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Korruptionsdelikt Vorteilsannahme

„Es reicht der dienstliche Bezug.“

Ermittlungen gegen rund 300 Bürgermeister und kommunale Spitzenbeamte in Bayern wurden Ende 2018 bekannt. Der Verdacht: Vorteilsannahme. Auch die Regensburger Staatsanwaltschaft ist damit beschäftigt.

Die schlechte Nachricht: Es geht wieder einmal um Korruptionsvorwürfe. Die gute: Die Stadt Regensburg ist nicht betroffen. Das bestätigt uns Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller. Bereits Ende 2018 haben verschiedene Medien über Ermittlungen gegen rund 300 Bürgermeister und kommunale Spitzenbeamte wegen des Verdachts der Vorteilsannahme berichtet. Die Vorwürfe sind Ausfluss einer Razzia, die 2016 bei einem Ingenieurbüro im Raum Landshut stattfand. Dabei fanden die Ermittler auch Auflistungen von Geschenken, die das Büro über mehrere Jahre an verschiedene Beamte verschickt hatte – unter anderem Weinflaschen, Essensgutscheine und Eintrittskarten für die Ritterspiele bei der Landshuter Hochzeit, also im zwei- bis dreistelligem Euro-Bereich.

Staatsanwaltschaft Regensburg für 50 Fälle zuständig

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat davon zuständigkeitshalber rund 50 Verfahren übernommen – größtenteils aus den angrenzenden Landkreisen Cham, Straubing und Kelheim, die zum Gerichtsbezirk Regensburg gehören. Die meisten Fälle wurden laut Oberstaatsanwalt Pfaller gegen Geldauflage (§ 153a Strafprozessordnung) oder wegen geringer Schuld (§ 153) eingestellt, in „ca. drei Fällen“ wurden Strafbefehle mit Geldstrafen im unteren Bereich beantragt, einige Verfahren wurden eingestellt, weil die Betroffenen eine Genehmigung ihrer Vorgesetzten für die Annahme der Geschenke vorlegen konnten.

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Bei den Entscheidungen habe man beispielsweise berücksichtigt, ob nur einmal ein Geschenk angenommen wurde oder über mehrere Jahre, ob der Geldwert gering oder im höheren dreistelligen Bereich lag. Es gehe um die Frage, was „sozialadäquat“ sei und der normalen Lebensrealität entspreche. „Ein Amtstierarzt beispielsweise darf ohne weiteres Geschenke von seinem Nachbarn annehmen, so lange der keinen Schweinemastbetrieb in dessen Zuständigkeitsbereich hat“, so Pfallers Beispiel.

In Regensburg liegt die Grenze bei zehn Euro

Anders sei es, wenn ein der Nachbar einen solchen Betrieb habe, der gegebenenfalls irgendwann von dem Tierarzt geprüft werden könnte. „Dann gibt es einen dienstlichen Bezug und der ist entscheidend dafür, ob ermittelt wird oder nicht.“ Und in solchen Fällen gelten mittlerweile immer strengere Regeln – die unter anderem auf Antikorruptions- und Compliance-Richtlinien von EU und OECD zurückgehen.

In Regensburg sind laut Auskunft der städtischen Pressestelle lediglich „einmalige materiell unbedeutende Aufmerksamkeiten“ bis zu einer Grenze von zehn Euro erlaubt. Ausnahmen sind Gastgeschenke an städtische Repräsentanten, die nicht in das persönliche Eigentum des Beschäftigten übergehen oder verwaltungsinterne Geschenke zum Beispiel bei Dienstjubiläen oder zum Ruhestand. Die Annahme von Bargeld ist ausnahmslos verboten.

Ein konkreter Bezug zu einer Diensthandlung des Beamten zugunsten des Schenkers muss ausdrücklich nicht vorliegen, um sich dem Verdacht der Vorteilsannahme auszusetzen, so Pfaller. „Es reicht der dienstliche Bezug.“

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Kommentare (19)

  • Joachim Datko

    |

    Das habe ich auch in der “freien” Wirtschaft erlebt. So hat z. B. bei einer Geburtstagsfeier ein Gast im Lokal seine Zeche selbst bezahlt, da der Gastgeber von seinen Entscheidungen geschäftlich abhängig war.

  • Dolittle

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    Die Regeln sind relativ streng. Und die hohe Zahl von Amtsträgern zeigt, wie schnell sich kleine oder größere Lichter Honig ums Maul schmieren lassen. Insofern ist es nicht kleinlich sondern richtig, hier mal etwas Angst und Schrecken zu verbreiten.

