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NPD-Blockierer vor Gericht

„Eine Sitzblockade ist erlaubt, aber…“

Eineinhalb Jahre nach der Räumung einer Sitzblockade gegen die NPD stand am Montag einer der Demonstranten vor Gericht. Dabei räumte die Richterin mit der Legende auf, dass jede Sitzblockade kriminell sein.

Gegen 14 Teilnehmer der Sitzblockade im September wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Acht davon stellte die Staatsanwaltschaft ein. Foto: Archiv/ as

Gegen 14 Teilnehmer der Sitzblockade im September wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Acht davon stellte die Staatsanwaltschaft ein. Foto: Archiv/ as

Schon um kurz nach acht haben sich ein paar junge Menschen vor dem Gerichtsgebäude versammelt, Mitglieder der Sozialistischen Jugend Deutschlands/ Die Falken. „Antifaschismus ist notwendig, nicht kriminell“, steht auf dem Transparent, das sie hochhalten. Einer von ihnen steht nämlich heute vor Gericht wegen eines Vorfalls, der mittlerweile eineinhalb Jahre zurück liegt.

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Eskalation nach erfolgreicher Gegendemo

Im September 2013 kam die NPD auf ihrer „Deutschlandtour“ nach Regensburg. Mindestens 2.000 Menschen – von der Antifa bis zur CSU – demonstrierten damals gegen ein kleines Häuflein von Rechtsextremen, die auf dem Domplatz ihre Parolen zum Besten gaben. Bei der Abfahrt des NPD-Trucks kam es dann aber zur Eskalation. Dutzende Demonstranten ließen sich auf dem Domplatz zu einer Sitzblockade nieder, die schließlich von der Polizei gewaltsam geräumt wurde. Auch unbeteiligte Passanten bekamen Schlagstöcke und Pfefferspray zu spüren. Es gab mehrere brutale Festnahmen.

September 2013: Lkw und Busse rollen im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen. Am Ende wird der Druck auf die Einsatzkräfte so groß, dass sie zu Pfefferspray greifen. Foto: Archiv/ Herbert Baumgärtner

September 2013: Lkw und Busse rollen im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen. Am Ende wird der Druck auf die Einsatzkräfte so groß, dass sie zu Pfefferspray greifen. Foto: Archiv/ Herbert Baumgärtner

Die durchaus riskante Einsatzstrategie, den NPD-Tross im Zentimeterabstand durch die Menschenmassen zu führen war Thema einer Landtagsanfrage. Sowohl die Polizeiführung wie auch das Innenministerium nahmen Stellung.

Die meisten Verfahren wurden eingestellt

Von insgesamt elf eingeleiteten Strafverfahren gegen vermeintlich aggressive Gegendemonstranten wurden laut einer Auskunft des Innenministeriums neun eingestellt. Lediglich ein Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (Wurf mit einer Glasflasche) wurde durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren wurde wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Strafbefehl beantragt.

Anders verhielt es sich mit den insgesamt 14 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer der Sitzblockade, die später eingeleitet wurden. Hier habe man in sechs Fällen Strafbefehle beantragt, so die Staatsanwaltschaft. Der Rest sei „aus Opportunitätsgründen“ eingestellt worden.

„Eine Sitzblockade, wo jeder einreihig sitzt und sich wegtragen lässt, ist erlaubt.“

Der 20jährige Mechaniker Martin S. (Name geändert) hatte gegen seinen Strafbefehl über 600 Euro (40 Tagessätze) wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ Widerspruch eingelegt – und so traf man sich am Montag vor Gericht.

S. habe zwar niemanden angegriffen und sei auch „keiner von den größeren Raufbolden“ gewesen, so ein Polizeibeamter, der als Zeuge vernommen wurde. Allerdings hätten er und weitere Mitdemonstranten sich zunächst mit einem Transparent zugedeckt und so eine Räumung der Blockade erheblich erschwert. Außerdem sei er „bei Rangeleien beteiligt“ gewesen und habe sich gegen die Räumung „durch Unterhaken“ gewehrt.

Das reiche auch aus, um den Vorwurf des Widerstands „lupenklar“ zu beweisen, so Staatsanwalt Theo Ziegler. Ähnlich argumentierte auch Richterin Frauke Helm. „Eine Sitzblockade, wo jeder einreihig sitzt und sich wegtragen lässt, ist zwar erlaubt“, so Helm. Aber sich unterzuhaken oder in ein Transparent einzuwickeln sei davon nicht abgedeckt.

