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Fall Eisenberg: Landtagsanhörung lässt Fragen offen

Innenminister Joachim Herrmann (Foto) hat indirekt Fehler beim Polizeieinsatz vom 30. April 2009 eingeräumt, bei dem der Student Tennessee Eisenberg von zwei Polizisten erschossen wurde. Zwar beharrt der CSU-Politiker auf dem Standpunkt, dass den beteiligten Beamten strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei („Notwehrsituation”), andererseits erklärte er aber auch, dass eine bessere Schulung für solche Einsätze und eine veränderte Organisation „geprüft” werden müssten. Herrmann nahm dabei darauf Bezug, dass es keine Einsatzleitung gegeben hatte. Zuvor hatte der Mitbewohner Eisenbergs einen Notruf abgesetzt: „Mein Mitbewohner hat mich grad ne Stunde lang mit’n Messer bedroht, wollt mich abstechen und jetzt konnt ich aus der Wohnung fliehen. Er sagt immer, er ersticht sich selber oder so was.” Darauf kamen vier Streifen – acht Beamte – völlig unkoordiniert von unterschiedlichen Dienststellen an den Einsatzort. Der Einsatz soll insgesamt nur sechs Minuten gedauert haben. „Der Einsatz an sich ist chaotisch gelaufen”, so der Kommentar des FDP-Innenexperten Andreas Fischer. Herrmann indessen betonte, er wolle „alles tun, damit sich solche Geschehensabläufe nicht wiederholen” und sprach den Angehörigen sein Mitgefühl aus. Deutliche Kritik kam von SPD und Grünen. Die Regensburger Landtagsabgeordnete Maria Scharfenberg bezeichnete die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Schützen als „ungut”. Ihre SPD-Kollegin Margit Wild (Foto) hegt Zweifel daran, dass „eine durchängige Notwehrsituation vorgelegen” habe. „Auch nach dieser Anhörung bleiben viele Fragen offen”, so Wild. Dazu gehörten unter anderem: Wie ist es zu erklären, dass Eisenberg nach den ballistischen Gutachten mit dem Rücken zu den Polizisten stand, als das erste Mal geschossen wurde? War die Haustüre offen oder geschlossen, als die vier tödlichen Schüsse abgegeben wurden? (Mehr dazu) „Die frühe Festlegung auf Notwehr beziehungsweise Nothilfe durch den leitenden Oberstaatsanwalt und den Innenminister hat es möglicherweise schwer gemacht, davon wieder abzurücken”, so Wild.

„Man muss Fragen stellen dürfen”

Auf Kritik, die (nicht nur) der Landtagsabgeordneten von Seiten der Polizei entgegen schlägt, reagiert Wild gelassen: „Ich kann verstehen, dass man aufgrund der schwierigen Situation empfindlich reagiert, aber man muss Fragen stellen dürfen.” Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte das Verfahren gegen die beiden Beamten, die insgesamt 16 Schüsse auf Eisenberg abgegeben hatten, von denen zwölf trafen, am 26. März eingestellt. Der genaue Tathergang sei auch unter Berücksichtigung sämtlicher Gutachten zwar nicht genau zu rekonstruieren, ebensowenig die Reihenfolge der abgegebenen Schüsse, heißt es in der Begründung. Fest stehe jedoch: Der Schusswaffengebrauch sei aufgrund der Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen. Für die Beamten habe „aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse” in denen sie auf den mit einem Messer bewaffneten 24jährigen trafen eine bedrohliche Situation bestanden. Ein weiteres Abwarten, bis Tennessee Eisenberg tatsächlich einen Messerstich in Richtung der Beamten führt, sei für diese nicht zumutbar gewesen. Die Rechtsanwälte der Familie strengen derzeit ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg an. Auch Amnesty International hat sich in den Fall eingeschaltet. Im Fall Eisenberg lägen Ungereimtheiten nahe, so eine Sprecherin. Am 30. April findet in Regensburg eine Demonstration statt, bei der eine unabhängige Kontrollinstanz als Konsequenz aus dem Fall Tennessee Eisenberg gefordert wird. Über zwei Petitionen, die dem Landtag zum Fall Eisenberg vorliegen, soll erst nach einer Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren debattiert werden.
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Kommentare (20)