    Ausnahmen gibt es für private Bewirtungen. Jedenfalls auf Bundesebene – wenn deren Ablehnung unhöflich wäre und die Einladung dem Dienstrang angemessen ist, wie auch bei öffentlichen Veranstaltungen.

    Siehe IV.:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm

  • Niederbayerischer Freigeist

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    Die sollten alle in einer Tiefgarage verhaftet und mindestens zwei Monate in Beugehaft genommen werden. Außgenommen derer die ein schwarzes Parteibuch haben.

  • Noch ein Regensburger

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    OMG – dann sind sie die Armen ja wie der Wolbergs für den Rest ihres Lebens von der schöcklichen U-Haft in den feuchten und finsteren Verliesen des Kerkers zu Straubing gezeichnet.

  • Mathilde Vietze

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    Zu Günther Herzig: Ihr Kommentar war – wieder einmal – der richtige Satz zur richtigen
    Zeit. Was auch immer Wolbergs zur Last gelegt wird, entscheiden die Gerichte und
    n i c h t die Vorverurteiler von RD.

  • Lothgaßler

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    Die Annahme von Geschenken im Wirtschaftsleben und bei Verwaltungen ist heikel, wenn Entscheidungen dadurch beeinflusst werden können. Zur Verwaltung zählen auch Bürgermeister und Oberbürgermeister.
    Bei Verwaltungen sollte eigentlich etwas Selbstverständliches sichergestellt werden: Entschieden wird nach Recht und Gesetz, kein Bürger bzw. kein Unternehmen wird bevorzugt oder benachteiligt.
    Unmotiviert überreicht kein Privatmann einem Verwaltungsangehörigen ein Geschenk und eine Verwaltung wird nicht einfach so einen Bürger beschenken. In den allermeisten Fällen werden Geschenke zwischen Unternehmensvertretern und Verwaltungsvertretern ausgetauscht. Es geht nicht um den Kaffee und das Schnittchen bei Besprechungen. Wo liegt hier das Problem freiwillig eine NULL-Lösung zu praktizieren?
    Unternehmer/ Unternehmen beschenken sich gegenseitig auch nicht einfach aus Lust und Laune, dahinter steckt im harmlosesten Fall ein “vergiss mich nicht” und im weniger harmlosen Fall “der Yachturlaub war doch schön und kann wiederholt werden”. Hier steckt eine Botschaft dahinter: Lass uns weiterhin Geschäfte machen!
    Und nein: Es ist nicht normal sich von “Freunden” aushalten zu lassen! Gerade unter Freunden versucht man Geben und Nehmen im Gleichgewicht zu halten.

  • Mr. T.

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    Frau Vietze, Ihr Kommentar war – wieder einmal – komplett am Thema vorbei. Das Gericht entscheidet, ob Wolbergs und den anderen juristisch was ans Bein geflickt werden kann. Die politischen und moralischen Verfehlungen sind längst offenkundig und werden hier rege diskutiert. Hier wird sicher nicht entschieden, ob die Angeklagten freigesprochen werden oder wie lang die Bewährung und wie hoch die Geldstrafe sein wird.

  • Eingeborener

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    Eben sah ich die Bilder vom neujahresempfang der stadt – die Frau Bgm. Im freundlichen Gespräch mit ex OB Schaidinger, und hörte mir die rede der Bgm. an : hab ich was überhört ? Kein Wort zur Korruption in dieser stadt. Business as usual. Die berüchtigten drei Affen am Werk. Viel stinkendes Selbstlob zum thema wohnungsbau, was die stadt schon alles getan habe. Dann findet es die Bgm. ,persönlich ‘ – also nicht im namen der stadt – nicht richtig, dass menschen 50 prozent ihres einkommens für miete ausgeben müssen. Sie bedankt sich bei den vermietern, die nicht habgierig seien und ihre mieterhöhungsrechte nichr voll ausschöpfen würden… Geht’s noch heuchlerischer?.Erst die städtischen Grundstücke an miethaie verscherbeln und jedes jahr einen mieterhöhungsspiegel herausgeben als Basis für habgier, und dann auf mitfühlend tun. Politik ?..Diesen Leuten kann man nur ständig auf die Füße treten und in ihre unsauberen Geschäfte spucken.

  • Else. E.

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    Schön, wenn es glasklar ist, wer wie viel annehmen darf. Ganz super, auch zu wissen, dass keiner die Müllwerker mit finanziellen Zuwendungen bestechen darf. Da wäre es doch selbstverständlich, dass auch von Bauträgern keine “Freundschaftsdienste und -geschenke” angenommen werden dürfen. Auf diese Einsichten wartet parteiübergreifend noch etliche Empfänger. Da ist Durchgreifen Pflicht.