„Lasst die raus, die das berufsmäßig machen.“

Staatsanwalt Ziegler riet dem Beschuldigten, seinen Einspruch zurückzunehmen. Weil er zwischenzeitlich einen festen Job habe und sich nicht mehr in der Ausbildung befinde, werde im Falle einer Verurteilung nämlich die Tagessatzhöhe von 15 auf 40 Euro steigen. Zum anderen bot Ziegler dem 20jährigen an, er werde ein anderes Verfahren – Sitzblockade gegen die AfD – einstellen, wenn Martin S. sich hier einsichtig zeige. „Sich gegen die NPD zu engagieren, ist in höchstem Maße anerkennenswert“, so Ziegler. Aber was S. gemacht habe, gehe weit darüber hinaus. Es sei doch auch nicht im Sinne der Demonstranten, wenn bei den Polizisten im Kopf bleibe, dass „Sie es waren, die Probleme gemacht haben und nicht die NPD“.

Nach kurzer Beratung mit seiner Anwältin nahm S. das Angebot der Staatsanwaltschaft an und zog seinen Einspruch zurück. Richterin Helm appellierte in ihrem Schlusswort nicht nur an S., sondern auch an seine Unterstützer im Gerichtssaal. Sie könne es zwar verstehen, dass man durch eine Sitzblockade sein Missfallen gegen die NPD zum Ausdruck bringe. Die Polizei sei aber von Gesetzes wegen verpflichtet, einzugreifen. „Die Polizei ist schlecht bezahlt und muss immer den Kopf hinhalten. Lasst die raus, die das berufsmäßig machen.“

Ein Rippenbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen: "Kollateralschäden" einer Festnahme im September 2013, bei der nicht einmal Personalien aufgenommen wurden. Foto: Archiv/ red

Ein Rippenbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen: “Kollateralschäden” einer Festnahme im September 2013, bei der nicht einmal Personalien aufgenommen wurden. Foto: Archiv/ red

Drei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die in Zusammenhang mit dem Einsatz vom 5. September 2013 angezeigt worden waren, hat die Staatsanwaltschaft bereits vor geraumer Zeit eingestellt.

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Kommentare (14)

  • Sebastian

    |

    Die Richterin hätte gut daran getan wenn sie vorher die Urteile des BVerfG und weiterer Gerichte gelesen häftte. Nach diesen war die Sitzblockade legal.
    Hier hätten andere,,etwa die verantwrtlichen Einsatzleiter der Polizei auf der Anklagebank sitzen müssen.
    Ich war selber damals Augenzeuge..

  • Taxifahrer

    |

    Was die Bemerkung der Richterin zur schlechten Bezahlung von PolizeiBEAMTEN mit dem Fall zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Zudem ist es deren Job ihren Kopf hinzuhalten. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Martin Pappenheimer

    |

    Ohne jetzt auf das Urteil oder so eingehen zu wollen:
    Wenn ich GEGEN den Auftritt und die Kundgebung der NPD bin, warum verhindere ich dann durch Sitzblockaden (die ich offensichtlich nicht gewillt bin von der Polizei räumen zu lassen) die ABREISE der NPD, also verlange ich das die NPD da bleibt???
    Muss sich mir das erschliessen???
    Ich persönlich hätte, wenn mich die NPD nur im geringsten Interessieren und ich ihr dementsprechend Aufmerksamkeit zollen würde, die Abreise mit höhnischem Applaus oder wahlweise einem Pfeifkonzert begleitet…

  • Mr. T

    |

    Zugegeben, es gibt bessere Möglichkeiten, um gegen diese Idioten zu protestieren – man muss nur mal nach Wunsiedel schauen. Aber um die Nazis an einem Umzug zu hindern, bietet sich auch eine Sitzblockade an. “Aus den Augen, aus dem Sinn” ist auch keine Endlösung.