  • Aktenzeichen XY

    |

    Hat der angeblich der Nothilfe bedürftige Polizist in einer Vernehmung gesagt, er habe eine 2.Front gegen E. erreichen wollen oder er habe sich in der Fluchtrichtung geirrt?
    Das letzte vermutet jemand (ohne Quellenangabe) gerade laut MZ.

  • Veits M.

    |

    Ist nicht der CSU-Innenminister ob seiner “frühen Festlegung” (vulgo: hellseherischen Einmischung) von der zurecht Frau Wild spricht – selbst Teil des Ermittlungsproblems? Und sollte er daher nicht abzutreten und aus den gleichen Gründen den Leitenden Oberstaatsanwalt mitnehmen?

  • Bürger

    |

    *seiner “frühen Festlegung”…sollte er daher nicht abzutreten *

    Steht denn fest, daß der Innenminister mit seiner “frühen Festlegung” daneben gelegen hat, oder hatte er den Vorgang sogar richtig bewertet? Vermutlich ist Veits nicht bekannt, daß die zuständige Staatsanwaltschaft den Vorgang geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, das das Verhalten der beteiligten Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden ist. Die Beurteilung der Staatsanwaltschaft wurde von der vorgesetzten Behörde überprüft und für richtig befunden.
    Sollte Veits nicht von seinen Forderungen nach Rücktritt Abstand nehmen? :)

  • Basti

    |

    @Bürger:

    Die frühe Festlegung war grob falsch, völlig unabhängig vom späteren Ermittlungsergebnis.

    Erstens droht, dass die Festlegung den Ermittlungen eine “Richtung” gibt.

    Zweitens droht, dass das Ermittlungsergebnis unglaubwürdig ist, wenn der Ermittlungsführer schon vor den Ermittlungen wusste, was nach den Ermittlungen rauskommen wird.
    Diese Unglaubwürdigkeit des “Freispruchs” lastet bis heute u.a. auf der Regensburger Polizei.

    Staatsdiener, die unserer Polizei schaden, sollten gehen.

    Also sind die Rücktritssforderungen berechtigt.

    q.e.d. ;-)

  • Kisara

    |

    Alle Mutmaßungen und noch offenen Fragen könnten endlich geklärt oder zumindest erörtert werden in einem ordentlichen Gerichtsverfahren, das aber unsere Staatsvertreter (aus vermutlich eigennützigen Gründen) nicht zulassen wollen. Wer kann in so einem Fall noch Vertrauen in unseren Staat und seine Organe haben, die uns, das Volk, nach bestem Wissen und Gewissen vertreten sollten? Der Familie Eisenberg, ihren Freunden und Bekannten, die nicht ablassen in ihrer Forderung nach Recht und Gerechtigkeit, gehört meine Hochachtung, ebenso wie den vielen (jungen) Menschen, die sich mit ihnen solidarisch erklären und dies auch bekunden, auch nach einem Jahr noch! Wo kämen wir, unser Staat hin, wenn wir uns ständig mundtot machen ließen.

  • Bürger

    |

    *Die frühe Festlegung war grob falsch*

    Sagt wer?

    Achso ein Forenbesucher. Tja, nach denen geht es nicht. Bisher haben zwei Fachbehörden den Vorgang anders als du bewertet.

    *Also sind die Rücktritssforderungen berechtigt.*

    Ist ja schon gut. fordern kann jedermann, auch Forenbesucher. Schaumer mal, mit welchem Ergebnis.

