahrradkorsos, Sitzblockaden oder sich auf der Straße festkleben sind meines Erachtens eine eher kontrapunktive Form von politischer Meinungsäußerung. Man hat gefälligst zu warten, bis sich eine demokratische Mehrheit findet um das Anliegen umzusetzen.
    @Joey
    Ich halte das nicht für “Mobbing” sondern eher für Kindergartenverhalten.

  • St. Schrödinger

    |

    @”CM ist eine Demonstration”
    Ist es nicht! Überlegt doch mal wie viel Platz so wie ein Linienbus einnimmt! Der gleiche Platz reicht doch schon für eine “critical mass” ab der §27 StVO gilt. Jetzt sitzen im Werbeträger Bus 5 Leute und die Polizei stoppt die nicht angemeldete Demo für den großen Elektronikmarkt.
    Oder lass mal einen unpolitischen Verein §27 StVO nutzen – Demo aufgelöst wegen der “uniformen Kleidung”.
    Aber nicht aufgeben, die nötige Anzahl an Teilnehmern ist nur noch nicht erreicht. Ab 200 Teilnehmern etwa sieht Regensburg von Maßnahmen ab.

    Außer es handelt sich um gesichert linke, vorwiegend dunkel gekleidete Demonstranten von suspekter Altersstruktur.
    Dann macht man schon mal eine Ausnahme.

  • Radler33

    |

    Ein Verbund von Radfahrern ist normaler Verkehr und keine Verkehrsbehinderung. Ob die Leute dabei Plakate spazieren fahren, macht diesbezüglich keinen Unterschied.

    Dass es so einige trotzdem als Behinderung empfinden, ist nachvollziehbar und eines der Themen, worauf eine CM hinweisen will.

    Die gedankliche Verknüpfung mit Demonstranten, die sich am Boden festkleben mit der _Absicht_, den Verkehr zu behindern ist erschreckend und lässt nur vermuten, mit welchen Abgründen bei manchen Leuten Fahrradverkehr verknüpft ist.

  • Zapfnmandl

    |

    Nachdem ich mich nun mal bzgl. CM schlau gemacht habe, ist meine persönliche Meinung dazu: die CM nutzt Regeln der StVO aus, die für die Intention der CM nie gedacht waren. Kann man machen, ist eine Frage, wie Gerichte entscheiden. Aber dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn die Polizei die Gesetze/Verordnungen halt auch mal wortwörtlicher auslegt.
    Leute, wer in einer Gruppe mit 40 Radlern als Verband durch die Gegend zieht, sollte dann wenigstens keine Banner/Plakate dabei haben, die sich auf genau diesen Verband beziehen. Sonst wird’s einfach unglaubwürdig, daß das keine Demo ist.

    So berechtigt die Anliegen der CM auch sind, die Art, wie sie es durchsetzen wollen ist das, was mich einfach anwidert: das Ausnützen noch der kleinsten Regellücke oder Regelungenauigkeit. Und §27 hält deren einige bereit (Ansatz 3 oder 5 z.B., die man auch so auslegen kann, daß die CM gegen die StVO verstößt). Hat halt nur noch kein Gericht abschließend geklärt.

    Und bevor hier jetzt wieder auf den unverbesserlichen Autofahrer geschimpft wird: nein, ich fahr in Regensburg seit Jahren fast alles per Rad und wenn ich Probleme hab, dann sich das selten die Autofahrer sondern meist andere Radler (oder auch Fußgänger), die sich immer weniger auch nur an die elementarsten Regeln halten.

  • Hthik

    |

    @Schwan68 31. März 2022 um 13:09

    “Das ist auch meine Auffassung. Mit CM nutzt man eine Vorschrift, die eindeutig nicht dafür vorgesehen war um “insgeheim” eine Demonstration abzuhalten.”

    Das hier insgeheim eine Demonstration abgehalten wird, ist bereits eine Bewertung, die zu zeigen wäre. Warum genau soll diese Vorschrift eindeutig nicht dafür vorgesehen gewesen sein? Es ist ja nicht so, dass an anderen Fahrzeugen noch nie Werbung gesehen worden wäre. Ein Ding ist X, wenn es den Tatbestand erfüllt, ein X zu sein. Es spricht nichts dagegen, dass ein Verbund nicht auch zugleich eine Demo sein kann. Das ist nur dann auslegungsbedürftig, welche Regeln gelten, wenn sich die widersprechen.

  • Hthik

    |

    @Zapfnmandl 31. März 2022 um 15:16

    “Nachdem ich mich nun mal bzgl. CM schlau gemacht habe, ist meine persönliche Meinung dazu: die CM nutzt Regeln der StVO aus, die für die Intention der CM nie gedacht waren.”

    Meinungsfreiheit heißt auch Freiheit unbegründeter Meinungen, aber diskussionsförderlicher ist, wenn man mitteilt, warum man dieser Meinung ist.