  • Peter

    |

    Tja, Herr Pappenheimer. Manchmal hilft es, über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen.
    Ein kurzer Erklärungsversuch für Sie in sehr einfachen Worten: Es ist durchaus sinnvoll, Faschisten zu zeigen, was man von Ihnen hält, indem man Sie behindert, wo immer es geht. Dem erbärmlichen Häuflein Nazis war sicherlich nicht wohl bei der Sache, von so vielen Demonstranten “stundenlang festgehalten” zu werden. Sie (die Nazis) und alle Interessierten sehen so, dass Demokratie funktioniert und lebendig ist, wenn möglichst viele Menschen davon Gebrauch machen, Gewalt und Faschismus auch körperlich, physisch einzudämmen. Es ging primär gar nicht darum, sie “nicht abreisen zu lassen”, sondern ihnen ihre unsäglichen Auftritte so schwer und unplanbar wie möglich zu machen. Sie sehen, die Welt ist meist ein klein weniger kompizierter als es der eigene Tellerrand einem vorgaukelt.

  • florian.f

    |

    Wieder einmal zeigt ihr alle , das ihr das Wort Demokratie in ihrem Grundsastz nicht verstanden habt , und das Wort Meinungsfreiheit für euch nur denen gilt die eurer Meinung sind . Auch wenn ich die Ziele der NPD usw. nicht unterstütze so is es auch ihr demokratisches Recht diese im Rahmen der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung zu verfolgen , wenn ihr dieser meinung nicht seit muss man sie ja auch nicht Wählen !
    Helmut Schmit einer der größten Politiker der Nachkriegszeit hat es auf dem Punkt gebracht : In einer Demokratie muss jeder sagen können was er will egal wie Falsch es auch ist …..
    Das sind die Grundsätze denen sich einst diese Republik verpflichtet hat und es zu Papier Gebracht hat in Grundgesetz und seiner Präambel und darüber sollten sich alle mal tiefgreifende Gedanken machen .

    MFG
    Euer Flo

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Martin Pappenheimer: Ich teile Ihre Meinung voll und
    ganz. Auch ich kann nicht nachvollziehen, daß man das
    braune Gesindel, wenn es denn endlich abzieht, auch noch
    durch Sitzblockaden daran hindert. Sinnvoller wäre es doch
    wirklich gewesen, die Abreise dieser braunen Brüder mit
    kollektiven Freudengeschrei und hämischen Bemerkungen
    zu begleiten. Und – Sie gehören zu denen, die “über den Teller-
    rand” hinausschau’n!

  • Lars

    |

    Soso:
    friedlich auf dem Boden sitzen -> Strafbefehl
    auf wehrlos am Boden liegende Opfer so brutal eintreten, dass sie Rippenbrüche erleiden -> Ermittlungen eingestellt
    Tollen Rechtsstaat haben wir da…

  • Mr. T

    |

    Flo, Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder seine Meinung frei äußern kann, ohne staatliche Repressalien erleiden zu müssen – vorausgesetzt, dass diese Meinungsäußerung keine anderen Rechte verletzt (z.B. Leugnung des Holocaust). Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wurde hier auch durch den Staat (die Polizisten) geschützt. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass man jede Dummheit unwidersprochen erdulden muss – und das haben die Gegendemonstranten mit ihrer freien Meinugsäußerung zum Ausdruck gebracht.

  • lichterketten verbieten!

    |

    @ mr. t
    ja wenn mensch nach wunsiedel blickt sieht er folgendes: seit jahren marschieren dort regelmäßig nazis ohne nennenswert widerstand zu erfahren. wenn sie sich mit der thematik irgendwie auseinandersetzen würden, würden sie wunsiedel bestimmt nicht als positives beispiel nennen, wie mensch mit sich mit faschist_innen ausseinandersetzen sollte… und falls sie wirklich glauben die polizei sei generell ihr freund und helfer, dann fragen sie mal die unzähligen menschen die von selbiger bspw. abgeschoben oder auf der wache verprügelt werden und anschliessend natürlich noch ne anzeige bekommen. liebe grüße