  • Bürger

    |

    *in einem ordentlichen Gerichtsverfahren, das aber unsere Staatsvertreter (aus vermutlich eigennützigen Gründen) nicht zulassen wollen.*

    Das ist doch Fantasiererei. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorgang geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das VErhalten der Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden ist. Die übergeordnete Behörde hat diese Beurteilung bestätigt. Vor diesem Hintergrund darf die Staatsanwaltschaft doch kein Strafverfahren eröffnen.

  • Bert

    |

    @bürger

    wie oft willst du dich eigentlich noch wiederholen?

    “Achso ein Forenbesucher….” das bist du auch und dein immer gleicher sermon, mit dem du alle forenbesucher abzuwerten versuchst, nervt.

    zur unabhängigkeit der staatsanwaltschaft mag sich jeder seine eigene meinung bilden. dass ermittlungsverfahren gg polizisten fast immer eingestellt werden, ist eine bekannte tatsache. dass sich deutschland seit über zehn jahren weigert, entsprechende statistiken an un und eu herauszugeben, spricht bände. gut: du bist staatsgläubig bis ins mark. das weiß nun jeder zur genüge.

  • Bürger

    |

    *zur unabhängigkeit der staatsanwaltschaft mag sich jeder seine eigene meinung bilden.+

    Na, das ist doch schon mal ein Anfang.

  • Basti

    |

    @Bürger:

    Lieber Forenbesucher,

    die Vorgesetzten von Herrn Ruckdäschel fanden sein frühe Festlegung wohl auch nicht ganz richtig.
    Deswegen haben sie ihn ja von dem Fall abgezogen.

  • Bürger

    |

    *die Vorgesetzten von Herrn Ruckdäschel fanden sein frühe Festlegung wohl auch nicht ganz richtig.
    Deswegen haben sie ihn ja von dem Fall abgezogen.*

    Was immer auch die Beweggründe für diese maßnahme auch gewesen sein mögen….

    Richtig bleibt, daß sich die (unter taktischen Aspekten vorschnelle) Beurteilung im Einklang mit den Beurteilungen der zuständigen Stellen befand.

  • Veits M.

    |

    Die allgemein bekannte, amtsbekannte und gerichtsbekannte “frühe Festlegung” des Ministers und des LOStA ist keine Meinungsäußerung oder sonstige Interpretation oder Auslegung eines Forumsteilnehmers. Die “frühe Festlegung” ist eine T A T S A C H E !

    Wer solcherart als höchster Dienstvorgesetzter der Polizisten oder Chef der Staatsanwaltschaft Regensburg das Ergebnis der laufenden Ermittlungen im Grunde “vorwegnimmt” ( ich gehe davon aus, ….. ich habe keine Zweifel, dass … ich bin überzeugt davon … usw usf.), der muss sich fragen lassen, ob er nicht das POLITISCHE über die Pflicht der StA und der ihr untergebenen Ermittlungsbeamten stellt, von Amts wegen das pro und contra des Tötungfalles unvoreingenommen und unter Berücksichtigung unbiegsamer Verfassungsgrundsätze zu ermitteln.

    Allein der Umstand, dass die sich u.a. geradezu aufdrängenden Fragen der
    V E R H Ä L T N I S M Ä S S I G K E I T
    in den Einstellungseinscheidungen allenfalls am Rande berührt wurden, offenbart, dass es den einzelnen – weisungsgebundenen – Sachbearbeitern am Mut fehlte, das Gebotene zu tun und zu Papier zu bringen, was der Grundsatz der Transparenz verlangt hätte.

    Die Fragen, die sie sich womöglich stellen, dürften u.a. lauten:

    1. Wieso habe ich weggeschaut?
    2. Warum habe ich nicht hingeschaut?
    3.
    4.

    Antworten könnten sein:

    1. Aus Feigheit?
    2. Weil ich meine Karriere nicht gefährden will?
    3. Da ich befürchte ….
    4.

    Viel ist von V E R T R A U E N in diesen Monaten die Rede – auch heute wieder in der hiesigen Tageszeitung. Vertrauen muss man sich aber V E R D I E N E N.