    “Kann man machen, ist eine Frage, wie Gerichte entscheiden. Aber dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn die Polizei die Gesetze/Verordnungen halt auch mal wortwörtlicher auslegt.”

    Dass man sich über Akte der öffentlichen Gewalt beschweren kann, hat der Rechtsstaat zu garantieren. Auslegungen des Rechts durch die Exekutive sollten nicht mal so und so sein, sondern einheitlich um nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbot zu verstoßen.

  • Zapfnmandl

    |

    @Hthik: Der Punkt ist doch: ob das Ganze von der StVO deckt ist oder nicht, ist momentan einfach Auslegungssache. Ich bin der Meinung, nein, weil ich den Text in §27 entsprechend interpretiere: Der Verband dient meiner Meinung nach dem primären Zwecke, eine Menge von gleichartigen Verkehrsteilnehmern sicher von A nach B zu bekommen.
    Zudem muß ein Verband als solcher zu erkennen sein. Aber wenn dort Schilder, Banner etc. mitgeführt werden, dann ist doch der erste Gedanke bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer: oh, da ist ne Demo und nicht oh, da ist Verband unterwegs.
    Auch was den Verbandsführer betrifft: sicher steht da nicht explizit drinnen, daß es einen geben muß, aber ein Verband hat ja ein Ziel und irgendjemand fährt als erster. Also ist dieser im Zweifelsfall automatisch der Verbandsführer. Und hat somit die Verantwortung für den Verband, daß die Regeln eingehalten werden.
    Die Macher der CM sagen dagegen: ja, ist gedeckt, weil sie es anders interpretieren. Was nun richtig ist, ist bisher nie letztinstanzlich definiert worden.
    Und das ist halt immer das Problem bei jeglichem Gesetzestext: Sprache ist nie völlig eindeutig, man wird immer ein Schlupfloch finden, bis ein Gericht dann ja oder Nein sagt.
    Was war den der ursprüngliche Hintergrund, warum man diesen Paragraphen geschaffen hat? Ich vermute einmal, wann wollte ursprünglich sicher stellen, daß man auch größere Gruppen von langsameren Verkehrsteilnehmern sicher von A nach B bekommt, ohne daß der Rest zu sehr behindert wird.
    Aber wie gesagt, ist meine persönliche Meinung.

  • Daniela

    |

    @ Zapfnmandl

    Ich interpretiere 27 StVO wie Sie. Es geht in der StVO grundsätzlich um die Sicherheit und die Regeln zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Die Regeln sind klar und eigentlich auch verständlich beschrieben.

    Für Demonstrationen gibt es andere Gesetzesvorhaben.

    Bin ich, wenn ich mich mit mindestens 15 weiteren Personen, mit politisch motivierten Plakaten, Fahnen und Bahner, Fahrrad fahrend im Straßenverkehr bewege eine Demo oder ein Verband aus Fahrradfahren? Ich denke eine Demo.

    Ich mache auch keine Werbung, also hinkt auch der Vergleich mit dem Bus, der mit Werbung verziert ist.

    Fahre ich ohne Plakate, Fahnen oder Bahner, also ohne Meinungskundgebung, dann gehöre ich zu einem Fahrzeugkorso.

    Nicht die Art der Fortbewegung beschreibt eine Demo, sondern das öffentliche Kundtun einer Meinung.

    So denke ich jedenfalls.

  • Paul

    |

    Servus

    Na wie wärs denn die vorgegebene Rechtsmittel der Bürger in dieser Stadt Regensburg, Bundesland Bayern, und der Bundesrepublik zu nutzen.

    (Petition usw.)

    Fakten schaffen für die Verantwortlichen.

    So wie die Demokratie vorsieht.

    Bin mal gespannt was zamgeht.

    Ansonsten keep on going.

  • Hthik

    |

    @Zapfnmandl 31. März 2022 um 17:32
    “Der Verband dient meiner Meinung nach dem primären Zwecke, eine Menge von gleichartigen Verkehrsteilnehmern sicher von A nach B zu bekommen.”

    Ein Demonstrationszug hat gewöhnlich auch ein Anfang und ein Ende, daher erscheint mir das kein geeignetes Unterscheidungskriterium.

    “Zudem muß ein Verband als solcher zu erkennen sein.”

    Es sind viele Radl nah beieinander. Ob da am Radl ein Plakat hängt, halt ich für unwichtig.

    “… dann ist doch der erste Gedanke bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer: oh, da ist ne Demo und nicht oh, da ist Verband unterwegs.”

    Verkehrsteilnehmer denken nicht, Dafür ist gewöhnlich keine Zeit. Die Fahrschule ist kein juristisches Seminar, in dem die StVO interpretiert wird. Es kommt darauf an eineinge inturive Verhaltensweisen einzuprägen. Wenn da ein Radlkonvoi über die Kreuzung fährt, lässt man den fahren, auch wenn man grün hat.