  • erik

    |

    “Drei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte hat die Staatsanwaltschaft bereits vor geraumer Zeit eingestellt.”
    Zu Einzelfällen, wenn man die Details nicht kennt, kann man zwar nichts sagen, aber wenn man bedenkt, dass 98 Prozent der Verfahren gegen prügelnde Polizisten eingestellt werden kann man wohl kaum von rechtsstaatlicher Aufarbeitung sprechen, sondern muss wohl eher von “eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” sprechen. Prügel und Schläge sind wohl absichtlich von der Politik im Erziehungsprozess von Staat und Bürger vorgesehen und wo kein Richter bzw. unabhängige Justiz ist, ist auch kein Henker und Demokratie hin oder her, unkritische Lämmchen sind der Politik nun mal lieber als energisch mündige Bürger, da unterscheidet sind Demokratie nicht von Diktatur oder religiöser Staatsform, ist natürlich nur meine eigene Meinung.
    Hier einige Interessante Links die ich im Internet gefunden habe:
    http://www.grundrechte-report.de/2003/inhalt/details/back/inhalt-2003/article/deutschland-am-23-mai-2002-polizeigewalt-am-verfassungstag-warum-98-prozent-der-verfahren-gegen-1/

  • Bernd Lauert

    |

    Sinnbefreit war die Sitzblockade ja schon.
    Nazis raus…aber sie dann auch nicht rauslassen.
    Gut das ich nicht mit dabei war.
    Auch missfiel mir die Strafanzeige gegen Herrn Mache der uns das Jahr zuvor sogar noch geholfen hat.
    Was glauben die Leute eigentlich wieviel Lust die Polizisten haben sich den ganzen Tag das Alete!Alete! oder Kein Parmesan(oder wie auch immer das heisst) anzuhören?
    Ich als Polizist würde sofort auch aggressiv wenn ich das blöde “Wir sind friedlich…” während Stein- und Flaschenwürfen hören zu müssen? Es gibt ja genügend Anschauungsmaterial wie “friedlich” sowas immer abgeht und wie menschlich die Krakeler dabei sind…
    Man muss das Recht nicht immer nutzen, es nicht in Anspruch zu nehmen zeugt sogar manchmal von Intelligenz…der Klügere gibt nach!

  • Erklärbär

    |

    An alle die sich fragen warum die Nazis nicht aus der Stadt gelassen wurden:
    Die NPD war auf einer DeutschlandTOUR, dass bedeutet wenn sich ihr Aufenthalt in Städten wie Regensburg durch Blockaden unfreiwillig verzögert können sie schlecht in kleineren Orten ihre Blödheiten rumposaunen bzw. ihr Zeitplan kommt durcheinander. Regensburg hat sich mit Aktionen wie dieser innerhalb der Naziszene den Ruf eines harten Pflasters erarbeitet, nicht wegen “wir sind Bunt und wollen den Braunen nicht zu nahe kommen”-Strassenfesten. Die Wunsiedelaktion mag ihre Berechtigung haben, ihre negative Wirkung auf Nazistrukturen ist aber fraglich, da Sie eben ungestört marschieren konnten.

  • Sebastian Wild

    |

    Ich kann als Zeuge der gesamten Aktion damals von Anfang bis Ende nur sagen, daß das was da 2013 passierte das Ergebnis einer völlig verkorksten Einsatzleitung der Polizei und unverständlicher Entscheidung des Stadtordnungsamtes war.

    Es begann mit der damaligen Verkehrssituation. Die Kundgebung war auf dem Kohlenmarkt angemeldet. Wegen der Baustellen (Fernwärme Haus der Musik in der Kumpfmühlerstr. und am Jakobstor sowie Sanierung der kompletten Thundorferstraße) war der Kohlenmarkt an dem Tag nur via Domplatz/Krauterermarkt mit Fahrzeugen erreichbar oder via Neupfarrplatz Wahlenstraße oder untere Bachgasse.
    Brisant ist für mich nachwievor das damit auch für Feuerwehr und Rettungsdienst eine Zufahrt zum Bereich Haidplatz/Bismarckplatz nur über erhebliche und zeitraubende Umwege möglich war wenn der Kohlenmarkt nicht befahrbar ist.
    Der Haidplatz kann dann nur mehr über Gesandtenstr. entgegen der Fahrtrichtung und Rote-Hahnen-Gasse angefahren werden was insbesondere für größere Einsatzfahrzeuge wie DLK recht eng ist.
    Ungeachtet dieser Situation hat das Ordnungsamt die Kundgebung jedoch genehmigt und damit die prekäre Ausgangslage für das ganze Ereignis geschaffen.