  • Hartnäckig

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    Else E. hat mir ihrem Kommentar schon recht !
    Den Müllmännern einen Zehner verbieten und selbst etliche Hunderttausend nehmen lässt tief blicken !
    Aber Frau V. wird auch hierfür vollstes Verständnis haben !

  • Mathilde Vietze

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    Werter “M.T.” Könnten Sie mir bitte – zum Beseitigen meiner Wissenslücke –
    erklären, wann und wo ich – wieder einmal – “am Thema vorbei” kommen-
    tiert habe? Vielen Dank und Ihnen ein schönes Wochenende!

  • Mr. T.

    |

    Gerne, Frau Vietze! Sie haben geschrieben, dass angeblich die “Vorverurteiler” hier entscheiden möchten, was Wolbergs zur Last gelegt wird. Das tut aber gar niemand. Keiner bezweifelt, dass das die Gerichte entscheiden. Korrekterweise die Staatsanwaltschaft und das Gericht entscheidet, ob und wie dies zu verurteilen ist. Mit der Bekräftigung von Herrn Herzigs Bibelzitat wollen Sie jegliche Diskussionen über die moralische und politische Bewertung der Handlungen der Angeklagten abwürgen mit der lächerlichen Annahme, jeder der hier kommentierenden hätte ähnlichen Dreck am Stecken. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass die subjektiven moralischen und politischen Bewertungen hier und woanders in die Entscheidung des Gerichts Einfluss finden – allerdings auch nicht die Tatsache, dass Sie immer gut von Wolbergs behandelt wurden.

  • Mathilde Vietze

    |

    Verehrter “M.T.” – Schön, daß Sie in meinen Kommentar das hineininterpretiert haben,
    was gar nicht gemeint war. Weder will ich eine Diskussion “abwürgen,” noch unterstelle
    ich Andersdenkenden irgendwelche Unlauterkeit. Wenn man sich allerdings erfrecht,
    an Wolbergs auch noch ein gutes Haar zu lassen, dann darf man getrost lächerlich
    gemacht werden.
    Doch jetzt wollen wir bitte unser “Zwiegespräch” beenden, weil wir sonst andere
    Kommentatoren blockieren.

  • Karl55

    |

    @Frau Vietze
    Nicht ‘blockieren’ – langweilen muss es heißen!

  • Bertl(Original)

    |

    @Frau Vietze
    Hier Teil eines Gedichtes von H. Heine:

    Gott versah uns mit zwei Händen,
    Daß wir doppelt Gutes spenden;
    Nicht um doppelt zuzugreifen
    Und die Beute aufzuhäufen
    In den großen Eisentruhn,
    Wie gewisse Leute tun –
    (Ihren Namen auszusprechen
    Dürfen wir uns nicht erfrechen –
    Hängen würden wir sie gern.
    Doch sie sind so große Herrn,
    Philanthropen, Ehrenmänner,
    Manche sind auch unsre Gönner,
    Und man macht aus deutschen Eichen
    Keine Galgen für die Reichen.)

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Karl 55” – Sie haben vollkommen recht; manche Leute langweilen mich!

  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Auseinandersetzungen abseits des Themas mehr.

  • Lutherer

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    Langsam verstehe ich die Strategie der Strafverteidiger : man hackt so lange auf dem Rechtsstaat rum, auf der Kammer, den Ermittlern, der Staatsanwaltschaft, damit man selbst bei einer Verurteilung Es so darstellen kann: Unrechtsstaat! Schweinestaat! CSU-Verschwörungsstaat! Die Verurteilung war falsch aber da man keine Chance in diesem Rechtssystem hat, legen wir auch keine Revision ein. Daher: Wählt mich als Oberbürgermeister, damit ich als loderndes Leuchtfeuer der Integrität was verändern kann – als Oberbürgermeister. ALS OBERBÜRGERMEISTER!! Wer meint denn dieser Wolbergs wer er ist? Offensichtlich fruchtet die Strategie, denn es gibt genug die wie ein Wasti ihm nachlaufen. Ich glaube er hat erkannt dass er verurteilt wird und versucht es noch medial für sich zu nutzen bzw. den Schaden und die Schande zu begrenzen, warum sollte er sonst diesen Quatsch von Ehre schwafeln.

  • gustl

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    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Mit welchem Recht dürfen Unternehmen den Beamten umfangreiche Rabatte einräumen ohne in den Verdacht der Vorteilsgewährung zu kommen? Bei welcher Annahme von Rabatten und Vergünstigungen macht sich ein Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst strafbar? Oft werden Vorteile und Rabatte für Beamte und den öffentlichen Dienst angeboten, hier mal ein denkwürdiges Beispiel des “Verbraucher-Service Beamtenselbsthilfewerk” http://www.bsw.de/

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drin