    “Auch was den Verbandsführer betrifft: sicher steht da nicht explizit drinnen, daß es einen geben muß, aber ein Verband hat ja ein Ziel und irgendjemand fährt als erster. Also ist dieser im Zweifelsfall automatisch der Verbandsführer.”

    Jeder, der die Strecke kennt, kann als Erster fahren.

    “Was war den der ursprüngliche Hintergrund, warum man diesen Paragraphen geschaffen hat?”

    Bei Buzer gibt es oben einen Link “Drucksache / Entwurf / Begründung”. Unter Umständen muss man aber auch bei älteren Versionen suchen.

  • Daniela

    |

    …Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 27 Verbände
    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
    (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
    (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
    (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden. …

    Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen…,

  • Hthik

    |

    @Daniela 31. März 2022 um 18:03

    “Für Demonstrationen gibt es andere Gesetzesvorhaben.”

    Ich sehe nicht, dass sich das gegenseitig ausschließt.

    Soll die Demonstrationsfreiheit weniger geschützt werden, als etwa das wirtschaftliche Interesse einer Brauerei, die den Teilnehmern an einer Radeltour zu einem ihrer Wirtshäuser ein T-Shirt mit Startnummer und Werbung gibt? “Das Bier, das uns zu Freunden macht” hört sich für mich wie eine Meinungsäußerung an.

    “Fahre ich ohne Plakate, Fahnen oder Bahner, also ohne Meinungskundgebung, dann gehöre ich zu einem Fahrzeugkorso.”

    Der Unterschied zwischen “Ich fordere bessere Radlwege” und “Ich werbe für bessere Radlwege” ist schon ziemlich feinsinnig.

    Demonstrationen bergen erfahrungsgemäß Gefahren wie dass aus Ihnen heraus Gewalttaten verübt werden oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auftauchen, was dem Gesetzgeber erlaubt hierzu verhältnissmäßige Schutzvorschriften ins Demonstrationsrecht aufzunehmen. Von Radlerverbänden ist mir derartiges nicht geläufig. Das kann sich natürlich ändern.

  • Daniela

    |

    @Hthik

    Ich sehe schon ein wenig mehr Gefährdung des allgemeinen Straßenverkehr und anderer Verkehrsteilnehmer, wenn diese Fahnen (nicht Fähnchen ) oder gar größere Schriftzüge auf Bahner, Plakate oder ähnliches mit sich führen. Diese könnten die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

    Wenn Fahrradfahrer im Verband fahren, dabei T-Shirt oder Westen tragen, schliesst sich das aus. Dabei denke ich, wäre es unerheblich, ob Werbung für Taschentücher oder anderes drauf ist, oder eben ein Schriftzug ‘ Mehr und bessere Radwege’. Wegen meiner auch auf Satteltaschen, oder zugelassenen Fahrradanhängern…

  • Mr. T.

    |

    Gäbs das Velodrom noch, könnten sie sich ja das an einem Sonntag früh um Sieben mieten und dort radfahren, um bei ihrer Demo niemanden zu stören.
    Ich möchte mal wissen, wie groß die Schnittmenge derer ist, die bei einem Autokroso gegen hohe Spritpreise mitfahren, und denen, die 50 Radler im Pulk in der Stadt am liebsten hinter Gittern sehen würden.

  • Daniela

    |

    @ Mr.T.

    Ich denke nicht, dass irgendwer, die CM Teilnehmer am liebsten hinter Gittern sehen würde.

    Ich fände es aber richtig cool, wenn man für umweltpolitische Anliegen, es richtig ‘ Demo-(nstrativ)’ angehen würde. Umweltpolitik braucht keine Schlupflöcher in der StVO, da braucht es keine Aktionen mehr, wie sich an Autobahnbrücken abseilen, oder auf der Straße festkleben…. Da fehlt es irgendwie an der Gewissenhaftigkeit anderen Mitmenschen gegenüber.
    Protest und Meinungsfreiheit sollte nicht auf extreme Provokation ausgelegt sein. Oft wird derartiges nur mit Unverständnis und wenig Toleranz geahndet.

    Wenn macht es doch gleich richtig, Demo anmelden, genehmigen lassen…
    Dann gibt’s von der Polizei Geleit und Sicherheit für alle … Ihr dürft Plakate, Fahnen, Banner, Lautsprecher…, Nehmt alles, was Pedale hat, Rikscha, Räder mit und ohne Anhänger…

  • Hthik

    |

    @Daniela 1. April 2022 um 15:18

    Die sonstigen Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr um überhaupt sind natürlich auch einzuhalten. Dass keiner sein Verpackungspapierbladl von dem verzehrten Döner auf den Straßenbelag hinunterischmeißen tut. Bedarf keiner extra Erwähnung.

Kommentare sind deaktiviert

drin