    Der die Demokratie ausmachende Vierersatz von (allseitig bedingend)
    Transparenz – Vertrauen – Glaubwürdigkeit – Legitimation
    trifft auf das Handeln des Ministers und des LOStA nach meiner Überzeugung nicht mehr zu.

    Wer aber ohne Glaubwürdigkeit und Legitimation ist ( so wie MIXA), der sollte sein Amt zur Verfügung stellen.

  • Veits M.

    |

    Wenn der Innenminister – vgl. http://www.sueddeutsche.de/bayern/55/509190/text/?page=2#readcomment -fehlende “Führungsverantwortung” bemängelt, dann setzt exakt an diesem Punkt die Beurteilung der Frage der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT an. Es wird Aufgabe des OLG-Senats sein, diesen – unstreitigen – Umstand zu berücksichtigen und weitere evt. Einsatzfehler der Beamten festzustellen, um sie im Rahmen einer umfänglichen Verhältnismässigkeitsprüfung abzuwägen.

    All das ist bisher nicht(!) in der verfassungsrechtlich gebotenen schlüssigen und transparenten Weise geschehen, geschweige denn liegen zwingende Ausführungen der StA darüber vor, dass die finalen drei Schüsse die einzige, alleinige Handlungsmöglichkeit ( “einzige Mittel” im Sine des Art. 66 Abs. 2 Satz 2 BayPAG) waren.

    Es ist evident, dass die Einstellungsverfügungen diesen rechtsstaatlichen Anforderungen bereits in formeller Hinsicht nicht entsprechen. Jeder Kommentar auf dieser Site, der glaubt, diese “Dinge” nicht differenzieren zu müssen – in welcher Hinsicht auch immer – stellt sich auf das Argumentations-Niveau der StA.

  • gifthaferl

    |

    @ Bert

    Wer einfach nur staatsgläubig bis ins Mark ist, der muss doch nicht gegen die Durchführung eines ordentliches Gerichtsverfahren anbrüllen.
    Der wird ja wohl auf eine nach Recht und Gesetz richtende unabhängige Richterschaft erst recht bedingungslos vertrauen, oder nicht?

    Staatsgläubigkeit, jedenfalls in einen demokratischen Rechtsstaat, kann nicht Beweggrund dieses Theaters sein, das der hier aufführt.

  • Huber

    |

    Wild hätte eine Rücktrittsforderung an Hermann so klar begründen sollen, statt sich – ganz Neuling – fürs Fragen zu entschuldigen.
    vgl. Basti 22. April 2010 um 10:43 Uhr
    „… Die frühe Festlegung war grob falsch, völlig unabhängig vom späteren Ermittlungsergebnis.
    Erstens droht, dass die Festlegung den Ermittlungen eine “Richtung” gibt.
    Zweitens droht, dass das Ermittlungsergebnis unglaubwürdig ist, wenn der Ermittlungsführer schon vor den Ermittlungen wusste, was nach den Ermittlungen rauskommen wird.
    Diese Unglaubwürdigkeit des “Freispruchs” lastet bis heute u.a. auf der Regensburger Polizei.
    Staatsdiener, die unserer Polizei schaden, sollten gehen.
    Also sind die Rücktritssforderungen berechtigt….”

    MdL Margit Wild und ihre Ausschusskollegen hätten das leicht selbst erkennen können.
    Ähnliche Kommentare waren gleich nach Herrmanns Skandaläußerung in regenburg-digital zu lesen.
    Für spurenvernichtende, -missachtende und parteiliche Ermittlungsarbeit der Kripo, auch des LKA, ist Innenminister Herrmann mitverantwortlich.
    Ermittlungsführerin ist die Staatsanwaltschaft, die Weisungen der Justizministerin Merk befolgen muss. MdL-Fragen an sie und an MP Seehofer, der die Verletzung des Rechtsstaats durch seinen Innenminister hätte entschieden korrigieren müssen, stehen aus.