    Das wäre aber auch noch nicht so schlimm gewesen wenn die Polizeiführung nicht bei der anschliessenden Einsatzplanung derart versagt hätte.
    So wurde bereits morgens gegen 10:00 der Kohlenmarkt mit polizeieigenen Absperrgittern abgeriegelt und damit die Zufahrmöglichkeiten vom Neupfarrplatz her versperrt. Somit konnte man jetzt wirklich nur noch vom Domplatz her mit Fahrzeugen dort einfahren.
    Allerdings endete die Polizeiabsperrung dann auf Höhe der L’Osteria praktisch im Nichts. Von dort bis hinauf zum Domplatz war nicht eine Absperrung oder ein Polizist zu sehen. Dafür war der Kohlenmarkt voller Beamter.
    Nur oben am Westportal wo die MZF der Polizei geparkt waren waren ein paar Mann weil wohl die Fahrer bei ihren Fahrzeugen geblieben waren.
    Dafür verteilten sich langsam Gegendemonstranten an der Strecke bis hinauf zum Domplatz.
    Das es bei solchen Kundgebungen zu Blockadeaktionen kommt muss die Polieiführung aus den vergangenen Jahren eigentlich ganz klar gewusst haben. Die hätten damit rechnen müssen und entsprechende Maßnahmen von vorn herein ergreifen müssen.
    Bei jedem Politikerbesuch wird doch die ganze Strecke mit Seilen und Manpower abgesichert, da darf man nicht mal mehr über die Straße und hier dachte der Einsatzleider er könne den Tross durch einen völlig ungesicherten alternativlosen Weg an den Gegendemonstranten vorbeischicken, wissentlich der politischen Brisanz die hier gegeben war? Sorry liebe Polizei da habt ihr einfach versagt!
    Prompt ist das unvermeidliche passiert und ein paar *zensiert* aus den Reihen der Gegendemonstranten haben am Krautermarkt eine Sitzblockade gestartet.
    Wieviele konnte ich letztlich nicht sehen dazu war ich zu weit weg aber ich sah die Blockade. Damit war erstmal kein Durchkommen mehr zum Kohlenmarkt.
    Daraufhin lief der Polizei schlicht die Zeit davon, denn es kamen mehr Gegendemonstranten den Krautermarkt hinauf und die Blockade löste sich auch trotz Durchsagen nicht auf. Außerdem hatte man keine Manpower hier oben weil die sich ja geballt am Kohlenmarkt befand der inzwischen völlig verstopft war und somit nicht schnellgenug hätte hier sein können um die Blockierer wegzutragen. Dazu stand die Ankunft der Kundgebungsteilnehmer unmittelbar bevor.

    Somit hatte sich die Polizei selbst in Bedrängnis gebracht. Jetzt konnte man nur noch die MZF “missbrauchen” um eine Wagenburg aufzubauen und damit den Krauterermarkt abzuriegeln um eine direkte Konfrontation zu verhindern. Das hatte allerdings auch zur Folge daß die Kundgbung nun devinitv nicht mehr am Kohlenmarkt stattfinden konnte.
    Warum die Polizeiführung in dieser Situation nicht einfach die Kundgebung abgebrochen hat weil nicht mehr sicher im Sinne des Versammlungsrechtes durchführbar bleibt ein Rätsel.
    Stattdessen hat die Polizeiführung die Situation noch eskaliert in dem sie die Kundgebung dann vor dem Westportal des Domes stattfinden liess.
    Erst das Läuten der Domglocken zwang dann die Kundgeber zum Abbruch ihrer Kundgebung.
    Derweil hatte die Polizei wohl ihre Leute vom Kohlenmarkt über diverse Umwege immerhin wieder zum Domplatz durchgebracht. Das dauerte allerdings weil die genauso abgeschnitten waren wie die Demonstranten. Die hatten sich ja quasi mit den Gegendemonstranten selber eingekesselt.