  • Bürger

    |

    Wer sich solche Grundlagen zurechtlegt:

    “Diese Unglaubwürdigkeit des “Freispruchs”

    “Für spurenvernichtende, -missachtende und parteiliche Ermittlungsarbeit der Kripo, auch des LKA,”

    und die Beurteilungen der zuständigen Stellen negiert, der kann nicht zu einem objektiven Ergebnis kommen

  • gifthaferl

    |

    Wer eigennützige Motive hat, kann nicht zu objektiver Beurteilung kommen

  • Lang

    |

    Beschönigung bei ddp:„durch mehrere Kugeln verletzt“, bei dpa „Kugelhagel“.

    http://www.themenportal.de/nachrichten/einstellung-des-verfahrens-im-fall-tennessee-eisenberg-gebilligt-24702
    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Herrmann-macht-nach-Eisenberg-Tod-neue-Vorgaben-fuer-Polizei-_arid,2126443_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

    Zu ddp:
    12 Kugeln sind nicht nur „mehrere“.
    Die letzten aus weniger als 2m Entfernung gezielten Herzschüsse haben auch nicht nur irgendwie „verletzt“.

    Zu dpa:
    Auf anscheinend mehr als eine halbe Minute verteilte Schüsse von 2 Schützen erlauben mehr Überlegung, ob man weiter schiessen muss, als ein „Kugelhagel“ von wenigen Sekunden. Die Behauptung eines Kugelhagels ist widerlegt (u.a. formuliert Prof. Müller dezent im Juristenforum „die Staatsanwaltschaft nimmt wohl nur wenige Sekunden bis zu einer halben Minute für die Schüsse an, die geschilderten Ereignisse scheinen aber mehr Zeit in Anspruch zu nehmen.“ am 5.4. http://blog.beck.de/2009/12/05/fall-tennessee-eisenberg-neue-erkenntnisse-durch-tatrekonstruktion#comment-23680).

    Beide Presseagenturen beschönigen also massiv zugunsten der Beschuldigten.
    Die Beschönigung steht zusätzlich im Gegensatz zur Wächteraufgabe demokratischer Presse gegenüber staatlicher Gewalt.
    Zumal da zumindest eine Agentur nachweisbar wider besseren Wissens und wiederholt beschönigt, wird den Nebenklageanwälten eine öffentl. Beschwerde beim Deutschen Presserat empfohlen.

  • Eduard Buchinger

    |

    an @RA Manfred Veits und @Basti

    …habts recht Leid, da Ruckdäschel Günther muaß endlich geha, und zwar dohi wo da Pfeffer wachst!, da Herrmann Minister soll’s Erm gleich toa!

    Die Froagn vom Veits Mane san fai goad! – Die (glieferten) gschneidigen Antworten trefan wohl zuar, oder?

    Die Fragen, die sie sich womöglich stellen, dürften u.a. lauten:

    1. Wieso habe ich weggeschaut?
    2. Warum habe ich nicht hingeschaut?
    3.
    4.

    Antworten könnten sein:

    1. Aus Feigheit?
    2. Weil ich meine Karriere nicht gefährden will?
    3. Da ich befürchte ….
    4.

    Servus! da ede aus regnsburg ;-)

  • Eduard Buchinger

    |

    an @ all

    …es ist und bleibt das Ausmaß bzw. die Verhältnismäßigkeit des Schußwaffengebrauchs durch die
    wohl “ungeschulten” beiden Schützen, . “…12 Kugeln im Körper aus 16 abgebenen Schüssen sind in keiner rechtstaatlichen Demokratie, bedauerlicherweise bis auf Deutschland, zudem noch mehrere im Rücken des Getöteten im vorliegenden “Vorfall”, noch irgendwie vertretbar!
    Solches müsste auch ein LOStA Namens Günther Ruckdäschel wissen bzw. in “seinen Ermittlungen” anwenden, dass er dieses unterlassen hat
    zeugt von seiner Demokratischen (Ein) Stellung, leider!

    Mit
    besten Grüßen! Eduard Buchinger

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drin