    Obwohl nun wieder genug Manpower verfügbar war hat nun die Einsatzleitung erneut versagt und strategisch wichtige Punkte nicht abgeriegelt.
    So war zu dem Zeitpunkt ein Zugang zu der Stelle wo die abschliessende Sitzblockade war nur über einen einzigen Weg möglich, nämlich vom Krautermarkt auf den Neupfarrplatz und dann durch die Drei-Helm-Gasse und bei der Postdirektion wieder zum Domplatz.
    Hätte die Polizei zumindest den Durchgang bei der Postdirektion abgeriegelt hätte diese Sitzblockade nie stattgefunden weil man garnicht hingekommen wäre.
    Somit hat die Polizei auch diese Blockade selbst verschuldet.
    Gleichwohl ist so eine Sitzblockade laut einschläger Rechtssprechung bishin zum BVerfG vom Versammlungsrecht gedeckt (zu welchem sich der verantwortliche Einsatzleiter nur Tage vorher im Rahmen einer anderen Kundgebung erst pressewirksam geäußert hatte), sogar dann wenn sie einen laufenden Aufzug blockiert (LG Braunschweig).
    Auch vereinzelte gewalttätige Störer rechtfertigen keine Auflösung.
    Wohl gemerkt, zudem Zeitpunkt war die Blockade rechtlich die einzige Kundgebung weil die andere bereits – auch von der Polizei per Durchsage – offizell beendet worden war.
    Es wurde sogar ja noch versucht von Teilnehmen die Sitzblockade anzumelden was aber an nicht vorhandener Kommunikationsbereitschaft seitens der Polizei scheiterte und gemäß Versammlungsrecht (Spontankundgebung) auch nicht notwendig ist.

    Die Gründe für die Blockade wurden hier ja bereits in anderen Kommentaren erläutert.

    Was dann passiert ist war jedoch nicht wie von Presse, Polizei und Gerichten hingestellt eine Räumung der Blockade durch die Polizei. Es war das Ergebnis erneuten taktischen Versagens in Reihen der verantwortlichen Polizeiführung die dadurch sowohl die eigenen Beamten als auch die Demonstranten in Gefahr gebracht hat.
    Anscheinend wurde dann nur noch alles nach vorne geschickt und es stand reihenweise Polizei mit Gesicht zur Sitzblockade. Selbst der Einsatzleiter des USK der die Durchsagen gemacht hat schaute nur auf die Sitzblockierer.
    Es sah nur *niemand* nach hinten. Es gab für die Polizeikette keinerlei Sicherung nach hinten.
    Die Sitzblockierer haben derweil die Durchsagen ignoriert blieben ansonsten aber friedlich. Ich habe nur Luftschlangen und Konfetti in Richtung der Polizeikette fliegen sehen sonst nichts. Das würde ich auch heute noch als Zeuge so aussagen.

    In der Situation ist dann die Lage auf der anderen Seite – im Rücken der Polizei – eskaliert. Die Kundgeber dort hatten wohl keine Gedult mehr und fingen an mit ihrem Tross – LKW vorne weg Druck auf die Polizeikette zu machen.
    Das muss letztlich dazu geführt haben, daß die Polizeibeamten in der Kette letzlich in Panik in die Sitzblockade gestürmt sind weil sie um ihr eigenes Leben gefürchtet haben.
    Ich erinnere mich neu heute an den Ausruf eines nebenstehenden Menschen: “Die fahren die ja zam!”. Ich habe selber gesehen wie der LKW die Polizeikette praktisch mehr oder weniger vor sich her gedrängt hat bis er irgendwo auf der rechten Seite mal durchbrechen konnte. Erst in dem Moment habe ich eine, die einzige Flasche, fliegen sehen, in Richtung des LKW.
    Die Panik konnte man auch noch nachher den Beamten ansehen. Ich bin selber an Grüpchen von Bereitschaftspolizisten vorbeigegangen die völlig geschockt und apathisch auf dem Domplatz standen. Die haben nicht mal auf wütende Anrufe von Demonstranten reagiert so geschockt waren die.

    Eine bewusste Räumung des Blockade durch die Polizei hat es meiner Meinung nach nie gegeben. Allerdings liebe Polizei sollte man aufpassen mit dem was man durchsagt. Nötigung ist es lauf BVerfG eben nicht und einfach für beendet erklären kann man auch nicht, dass sagte sogar der Einsatzleiter wenige Tage vorher noch in der Presse.
    Sowas wirkt aber auch nicht eben deaskalierend.

    Meinermeinung nach gehören hier der Einsatzleiter der sogar die eigenen Leute in Gefahr gebracht hat und der Fahrer des LKW der so gemeingefährlich von hinten in die Kette gefahren ist belangt. Aber das hat bis dato nicht stattgefunden.

    Man stellt lieber böse Gegendemonstranten an den Pranger….

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